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Was ist die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung und was regelt sie?

Die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung ist der Vertrag zwischen Dienst und Kostenträger: Sie regelt Leistung, Qualität, Personal und Preis. Ohne sie bewilligt das Amt keine Fälle über deinen Dienst. Sie ist die eigentliche Marktzutrittshürde.

In der Eingliederungshilfe steht das Verfahren in §§ 123 ff. SGB IX, in der ambulanten Jugendhilfe läuft es über § 77 SGB VIII und örtliche Praxis. Steuerlicher Nebeneffekt: Eine Vereinbarung nach § 123 SGB IX trägt in der Regel die Umsatzsteuerbefreiung deiner Leistungen (§ 4 Nr. 16 Buchst. h UStG).

Vertiefung: Deine erste Leistungsvereinbarung · Und gegen das leere Blatt beim Konzept: die Konzept-Gliederung als Word-Vorlage per E-Mail. Das ist die 8-Punkte-Struktur, mit der neue Träger beim Kostenträger bestehen, je Abschnitt mit Hinweisen, was reingehört.

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