Wie viel Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag sind noch übrig?
Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag: Seit Juli 2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag – und kaum eine Familie (und mancher Dienst) rechnet ihn richtig. Dieser Rechner zeigt, was in diesem Jahr wirklich noch verfügbar ist.
Modellrechnung, keine Rechts- oder Leistungsberatung. Werte Stand 2026: gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege 3.539 € (ab Pflegegrad 2, Details je Kasse), Entlastungsbetrag 131 €/Monat ab Pflegegrad 1 (Rest des Vorjahres bis 30.06. nutzbar – hier nicht eingerechnet). Maßgeblich ist die Auskunft der Pflegekasse.
Was der Rechner zeigt
Zwei getrennte Töpfe, die oft verwechselt werden: Der gemeinsame Jahresbetrag (3.539 €) für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 flexibel zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat, ab Pflegegrad 1) spart sich monatlich an und verfällt, wenn er nicht genutzt wird. Beide können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden – zusammen kommt da mehr zusammen, als die meisten denken.
Für Dienste: Wie ihr diese Töpfe je Familie systematisch führt, statt sie in Excel zu verlieren, zeigt der FED-Leitfaden. Für Familien: Anbieter findet ihr in den Anbieterlisten eures Bundeslands (Übersicht aller 16 Länder).