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Trägerstatistik nach § 99 SGB VIII: wer meldet was und wann?

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Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Irgendwann liegt Post vom Statistischen Landesamt im Briefkasten, mit Frist und Auskunftspflicht. Kein Grund zur Sorge, aber ein Grund, vorbereitet zu sein: Die Träger- und Personalstatistik der Kinder- und Jugendhilfe betrifft auch dich. Wahrscheinlich noch dieses Jahr.

Stand: Juli 2026. Rechtsgrundlage: § 99 Abs. 9, §§ 101, 102 SGB VIII. Häufiger Verwechsler: In älteren Texten steht diese Statistik unter „§ 99 Abs. 7", seit der Gesetzesreform ist Abs. 7 aber die Kita-Statistik. Aktuell ist Abs. 9. Nur den Begriff nachschlagen? KJH-Statistik / Trägerstatistik (§ 99 SGB VIII) im Glossar — in 30 Sekunden.

Wer melden muss

Auskunftspflichtig sind neben den öffentlichen Trägern die Träger der freien Jugendhilfe, und zwar für diese Erhebung ohne Beschränkung auf anerkannte § 75-Träger. Nach der Statistikpraxis werden auch privatgewerbliche Anbieter mitgezählt; die Jugendämter übermitteln den Statistikämtern dafür die Adressen der Auskunftspflichtigen. Heißt: Auch der junge ambulante Dienst ohne Anerkennung und ohne Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII) bekommt den Fragebogen, und muss antworten.

Was und wann gemeldet wird

Die Erhebung läuft alle zwei Jahre zum Stichtag 15. Dezember, seit der Neukonzeption in den Jahren 2022 und 2024, die nächste Runde also zum 15.12.2026. Gemeldet werden drei Blöcke:

Zur Einordnung, wo deine Meldung landet: 2024 zählte die Statistik rund 32.700 Träger und 126.000 tätige Personen. Diese Daten sind übrigens die Grundlage, auf der Politik über Fachkräftemangel und Finanzierung der Jugendhilfe diskutiert. Es lohnt sich, dass auch die kleinen, ambulanten Träger darin korrekt vorkommen.

Wie die Meldung läuft

Zuständig sind die Statistischen Landesämter; gemeldet wird in der Regel online über deren Portale (meist IDEV). Der Aufwand hängt fast vollständig davon ab, ob du deine Personaldaten strukturiert hast: Wenn Abschlüsse, Beschäftigungsumfang und Arbeitsbereiche je Person sauber in deiner Personalverwaltung stehen, ist der Fragebogen eine halbe Stunde. Wenn sie in Aktenordnern und Erinnerungen stecken, wird es ein Nachmittag mit Rückfragen.

Was passiert, wenn man nicht meldet

Die Auskunft ist gesetzliche Pflicht (§ 102 SGB VIII in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz). Verweigerte, verspätete oder falsche Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 5.000 Euro, und das Amt erinnert hartnäckig. Ignorieren ist also die teuerste Variante, zumal die Meldung selbst kostenlos und anonymisiert verarbeitet wird.

Die Vorbereitung, die sich doppelt lohnt

Der Datenkranz der Statistik (wer arbeitet mit welchem Abschluss in welchem Umfang in welchem Bereich) ist derselbe, den auch Kostenträger in Prüfungen und Vereinbarungsverhandlungen sehen wollen. Wer seine Personalakte einmal sauber strukturiert, bedient beides:

  1. Je Mitarbeiter: höchster Abschluss, Qualifikationsnachweise, Beschäftigungsumfang, Arbeitsbereich(e) als Datenfelder, nicht als PDF im Ordner.
  2. Eintritte und Austritte laufend pflegen, dann stimmt jeder Stichtag automatisch.
  3. Einen Kalender-Eintrag für November 2026: „Statistik-Daten prüfen", bevor der Fragebogen kommt.

Lotsana führt Personalakten mit Abschlüssen, Umfang und Bereichen als strukturierte Daten und erzeugt den Personalstatistik-Report auf Knopfdruck, für das Statistikamt genauso wie für die nächste Prüfung. 30 Tage kostenlos testen.

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Stand: 7. Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Verfahren sind regional unterschiedlich; maßgeblich sind die Auskünfte deiner Kostenträger.