lotsanaGeführt starten
← Glossar

Was ist ein Kostenträger (Jugendamt, LVR, LWL, KVJS, Pflegekasse)?

Kostenträger ist der Praxisbegriff für die öffentliche Stelle, die eine soziale Leistung bewilligt und bezahlt — etwa das Jugendamt in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), der Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX) oder die Pflegekasse (SGB XI). Im Gesetz heißen sie Leistungsträger (§ 12 SGB I).

Rechtsgrundlage: wer bewilligt, bezahlt — und prüft

Gesetzlich sind Kostenträger die Leistungsträger nach § 12 SGB I, in der Rehabilitation die Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX. Wer konkret Träger der Eingliederungshilfe ist, bestimmt jedes Bundesland selbst (§ 94 SGB IX) — deshalb heißt dein Gegenüber in NRW Landschaftsverband (LVR oder LWL), in Baden-Württemberg sind es die Stadt- und Landkreise, unterstützt vom KVJS, der dort u. a. das Landesjugendamt stellt.

Für dich als Leistungserbringer ist der Kostenträger die zentrale Vertragspartei: Mit ihm schließt du die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung, von ihm kommen Bewilligung und Bescheid, an ihn gehen Leistungsnachweis und Rechnung — und er darf Wirtschaftlichkeit und Qualität prüfen (Prüfung nach § 128 SGB IX).

In der Praxis: die wichtigsten Kostenträger im Überblick

KostenträgerRechtskreisZahlt typischerweise
Jugendamt (örtlicher Träger der Jugendhilfe)SGB VIIIHilfen zur Erziehung (z. B. SPFH), Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung (§ 35a), Schulbegleitung
Träger der Eingliederungshilfe (z. B. LVR und LWL in NRW, Stadt- und Landkreise in BW)SGB IXAssistenzleistungen, Betreutes Wohnen, Teilhabeleistungen
KVJS (Baden-Württemberg)SGB VIII / IXüberörtliche Aufgaben: Landesjugendamt und Integrationsamt; berät die Kreise bei Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen
PflegekasseSGB XIEntlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegesachleistungen
Träger der Sozialhilfe (Sozialamt)SGB XIIz. B. Hilfe zur Pflege, wenn Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen

Häufig sind mehrere Kostenträger nebeneinander im Spiel — etwa Jugendamt für die Schulbegleitung nach § 35a und Pflegekasse für den Entlastungsbetrag derselben Familie. Jeder Träger hat eigene Formulare, Nachweise und Abrechnungsrhythmen; genau daraus entsteht im Alltag der meiste Verwaltungsaufwand.

Verwandte Begriffe

Leistungs- und Vergütungsvereinbarung · Landesrahmenvertrag (§ 131 SGB IX) · Direktabrechnung mit der Pflegekasse (Abtretung) · Leistungserbringer & Leistungsträger

Ausführlich: Deine erste Leistungsvereinbarung: was drinsteht, wie du verhandelst · Wie die Abrechnung mit den verschiedenen Kostenträgern praktisch abläuft: Abrechnung mit Kostenträgern
Du arbeitest mit mehreren Kostenträgern gleichzeitig? Die meiste Reibung entsteht zwischen Doku und Abrechnung. Wie du den Weg vom Hilfeplan bis zur Rechnung ohne Doppeleingabe organisierst, zeigt der Ratgeber Vom Hilfeplangespräch zur Abrechnung. Und weil Zuständigkeit und Rahmenvertrag am Bundesland hängen: Dein Bundesland im Detail — wer zahlt, welcher Rahmenvertrag gilt, wie die E-Rechnung läuft.

Häufige Fragen

Ist der Kostenträger dasselbe wie der Leistungsträger?

Im Alltag ja: „Kostenträger“ ist der Praxisbegriff, das Gesetz spricht von Leistungsträgern (§ 12 SGB I) und in der Rehabilitation von Rehabilitationsträgern (§ 6 SGB IX).

Wer ist Kostenträger für Schulbegleitung?

Das hängt von der Beeinträchtigung ab: Bei (drohender) seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII), bei körperlicher oder geistiger Behinderung der Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX.

Warum ist die Zuständigkeit je Bundesland anders?

Weil Landesrecht bestimmt, wer Träger der Eingliederungshilfe ist (§ 94 SGB IX): In NRW sind es die Landschaftsverbände LVR und LWL, in Baden-Württemberg die Stadt- und Landkreise — unterstützt vom KVJS. Andere Länder haben wieder eigene Zuschnitte.

Stand: 2026-07 · Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. · Primärquellen: § 12 SGB I und § 94 SGB IX (gesetze-im-internet.de)