Welches Bedarfsermittlungsinstrument gilt in welchem Bundesland?
Das Instrument ist der fachliche Kern des Gesamtplanverfahrens: Was hier erhoben wird, wird später zu Teilhabezielen und bewilligten Leistungen. Wer die Logik des Instruments kennt, versteht, wonach der Kostenträger fragt.
Rechtsgrundlage: ICF und neun Lebensbereiche
§ 118 Abs. 1 SGB IX verlangt ein Instrument, das sich an der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) orientiert und nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe in diesen neun Lebensbereichen beschreibt:
- Lernen und Wissensanwendung
- Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
- Kommunikation
- Mobilität
- Selbstversorgung
- Häusliches Leben
- Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen
- Bedeutende Lebensbereiche (z. B. Bildung, Arbeit)
- Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben
Das Nähere regeln die Landesregierungen per Rechtsverordnung (§ 118 Abs. 2 SGB IX) — deshalb arbeitet jedes Bundesland mit einem eigenen Instrument. Durchgeführt wird die Bedarfsermittlung vom Träger der Eingliederungshilfe, unter Beteiligung der leistungsberechtigten Person; sie steht am Anfang jedes Gesamtplanverfahrens und wird bei der Fortschreibung (spätestens nach zwei Jahren) erneut relevant.
In der Praxis: welches Instrument wo gilt
| Instrument | Bundesland (Beispiele) |
|---|---|
| BEI_NRW — Bedarfsermittlungsinstrument NRW (Kinder/Jugendliche: BEI_NRW KiJu) | Nordrhein-Westfalen |
| ITP — Integrierter Teilhabeplan (Varianten je Land, z. B. ITP KiJu) | u. a. Hessen, Thüringen |
| B.E.Ni — Bedarfsermittlung Niedersachsen | Niedersachsen |
| BEI_BW (Kinder/Jugendliche: BEI_BW KJ) | Baden-Württemberg |
| TIB — Teilhabeinstrument Berlin | Berlin |
Die übrigen Länder nutzen eigene Instrumente oder Varianten; maßgeblich ist immer die Verordnung deines Landes. Eine laufend gepflegte Übersicht bietet die Umsetzungsbegleitung BTHG.
Für deine Dokumentation als Leistungserbringer ist das Instrument der Referenzrahmen: Aus der Erhebung entstehen die Ziele im Gesamtplan. Wenn Verlaufsdoku und Entwicklungsberichte dieselben Lebensbereiche und die ICF-Sprache spiegeln, findet der Kostenträger sich sofort zurecht — und du bereitest die nächste Fortschreibung aus dem laufenden Bestand vor, statt sie kurz vor dem Termin zu rekonstruieren.
Verwandte Begriffe
- ICF und ICF-CY — die gemeinsame Sprache hinter allen Instrumenten
- Gesamtplanverfahren — das Verfahren, in dem das Instrument eingesetzt wird (§ 117 SGB IX)
- Gesamtplan — das Dokument, in das die Ergebnisse münden
Ausführlich im Ratgeber: Wirkung belegen nach BTHG — Teilhabeziele dokumentieren, Verlauf zeigen, Fortschreibung vorbereiten.
Häufige Fragen
Ist das Bedarfsermittlungsinstrument in allen Bundesländern gleich?
Nein. § 118 Abs. 2 SGB IX überlässt die Ausgestaltung den Ländern: NRW nutzt das BEI_NRW, Niedersachsen das B.E.Ni, Hessen und Thüringen den ITP, Berlin das TIB. Gemeinsamer Kern: ICF-Orientierung und die neun Lebensbereiche.
Wer führt die Bedarfsermittlung durch — Träger oder Leistungserbringer?
Die Bedarfsermittlung ist Aufgabe des Trägers der Eingliederungshilfe; die leistungsberechtigte Person wird beteiligt. Dein Dienst führt das Instrument nicht selbst, liefert aber Beobachtungen und Berichte zu — und arbeitet danach mit den Zielen aus dem Gesamtplan.
Was bedeutet das Instrument für meine Dokumentation?
Es ist der Referenzrahmen: Spiegeln Verlaufsdoku und Entwicklungsberichte dieselben Lebensbereiche und die ICF-Sprache, versteht der Kostenträger deine Nachweise ohne Übersetzungsarbeit — und die Fortschreibung lässt sich aus dem Bestand vorbereiten.
Stand: 2026-07 · Arbeitshilfe für die Praxis, keine Rechtsberatung · Primärquelle: § 118 SGB IX (gesetze-im-internet.de)