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Was ist die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung und was regelt sie?

Die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung ist der Vertrag zwischen Dienst und Kostenträger: Sie regelt Leistung, Qualität, Personal und Preis. Ohne sie bewilligt das Amt keine Fälle über deinen Dienst — sie ist die eigentliche Marktzutrittshürde.

In der Eingliederungshilfe steht das Verfahren in §§ 123 ff. SGB IX, in der ambulanten Jugendhilfe läuft es über § 77 SGB VIII und örtliche Praxis. Steuerlicher Nebeneffekt: Eine Vereinbarung nach § 123 SGB IX trägt in der Regel die Umsatzsteuerbefreiung deiner Leistungen (§ 4 Nr. 16 Buchst. h UStG).

Vertiefung: Deine erste Leistungsvereinbarung · Und gegen das leere Blatt beim Konzept: die Konzept-Gliederung als Word-Vorlage per E-Mail — die 8-Punkte-Struktur, mit der neue Träger beim Kostenträger bestehen, je Abschnitt mit Hinweisen, was reingehört.