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Welches Bedarfsermittlungsinstrument gilt in welchem Bundesland?

Ein Bedarfsermittlungsinstrument ist das standardisierte Verfahren, mit dem der Träger der Eingliederungshilfe den individuellen Unterstützungsbedarf erhebt — § 118 SGB IX schreibt vor, dass es sich an der ICF orientiert und Beeinträchtigungen der Teilhabe in neun Lebensbereichen beschreibt; welches Instrument gilt (BEI_NRW, ITP, B.E.Ni …), regelt jedes Bundesland selbst.

Das Instrument ist der fachliche Kern des Gesamtplanverfahrens: Was hier erhoben wird, wird später zu Teilhabezielen und bewilligten Leistungen. Wer die Logik des Instruments kennt, versteht, wonach der Kostenträger fragt.

Rechtsgrundlage: ICF und neun Lebensbereiche

§ 118 Abs. 1 SGB IX verlangt ein Instrument, das sich an der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) orientiert und nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe in diesen neun Lebensbereichen beschreibt:

Das Nähere regeln die Landesregierungen per Rechtsverordnung (§ 118 Abs. 2 SGB IX) — deshalb arbeitet jedes Bundesland mit einem eigenen Instrument. Durchgeführt wird die Bedarfsermittlung vom Träger der Eingliederungshilfe, unter Beteiligung der leistungsberechtigten Person; sie steht am Anfang jedes Gesamtplanverfahrens und wird bei der Fortschreibung (spätestens nach zwei Jahren) erneut relevant.

In der Praxis: welches Instrument wo gilt

InstrumentBundesland (Beispiele)
BEI_NRW — Bedarfsermittlungsinstrument NRW (Kinder/Jugendliche: BEI_NRW KiJu)Nordrhein-Westfalen
ITP — Integrierter Teilhabeplan (Varianten je Land, z. B. ITP KiJu)u. a. Hessen, Thüringen
B.E.Ni — Bedarfsermittlung NiedersachsenNiedersachsen
BEI_BW (Kinder/Jugendliche: BEI_BW KJ)Baden-Württemberg
TIB — Teilhabeinstrument BerlinBerlin

Die übrigen Länder nutzen eigene Instrumente oder Varianten; maßgeblich ist immer die Verordnung deines Landes. Eine laufend gepflegte Übersicht bietet die Umsetzungsbegleitung BTHG.

Für deine Dokumentation als Leistungserbringer ist das Instrument der Referenzrahmen: Aus der Erhebung entstehen die Ziele im Gesamtplan. Wenn Verlaufsdoku und Entwicklungsberichte dieselben Lebensbereiche und die ICF-Sprache spiegeln, findet der Kostenträger sich sofort zurecht — und du bereitest die nächste Fortschreibung aus dem laufenden Bestand vor, statt sie kurz vor dem Termin zu rekonstruieren.

Verwandte Begriffe

Ausführlich im Ratgeber: Wirkung belegen nach BTHG — Teilhabeziele dokumentieren, Verlauf zeigen, Fortschreibung vorbereiten.

Du dokumentierst in der Eingliederungshilfe und willst Lebensbereiche, Ziele und Verlauf nicht in getrennten Dateien pflegen? In Lotsana ordnest du jede Doku direkt einem Teilhabeziel zu — Verlauf und Berichtsgrundlage entstehen nebenbei. Geführt starten: 30 Tage kostenlos. Ehrlich dazu: Die Bedarfsermittlung selbst bleibt Sache des Kostenträgers — Lotsana hilft dir bei dem Teil, der bei dir liegt.

Häufige Fragen

Ist das Bedarfsermittlungsinstrument in allen Bundesländern gleich?

Nein. § 118 Abs. 2 SGB IX überlässt die Ausgestaltung den Ländern: NRW nutzt das BEI_NRW, Niedersachsen das B.E.Ni, Hessen und Thüringen den ITP, Berlin das TIB. Gemeinsamer Kern: ICF-Orientierung und die neun Lebensbereiche.

Wer führt die Bedarfsermittlung durch — Träger oder Leistungserbringer?

Die Bedarfsermittlung ist Aufgabe des Trägers der Eingliederungshilfe; die leistungsberechtigte Person wird beteiligt. Dein Dienst führt das Instrument nicht selbst, liefert aber Beobachtungen und Berichte zu — und arbeitet danach mit den Zielen aus dem Gesamtplan.

Was bedeutet das Instrument für meine Dokumentation?

Es ist der Referenzrahmen: Spiegeln Verlaufsdoku und Entwicklungsberichte dieselben Lebensbereiche und die ICF-Sprache, versteht der Kostenträger deine Nachweise ohne Übersetzungsarbeit — und die Fortschreibung lässt sich aus dem Bestand vorbereiten.

Stand: 2026-07 · Arbeitshilfe für die Praxis, keine Rechtsberatung · Primärquelle: § 118 SGB IX (gesetze-im-internet.de)