Stundenkontingent-Rechner: reicht die Bewilligung?
Ihr habt Stunden für einen Zeitraum bewilligt bekommen und schon einiges davon geleistet. Die Frage, die niemand gern zu spät stellt: Reicht das bis zum Ende — oder lauft ihr vorher leer? Trag vier Zahlen ein, dann weißt du es.
Wie der Rechner rechnet
- Restkontingent = bewilligte Gesamtstunden minus bereits geleistete Stunden.
- Verbleibende Wochen = Tage vom Tag nach dem Stichtag bis einschließlich Ende des Bewilligungszeitraums, geteilt durch sieben.
- Rechnerisch mögliche Stunden pro Woche = Restkontingent geteilt durch verbleibende Wochen. Das ist die Zahl, unter der ihr bleiben müsst.
- Tempo = geleistete Stunden geteilt durch die bisher verstrichenen Wochen — oder, wenn du es angibst, deine geplanten Wochenstunden.
- Leer-Datum = der Tag, an dem das Restkontingent bei diesem Tempo aufgebraucht ist. Liegt er vor dem Ende des Zeitraums, springt die Ampel auf Rot.
Warum Kontingente überhaupt reißen
Fast nie, weil jemand schlampig gearbeitet hat. Die typischen Ursachen sind banal und wiederholen sich:
- Ungleicher Verbrauch. Der Bescheid denkt in Durchschnitten, der Alltag nicht. Eine Krise, ein Klinikaufenthalt, ein Schulwechsel — und plötzlich stehen drei Wochen mit doppeltem Umfang in der Doku. Wer danach nicht bremst, ist im Herbst leer.
- Nachgeholte Stunden. Ausgefallene Termine werden nachgeholt, weil es fachlich richtig ist. Auf dem Kontingent landen sie trotzdem zusätzlich.
- Indirekte Zeiten. Ob Fahrtzeit, Dokumentation, Hilfeplan- und Gesamtplangespräche auf das Kontingent gehen oder außerhalb vergütet werden, regelt eure Vereinbarung mit dem Kostenträger — und zwar je Kostenträger unterschiedlich. Wer das falsch annimmt, verschätzt sich schnell um zehn bis zwanzig Prozent.
- Doppelbesetzung und Vertretung. Zwei Kräfte in einem Termin sind zwei Stunden auf dem Kontingent, nicht eine.
- Kontingentart verwechselt. Ein Monatskontingent verfällt in der Regel monatlich, ein Gesamt- oder Poolkontingent nicht. Wer ein Monatskontingent behandelt, als könnte man ansparen, produziert Monate, die niemand zahlt.
- Niemand schaut hin. Der häufigste Grund. Der Verbrauch fällt bei der Abrechnung auf, also im Nachhinein — wenn die Stunden schon geleistet sind.
Was zu tun ist, wenn es knapp wird
Die wichtigste Regel: Die Fortschreibung wird beantragt, solange noch Stunden da sind — nicht, wenn das Kontingent leer ist. Ein Änderungs- oder Erhöhungsantrag braucht Zeit: Bedarfsermittlung, Gespräch, Bescheid. Wer erst schreibt, wenn nichts mehr übrig ist, arbeitet die Bearbeitungszeit auf eigene Rechnung.
Wie das formal läuft, hängt vom Rechtskreis ab:
- Eingliederungshilfe (SGB IX): Der Gesamtplan legt nach § 121 SGB IX ausdrücklich „Art, Inhalt, Umfang und Dauer der zu erbringenden Leistungen“ fest und soll regelmäßig, spätestens nach zwei Jahren, überprüft und fortgeschrieben werden. Ändert sich der Bedarf früher, ist das der Anlass für ein erneutes Gesamtplanverfahren nach § 117 SGB IX. Antragsteller ist die leistungsberechtigte Person, nicht ihr — aber die fachliche Begründung kommt aus eurer Dokumentation.
- Jugendhilfe (SGB VIII): Nach § 36 Absatz 2 SGB VIII stellen die Fachkräfte gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten und dem jungen Menschen einen Hilfeplan auf, der Feststellungen über den Bedarf, die Art der Hilfe und die notwendigen Leistungen enthält, und prüfen regelmäßig, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Das Hilfeplangespräch ist der Ort, an dem der Mehrbedarf auf den Tisch gehört — nicht die Mail vier Wochen später.
Praktisch heißt das: Sobald der Rechner Gelb oder Rot zeigt, schreibst du die zuständige Fachkraft an, mit Zahlen statt Gefühl. „Von 260 bewilligten Stunden sind 150 verbraucht, bei gleichem Verlauf ist das Kontingent am 12. Oktober leer, der Bewilligungszeitraum läuft bis 31. Dezember“ ist ein Satz, auf den ein Amt reagieren kann. „Wir kommen nicht hin“ ist keiner.
Und wenn keine Erhöhung kommt: Das ist eine Entscheidung, die ihr treffen müsst, und zwar bewusst. Entweder ihr streckt den Umfang für den Rest des Zeitraums — dann gehört das der Familie gesagt, bevor Termine ausfallen. Oder ihr leistet weiter und tragt das Risiko selbst. Was ihr nicht tun solltet: es laufen lassen und hoffen.
Was passiert, wenn über die Bewilligung hinaus geleistet wird
Kurz: Das Risiko liegt bei euch. Ohne Bewilligung kein Vergütungsanspruch — der Bescheid ist die Rechtsgrundlage eurer Abrechnung, was darüber hinausgeht, ist erst einmal nicht gedeckt. In der Eingliederungshilfe kommt hinzu, dass die schriftliche Vereinbarung mit dem Kostenträger nach § 125 SGB IX „Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen“ regelt und die Vergütung darauf aufbaut: Abgerechnet werden kann nur, was vereinbart und bewilligt ist.
Auffallen kann das bei einer Prüfung. Wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Leistungserbringer seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt, prüft der Träger der Eingliederungshilfe nach § 128 SGB IX Wirtschaftlichkeit und Qualität — auch ohne vorherige Ankündigung — und muss euch das Ergebnis schriftlich mitteilen. Eine Routineprüfung ist das nicht, sie braucht einen Anlass. Wie so eine Prüfung abläuft: Der Kostenträger prüft: die § 128-Prüfung überstehen.
Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich und kommt vor, aber sie ist eine Kulanzentscheidung, kein Anspruch. Verlass dich nicht darauf. Der verwandte Fall — die Bewilligung endet zeitlich, der Folgebescheid fehlt — ist ein eigenes Thema: Bewilligung läuft aus, Folgebescheid fehlt.
Monat, Woche, Gesamt: welche Art Kontingent habt ihr?
Der Rechner rechnet über den ganzen Zeitraum. Das passt, wenn ihr ein Gesamt- oder Poolkontingent habt. Bei Monats- oder Wochenkontingenten gilt zusätzlich eine zweite Grenze, die der Rechner nicht kennt:
| Art | Was gilt | Typische Falle |
|---|---|---|
| Monatskontingent | Feste Stundenzahl je Monat | Nicht genutzte Stunden verfallen meist zum Monatsende — Ansparen funktioniert nicht. |
| Wochenkontingent | Feste Stundenzahl je Woche | Ferien- und Krankheitswochen fallen komplett aus und lassen sich nicht nachholen. |
| Gesamt- oder Poolkontingent | Summe für den ganzen Zeitraum, frei verteilbar | Der Verbrauch fällt erst spät auf. Genau dafür ist dieser Rechner da. |
Ob nicht genutzte Stunden verfallen oder übertragbar sind, steht in eurem Bescheid und in der Vereinbarung mit dem Kostenträger, nicht im Gesetz. Im Zweifel dort nachlesen oder nachfragen — schriftlich.
Alltagsunterstützung nach SGB XI: dort zählt Geld, nicht Stunden
Wenn ihr über den Entlastungsbetrag abrechnet, ist das Kontingent kein Stunden-, sondern ein Eurobudget: § 45b SGB XI sieht bis zu 131 Euro monatlich vor; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Dieser Rechner hilft dort nur indirekt — rechne mit dem Pflegebudget-Rechner.
Verfahrensstand: Zum Entlastungsbetrag liegt ein Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz vor, der § 45b durch ein Sozialraumbudget ersetzen und das Ansparen abschaffen würde. Stand 5. August 2026 ist das ein Entwurf ohne Kabinettsbeschluss, der Termin wurde mehrfach verschoben. Geltendes Recht ist der oben zitierte Wortlaut des § 45b SGB XI. Plane nicht mit dem Entwurf, aber beobachte ihn.
Lotsana ist neu, es gibt noch keine Referenzliste. Ob das im Alltag eures Dienstes trägt, findet ihr in den 30 Testtagen mit euren eigenen Fällen heraus — das ist ehrlicher als jedes Versprechen an dieser Stelle. Fragen dazu: kontakt@lotsana.de.
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Stand: 5. August 2026. Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Gesetzestexte sind über die Links am jeweiligen Satz im Original nachlesbar (gesetze-im-internet.de). Maßgeblich für euren Fall sind der Bescheid und die Vereinbarung mit eurem Kostenträger; im Streitfall ein Fachanwalt für Sozialrecht.