Wie viel Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag ist steuerfrei?
Bis zu diesen Sätzen bleibt der Zuschlag nach § 3b EStG steuerfrei, gerechnet auf den Grundlohn:
| Zeit | Zuschlag steuerfrei bis |
|---|---|
| Nachtarbeit 20 bis 6 Uhr | 25 % |
| Nachtarbeit 0 bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor Mitternacht begonnen hat | 40 % |
| Sonntagsarbeit | 50 % |
| Gesetzliche Feiertage, 31.12. ab 14 Uhr | 125 % |
| 24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1. Mai | 150 % |
Dazu zwei Deckel und eine Bedingung: Steuerlich zählt der Grundlohn nur bis 50 Euro je Stunde, sozialversicherungsfrei sind die Zuschläge nur bis 25 Euro je Stunde Grundlohn (§ 1 SvEV). Und steuerfrei ist ausschließlich, was für tatsächlich geleistete Stunden einzeln aufgezeichnet ist. Eine pauschale Wochenendzulage ohne Stundennachweis verliert das Privileg.
Zahlen musst du das nicht überall
| Zeit | Pflicht ohne Tarifbindung? |
|---|---|
| Nachtarbeit 23 bis 6 Uhr | Ja: angemessener Zuschlag oder Freizeitausgleich (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Das BAG hält regelmäßig 25 % für angemessen, bei Dauernachtarbeit 30 %. |
| Sonntag | Nein, keine gesetzliche Zuschlagspflicht. Pflicht ist der Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen und mindestens 15 freie Sonntage im Jahr. |
| Feiertag und Samstag | Nein, keine gesetzliche Zuschlagspflicht. |
Der freiwillige Teil ist trotzdem interessant: Was du zahlst, kommt bis zu den Sätzen oben fast brutto wie netto an. Ausführlich mit TVöD-Vergleichswerten steht das im Artikel Zuschläge & Arbeitszeit im ambulanten Sozialdienst.
Deinen Fall durchrechnen
Grundlohn, Stunden und Zuschlagsart eintragen: Der Rechner zeigt den Zuschlag, den steuerfreien Anteil und was bei der Sozialversicherung übrig bleibt.
Stand: Juli 2026. Modellrechnung, keine Steuerberatung. Rechtsgrundlage § 3b EStG (Steuerfreiheit) und § 1 SvEV (SV-Freiheit nur bis 25 €/Std. Grundlohn; steuerlich zählt Grundlohn bis 50 €/Std.).
Warum sich saubere Zuschläge doppelt lohnen
Ein steuerfreier Zuschlag kommt beim Mitarbeiter fast brutto wie netto an, dasselbe Geld wirkt also spürbar mehr als eine Gehaltserhöhung. Voraussetzung ist die minutengenaue Zeiterfassung mit Datum und Uhrzeit je Einsatz. Ohne die verschenkst du entweder Geld oder riskierst die Betriebsprüfung.