Jugendamt, LVR/LWL, Pflegekasse, Stadt: vier Kostenträger, vier Verfahren, ein Mensch, der am dritten Werktag Zettel sortiert. Diese Seite zeigt, wo Abrechnungen im Sozialbereich wirklich klemmen und was davon eine Fachsoftware übernimmt.
Stand: 28. September 2026, Rechtsangaben geprüft am 5. August 2026 · Arbeitshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind deine Vereinbarungen und die Angaben der zuständigen Stelle.
Der Satz „wir rechnen mit dem Kostenträger ab" verdeckt, dass in einem einzigen ambulanten Dienst oft drei bis vier völlig verschiedene Abrechnungswelten nebeneinander laufen. Wer das einmal sauber auseinandersortiert, versteht auch, warum es an so vielen Stellen hakt.
| Wer zahlt | Wie abgerechnet wird | Woran es typischerweise scheitert |
|---|---|---|
| Jugendamt SGB VIII |
In der Praxis: monatliche Rechnung plus Leistungsnachweis, Fachleistungsstunden, oft mit eigenem Amtsformular. Das Verfahren selbst steht nicht im Gesetz. § 77 SGB VIII regelt die Vereinbarung über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung, den Rest regeln Vereinbarung und Landesrecht. | Jedes Amt ein anderes Formular; Stunden aus der Doku werden für die Rechnung ein zweites Mal abgetippt. |
| Eingliederungshilfe LVR, LWL, Bezirk, überörtlicher Träger · SGB IX |
Vergütung nach Leistungs- und Vergütungsvereinbarung (§ 125 SGB IX), das Verfahren regelt der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX. | Das Verfahren steht meist nicht im Rahmenvertrag selbst. Der NRW-Vertrag verweist unter A.6.1 ausdrücklich auf Vereinbarungen der Gemeinsamen Kommission. Also: regional verschieden, im Zweifel Nachfrage. |
| Pflegekasse SGB XI |
Zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste rechnen maschinenlesbar im Datenträgeraustausch ab (§ 105 SGB XI). Nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfen (§ 45a SGB XI) laufen dagegen über Kostenerstattung an die Versicherten oder über Abtretung als Direktabrechnung. | Fehlende Abtretungserklärung, ein Topf, der schon leer oder verfallen ist, oder ein Nachweis ohne Unterschrift. |
| Stadt, Kreis, Behörde öffentlicher Auftraggeber |
Zunehmend strukturierte E-Rechnung: XRechnung mit Leitweg-ID, hochgeladen ins Rechnungsportal oder per Mail an den zentralen Rechnungseingang. | Ob XRechnung Pflicht, erlaubt oder unerwünscht ist, entscheidet die jeweilige Stelle. Die Leitweg-ID prüft Lotsana beim Eintragen auf Aufbau und Prüfziffer, damit ein Zahlendreher hier auffällt und nicht erst im Portal. |
Ein Familienentlastender Dienst bedient häufig drei dieser Spalten gleichzeitig. Deshalb ist „Abrechnung" in einem kleinen Träger selten ein Vorgang, sondern ein Nachmittag. Kurz nachschlagen: Kostenträger · Fachleistungsstunde · Datenträgeraustausch · Direktabrechnung per Abtretung
Keine davon ist exotisch. Wenn du zwei oder drei davon wiedererkennst, liegt das nicht an eurer Sorgfalt, sondern daran, dass die Kette Doku → Nachweis → Rechnung → Zahlung an keiner Stelle zusammenhängt.
Der Folgebescheid kam zwei Wochen zu spät, betreut wurde trotzdem. Die Stunden davor sind nicht gedeckt. Wer den Bewilligungszeitraum erst beim Rechnungslauf prüft, prüft ihn einen Monat zu spät.
Vor dem Rechnungslauf prüfen, nicht danach, und Verlängerungen mit Vorlauf anstoßen (Bewilligungslücke).Der Klassiker im Kassen- und Ämtergeschäft: Die Leistung ist erbracht und dokumentiert, aber der Nachweis liegt unterschrieben in einer Tasche im Auto. Ohne ihn zahlt in aller Regel niemand. Die Rechnung wartet auf einen Zettel.
Nachweis aus der Doku erzeugen und direkt vor Ort oder digital gegenzeichnen lassen.Bewilligt waren 120 Stunden, geleistet 137. Die 17 Stunden über der Bewilligung sind Arbeit, die stattgefunden hat und ohne Nachbewilligung meist unbezahlt bleibt. Bei knapp kalkulierten Stundensätzen ist das der Unterschied zwischen Plus und Minus.
Restkontingent laufend mitführen, nicht im Kopf, und bei 85 % über die Nachbewilligung reden.Falscher Stundensatz, vergessener Overhead-Zuschlag, ein Umsatzsteuer-Schlüssel, der nicht zur Befreiung passt. Solche Rechnungen kommen oft nicht kommentiert zurück. Sie werden gekürzt oder liegen wochenlang im Prüflauf.
Sätze und Steuerschlüssel an der Maßnahme hinterlegen, nicht in der Rechnungsvorlage.Auf dem Kontoauszug steht eine Sammelüberweisung des Amtes über 4.812,50 €, im Verwendungszweck eine interne Kennung. Welche drei Rechnungen damit erledigt sind, klärt sich per Handabgleich. Bis dahin mahnt niemand, weil niemand weiß, was offen ist.
Offene Posten führen und Zahlungseingänge automatisch gegen Rechnungsnummer und Betrag abgleichen, auch wenn eine Überweisung mehrere Rechnungen bezahlt.Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für nicht erfüllte Pflichten vor, prüft der Eingliederungshilfeträger nach § 128 SGB IX Wirtschaftlichkeit und Qualität, und zwar auch ohne vorherige Ankündigung (Absatz 2). Passt der Personaleinsatz nicht zur Vereinbarung, ist die Vergütung nach § 129 SGB IX zu kürzen und der Kürzungsbetrag zurückzuzahlen. Im Sozialrecht allgemein regelt § 50 SGB X die Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen.
Stunden je Fall und Qualifikation jederzeit abrufbar halten (§ 128-Prüfung überstehen).Vier der sechs Stellen oben hängen am selben Blatt: dem Leistungsnachweis. Datum, Zeiten, direkt und indirekt getrennt, Unterschriftsfelder, also der Nachweis so, wie Kostenträger ihn sehen wollen. Word-Datei zum Anpassen, kostenlos.
Der Ablauf, damit du weißt, worauf du dich einlässt: Name und Adresse eintragen, Bestätigungslink in der Mail klicken, dann kommt die Datei. Danach folgen Praxis-Mails zur Abrechnung und zu Lotsana. Abmelden jederzeit mit einem Klick.
Lotsana hängt die Kette zusammen: Aus der dokumentierten Leistung entsteht der Nachweis, aus dem Nachweis die Rechnung, aus der Rechnung die E-Rechnung und der Buchungsstapel. Die Stunden werden einmal erfasst und wandern von dort weiter.
Bevor eine Rechnung entsteht, sieht Lotsana die offenen Leistungen des Monats durch und meldet, was gleich Ärger macht: Leistungen vor Bewilligungsbeginn oder nach Bewilligungsende, überschrittenes Kontingent, fehlender Stundensatz, null abrechenbare Stunden. Das sind genau die Punkte, an denen ein Kostenträger sonst zurückweist. Nur merkst du es hier vier Wochen früher.
Parallel steht auf dem Dashboard unter „Hinweise und Fristen", welche Bewilligungen in den nächsten 30 Tagen enden. Beim Gesamt- und beim Pool-Kontingent meldet Lotsana zusätzlich ab 90 Prozent Auslastung; beim Monats- und beim Wochenkontingent kommt die Meldung erst beim Buchen.

Du wählst Kostenträger und Monat und entscheidest, wie die Rechnung aussehen soll: eine Sammelrechnung je Kostenträger oder eine Rechnung je Klient, Positionen verdichtet je Maßnahme oder spitz mit jedem einzelnen Einsatztag. Overhead-Zuschlag und Umsatzsteuer-Schlüssel kommen aus der Maßnahme, nicht aus dem Gedächtnis. Auf Wunsch fließen nur direkte Leistungen ein.
Wonach abgerechnet wird, hängt an der Bewilligung und nicht am Träger: Eine Bewilligung rechnet entweder Fachleistungsstunden mal Stundensatz ab oder Betreuungstage mal Tagessatz. Bekommt ein Kind beides, sind das zwei Bewilligungen, genau wie im Bescheid.
Beim Tagessatz zählt der Kalendertag, nicht die Stunde. Alle Tage stehen auf anwesend, angeklickt wird nur die Abweichung, und je Grund (Krankenhaus, Kur oder Reha, Heimfahrt, Urlaub bei den Eltern, Klassenfahrt, abgängig, dazu Sonstiges für alles Übrige) kürzt Lotsana mit dem Prozentsatz, der an der Bewilligung hinterlegt ist. Taschengeld und Bekleidungsgeld stellst du als eigene Nebenkosten-Rechnung, damit nicht wegen dreißig Euro die ganze Rechnung liegen bleibt; sie läuft wie jede andere Rechnung, mit fortlaufender Nummer, Storno über eine Gutschrift und auf Wunsch als XRechnung.
Rechnungsnummern vergibt das System fortlaufend je Jahr, wie es die GoBD erwarten. Storniert wird nicht durch Löschen, sondern über eine Gutschrift, die die Leistungen wieder auf „offen" setzt. Der Vorgang bleibt nachvollziehbar.

Jede Rechnung bekommt ein Fälligkeitsdatum aus dem Zahlungsziel. Das stellst du einmal in den Buchhaltungs-Einstellungen ein und am einzelnen Kostenträger anders, wo es nötig ist. Dort legst du auch fest, dass bei ihm keine Mahngebühr anfällt. So mahnst du etwa das Amt ohne Gebühr. Eine schon erzeugte Rechnung behält ihr Fälligkeitsdatum. Die Liste der offenen Posten zeigt Summe und Überfälligkeit auf einen Blick; von dort gehen Zahlungserinnerung, erste und letzte Mahnung raus, jeweils als PDF.
Damit das Mahnen nicht liegen bleibt, steht auf dem Dashboard der Kasten „Überfällige Rechnungen“, sobald etwas überfällig ist: wie viele Rechnungen, wie viele davon noch ohne Mahnung, und seit wann die älteste fällig ist. Ihn sieht jeder, der die Offenen Posten öffnen darf, auch ohne Administrator zu sein. Offene Rechnungen aus der Zeit vor Lotsana zählen dort als Altposten mit. Ist nichts mehr überfällig, verschwindet der Kasten.
Für den Geldeingang lädst du den Kontoauszug hoch (Bank-CSV oder CAMT.053), und Lotsana ordnet die Eingänge über Rechnungsnummer oder Rechnungsbetrag zu. Zahlt ein Kostenträger mehrere Rechnungen mit einer Überweisung, schlägt Lotsana vor, welche dazugehören. Es liest dafür die Rechnungsnummern im Verwendungszweck. Stehen dort keine, sucht es unter den offenen Rechnungen des Kostenträgers, dessen Name im Auszug steht, die passende Summe. Jede Rechnung im Vorschlag kannst du abwählen, Summe und Differenz stehen daneben. Ist weniger gekommen, wählst du die Rechnung, die nur zum Teil bezahlt ist; ihr Rest bleibt offen. Je Rechnung entsteht eine eigene Zahlung, und entfernst du später eine davon, bleiben die anderen stehen. Du bestätigst, das System bucht. In der Auswertung siehst du danach Stunden und Umsatz je Kostenträger. Was das für die Liquidität bedeutet, steht im Ratgeber zur Vorfinanzierung.

Am Monatsende gibst du den Buchhaltungsmonat frei. Lotsana zeigt dir vorher, was noch offen ist: nicht festgeschriebene Zeiten, nicht abgerechnete Leistungen. Danach entsteht der DATEV-Buchungsstapel im EXTF-Format, eine Erlösliste je Umsatzsteuer-Schlüssel für die Voranmeldung und die üblichen CSV-Exporte für Rechnungen, Stunden und Controlling. Ein Rechnungsprogramm in DATEV braucht ihr dafür nicht: Rechnungen und Nachweise entstehen in Lotsana, die Kanzlei bekommt den Buchungsstapel und die Rechnungs-PDFs. Offene Rechnungen aus der Zeit vor Lotsana laufen als Altposten in den offenen Posten und beim Mahnen mit; im Buchungsstapel stehen sie nicht, denn gebucht sind sie schon in der alten Software.
Auf der Eingangsseite liest Lotsana E-Rechnungen deiner Lieferanten: ZUGFeRD und Factur-X aus dem PDF, XRechnung als XML. Die Felder werden vorgeschlagen, du prüfst sie. Lieferantenbelege können mit ins Steuerberater-Paket, sobald die Kreditoren-Nummer eurer Kanzlei eingetragen ist: als Aufwandszeilen im selben DATEV-Stapel, die Belegdateien liegen bei, die Kanzlei verknüpft sie. Mehr dazu: DATEV-Schnittstelle · ZUGFeRD

Aus derselben Rechnung entstehen drei Wege: das klassische PDF, ein ZUGFeRD-PDF, das wie ein normales PDF aussieht und die Rechnungsdaten als XML in sich trägt, oder eine XRechnung im Profil XRechnung 3.0 (EN 16931) mit der Leitweg-ID des Amtes im Feld „Buyer Reference". Das ist die Datei, die das Rechnungsportal erwartet. Gutschriften gehen als Gutschrift raus, nicht als Rechnung mit Minuszeichen. Was rechtlich dahintersteckt: E-Rechnungspflicht für soziale Träger und XRechnung in der Jugend- und Eingliederungshilfe.
Für Angebote zur Unterstützung im Alltag rechnet Lotsana je Klient gegen die vorhandenen Töpfe: zuerst der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, danach (nur nach ausdrücklicher Freigabe) das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Was darüber hinausgeht, bleibt sichtbar liegen. Je Pflegekasse entsteht eine Sammelrechnung mit Positionen je Klient und Monat. Die Abtretung hängt dabei am Topf, nicht am Klienten: Derselbe Klient kann für den Entlastungsbetrag auf der Rechnung an die Kasse stehen und für den Jahresbetrag auf der Rechnung an die Familie.
Der Entlastungsbetrag liegt derzeit bei 131 € im Monat (Stand 08/2026). Der Referentenentwurf zum PNOG sieht vor, ihn durch ein Sozialraumbudget von 175 € zu ersetzen. Ein Kabinettsbeschluss liegt am 05.08.2026 nicht vor. Rechne also mit dem geltenden Betrag, nicht mit dem Entwurf. Kurz erklärt: Entlastungsbetrag.
Damit du nicht auf einer falschen Annahme kaufst: Das hier kann die Software bewusst nicht.
Lotsana übermittelt keine Datensätze an die Datenannahmestellen nach § 105 SGB XI oder § 302 SGB V. Es liefert prüffähige Monatsnachweise und Sammelabrechnungen je Kasse, als Zulieferung für dein Abrechnungszentrum oder als Grundlage für den eigenen Versand. Den Weg dorthin beschreibt der DTA-Ratgeber.
Der Zahlungsabgleich arbeitet mit dem Kontoauszug, den du hochlädst, also CSV oder CAMT.053. Es gibt keine Banking-Anbindung und keine gespeicherten Bankzugangsdaten. Für Eingangsrechnungen kann Lotsana eine SEPA-Überweisungsdatei erzeugen; ausgelöst wird die Zahlung von dir im Online-Banking, nicht von der Software. Und eine Sammelüberweisung ohne Rechnungsnummern im Verwendungszweck rechnet Lotsana nur bis zu 25 offenen Rechnungen eines Kostenträgers durch; sind es mehr, sagt es das, und du ordnest von Hand zu.
Umsatzsteuer-Schlüssel, Erlöskonten und die Frage, ob eine Leistung unter eine Befreiung fällt, gehören mit deinem Steuerberater besprochen. Die Software rechnet konsistent. Ob die Einordnung stimmt, entscheidet nicht sie. Und Lotsana ersetzt keine Verfahrensdokumentation: Die technische Systembeschreibung dazu liefert das Programm, den Rest schreibt der Träger mit seinem Steuerberater.
Das Steuerberater-Paket ist ein ZIP mit Buchungsstapel und Belegdateien. DATEV nimmt es an, verknüpft aber nichts von selbst: Beleg und Buchung koppelt DATEV nur über den eigenen Beleglink, und den setzt Lotsana nicht. Die Belege liegen bei, die Kanzlei verknüpft sie. DATEV Belege online und die XML-Schnittstelle per Belegtransfer sind nicht angebunden.
In der Praxis meist aus vier Gründen: Die abgerechnete Leistung liegt außerhalb des Bewilligungszeitraums, das bewilligte Kontingent ist überschritten, der Leistungsnachweis fehlt oder ist nicht unterschrieben, oder Stundensatz und Positionen passen nicht zur Vereinbarung. Alle vier lassen sich vor dem Versand prüfen. Genau das ist der Unterschied zwischen einer Rückweisung und einer stillen Korrektur im eigenen Haus.
Für das steuerfreie Kerngeschäft der Jugendhilfe und der Betreuungs- und Pflegeleistungen greift die umsatzsteuerliche Ausstellungspflicht nach derzeitigem Stand nicht: Sie gilt nach § 14 Absatz 2 UStG nur, wenn der Umsatz nicht nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei ist. Empfangen musst du E-Rechnungen aber seit 2025, und Behörden können unabhängig davon eine XRechnung verlangen. Das ist B2G und Ländersache. Die Einzelheiten mit Quellen stehen im Ratgeber zur E-Rechnungspflicht; für den Einzelfall bleibt der Steuerberater zuständig.
Buchungsbelege (dazu zählen Rechnungen) acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, sonstige Unterlagen sechs Jahre (§ 147 AO). Die Frist läuft ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Für die digitale Ablage gelten zusätzlich die GoBD. Wie eine Verfahrensdokumentation dazu aussieht, steht im GoBD-Ratgeber.
Ruhe bewahren und mit Unterlagen antworten, nicht mit Beteuerungen. Das Gesetz verlangt in § 128 Absatz 3 SGB IX nur, dass der Träger dich schriftlich über das Prüfergebnis unterrichtet. In der Praxis (so beschreiben es etwa LVR und LWL) kommt vorher ein vorläufiger Bericht mit Stellungnahmefrist; das ist die Phase, in der Belege noch etwas bewirken. Wer Stunden je Fall und Qualifikation, Verlaufsdoku und Zielbewertungen ohnehin laufend führt, muss dafür nichts zusammensuchen. Details: die § 128-Prüfung überstehen.
Ja, das ist der Regelfall und kein Sonderwunsch. In Lotsana hängt jede Maßnahme an genau einem Kostenträger (Jugendamt, Stadt, Kreis, LVR/LWL oder Pflegekasse), mit eigenem Stunden- oder Tagessatz, eigenem Steuerschlüssel und, wo nötig, eigener Leitweg-ID. Der Abrechnungslauf läuft je Kostenträger und Monat, sodass sich die Welten nicht vermischen.
Ja, weil das Abrechnungszentrum sauber aufbereitete Nachweise braucht und genau die Vorarbeit bei dir liegen bleibt. Lotsana macht aus den dokumentierten Einsätzen prüffähige Monatsnachweise mit Unterschrift und liefert die Zahlen je Kasse. Ob sich der eigene Versand irgendwann rechnet, ist eine Rechenaufgabe, die du einmal im Jahr mit echten Zahlen machen solltest. Der DTA-Ratgeber vergleicht die drei Wege.
Über den Zahlungsabgleich. Du lädst den Kontoauszug hoch, und Lotsana schlägt für die Überweisung die Rechnungen vor, die dazugehören: über die Rechnungsnummern im Verwendungszweck oder über den Namen des Kostenträgers und die passende Summe. Du wählst ab, was nicht passt, und bestätigst. Je Rechnung entsteht eine eigene Zahlung, und an jeder steht, dass sie Teil derselben Überweisung ist.
Mehr davon, kostenlos im Ratgeber: Fachleistungsstunden abrechnen · Vom Hilfeplan zur Abrechnung ohne Doppeleingabe · Kennzahlen für ambulante Träger · Landesrahmenverträge aller 16 Länder
Stand: 28. September 2026, Rechtsangaben geprüft am 5. August 2026. Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind deine Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, die Landesrahmenverträge sowie die Angaben der zuständigen Stelle. Abrechnungsverfahren sind regional unterschiedlich; umsatzsteuerliche Fragen gehören zum Steuerberater. Hinweise auf Änderungen gern an kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.
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