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Intensive Einzelbetreuung (ISE, § 35 SGB VIII) anbieten: was Jugendämter verlangen

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Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Für die Jugendlichen, bei denen alles andere gescheitert ist, zahlen Jugendämter die höchsten Sätze und finden trotzdem kaum Anbieter. Wer hier gründet, braucht mehr als ein Konzept. Aber wer es kann, wird gebraucht wie kaum jemand sonst.

Stand: Juli 2026. Praxiswissen, keine Rechtsberatung. Gerade in diesem Feld gilt: Das Setting entscheidet über die rechtlichen Anforderungen. Kläre dein konkretes Modell früh mit Jugendamt und Landesjugendamt.

Um wen es geht

„Systemsprenger" ist kein Fachbegriff, aber jeder im System weiß, wer gemeint ist: Jugendliche mit Gewalterfahrung und Gewaltverhalten, Abbruchketten durch fünf, acht, zwölf Hilfen, Schulverweigerung, Delinquenz, Psychiatrieerfahrung. Kinder und Jugendliche, bei denen Regelgruppen und ambulante Standardhilfen gescheitert sind.

Für sie sieht das SGB VIII eine eigene Hilfeform vor: die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35. Dazu kommen individualpädagogische 1:1-Settings, intensivpädagogische Kleinstprojekte und Übergangsangebote nach Psychiatrie oder U-Haft (Stichwort Haftvermeidung nach JGG). Der Bedarf übersteigt das Angebot deutlich: Jugendämter suchen teils bundesweit nach einem Platz für einen einzigen Jugendlichen.

Die Rechtslage: ambulant frei, Unterbringung erlaubnispflichtig

Die entscheidende Weiche ist dein Setting:

Der realistische Gründungsweg: ambulant intensiv starten (ISE, 1:1-Begleitung, Clearing), Erfahrung und Ruf aufbauen, erst dann über erlaubnispflichtige Settings nachdenken.

Was Jugendämter von dir sehen wollen

In diesem Feld prüft das Amt dich härter als jeden anderen Anbieter, und das zu Recht. Dein Konzept muss Antworten haben auf:

Vergütung: hohe Sätze, hohe Nachweispflicht

ISE und Intensivsettings werden über Fachleistungsstunden mit hoher Wochenstundenzahl oder über individuelle Tagessätze aus Einzelvereinbarungen finanziert. Die Sätze liegen deutlich über der Standard-SPFH, dafür kalkulierst du auch anders: Rufbereitschaft, Doppelbesetzung in Krisen, kleine Fallzahl je Fachkraft, intensive Supervision. Rechne ehrlich (Stundensatz-Rechner), sonst subventionierst du die schwersten Fälle aus eigener Tasche.

Und dokumentiere jede Stunde: Bei Sätzen in dieser Höhe schauen Kostenträger genau hin, was geleistet wurde. Wer Bereitschaften, Kriseneinsätze und Netzwerkarbeit sauber nachweist, verhandelt beim nächsten Fall aus einer anderen Position.

Vorkommnisse: dein wichtigstes Betriebssystem

In der Intensivbetreuung sind besondere Vorkommnisse nicht die Ausnahme, sie sind Teil der Arbeit: Übergriffe, Selbstgefährdung, Entweichungen, Polizeikontakte. Der Unterschied zwischen einem professionellen Träger und einem Problemfall zeigt sich daran, wie damit umgegangen wird: sofort dokumentiert, nach festem Verfahren gemeldet (bei erlaubnispflichtigen Settings ist die Meldung ans Landesjugendamt nach § 47 SGB VIII Pflicht, Nichtmeldung bußgeldbewehrt), im Team ausgewertet, mit Konsequenzen versehen. Bau diesen Ablauf, bevor der erste Fall kommt.

Der Einstieg

  1. Erfahrung zählt doppelt: Ohne mehrjährige eigene Praxis in Intensivfeldern (stationäre Jugendhilfe, Psychiatrie, ISE) wird dich kein Amt ernst nehmen. Dein Lebenslauf ist Teil des Konzepts.
  2. Sprich mit Jugendämtern über konkrete Lücken: Viele suchen händeringend Clearing-Plätze, Übergangsbetreuung nach Klinik, Haftvermeidungs-Settings. Bau dein Angebot um eine echte Lücke.
  3. Starte mit einem Fall und mach ihn gut. In diesem Feld ist jeder gelungene Verlauf eine Referenz, die sich herumspricht.
  4. Halte die Schwelle zur Betriebserlaubnis sauber: Sobald Wohnen ins Spiel kommt, vorher mit dem Landesjugendamt klären, nicht hinterher.

Ohne überzeugendes Konzept keine Vereinbarung – gerade bei hohen ISE-Sätzen. Damit du strukturiert startest statt vor dem leeren Blatt zu sitzen: Die Konzept-Gliederung als Word-Vorlage per E-Mail liefert die 8-Punkte-Struktur, die Kostenträger erwarten – je Abschnitt mit Hinweisen, was reingehört.

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Stand: 7. Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Settings mit Unterbringung sind je nach Ausgestaltung erlaubnispflichtig; maßgeblich sind Jugendamt und Landesjugendamt. Angaben ohne Gewähr.