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Wer zahlt Schulbegleitung? Die Zuständigkeit in allen 16 Bundesländern

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Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Die meistgestellte Frage rund um Schulbegleitung: von Eltern wie von Trägern: Welches Amt ist eigentlich zuständig? Die Antwort hat zwei Ebenen: eine bundesweite Logik und 16 verschiedene Behörden-Landschaften.

Die Bundeslogik (gilt überall)

Art der BeeinträchtigungRechtsgrundlageZuständig
(Drohende) seelische Behinderung (z. B. Autismus-Spektrum, ADHS, emotionale Störungen)§ 35a SGB VIIIörtliches Jugendamt: in allen Bundesländern gleich
Geistige oder körperliche Behinderung§ 112 SGB IX (Teilhabe an Bildung)Träger der Eingliederungshilfe: und WER das ist, regelt jedes Land anders (Tabelle unten)

Bei Mehrfachdiagnosen gilt: Das zuerst angegangene Amt muss den Antrag nach § 14 SGB IX binnen zwei Wochen weiterleiten oder selbst entscheiden: Familien dürfen nicht zwischen Ämtern hin- und hergeschickt werden.

Der EGH-Träger je Bundesland (geistige/körperliche Behinderung)

BundeslandZuständige BehördeBesonderheit
Baden-WürttembergStadt- oder Landkreis (Sozial-/Eingliederungshilfeamt)
BayernBezirk (überörtlich: die 7 Bezirke sind alleinige EGH-Träger)
BerlinTeilhabefachdienst des Jugendamts im BezirkBerlin bündelt die EGH für ALLE Minderjährigen beim Jugendamt; daneben Schulhelfer-Pool über die Schulverwaltung
BrandenburgLandkreis/kreisfreie Stadt (Sozialamt)
BremenAmt für Soziale Dienste (Bremen) bzw. Sozialamt BremerhavenSchulassistenz organisatorisch eng mit dem Bildungsressort verzahnt; Aufteilung im Einzelfall klären
HamburgBehörde für Schule und Berufsbildung (BSB)Antrag läuft über die Schulbehörde; EGH Minderjährige zentral beim Bezirksamt Wandsbek
HessenLandkreis/kreisfreie Stadt („Teilhabeassistenz")LWV Hessen erst nach Schulende zuständig
Mecklenburg-VorpommernLandkreis/kreisfreie Stadt (Sozialamt)
Niedersachsenörtliches Sozialamt (herangezogene Kommune)formal ist das Land Träger; praktisch bewilligen Kreise/Städte/Region Hannover
Nordrhein-WestfalenKreis/kreisfreie Stadt (Sozialamt)LVR/LWL sind für Schulbegleitung Minderjähriger NICHT zuständig (v. a. Erwachsene)
Rheinland-PfalzLandkreis/kreisfreie StadtLand/LSJV erst für Erwachsene
SaarlandLandesamt für Soziales (LAS): landesweit zentraleigenes Antragsformular; Pool-Modell (1 Kraft für bis zu 3 Kinder) verbreitet
SachsenLandkreis/kreisfreie StadtKSV Sachsen erst für bestimmte Leistungen ab 18
Sachsen-AnhaltSozialagentur Sachsen-AnhaltBearbeitung bürgernah über das örtliche Sozialamt
Schleswig-HolsteinKreis/kreisfreie Stadt (Eingliederungshilfe)
ThüringenLandkreis/kreisfreie Stadt (Sozialamt)

Was das praktisch bedeutet

Für Eltern: Stellt den Antrag beim Amt, das nach der Diagnose passt: und lasst euch nicht abwimmeln: Weiterleiten ist Pflicht des Amts, nicht eure. Für Träger: Ihr braucht im Zweifel Vereinbarungen mit beiden Kostenträgern eurer Region, denn eure Kinder verteilen sich auf beide Welten. Wie das geht, steht im Schulbegleitdienst-Leitfaden.

Und der Blick nach vorn: Die geplante SGB-VIII-Reform will diese Zweiteilung beenden: ab 2028 soll das Jugendamt für alle Kinder zuständig sein. Den Stand verfolgen wir im Reform-Radar.


Träger mit Kindern in beiden Welten rechnen in Lotsana sauber getrennt ab: Kostenträger je Maßnahme, Nachweise im jeweils geforderten Format, E-Rechnung inklusive. 30 Tage kostenlos testen.

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Stand: 7. Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Zuletzt geprüft: Juli 2026. Kommunale Organisation kann abweichen; verbindlich ist die Auskunft des jeweiligen Amts. Mit der geplanten SGB-VIII-Reform soll ab 2028 das Jugendamt für alle Kinder zuständig werden.