Was verlangt das Fachkräftegebot (§ 72 SGB VIII)?
Das Fachkräftegebot verlangt, dass Aufgaben der Jugendhilfe hauptberuflich nur von Personen mit geeigneter Ausbildung wahrgenommen werden. Über die Vereinbarungen gilt es faktisch auch für freie Träger.
Was das für einen freien Träger heißt
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Der Grundsatz | Aufgaben der Jugendhilfe werden hauptberuflich nur von Personen mit geeigneter Ausbildung wahrgenommen |
| Gilt das für freie Träger? | Über die Vereinbarungen faktisch ja, auch wenn du kein öffentlicher Träger bist |
| Wer als Fachkraft zählt | Definiert nicht das Gesetz, sondern deine Leistungsvereinbarung |
| Typisch bei SPFH und Erziehungsbeistandschaft | Sozialpädagogische Fachkräfte, in der Regel Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik, teils Erzieher mit Zusatzqualifikation und Berufserfahrung |
| Was Ämter zusätzlich erwarten | Supervision, Fortbildung und fachliche Anleitung |
| Nicht verhandelbar daneben | Erweitertes Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII) für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten: vor dem ersten Einsatz, mit regelmäßiger Wiedervorlage |
| In einzelnen Ländern | Landesrahmenverträge mit definierten Qualifikations- und Vergütungsstrukturen, etwa der BRVJug in Berlin |
| Woran es gemessen wird | An der Vereinbarung, in Prüfungen. Die Frage, die früher oder später kommt: Wer hat mit welcher Qualifikation wie viele Stunden in welchem Fall geleistet? |
Deshalb ist das Fachkräftegebot für einen kleinen Träger keine Formalie, sondern die Personalstrategie: Dein Team ist das, was du dem Jugendamt verkaufst, und die Qualifikationsnachweise sind der Teil davon, der schriftlich vorliegen muss.
Vertiefung: Jugendhilfe-Träger gründen · Wie du Qualifikationen und Nachweise deines Teams von Anfang an prüffähig führst, ist Teil des Infopakets für die Leitung.
Stand: 2026-08 · Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Gesetz und deine Vereinbarung mit dem Jugendamt. Primärquelle: § 72 SGB VIII (gesetze-im-internet.de).