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Wann ist eine Honorarkraft scheinselbstständig? Die Kriterien im Sozialbereich

NR
Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Halbe Branche macht es, kaum einer redet darüber: Familienhelfer, Schulbegleiter und Assistenzkräfte auf Honorarbasis, fest eingeplant wie Angestellte. Bis die Deutsche Rentenversicherung vorbeischaut. Dann wird aus dem flexiblen Modell eine Nachzahlung, die Existenzen beendet.

Stand: Juli 2026. Praxiswissen, keine Rechtsberatung. Im Zweifel: Statusfeststellungsverfahren oder Anwalt.

Worum es geht

Scheinselbstständig ist, wer auf dem Papier Honorarkraft ist, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer arbeitet: eingebunden in deine Organisation, weisungsgebunden, ohne echtes Unternehmerrisiko. Ob jemand selbstständig ist, entscheidet nicht der Vertragstext und nicht der gemeinsame Wille. Es entscheidet das Gesamtbild der tatsächlichen Arbeit. „Wir haben das aber so vereinbart" zählt vor Gericht nichts.

Warum es gerade den Sozialbereich trifft

Die Rechtsprechung hat wiederholt entschieden, dass Familienhelfer in der SPFH und vergleichbar eingebundene Kräfte abhängig beschäftigt sind. Die Logik: Wer Fälle vom Träger zugewiesen bekommt, nach dessen Konzept arbeitet, an Teamsitzungen und Supervision teilnimmt, dessen Doku-Vorgaben nutzt und im Verhinderungsfall vertreten wird, ist Teil der Organisation. Genau das verlangen aber Jugendämter und Eingliederungshilfeträger von einem ordentlichen Dienst. Ein gut geführter sozialer Dienst und echte Selbstständigkeit seiner Kräfte schließen sich fast immer aus.

Was im Ernstfall passiert

Rechne kurz mit: Eine Honorarkraft, 3.000 Euro im Monat, vier Jahre. Rund 40 Prozent Gesamtsozialversicherung sind gut 57.000 Euro Nachzahlung. Für eine einzige Kraft, ohne Zuschläge.

Die Kriterien, auf die geschaut wird

Spricht für AnstellungSpricht für Selbstständigkeit
Träger weist Fälle zu, plant EinsätzeKraft entscheidet frei, welche Aufträge sie annimmt
Feste Einbindung: Team, Supervision, Doku-System des Trägersarbeitet mit eigenen Methoden, eigener Doku
Vertretung wird vom Träger organisiertorganisiert Vertretung selbst oder Auftrag endet
nur ein Auftraggeber, volle Auslastung dortmehrere Auftraggeber, eigene Kundenakquise
fester Stundensatz ohne Verhandlungsspielraumeigene Preise, eigenes Ausfallrisiko, eigene Versicherung

Kein einzelnes Kriterium entscheidet. Aber je mehr links zutrifft, desto klarer ist der Fall, und bei einem ordentlich geführten Dienst trifft links fast alles zu.

Was das für dich als Gründer heißt

Der saubere Weg: anstellen

Bau deinen Dienst mit Angestellten auf. Ja, das kostet Arbeitgeberanteile und bindet dich. Es ist trotzdem der einzige Weg, der dauerhaft trägt. Und im Fachkräftemangel ist „unbefristete Anstellung, pünktliches Gehalt, bezahlter Urlaub" dein stärkstes Argument gegen Träger, die nur Honorarverträge bieten. Teilzeit und Minijob sind völlig okay, nur eben angestellt (beim Minijob an die MiLoG-Aufzeichnungspflichten denken).

Wann Honorar wirklich passt

Es gibt legitime Fälle: die Supervisorin, die viermal im Jahr kommt. Der Fortbildungsreferent. Die Fachkraft mit eigener Praxis, die einmalig ein Gutachten schreibt. Punktuelle, abgrenzbare Leistungen von Menschen mit mehreren Auftraggebern. Sobald jemand regelmäßig in deinen Fällen arbeitet, ist Honorar die falsche Schublade.

Wenn du unsicher bist: Status klären lassen

Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (Clearingstelle) klärt verbindlich, ob eine Tätigkeit selbstständig ist. Innerhalb eines Monats nach Beschäftigungsbeginn gestellt, schützt es vor rückwirkenden Beiträgen. Das ist kein Misstrauensantrag, sondern Risikomanagement.

Übrigens: Es trifft auch die andere Seite

Auch für die Honorarkraft selbst ist das Modell riskant: keine Arbeitslosen- und Unfallversicherung, Rentenlücke, bei Prüfung eigene Beitragsprobleme. Wenn du gute Leute halten willst, ist die Anstellung auch für sie das bessere Angebot. Sag ihnen das genau so.


Angestellte statt Honorar heißt auch: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge korrekt rechnen – und wissen, was davon steuerfrei bleibt. Unser Zuschlagsrechner nach § 3b EStG zeigt dir das für konkrete Dienste, kostenlos und ohne Anmeldung.

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Stand: 7. Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Verfahren sind regional unterschiedlich; maßgeblich sind die Auskünfte deiner Kostenträger.