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Was verlangt das Fachkräftegebot (§ 72 SGB VIII)?

Das Fachkräftegebot verlangt, dass Aufgaben der Jugendhilfe hauptberuflich nur von Personen mit geeigneter Ausbildung wahrgenommen werden. Über die Vereinbarungen gilt es faktisch auch für freie Träger.

Was das für einen freien Träger heißt

FrageAntwort
Der GrundsatzAufgaben der Jugendhilfe werden hauptberuflich nur von Personen mit geeigneter Ausbildung wahrgenommen
Gilt das für freie Träger?Über die Vereinbarungen faktisch ja, auch wenn du kein öffentlicher Träger bist
Wer als Fachkraft zähltDefiniert nicht das Gesetz, sondern deine Leistungsvereinbarung
Typisch bei SPFH und ErziehungsbeistandschaftSozialpädagogische Fachkräfte, in der Regel Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik, teils Erzieher mit Zusatzqualifikation und Berufserfahrung
Was Ämter zusätzlich erwartenSupervision, Fortbildung und fachliche Anleitung
Nicht verhandelbar danebenErweitertes Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII) für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten: vor dem ersten Einsatz, mit regelmäßiger Wiedervorlage
In einzelnen LändernLandesrahmenverträge mit definierten Qualifikations- und Vergütungsstrukturen, etwa der BRVJug in Berlin
Woran es gemessen wirdAn der Vereinbarung, in Prüfungen. Die Frage, die früher oder später kommt: Wer hat mit welcher Qualifikation wie viele Stunden in welchem Fall geleistet?

Deshalb ist das Fachkräftegebot für einen kleinen Träger keine Formalie, sondern die Personalstrategie: Dein Team ist das, was du dem Jugendamt verkaufst, und die Qualifikationsnachweise sind der Teil davon, der schriftlich vorliegen muss.

Vertiefung: Jugendhilfe-Träger gründen · Wie du Qualifikationen und Nachweise deines Teams von Anfang an prüffähig führst, ist Teil des Infopakets für die Leitung.

Stand: 2026-08 · Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Gesetz und deine Vereinbarung mit dem Jugendamt. Primärquelle: § 72 SGB VIII (gesetze-im-internet.de).