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Was ist der Hilfeplan (§ 36 SGB VIII) und was passiert im HPG?

Der Hilfeplan (§ 36 SGB VIII) ist das Steuerungsinstrument des Jugendamts als Kostenträger bei längerfristigen Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII): Er hält Bedarf, Ziele und Leistungen fest und wird regelmäßig im Hilfeplangespräch (HPG) überprüft, ambulant meist halbjährlich.

Freie Träger sind an der Hilfeplanung gesetzlich zu beteiligen und liefern vorab einen Bericht zur Zielerreichung. Wer Ziele laufend bewertet statt rückwirkend rekonstruiert, bereitet ein HPG in einer Stunde vor.

Vertiefung: HPG vorbereiten: der Leitfaden · Wie Hilfeplan, laufende Doku und Abrechnung bei einem ambulanten Träger zusammenlaufen, zeigt dir das Infopaket für die Leitung.