Für ambulante Leistungserbringer nach SGB IX

Software für die Eingliederungshilfe
vom Teilhabeziel bis zur bezahlten Rechnung.

Betreutes Wohnen, Assistenz, Schulbegleitung: Der Träger der Eingliederungshilfe will zwei Dinge belegt sehen – dass die vereinbarte Leistung erbracht wurde und dass sie etwas bewirkt. Lotsana hängt beides an dieselbe Erfassung: Aus dem dokumentierten Einsatz entstehen Nachweis, Zielverlauf und Rechnung. Niemand tippt Stunden zweimal.

Stand: 5. August 2026 · Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung – verbindlich sind eure Leistungs- und Vergütungsvereinbarung, der Landesrahmenvertrag und die Angaben des zuständigen Trägers.

Für wen diese Seite ist

Ambulant, klein, mit dem Träger im Nacken.

Gemeint sind Dienste, die Fachleistungen der Eingliederungshilfe in der Fläche erbringen – meist drei bis fünfzig Mitarbeitende, eine Person für die Verwaltung, ein Stapel Vereinbarungen. Wenn du eine große Komplexeinrichtung mit eigener EDV-Abteilung führst, bist du hier falsch.

Ambulant Betreutes Wohnen

Begleitung in der eigenen Wohnung, abgerechnet in Fachleistungsstunden nach Betreuungsschlüssel. Viele Klienten, verteilte Adressen, ein Kostenträger mit langem Atem. Eigene Seite: Software fürs Betreute Wohnen · kurz nachschlagen: BeWo

Assistenzdienste nach § 78 SGB IX

Das Gesetz unterscheidet die Übernahme von Handlungen von der Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung; letztere „werden von Fachkräften als qualifizierte Assistenz erbracht" (§ 78 Abs. 2 SGB IX). Wer welche Qualifikation hat, steht damit im Nachweis-Interesse. Gründungs-Ratgeber: Assistenzdienst gründen

Schulbegleitung und Kita-Assistenz

Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX – wobei bei seelischer Behinderung häufig das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig bleibt. Eigene Seiten: Schulbegleitung · Kita-Assistenz

Familienentlastende Dienste

Stundenweise Entlastung, oft im Mischbetrieb mit § 45a SGB XI und Jugendhilfe – also drei Abrechnungswelten in einem kleinen Team. Eigene Seite: FED-Software

Dienste mit gepoolter Leistung

Assistenz, Förderung der Verständigung oder Mobilität dürfen nach § 116 Abs. 2 SGB IX gemeinsam erbracht werden, soweit das zumutbar ist und entsprechende Vereinbarungen bestehen. Für die Abrechnung heißt das: eine Kraft, mehrere Bewilligungen.

Träger in Gründung

Wer die erste Leistungs- und Vergütungsvereinbarung verhandelt, braucht vor allem eine belastbare Kalkulation und ein Konzept. Dafür gibt es hier die erste Leistungsvereinbarung, den Stundensatz-Rechner und den Personalbedarf-Rechner.

Der Rahmen

Vier Paragrafen, die deine Dokumentation bestimmen.

Nicht die Software entscheidet, was ihr festhalten müsst, sondern das Vertragsrecht des SGB IX und euer Landesrahmenvertrag. Wer die vier Punkte kennt, weiß, wonach er eine Software aussuchen sollte.

Worum es geht Was dort steht Was das für den Alltag heißt
Leistungs- und Vergütungsvereinbarung
§ 125 SGB IX
Die Vereinbarung muss „Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen" regeln. Zu den wesentlichen Leistungsmerkmalen gehören ausdrücklich auch personelle Ausstattung und Qualifikation des Personals. Eure Doku muss zeigen, dass das Geleistete zur Vereinbarung passt – inklusive der Frage, wer es geleistet hat. Qualifikationen gehören deshalb an den Mitarbeiter, nicht in einen Ordner.
Gesamtplan und Wirkungskontrolle
§ 121 SGB IX, § 117 SGB IX
Der Gesamtplan enthält „die Maßstäbe und Kriterien der Wirkungskontrolle einschließlich des Überprüfungszeitpunkts" (§ 121 Abs. 4 Nr. 1). Der Plan „soll regelmäßig, spätestens nach zwei Jahren, überprüft und fortgeschrieben werden" (§ 121 Abs. 2). Ziele brauchen ein Datum, eine Bewertung und einen nächsten Termin. Freitext allein trägt das nicht. Hintergrund: Gesamtplanverfahren · Bedarfsermittlung
Prüfung durch den Träger
§ 128 SGB IX, § 129 SGB IX
Bestehen „tatsächliche Anhaltspunkte" dafür, dass ein Leistungserbringer seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt, prüft der Träger „Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit" – und zwar „ohne vorherige Ankündigung". Unterlagen sind auf Verlangen vorzulegen. Von der Anlass-Voraussetzung kann Landesrecht abweichen (§ 128 Abs. 1 Satz 7). Nach § 129 ist die Vergütung bei Pflichtverletzung zu kürzen – das ist kein Ermessen. Unterlagen laufend führen statt vor dem Termin sammeln. Wer erst dann anfängt, sucht unter Zeitdruck und erklärt Lücken im Nachhinein. Vertiefung: die § 128-Prüfung überstehen
Wie abgerechnet wird
§ 131 SGB IX
Das Nähere regeln die Landesrahmenverträge zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer – also eigene Regelungen je Bundesland. Der NRW-Vertrag etwa regelt Vergütung und Abrechnung einschließlich Abrechnungsprüfung in eigenen Abschnitten. Es gibt kein bundesweites Abrechnungsformat. Im Zweifel beim Träger nachfragen. Übersicht: Landesrahmenverträge aller 16 Länder · LRV kurz erklärt

Wer zahlt, hängt am Bundesland: In Nordrhein-Westfalen sind es LVR und LWL, in Bayern die sieben Bezirke, in Baden-Württemberg die Stadt- und Landkreise neben dem KVJS. Kurz nachschlagen: Kostenträger · Bezirk · Leistungserbringer vs. Leistungsträger

Was die Software übernimmt

Einmal erfassen. Ziel, Nachweis und Rechnung fallen hinten raus.

Die Kette ist immer dieselbe: Ziel vereinbaren, Einsatz dokumentieren, Nachweis unterschreiben lassen, Rechnung stellen, Prüfung überstehen. Genau daran entlang ist Lotsana gebaut.

TEILHABEZIELE

Ziele mit Datum, Bewertung und nächstem Termin

Je Klient führst du einen Teilhabeplan: Lebensbereich, Ausgangssituation, Ziel und vereinbarte Maßnahme, auf Wunsch mit einem oder mehreren ICF-Codes aus einer hinterlegten Liste. Zu jedem Ziel setzt ihr Evaluationen mit Datum und Fortschritt – nicht erreicht, teilweise, erreicht oder abgebrochen – plus einer Bewertung im Klartext.

Beim Speichern legst du das Intervall fest, und Lotsana rechnet den nächsten Bewertungstermin aus. Ist er überschritten, taucht das Ziel im Fristen-Radar auf dem Dashboard auf. Für die Gesamtplankonferenz erzeugt Lotsana eine druckbare Vorbereitung mit Zielen, Verlauf, Stunden und Vorkommnissen des Zeitraums. Kurz nachschlagen: ICF · Gesamtplan

Teilhabeziele mit ICF-Bezug und Zielevaluation
BEWILLIGUNG

Maßnahme, Zeitraum, Kontingent – an einer Stelle

Je Klient legst du Maßnahmen an: Kostenträger, Leistungsart, Aktenzeichen, Bewilligungszeitraum, bewilligte Stunden mit Bezug (Monat, Woche, Gesamt oder Pool), Stundensatz, Overhead-Zuschlag und Umsatzsteuer-Schlüssel. Ein Balken zeigt, wie viel vom Kontingent verbraucht ist.

Ob indirekte Zeiten – Doku, Fahrt, Fallbesprechung – auf das Kontingent angerechnet werden, entscheidest du je Maßnahme per Häkchen, weil genau das von Vereinbarung zu Vereinbarung unterschiedlich geregelt ist. Läuft eine Bewilligung in den nächsten 30 Tagen aus, steht sie auf dem Dashboard; bei Gesamt- und Pool-Kontingenten warnt Lotsana zusätzlich ab 90 Prozent Auslastung. Vertiefung: Bewilligungslücke beim Folgebescheid

Maßnahme und Bewilligung mit Kontingent anlegen
FACHLEISTUNGSSTUNDEN

Direkt oder indirekt – und unterschrieben

Eine Leistung besteht aus Datum, Von-bis, Pausenminuten, Art und Beschreibung. Zusätzlich markierst du sie als direkte oder indirekte Fachleistungsstunde; Lotsana rechnet daraus die Nettostunden und summiert beide Töpfe getrennt. Die Verlaufsdoku kann unterwegs diktiert statt getippt werden – die Transkription läuft dabei lokal auf unserem Server in Deutschland, nicht bei einem externen Anbieter.

Den Leistungsnachweis lässt du direkt vor Ort auf dem Tablet gegenzeichnen oder digital über den Monatslink. Zu jeder Unterschrift speichert Lotsana Name, Zeitpunkt und eine Prüfsumme, die auf dem Ausdruck sichtbar ist. Nachschlagen: Fachleistungsstunde · Fachleistungsstunden abrechnen · digitale Unterschrift auf dem Leistungsnachweis

Leistung erfassen: direkte und indirekte Fachleistungsstunden
ABRECHNUNG

Erst der Plausibilitäts-Check, dann die Rechnung

Vor dem Rechnungslauf sieht Lotsana die offenen Leistungen des Monats durch und meldet, was gleich Ärger macht: Leistungen vor Bewilligungsbeginn oder nach Bewilligungsende, überschrittenes Kontingent, fehlender Stundensatz, null abrechenbare Stunden. Das sind genau die Punkte, an denen ein Träger sonst kürzt – nur fällt es hier auf, bevor die Rechnung rausgeht.

Danach entsteht die Rechnung je Kostenträger und Monat: als Sammelrechnung oder je Klient, verdichtet oder spitz mit jedem Einsatztag, wahlweise nur mit den direkten Leistungen. Raus geht sie als PDF oder als XRechnung mit der Leitweg-ID des Amtes. Die ganze Kette mit allen Kostenträgerwelten steht auf der Seite Abrechnung mit Kostenträgern.

Abrechnungslauf mit Plausibilitätsprüfung und E-Rechnung
NACHWEIS

Was du dem Träger zeigen kannst – und was er selbst sehen darf

Auswertungen liefern Stunden und Umsatz je Kostenträger sowie gefilterte Listen nach Zeitraum und Leistungsart, jeweils auch als PDF. Verlaufseinträge sind versioniert, das Änderungsprotokoll hält fest, wer wann was geändert hat, und der Prüf-Check zeigt auf einer Seite, was offen ist: nicht unterschriebene Nachweise, überfällige Beschwerden, fällige Löschungen.

Wenn du willst, gibst du dem Kostenträger einen Monat frei: Er sieht über einen Link ohne Anmeldung den Leistungsverlauf dieses Monats und den Stand der Ziele, kann den Nachweis als PDF ziehen, eine Rückfrage stellen oder gegenzeichnen. Der Link läuft nach 30 Tagen ab, und freigegeben wird immer nur ein Monat einer Maßnahme – nicht die Akte.

Auswertung: Stunden und Umsatz je Kostenträger
Grenzen

Was Lotsana in der Eingliederungshilfe nicht tut.

Damit du nicht auf einer falschen Annahme kaufst – das hier kann die Software bewusst nicht.

Kein Landes-Bedarfsermittlungsinstrument

Lotsana führt Ziele mit ICF-Bezug, ist aber kein BEI_NRW, kein ITP und kein anderes Landesinstrument. Die Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX macht der Träger mit seinem Verfahren; ihr arbeitet mit dem Ergebnis weiter. Welches Land welches Instrument nutzt: Bedarfsermittlungsinstrument.

Keine Schnittstelle in die Träger-Fachverfahren

Es gibt keine direkte Datenübertragung zu LVR, LWL, Bezirk oder Kreis. Was rausgeht, sind Nachweise und Berichte als PDF und die Rechnung als PDF oder XRechnung. Ein bundesweites Format dafür existiert schlicht nicht – das Verfahren steht im jeweiligen Landesrahmenvertrag.

Keine stationäre Abrechnung

Gebaut ist Lotsana für ambulante Fachleistungen. Wohnobjekte und Belegungen lassen sich führen, Barbeträge je Klient buchen – aber die existenzsichernden Leistungen nach der Trennung der Leistungen rechnet Lotsana nicht gegen den Sozialhilfeträger ab.

Persönliches Budget nur als Topf, nicht als Verfahren

Klienten mit Persönlichem Budget lassen sich als eigener Kostenträger abrechnen, und ein Budget mit Betrag, Laufzeit und Verbrauchsbuchungen kannst du dazu führen. Die Zielvereinbarung nach § 29 Abs. 4 SGB IX mit Bedarfsdeckungsnachweis und Qualitätssicherung bildet Lotsana nicht als eigenen Ablauf ab.

Keine Qualifikationsprüfung mit Ampel

Qualifikationen und Fortbildungsstunden lassen sich je Mitarbeiter erfassen und belegen. Ob euer Personalschlüssel die Vereinbarung nach § 125 SGB IX erfüllt, rechnet die Software heute nicht automatisch gegen – das bleibt eure Bewertung.

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Ob eine Leistung umsatzsteuerfrei ist, welcher Schlüssel gilt und wie eure Vereinbarung auszulegen ist, gehört zu Steuerberater und Verband. Die Software rechnet konsistent – ob die Einordnung stimmt, entscheidet nicht sie.

Noch keine Kundenstimmen, keine Referenzliste: Lotsana ist neu. Was du prüfen kannst, sind die 30 Testtage mit euren eigenen Fällen.

Praxiswissen

Häufige Fragen aus der Eingliederungshilfe.

Passt Lotsana auch für einen Träger mit sechs Leuten?

Dafür ist es gebaut. Lotsana richtet sich an ambulante Träger mit etwa 3 bis 50 Mitarbeitenden, oft mit einer einzigen Person in der Verwaltung. Module lassen sich pro Träger an- und abschalten, damit die Oberfläche schlank bleibt. Zur Ehrlichkeit gehört: Lotsana ist jung und hat noch keine Referenzträger, auf die wir dich verweisen könnten. Prüf es in den 30 Testtagen mit euren eigenen Fällen.

Wie weisen wir Wirkung nach, ohne einen Roman zu schreiben?

Über Ziele statt über Prosa. Im Teilhabeplan steht je Ziel der Lebensbereich, die Ausgangssituation, das Ziel und die vereinbarte Maßnahme, auf Wunsch mit ICF-Codes. In festen Abständen setzt ihr eine Bewertung dazu – nicht erreicht, teilweise, erreicht oder abgebrochen – und Lotsana merkt sich den nächsten Termin. Ist eine Bewertung überfällig, steht sie auf dem Dashboard. Für die Gesamtplankonferenz legt Lotsana Ziele, Verlauf, Stunden und Vorkommnisse als druckbare Vorbereitung zusammen.

Wir rechnen mit LVR, LWL oder dem Bezirk ab – geht das direkt aus der Software?

Die Rechnung entsteht in Lotsana, den Weg zum Träger geht ihr wie bisher. Je Maßnahme hinterlegst du Kostenträger, Stundensatz, Bewilligungszeitraum und Umsatzsteuer-Schlüssel; daraus entsteht der Rechnungslauf je Kostenträger und Monat, als PDF oder als XRechnung mit der Leitweg-ID des Amtes. Eine direkte Schnittstelle in die Fachverfahren der Eingliederungshilfeträger gibt es nicht. Wie abgerechnet wird, steht ohnehin regional unterschiedlich im Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX.

Was passiert, wenn eine Bewilligung ausläuft?

Lotsana meldet sich vorher. Bewilligungen, die in den nächsten 30 Tagen enden, stehen auf dem Dashboard; abgelaufene Maßnahmen sind in der Klientenakte markiert. Bei Gesamt- und Pool-Kontingenten warnt das System zusätzlich ab 90 Prozent Auslastung. Und vor dem Rechnungslauf prüft Lotsana, ob Leistungen vor Bewilligungsbeginn oder nach Bewilligungsende liegen – genau der Punkt, an dem ein Kostenträger sonst kürzt.

Hält unsere Dokumentation einer Prüfung nach § 128 SGB IX stand?

Das entscheidet, wie ihr arbeitet – nicht die Software. Was Lotsana beisteuert: Verlaufseinträge sind versioniert, jede Änderung bleibt nachvollziehbar, und das Änderungsprotokoll hält fest, wer wann was angefasst hat. Stunden je Fall lassen sich nach Zeitraum, Kostenträger und Leistungsart auswerten und als PDF ziehen; Leistungsnachweise tragen Unterschrift und Prüfsumme. Der Prüf-Check zeigt jederzeit, was offen ist. Die Prüfung nach § 128 SGB IX kann ohne vorherige Ankündigung erfolgen – deshalb lohnt es sich, das laufend zu führen statt vor dem Termin.

Wir machen auch Jugendhilfe und Alltagshilfe – brauchen wir zwei Systeme?

Nein. Je Maßnahme hängt genau ein Kostenträger mit eigenem Stundensatz, eigenem Kontingent und eigenem Steuerschlüssel, sodass sich Jugendamt, Eingliederungshilfeträger und Pflegekasse nicht vermischen. Der Abrechnungslauf läuft je Kostenträger und Monat. Welche Module ihr überhaupt seht, entscheidet ihr beim Einrichten.

Mehr davon – kostenlos im Ratgeber: BTHG-Wirkungsmessung in der Praxis  ·  Betreutes Wohnen gründen  ·  Hilfeplangespräch vorbereiten  ·  Vom Hilfeplan zur Abrechnung ohne Doppeleingabe  ·  Fachsoftware vergleichen

Kostenlose Vorlage: Leistungsnachweis Fachleistungsstunden

Datum, Zeiten, direkte und indirekte Stunden getrennt, Unterschriftsfelder – der Nachweis so, wie Kostenträger ihn sehen wollen. Word-Datei zum Anpassen, kostenlos. Vorlage per E-Mail anfordern →

Alles inklusive – keine Aufpreis-Module
59 € /Monat für bis zu 5 Nutzer
+ 9 € je weiterem Benutzerkonto · monatlich kündbar
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer; der genannte Preis ist der Rechnungsbetrag. Gründungspreis: gilt für jedes Abo, das bis zum 31.12.2026 startet. Gründungs-Träger behalten diesen Preis dauerhaft, auch nach der Preisumstellung zum 01.01.2027 (regulärer Preis dann: 89 € + 12 € je Nutzer).
Teilhabeplan mit ICF-Bezug, Zielevaluation und Wiedervorlage
Maßnahmen mit Bewilligungszeitraum, Kontingent und Stundensatz
Fristen-Radar: auslaufende Bewilligungen, fällige Evaluationen
Direkte und indirekte Fachleistungsstunden, getrennt gezählt
Leistungsnachweis mit Unterschrift vor Ort oder im Monatslink
Rechnung als PDF oder XRechnung mit Leitweg-ID, plus DATEV-Export

Quellen (Primärquellen, abgerufen am 05.08.2026)

Stand: 5. August 2026. Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung – verbindlich sind eure Leistungs- und Vergütungsvereinbarung, der jeweilige Landesrahmenvertrag und die Angaben des zuständigen Trägers der Eingliederungshilfe. Zuständigkeiten und Abrechnungsverfahren sind Ländersache und unterscheiden sich erheblich. Die beschriebenen Funktionen entsprechen dem Stand der Software am 05.08.2026. Hinweise auf Änderungen gern an kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.

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