Intensive Einzelbetreuung (ISE, § 35 SGB VIII) anbieten: was Jugendämter verlangen
Für die Jugendlichen, bei denen alles andere gescheitert ist, zahlen Jugendämter die höchsten Sätze und finden trotzdem kaum Anbieter. Wer hier gründet, braucht mehr als ein Konzept. Aber wer es kann, wird gebraucht wie kaum jemand sonst.
Stand: Juli 2026. Praxiswissen, keine Rechtsberatung. Gerade in diesem Feld gilt: Das Setting entscheidet über die rechtlichen Anforderungen. Kläre dein konkretes Modell früh mit Jugendamt und Landesjugendamt.
Um wen es geht
„Systemsprenger" ist kein Fachbegriff, aber jeder im System weiß, wer gemeint ist: Jugendliche mit Gewalterfahrung und Gewaltverhalten, Abbruchketten durch fünf, acht, zwölf Hilfen, Schulverweigerung, Delinquenz, Psychiatrieerfahrung. Kinder und Jugendliche, bei denen Regelgruppen und ambulante Standardhilfen gescheitert sind.
Für sie sieht das SGB VIII eine eigene Hilfeform vor: die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35. Dazu kommen individualpädagogische 1:1-Settings, intensivpädagogische Kleinstprojekte und Übergangsangebote nach Psychiatrie oder U-Haft (Stichwort Haftvermeidung nach JGG). Der Bedarf übersteigt das Angebot deutlich: Jugendämter suchen teils bundesweit nach einem Platz für einen einzigen Jugendlichen.
Die Rechtslage: ambulant frei, Unterbringung erlaubnispflichtig
Die entscheidende Weiche ist dein Setting:
- Ambulante ISE (Betreuung im Lebensfeld des Jugendlichen, aufsuchend, hochfrequent bis täglich): wie alle ambulanten Hilfen nicht erlaubnispflichtig. Der Zugang läuft über Vereinbarungen bzw. Einzelvereinbarungen mit dem Jugendamt.
- Settings mit Unterbringung (Jugendlicher wohnt in einer vom Träger organisierten Wohnung, Projektstelle, familienanalogen Stelle, 24/7-Betreuung): Hier greift in der Regel die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII beim Landesjugendamt, mit Anforderungen an Konzept, Personal, Räume und Schutzkonzept. Das ist ein eigenes, deutlich dickeres Verfahren.
- Auslands- und Reiseprojekte (§ 38 SGB VIII): seit der Reform streng reguliert, nur noch mit besonderer Begründung und Genehmigungen. Nichts für den Einstieg.
Der realistische Gründungsweg: ambulant intensiv starten (ISE, 1:1-Begleitung, Clearing), Erfahrung und Ruf aufbauen, erst dann über erlaubnispflichtige Settings nachdenken.
Was Jugendämter von dir sehen wollen
In diesem Feld prüft das Amt dich härter als jeden anderen Anbieter, und das zu Recht. Dein Konzept muss Antworten haben auf:
- Personal: erfahrene Fachkräfte, keine Berufsanfänger allein im Feld. Zusatzqualifikationen (Deeskalation, Traumapädagogik, systemische Arbeit) sind faktisch Pflicht. Und: Wie verhinderst du, dass deine Leute ausbrennen? Supervision, Fallbegrenzung, Rufbereitschaft im Team statt Dauerlast auf einer Person.
- Krisenkonzept: Was passiert nachts um zwei? Wer ist erreichbar, wie ist die Eskalationskette, wann kommt Polizei oder Klinik ins Spiel? „Rufen Sie uns an" reicht nicht.
- Schutz und Grenzen: Gewaltschutzkonzept in beide Richtungen: Schutz des Jugendlichen (Schutzauftrag § 8a SGB VIII, Umgang mit Zwang und Grenzsituationen) und Schutz deiner Mitarbeiter (Meldung, Nachsorge, klare Abbruchkriterien).
- Kooperation: Psychiatrie, Schule/Jobcenter, Jugendgerichtshilfe, Polizei, Herkunftsfamilie. Intensivfälle sind immer Netzwerkfälle.
- Dokumentation: lückenlos und gerichtsfest. In diesem Feld landen Verläufe vor Familiengerichten, in Hilfeplan-Krisensitzungen und nach besonderen Vorkommnissen auf dem Tisch des Landesjugendamts.
Vergütung: hohe Sätze, hohe Nachweispflicht
ISE und Intensivsettings werden über Fachleistungsstunden mit hoher Wochenstundenzahl oder über individuelle Tagessätze aus Einzelvereinbarungen finanziert. Die Sätze liegen deutlich über der Standard-SPFH, dafür kalkulierst du auch anders: Rufbereitschaft, Doppelbesetzung in Krisen, kleine Fallzahl je Fachkraft, intensive Supervision. Rechne ehrlich (Stundensatz-Rechner), sonst subventionierst du die schwersten Fälle aus eigener Tasche.
Und dokumentiere jede Stunde: Bei Sätzen in dieser Höhe schauen Kostenträger genau hin, was geleistet wurde. Wer Bereitschaften, Kriseneinsätze und Netzwerkarbeit sauber nachweist, verhandelt beim nächsten Fall aus einer anderen Position.
Vorkommnisse: dein wichtigstes Betriebssystem
In der Intensivbetreuung sind besondere Vorkommnisse nicht die Ausnahme, sie sind Teil der Arbeit: Übergriffe, Selbstgefährdung, Entweichungen, Polizeikontakte. Der Unterschied zwischen einem professionellen Träger und einem Problemfall zeigt sich daran, wie damit umgegangen wird: sofort dokumentiert, nach festem Verfahren gemeldet (bei erlaubnispflichtigen Settings ist die Meldung ans Landesjugendamt nach § 47 SGB VIII Pflicht, Nichtmeldung bußgeldbewehrt), im Team ausgewertet, mit Konsequenzen versehen. Bau diesen Ablauf, bevor der erste Fall kommt.
Der Einstieg
- Erfahrung zählt doppelt: Ohne mehrjährige eigene Praxis in Intensivfeldern (stationäre Jugendhilfe, Psychiatrie, ISE) wird dich kein Amt ernst nehmen. Dein Lebenslauf ist Teil des Konzepts.
- Sprich mit Jugendämtern über konkrete Lücken: Viele suchen händeringend Clearing-Plätze, Übergangsbetreuung nach Klinik, Haftvermeidungs-Settings. Bau dein Angebot um eine echte Lücke.
- Starte mit einem Fall und mach ihn gut. In diesem Feld ist jeder gelungene Verlauf eine Referenz, die sich herumspricht.
- Halte die Schwelle zur Betriebserlaubnis sauber: Sobald Wohnen ins Spiel kommt, vorher mit dem Landesjugendamt klären, nicht hinterher.
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Stand: 7. Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Settings mit Unterbringung sind je nach Ausgestaltung erlaubnispflichtig; maßgeblich sind Jugendamt und Landesjugendamt. Angaben ohne Gewähr.