Wann ist eine Honorarkraft scheinselbstständig? Die Kriterien im Sozialbereich
Halbe Branche macht es, kaum einer redet darüber: Familienhelfer, Schulbegleiter und Assistenzkräfte auf Honorarbasis, fest eingeplant wie Angestellte. Bis die Deutsche Rentenversicherung vorbeischaut. Dann wird aus dem flexiblen Modell eine Nachzahlung, die Existenzen beendet.
Stand: Juli 2026. Praxiswissen, keine Rechtsberatung. Im Zweifel: Statusfeststellungsverfahren oder Anwalt.
Worum es geht
Scheinselbstständig ist, wer auf dem Papier Honorarkraft ist, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer arbeitet: eingebunden in deine Organisation, weisungsgebunden, ohne echtes Unternehmerrisiko. Ob jemand selbstständig ist, entscheidet nicht der Vertragstext und nicht der gemeinsame Wille. Es entscheidet das Gesamtbild der tatsächlichen Arbeit. „Wir haben das aber so vereinbart" zählt vor Gericht nichts.
Warum es gerade den Sozialbereich trifft
Die Rechtsprechung hat wiederholt entschieden, dass Familienhelfer in der SPFH und vergleichbar eingebundene Kräfte abhängig beschäftigt sind. Die Logik: Wer Fälle vom Träger zugewiesen bekommt, nach dessen Konzept arbeitet, an Teamsitzungen und Supervision teilnimmt, dessen Doku-Vorgaben nutzt und im Verhinderungsfall vertreten wird, ist Teil der Organisation. Genau das verlangen aber Jugendämter und Eingliederungshilfeträger von einem ordentlichen Dienst. Ein gut geführter sozialer Dienst und echte Selbstständigkeit seiner Kräfte schließen sich fast immer aus.
Was im Ernstfall passiert
- Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu vier Jahre rückwirkend, bei Vorsatz bis zu dreißig. Und zwar Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil, denn vom Honorar der Kraft darfst du rückwirkend fast nichts abziehen.
- Säumniszuschläge von 1 Prozent pro Monat obendrauf.
- Bei Vorsatz: Strafverfahren nach § 266a StGB (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen).
- Dazu Lohnsteuer-Haftung und die Frage, was mit laufenden Fällen passiert, wenn du das Modell über Nacht umstellen musst.
Rechne kurz mit: Eine Honorarkraft, 3.000 Euro im Monat, vier Jahre. Rund 40 Prozent Gesamtsozialversicherung sind gut 57.000 Euro Nachzahlung. Für eine einzige Kraft, ohne Zuschläge.
Die Kriterien, auf die geschaut wird
| Spricht für Anstellung | Spricht für Selbstständigkeit |
|---|---|
| Träger weist Fälle zu, plant Einsätze | Kraft entscheidet frei, welche Aufträge sie annimmt |
| Feste Einbindung: Team, Supervision, Doku-System des Trägers | arbeitet mit eigenen Methoden, eigener Doku |
| Vertretung wird vom Träger organisiert | organisiert Vertretung selbst oder Auftrag endet |
| nur ein Auftraggeber, volle Auslastung dort | mehrere Auftraggeber, eigene Kundenakquise |
| fester Stundensatz ohne Verhandlungsspielraum | eigene Preise, eigenes Ausfallrisiko, eigene Versicherung |
Kein einzelnes Kriterium entscheidet. Aber je mehr links zutrifft, desto klarer ist der Fall, und bei einem ordentlich geführten Dienst trifft links fast alles zu.
Was das für dich als Gründer heißt
Der saubere Weg: anstellen
Bau deinen Dienst mit Angestellten auf. Ja, das kostet Arbeitgeberanteile und bindet dich. Es ist trotzdem der einzige Weg, der dauerhaft trägt. Und im Fachkräftemangel ist „unbefristete Anstellung, pünktliches Gehalt, bezahlter Urlaub" dein stärkstes Argument gegen Träger, die nur Honorarverträge bieten. Teilzeit und Minijob sind völlig okay, nur eben angestellt (beim Minijob an die MiLoG-Aufzeichnungspflichten denken).
Wann Honorar wirklich passt
Es gibt legitime Fälle: die Supervisorin, die viermal im Jahr kommt. Der Fortbildungsreferent. Die Fachkraft mit eigener Praxis, die einmalig ein Gutachten schreibt. Punktuelle, abgrenzbare Leistungen von Menschen mit mehreren Auftraggebern. Sobald jemand regelmäßig in deinen Fällen arbeitet, ist Honorar die falsche Schublade.
Wenn du unsicher bist: Status klären lassen
Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (Clearingstelle) klärt verbindlich, ob eine Tätigkeit selbstständig ist. Innerhalb eines Monats nach Beschäftigungsbeginn gestellt, schützt es vor rückwirkenden Beiträgen. Das ist kein Misstrauensantrag, sondern Risikomanagement.
Übrigens: Es trifft auch die andere Seite
Auch für die Honorarkraft selbst ist das Modell riskant: keine Arbeitslosen- und Unfallversicherung, Rentenlücke, bei Prüfung eigene Beitragsprobleme. Wenn du gute Leute halten willst, ist die Anstellung auch für sie das bessere Angebot. Sag ihnen das genau so.
Weiterlesen
- MiLoG-Zeiterfassung: was der Zoll sehen will
- Jugendhilfe-Träger gründen
- Die richtige Rechtsform für deinen Dienst
Stand: 7. Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Verfahren sind regional unterschiedlich; maßgeblich sind die Auskünfte deiner Kostenträger.