SGB-VIII-Reform 2028: was ändert sich für freie Träger?
2028 soll die größte Umstellung der Kinder- und Jugendhilfe seit Jahrzehnten kommen: Das Jugendamt wird für alle Kinder mit Behinderung zuständig. Diese Seite hält den Stand fest und wird aktualisiert, sobald sich etwas bewegt.
Aktueller Stand (Juli 2026): Es gibt einen Referentenentwurf vom März 2026 (1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz). Er ist NICHT verabschiedet, die Kritik der Fachverbände ist massiv, Details können sich ändern. Die Grundrichtung gilt aber als gesetzt. Neu hier? Begriff und Stufen in 30 Sekunden: SGB-VIII-Reform (KJSG & inklusive Lösung) im Glossar.
Was geplant ist
- Gesamtzuständigkeit des Jugendamts ab 2028: Die Jugendhilfe wird zuständig für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung, auch für die, die heute bei der Eingliederungshilfe (Sozialamt, überörtliche Träger) laufen. Die Trennung „seelisch = Jugendamt, geistig/körperlich = Eingliederungshilfe" fällt.
- Leistungen werden gebündelt: Statt getrennter Hilfearten kommen zusammengefasste „Leistungen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe".
- ICF-CY wird Standard: Die Bedarfsermittlung soll sich an der Kinder- und Jugendversion der internationalen ICF-Klassifikation orientieren.
- Schulbegleitung wird gepoolt: Der Entwurf setzt auf „infrastrukturelle Erziehungshilfen": Eine Kraft begleitet mehrere Kinder, Stunden werden auf mehrere Bescheide verteilt. Der Entwurf kalkuliert dadurch Einsparungen von 200 Millionen Euro (2028) bis 2,7 Milliarden Euro pro Jahr (2036).
- Verfahrenslotsen: Familien bekommen Lotsen durch das Hilfesystem (§ 10b SGB VIII, gibt es seit 2024, wird ausgebaut).
Was das für bestehende und neue Träger heißt
Für Schulbegleitdienste
Pooling ist die größte Modell-Änderung. Wer heute nur 1:1 kalkulieren und abrechnen kann, verhandelt 2028 aus der Defensive. Bereite dein Konzept darauf vor: Gruppeneinsätze planen, Stunden einer Kraft auf mehrere Bewilligungen aufteilen, gegenüber mehreren Kostenträgern nachweisen. Wer das früh anbieten kann, hat ein Verkaufsargument gegenüber Ämtern, die auf die Reform zusteuern.
Für Träger der Eingliederungshilfe (Kinder/Jugend)
Deine Fälle wandern perspektivisch zum Jugendamt. Das heißt: neuer Vertragspartner, neue Verfahren, vermutlich neue Vereinbarungen. Fälle brauchen einen sauberen Kostenträgerwechsel mit Historie. Bau jetzt schon Beziehungen zum Jugendamt auf, nicht erst 2027.
Für alle
ICF-orientierte Bedarfsermittlung und Wirkungsnachweise werden Standard — in der Eingliederungshilfe ist das über die Bedarfsermittlungsinstrumente der Länder (§ 118 SGB IX) heute schon Alltag. Wer seine Ziele heute schon ICF-basiert dokumentiert und Zielerreichung belegen kann, muss 2028 nichts umlernen.
Was du NICHT tun solltest
Panik ist unbegründet: Das Gesetz ist nicht beschlossen, Übergangsfristen sind sicher, und die Verbände kämpfen um viele Details (vor allem gegen die Pooling-Einsparlogik und für den individuellen Rechtsanspruch). Entscheidungen wie „wir gründen lieber nicht" oder große Umbauten allein wegen des Entwurfs wären verfrüht. Vorbereitet sein ja, umbauen nein.
Zeitleiste
| Wann | Was |
|---|---|
| Juni 2021 | KJSG: Grundsatzentscheidung „inklusive Lösung" im SGB VIII |
| seit 2024 | Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII) bei den Jugendämtern |
| März 2026 | Referentenentwurf 1. KJHSRG (Pooling, Gesamtzuständigkeit, ICF-CY) |
| 2026/2027 | Gesetzgebungsverfahren, Verbändeanhörungen (laufend) |
| 01.01.2028 | geplantes Inkrafttreten der Gesamtzuständigkeit |
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Stand: 7. Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Artikel wird bei neuen Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren aktualisiert.