DSGVO-konforme Dokumentation: die fünf Punkte, die geprüft werden
Soziale Träger arbeiten mit den sensibelsten Daten überhaupt: Gesundheit, Familie, Kindeswohl. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, und entsprechend groß die Unsicherheit. „Machen wir das richtig?" ist eine Frage, die viele Leitungen nachts beschäftigt. Dieser Artikel bringt Ordnung in die wichtigsten Punkte.
Hinweis: Dies ist eine fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Für verbindliche Bewertungen zieht eure Datenschutzbeauftragten hinzu.
1. Zugriff: Nur wer muss, darf sehen
Das Fundament ist ein sauberes Rollen- und Rechtekonzept. Nicht jeder braucht jede Akte. Wer darf Klientendaten sehen, wer abrechnen, wer Personal verwalten? Je feiner das einstellbar ist, desto besser. Wichtig: Gesperrte Bereiche müssen auch per Direktlink gesperrt sein, nicht nur im Menü ausgeblendet.
2. Nachvollziehbarkeit: Wer hat was geändert?
Ein Protokoll (Audit-Log) über Zugriffe und Änderungen ist nicht nur Pflicht-Kür, sondern schützt euch: Im Streitfall lässt sich belegen, wer wann was getan hat. In Kombination mit einer Versionierung der Dokumentation (alte Stände bleiben erhalten) ist jede Änderung lückenlos nachvollziehbar.
3. Aufbewahrungsfristen: So lange wie nötig
Sozialdaten unterliegen Aufbewahrungsfristen, je nach Hilfeart und Rechtsgrundlage unterschiedlich lang. Entscheidend ist, dass die Fristen überhaupt systematisch hinterlegt sind und nicht im Kopf einzelner Personen stecken.
4. Löschkonzept: Was passiert danach?
Hier scheitern viele. Daten dürfen nicht ewig liegen bleiben. Ein Löschkonzept regelt, was nach Ablauf der Frist passiert: löschen oder anonymisieren. Gut ist, wenn das System fällige Datensätze anzeigt und das Löschen/Anonymisieren nachvollziehbar dokumentiert, statt dass es manuell und unbelegt passiert.
5. Technik & Hosting: Wo liegen die Daten?
- Hosting in Deutschland vereinfacht vieles und schafft Vertrauen.
- Ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) mit dem Anbieter ist Pflicht.
- Zwei-Faktor-Anmeldung und automatische Backups gehören zum Standard.
- Bei KI-Funktionen: Werden Daten anbieteroffen und anonymisiert verarbeitet?
Die ehrliche Prüf-Frage
Stell dir vor, morgen kommt eine Datenschutz- oder Fach-Prüfung. Könntet ihr auf Knopfdruck zeigen: Wer hat Zugriff, wer hat was geändert, welche Fristen laufen, was wurde gelöscht? Wenn ja, seid ihr gut aufgestellt. Wenn das drei Tage Mappen-Wälzen bedeutet, ist es Zeit für ein System, das diese Nachweise eingebaut hat.
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