Bewilligung ausgelaufen, Folgebescheid fehlt: weiterbetreuen oder stoppen?
Freitag endet die Bewilligung, der Folgebescheid liegt beim Amt „in Bearbeitung", und Montag um acht steht deine Fachkraft bei der Familie. Weiterarbeiten und hoffen? Stoppen und die Familie hängen lassen? Kaum ein Träger-Problem ist existenzieller, und kaum eines wird seltener sauber erklärt.
Stand: Juli 2026. Praxiswissen, keine Rechtsberatung. Im konkreten Streitfall: Fachanwalt für Sozialrecht.
Die unbequeme Grundregel
Ohne Bewilligung kein Vergütungsanspruch. Der Bescheid ist die Rechtsgrundlage deiner Abrechnung; endet er, arbeitest du rechtlich erst einmal auf eigenes Risiko. „Das Amt hat doch gesagt, wird schon" ist kein Zahlungsanspruch. Deshalb ist jede Stunde in der Lücke eine unternehmerische Entscheidung, keine Formalie.
Was in der Lücke trotzdem trägt
- Rückwirkende Bewilligung: Der Regelfall bei unstreitigem, fortlaufendem Bedarf: Das Amt bewilligt ab dem Folgetag der alten Bewilligung, auch wenn der Bescheid Wochen später kommt. Darauf verlassen kann man sich nur, wenn der Folgeantrag rechtzeitig und vollständig gestellt war und der Bedarf sich nicht geändert hat. Genau dafür ist deine Doku entscheidend.
- Schriftliche Zwischenzusage: Die pragmatische Lösung: Bitte das Amt um eine kurze schriftliche Bestätigung („Weiterbetreuung bis zur Entscheidung wird übernommen"). Viele Fallmanager geben die per Mail, wenn man freundlich fragt. Eine Mail ist mehr wert als jedes Telefonat.
- Selbstbeschaffung (§ 18 SGB IX): Wenn das Amt über einen Reha-Antrag nicht fristgerecht entscheidet, können sich Leistungsberechtigte die Leistung selbst beschaffen, und das Amt muss erstatten. Das ist ein Anspruch der Familie, nicht des Trägers: Du kannst die Familie auf diesen Weg hinweisen, brauchst dann aber eine private Vergütungsvereinbarung mit ihr für den Zwischenzeitraum.
Die Entscheidungshilfe für den Montagmorgen
- Folgeantrag rechtzeitig gestellt, Bedarf unverändert, Amt signalisiert Fortführung? → Weiterbetreuung ist meist vertretbar. Hol dir die Zwischenzusage schriftlich und dokumentiere jede Stunde besonders sauber.
- Bedarf strittig, Kürzung angekündigt oder Antrag verschleppt? → Stopp-Gespräch mit Familie und Amt, Hinweis auf Selbstbeschaffung, ggf. schriftliche Kostenübernahme der Familie für die Übergangszeit. Hart, aber ehrlicher als monatelang unbezahlt zu arbeiten.
- Kinderschutzrelevanz? → Bei Gefährdungslagen nie einfach beenden: Amt schriftlich informieren, dass die Betreuung ohne Bescheid endet und welche Risiken das birgt. Diese Mail verschiebt die Verantwortung dorthin, wo sie hingehört.
Die eigentliche Lösung: Die Lücke gar nicht entstehen lassen
Fast jede Bewilligungslücke ist ein Terminproblem, kein Rechtsproblem. Ämter brauchen je nach Auslastung vier bis zwölf Wochen für Folgebescheide, oft inklusive Hilfeplan- oder Gesamtplangespräch. Daraus folgt die Träger-Regel:
Wann das Kontingent rechnerisch leer ist – und ob das vor oder nach dem Bewilligungsende passiert – zeigt der Stundenkontingent-Rechner.
- 8 Wochen vor Bewilligungsende klingelt die Wiedervorlage: Folgeantrag anstoßen, Bericht fertig machen, HPG-Termin anfragen.
- 4 Wochen vorher: Ist noch nichts terminiert, freundlich eskalieren, schriftlich.
- 2 Wochen vorher: Zwischenzusage erbitten, falls der Bescheid nicht rechtzeitig kommt.
Wer das für jede Maßnahme von Hand in einem Kalender pflegt, vergisst irgendwann eine. Deshalb gehört das Bewilligungsende als überwachtes Datum in dein System, nicht in den Kopf der Leitung.
Weiterlesen
- Hilfeplangespräch vorbereiten
- Vorfinanzierung: die Liquiditätsseite
- Kennzahlen: Bewilligungs-Horizont überwachen
Stand: 7. Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Verfahren sind regional unterschiedlich; maßgeblich sind die Auskünfte deiner Kostenträger.