Zuschläge und Arbeitszeit ohne Tarifvertrag: was Träger zahlen müssen
Muss ich samstags Zuschlag zahlen? Was ist steuerfrei? Und was machen die Tarif-Träger, gegen die ich um Personal konkurriere? Die Antworten sind klarer, als die Bauchgefühle in der Branche vermuten lassen.
Stand: Juli 2026. Grundlage: § 3b EStG, SvEV, ArbZG, BAG-Rechtsprechung, TVöD. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was du zahlen MUSST (ohne Tarifbindung)
Weniger, als viele denken, mit einer wichtigen Ausnahme:
- Nachtarbeit (§ 6 Abs. 5 ArbZG): Für Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr schuldest du einen „angemessenen" Zuschlag oder Freizeitausgleich, auch ohne Tarif. Das BAG hält regelmäßig 25 Prozent für angemessen, bei Dauernachtarbeit 30, bei Bereitschaftsanteilen auch weniger.
- Sonntage, Feiertage, Samstage: Es gibt keine gesetzliche Zuschlagspflicht. Pflicht ist nur der Ersatzruhetag (Sonntagsarbeit: innerhalb von zwei Wochen) und mindestens 15 freie Sonntage im Jahr. Betreuung und Pflege sind vom Sonntagsarbeitsverbot ausgenommen, ihr dürft also, müsst aber fair gestalten.
Was steuer- und beitragsfrei ist (§ 3b EStG)
Zuschläge, die du zahlst, kannst du für deine Leute deutlich wertvoller machen, weil sie bis zu diesen Sätzen steuerfrei sind (bezogen auf den Grundlohn):
| Zeit | steuerfrei bis |
|---|---|
| Nachtarbeit 20–6 Uhr | 25 % |
| Nachtarbeit 0–4 Uhr (Beginn vor Mitternacht) | 40 % |
| Sonntagsarbeit | 50 % |
| Gesetzliche Feiertage, 31.12. ab 14 Uhr | 125 % |
| 24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai | 150 % |
Zwei Deckel dazu: Steuerlich zählt Grundlohn nur bis 50 €/Stunde, sozialversicherungsfrei sind die Zuschläge nur bis 25 €/Stunde Grundlohn. Und ganz wichtig: Steuerfrei ist nur, was für tatsächlich geleistete Arbeit zu diesen Zeiten einzeln aufgezeichnet ist. Pauschale „Wochenendzulagen" ohne Stundennachweis verlieren das Privileg. Ohne saubere Zeiterfassung mit Uhrzeiten verschenkst du also entweder Geld oder riskierst die Betriebsprüfung.
Was der Markt zahlt: TVöD als Referenz
Deine Bewerber vergleichen mit den Tarif-Trägern. Der TVöD zahlt: Nacht 20 %, Sonntag 25 %, Feiertag ohne Freizeitausgleich 135 %, Samstag 13 bis 21 Uhr 20 %, Überstunden bis EG 9 30 %; beim Zusammentreffen gilt nur der höchste Zuschlag. Dazu kamen 2025/26 Tariferhöhungen und ab Juli 2025 Schichtzulagen von 100/200 Euro. Du musst das nicht kopieren. Aber du solltest wissen, wogegen dein Angebot antritt, und deine Zuschläge dort platzieren, wo sie steuerfrei am meisten Netto bringen.
Die Arbeitszeitregeln, die ambulante Dienste wirklich treffen
- 11 Stunden Ruhezeit nach Arbeitsende (§ 5 ArbZG). Der Klassiker: Spätdienst bis 21 Uhr, Frühtermin um 7 Uhr, das sind nur 10 Stunden. Die Einsatzplanung muss das prüfen, nicht die Fachkraft.
- Geteilte Dienste sind zulässig (die Lücke am Mittag ist keine Ruhezeitverletzung), aber sie sind der meistgehasste Dienstplan-Baustein. Wer sie braucht, sollte sie freiwillig machen oder vergüten.
- Höchstarbeitszeit und Pausen gelten auch bei Klienten-Terminen quer durch die Stadt; Fahrtzeiten zwischen Einsätzen sind Arbeitszeit.
- Aufzeichnungspflichten: Für Minijobber gilt die MiLoG-Pflicht (Beginn, Ende, Dauer binnen 7 Tagen, 2 Jahre aufbewahren, prüft der Zoll), und die allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist seit dem BAG-Urteil 2022 Realität, die gesetzliche Ausgestaltung in Arbeit.
Die kluge Zuschlags-Strategie für kleine Träger
- Nachtzuschlag 25 % (Pflicht sauber erfüllt, steuerfrei).
- Sonntage 25 bis 50 %, Feiertage deutlich höher: freiwillig, aber steuerfrei und im Recruiting Gold wert („bei uns ist der Feiertag wirklich mehr wert").
- Alles minutengenau erfasst, automatisch den richtigen Zeitfenstern zugeordnet, damit die Steuerfreiheit hält und die Lohnabrechnung stimmt.
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Stand: 7. Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Verfahren sind regional unterschiedlich; maßgeblich sind die Auskünfte deiner Kostenträger.