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Zuschläge und Arbeitszeit ohne Tarifvertrag: was Träger zahlen müssen

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Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Muss ich samstags Zuschlag zahlen? Was ist steuerfrei? Und was machen die Tarif-Träger, gegen die ich um Personal konkurriere? Die Antworten sind klarer, als die Bauchgefühle in der Branche vermuten lassen.

Stand: Juli 2026. Grundlage: § 3b EStG, SvEV, ArbZG, BAG-Rechtsprechung, TVöD. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was du zahlen MUSST (ohne Tarifbindung)

Weniger, als viele denken, mit einer wichtigen Ausnahme:

Was steuer- und beitragsfrei ist (§ 3b EStG)

Zuschläge, die du zahlst, kannst du für deine Leute deutlich wertvoller machen, weil sie bis zu diesen Sätzen steuerfrei sind (bezogen auf den Grundlohn):

Zeitsteuerfrei bis
Nachtarbeit 20–6 Uhr25 %
Nachtarbeit 0–4 Uhr (Beginn vor Mitternacht)40 %
Sonntagsarbeit50 %
Gesetzliche Feiertage, 31.12. ab 14 Uhr125 %
24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai150 %

Zwei Deckel dazu: Steuerlich zählt Grundlohn nur bis 50 €/Stunde, sozialversicherungsfrei sind die Zuschläge nur bis 25 €/Stunde Grundlohn. Und ganz wichtig: Steuerfrei ist nur, was für tatsächlich geleistete Arbeit zu diesen Zeiten einzeln aufgezeichnet ist. Pauschale „Wochenendzulagen" ohne Stundennachweis verlieren das Privileg. Ohne saubere Zeiterfassung mit Uhrzeiten verschenkst du also entweder Geld oder riskierst die Betriebsprüfung.

Was der Markt zahlt: TVöD als Referenz

Deine Bewerber vergleichen mit den Tarif-Trägern. Der TVöD zahlt: Nacht 20 %, Sonntag 25 %, Feiertag ohne Freizeitausgleich 135 %, Samstag 13 bis 21 Uhr 20 %, Überstunden bis EG 9 30 %; beim Zusammentreffen gilt nur der höchste Zuschlag. Dazu kamen 2025/26 Tariferhöhungen und ab Juli 2025 Schichtzulagen von 100/200 Euro. Du musst das nicht kopieren. Aber du solltest wissen, wogegen dein Angebot antritt, und deine Zuschläge dort platzieren, wo sie steuerfrei am meisten Netto bringen.

Die Arbeitszeitregeln, die ambulante Dienste wirklich treffen

Die kluge Zuschlags-Strategie für kleine Träger

  1. Nachtzuschlag 25 % (Pflicht sauber erfüllt, steuerfrei).
  2. Sonntage 25 bis 50 %, Feiertage deutlich höher: freiwillig, aber steuerfrei und im Recruiting Gold wert („bei uns ist der Feiertag wirklich mehr wert").
  3. Alles minutengenau erfasst, automatisch den richtigen Zeitfenstern zugeordnet, damit die Steuerfreiheit hält und die Lohnabrechnung stimmt.

Wenn du das für einen konkreten Dienst durchrechnen willst: Unser Zuschlagsrechner nach § 3b EStG zeigt dir für Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, welche Zuschläge anfallen und was davon steuerfrei bleibt – kostenlos, ohne Anmeldung.

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Stand: 7. Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Verfahren sind regional unterschiedlich; maßgeblich sind die Auskünfte deiner Kostenträger.