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Was ist ein Landesrahmenvertrag (§ 131 SGB IX)?

Landesrahmenverträge legen je Bundesland die Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe fest: Leistungstypen, Personal- und Vergütungsstrukturen, Verfahren. Deine individuelle Leistungsvereinbarung bewegt sich innerhalb dieses Rahmens.

Vor jedem Konzept lohnt der Blick in den LRV deines Landes. Er ist die Sprache, in der dein Kostenträger denkt.

Vertiefung: Alle 16 Landesrahmenverträge · Was der LRV bei dir konkret verlangt, steht je Land auf den Bundesland-Seiten: Rahmenvertrag, Zuständigkeit und E-Rechnung im Detail.

Passend dazu auf lotsana.de: Software für die Eingliederungshilfe · Abrechnung mit Kostenträgern