Wie viel Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag sind noch übrig?
Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag: Seit Juli 2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag. Und kaum eine Familie (und mancher Dienst) rechnet ihn richtig. Dieser Rechner zeigt, was in diesem Jahr wirklich noch verfügbar ist.
Modellrechnung, keine Rechts- oder Leistungsberatung. Werte Stand 2026: gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege 3.539 € (ab Pflegegrad 2, Details je Kasse), Entlastungsbetrag 131 €/Monat ab Pflegegrad 1 (Rest des Vorjahres bis 30.06. nutzbar, hier nicht eingerechnet). Maßgeblich ist die Auskunft der Pflegekasse.
Was der Rechner zeigt
Zwei getrennte Töpfe, die oft verwechselt werden: Der gemeinsame Jahresbetrag (3.539 €) für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 flexibel zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat, ab Pflegegrad 1) spart sich monatlich an und verfällt, wenn er nicht genutzt wird. Beide können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Zusammen kommt da mehr zusammen, als die meisten denken.
Für Dienste: Wie ihr diese Töpfe je Familie systematisch führt, statt sie in Excel zu verlieren, zeigt der FED-Leitfaden. Wie die Rechnung für die Verhinderungspflege aussieht und wann die Acht-Stunden-Regel greift, steht in Verhinderungspflege stundenweise abrechnen. Für Familien: Anbieter findet ihr in den Anbieterlisten eures Bundeslands (Übersicht aller 16 Länder).
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