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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: was ein Eintrag enthalten muss

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Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Wenn eine Aufsichtsbehörde bei euch anklopft – wegen einer Beschwerde, einer Datenpanne oder einfach so – lautet die erste Anforderung fast immer: „Bitte legen Sie Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten vor." Wer dann ein gepflegtes Dokument schickt, hat den wichtigsten Eindruck schon gemacht. Wer erst googeln muss, was das ist, startet mit Rückstand. Die gute Nachricht: Ein VVT ist keine Doktorarbeit.

Stand: Juli 2026. Grundlage: Art. 30 DSGVO. Fachliche Orientierung mit Muster-Struktur – keine Rechtsberatung; die Einträge sind an euren Träger anzupassen.

„Gilt die Pflicht überhaupt für uns?" Ja.

Viele kleine Träger berufen sich auf die Ausnahme für Organisationen unter 250 Mitarbeitenden. Die steht zwar in Art. 30 Abs. 5 DSGVO – sie greift aber nicht, wenn die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt oder besondere Datenkategorien umfasst. Eure Falldokumentation läuft täglich und enthält Gesundheits- und Sozialdaten: beides trifft zu. Damit ist das VVT für praktisch jeden sozialen Träger Pflicht, vom Solo-Dienst bis zum großen Verbund. Die Form ist frei – Word, Excel oder ein Tool, Hauptsache schriftlich (elektronisch zählt) und aktuell.

Was ein Eintrag enthalten muss

Je Verarbeitungstätigkeit verlangt Art. 30 Abs. 1 DSGVO im Kern sieben Angaben:

  1. Verantwortlicher und Kontakt (Träger, Leitung, ggf. Datenschutzbeauftragte:r – einmal zentral vorne im Dokument)
  2. Zwecke der Verarbeitung
  3. Kategorien betroffener Personen und Daten (z. B. Klient:innen: Stammdaten, Gesundheitsdaten, Verlaufsdoku)
  4. Kategorien der Empfänger (Kostenträger, Jugendamt, Lohnbüro, Software-Anbieter …)
  5. Drittlandübermittlung, falls vorhanden, mit Garantien
  6. Löschfristen je Datenart – hier zahlt sich ein Löschkonzept doppelt aus
  7. Allgemeine Beschreibung der TOM – in der Praxis ein Verweis auf eure TOM-Dokumentation

Die typischen Verarbeitungstätigkeiten eines ambulanten Trägers

Der häufigste Fehler ist, pro Software einen Eintrag anzulegen. Richtig herum wird ein Schuh draus: ein Eintrag je Tätigkeit, die Software ist nur ein Feld darin. Diese Liste deckt bei den meisten Trägern 90 Prozent ab:

So sieht ein Eintrag aus (Muster)

FeldBeispiel „Falldokumentation"
ZweckErbringung und Dokumentation der bewilligten Hilfen, Nachweis gegenüber Kostenträgern
BetroffeneKlient:innen, Sorgeberechtigte, ggf. weitere Haushaltsangehörige
DatenkategorienStammdaten, Bewilligungsdaten, Verlaufsdokumentation, Gesundheits- und Sozialdaten (Art. 9)
EmpfängerKostenträger (Berichte, Nachweise), Fachsoftware-Anbieter als Auftragsverarbeiter
Drittlandkeines / falls doch: Land + Garantie benennen
Löschfristnach Löschkonzept, je Hilfeart und Rechtsgrundlage
TOMsiehe TOM-Dokumentation, Version/Datum

Drei Praxis-Tipps, die Arbeit sparen


Die technischen Angaben für euer VVT (Hosting, Verschlüsselung, Rollen, Löschkonzept) sollte euch euer Software-Anbieter fertig zuliefern – bei Lotsana gehört das dazu, inklusive Hosting in Deutschland und Audit-Log. Und für die riskanteste Verarbeitung gibt es das kostenlose DSFA-Muster als Startpunkt.

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Stand: 15. Juli 2026. Muster und fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist eure konkrete Verarbeitung; im Zweifel Datenschutzbeauftragte:n einbeziehen.