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MiLoG-Aufzeichnungspflicht: Was muss ich für Minijobber aufzeichnen?

Für Minijobber (und einige Branchen) verlangt § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren. Kontrolliert wird vom Zoll, Bußgelder bis 30.000 Euro.

In Schulbegleitung und Alltagshilfe mit vielen Minijobbern ist das die am häufigsten unterschätzte Pflicht.

Vertiefung: MiLoG: was der Zoll sehen will · Wenn du für die Aufzeichnungspflicht gerade Software sondierst: Das Lotsana-Infopaket erklärt Module, Preise und Sicherheits-Nachweise auf wenigen Seiten.