Selbstständig als Sozialarbeiter: Honorarkraft oder eigene Fälle vom Amt
Raus aus dem Stellenplan, rein in die eigene Arbeit: Immer mehr Fachkräfte der Sozialen Arbeit machen sich selbstständig. Die einen als Honorarkraft, die anderen mit eigenen Fällen direkt vom Amt. Hier steht, wie beides funktioniert und wo die Fallen liegen.
Stand: Juli 2026. Praxiswissen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die zwei Wege in die Selbstständigkeit
Weg 1: Honorarkraft für bestehende Träger
Der klassische Einstieg: Du übernimmst Fälle für einen freien Träger auf Honorarbasis, in der SPFH, als Erziehungsbeistand, in der Schulbegleitung oder Eingliederungshilfe. Vorteile: sofortiger Start, keine eigene Vereinbarung mit dem Amt nötig, der Träger bringt die Fälle. Nachteile: Der Träger behält eine Marge, und du stehst mitten im größten Rechtsrisiko der Branche, der Scheinselbstständigkeit. Kurz gesagt: Je fester du in Team, Doku und Dienstplan des Trägers eingebunden bist, desto eher bist du rechtlich Arbeitnehmer. Achte auf mehrere Auftraggeber, eigene Arbeitsorganisation und echte Ablehnungsfreiheit bei Fällen, und kläre den Status im Zweifel über das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung.
Weg 2: Eigene Fälle direkt vom Kostenträger
Der unternehmerische Weg: Du schließt selbst eine Vereinbarung mit Jugendamt oder Eingliederungshilfeträger und rechnest deine Fachleistungsstunden direkt ab. Manche Ämter machen das auch mit Einzelpersonen, gerade bei speziellen Profilen (Sprachen, Traumapädagogik, bestimmte Zielgruppen). Vorteile: volle Marge, volle Unabhängigkeit. Nachteile: Vorlauf für die Vereinbarung, du brauchst eine Vertretungsantwort, und ohne eigene Fälle vom Amt verdienst du nichts. Wie die Vereinbarung läuft, steht in unserem Leitfaden Deine erste Leistungsvereinbarung.
In der Praxis fahren viele zweigleisig: Honoraraufträge als Grundlast, eigene Fälle im Aufbau.
Freiberuflich oder Gewerbe?
Gute Nachricht: Erzieherische und betreuende Tätigkeit am Menschen ist in der Regel freiberuflich (§ 18 EStG). Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, keine IHK. Die Grenze: Sobald du einen Dienst mit vermitteltem oder angestelltem Personal aufbaust, wirst du gewerblich. Und zur Umsatzsteuer: Leistungen der Jugendhilfe können auch bei Honorarkräften unter die Befreiung des § 4 Nr. 25 UStG fallen, aber die Voraussetzungen hängen am Einzelfall. Einmal zum Steuerberater vor der ersten Rechnung, das Geld ist gut angelegt.
Dein Honorarsatz: nicht unter Wert
Der häufigste Anfängerfehler: den eigenen Satz am alten Bruttogehalt orientieren. Falsch gerechnet. Als Selbstständiger zahlst du Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst, sorgst allein fürs Alter vor, hast keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung, keine bezahlten Teamzeiten, und deine Doku-, Fahrt- und Akquisezeit bezahlt dir niemand. Rechne rückwärts: gewünschtes Netto, plus Versicherungen und Vorsorge, plus Steuern, geteilt durch realistische fakturierbare Stunden (bei Vollzeit-Selbstständigen oft nur 20 bis 25 pro Woche). Unser Stundensatz-Rechner funktioniert auch für die Solo-Kalkulation: Trag dein Ziel-„Gehalt" als Personalkosten ein.
Zur Orientierung: Träger rechnen gegenüber Ämtern je nach Region und Qualifikation grob 43 bis 59 Euro je Fachleistungsstunde ab. Ein Honorarsatz deutlich unter 40 Euro für qualifizierte Einzelfallarbeit trägt auf Dauer keine soziale Absicherung.
Was du sonst brauchst
- Berufs-/Betriebshaftpflicht: Pflicht in fast jeder Vereinbarung, und in deinem eigenen Interesse.
- Erweitertes Führungszeugnis mit Wiedervorlage.
- Kranken- und Altersvorsorge geregelt: Prüfe auch die Rentenversicherungspflicht: Selbstständige Lehrer und Erzieher sind nach § 2 SGB VI oft pflichtversichert, das überrascht viele.
- Saubere Doku von Fall eins: Deine Verlaufsdoku und Stundennachweise sind dein Arbeitsnachweis gegenüber Träger und Amt, dein Schutz bei Vorwürfen und deine Grundlage im Hilfeplangespräch. Word-Dateien im Downloads-Ordner sind keine Falldokumentation, spätestens die DSGVO (Sozialdaten!) verlangt mehr.
Der Wachstumspfad: von solo zum Träger
Viele Solo-Selbstständige stehen nach zwei Jahren am selben Punkt: mehr Anfragen als Wochenstunden. Dann gibt es drei Optionen: ablehnen (schade), Honorar-Subunternehmer nehmen (Vorsicht, Scheinselbstständigkeit in die andere Richtung) oder den eigenen Träger gründen und anstellen. Wer von Anfang an sauber dokumentiert und abrechnet, nimmt seine Prozesse einfach mit und stellt nur Menschen dazu.
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Stand: 7. Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Verfahren sind regional unterschiedlich; maßgeblich sind die Auskünfte deiner Kostenträger.