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Was ist Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)?

Die ISE (§ 35 SGB VIII) ist die Hilfe zur Erziehung für Jugendliche in besonders schwierigen Lagen — hochfrequente 1:1-Betreuung, oft nach vielen gescheiterten Hilfen („Systemsprenger"). Ambulant ist sie nicht erlaubnispflichtig; Settings mit Unterbringung brauchen eine Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII).

Jugendämter suchen händeringend ISE-Anbieter; verlangt werden erfahrene Fachkräfte, Krisenkonzepte und gerichtsfeste Doku.

Vertiefung: Intensivbetreuung anbieten · Für deinen Blick aufs Ganze — gerichtsfeste Doku, Fristen und Abrechnung bei ambulanten Trägern — gibt es das Infopaket für die Leitung.