Stand: 7. Juli 2026 · wird aktualisiert
Mindestlohn: 13,90 € jetzt, 14,60 € ab Januar 2027. Die Rechnung für deinen Dienst
Die Mindestlohnkommission hat im Juni 2025 den größten Zwei-Stufen-Sprung seit Einführung beschlossen. Die erste Stufe gilt seit Januar, die zweite kommt zum 01.01.2027, und wer bis dahin seine Sätze nicht nachverhandelt hat, bezahlt die Erhöhung aus der eigenen Marge.
Fakten: Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025 (BMAS): 13,90 €/Std. ab 01.01.2026, 14,60 €/Std. ab 01.01.2027. Mit dem Mindestlohn steigt automatisch die Minijob-Verdienstgrenze (dynamisch: 130 Mindestlohn-Stunden ÷ 3), 2026 rund 603 €, ab 2027 rund 633 € – den exakten Wert verkündet die Minijob-Zentrale.
Wen es in der Branche trifft
Tarifnahe Fachkraft-Gehälter liegen über dem Mindestlohn, dort passiert direkt wenig. Getroffen werden drei Gruppen, die in ambulanten Diensten häufig sind: Betreuungs- und Assistenzkräfte im unteren Lohnband (Alltagshilfe, FED, teils Schulbegleitung), Minijobber (doppelt: Stundenlohn UND Verdienstgrenze ändern sich) und über den Lohnabstand nach oben auch die Kräfte knapp darüber, die zu Recht fragen, warum der Abstand schrumpft.
Die vier Handgriffe
- Lohnliste prüfen (jetzt): Wer liegt unter 14,60 €? Diese Verträge brauchen bis Ende 2026 eine Anpassung, besser mit eigener Entscheidung als mit gesetzlichem Zwang im Rücken.
- Minijobs neu rechnen: Gleiche Stundenzahl kostet ab 2027 mehr und die Grenze steigt mit. Prüfe je Minijob: Stunden anpassen oder Grenze ausschöpfen? Und denk an die MiLoG-Aufzeichnung, die der Zoll bei genau diesen Beschäftigten prüft.
- Stundensätze nachverhandeln, mit Vorlauf: Personalkosten +5 % lassen sich nicht wegoptimieren, sie gehören in die Vergütung. Ämter kennen die Zahlen; wer im Herbst 2026 mit sauberer Kalkulation kommt (Rechner), verhandelt für den Jahreswechsel. Wer im Februar 2027 kommt, subventioniert zwei Monate.
- Preisgedeckelte Bereiche prüfen: In der Alltagshilfe deckeln manche Länder die Stundensätze (NRW: 39,50 €). Steigende Löhne bei gedeckelten Preisen heißt: Auslastung und Verwaltungskosten werden zum entscheidenden Hebel.
Was das für wen heißt
Lohnliste jetzt, Vergütungsgespräch im Herbst 2026. Die Erhöhung ist seit Juni 2025 bekannt, „überrascht" zu sein ist keine Verhandlungsposition.
Minijob-Grenzen zum 01.01.2027 anpassen, Stundenkontingente je Minijob neu festlegen, MiLoG-Aufzeichnungen weiterführen.
Ab Januar 2027 sind 14,60 € brutto/Stunde dein gesetzliches Minimum, unabhängig von Vertrag oder Branche. Zuschläge kommen ggf. obendrauf.
Mehr dazu
- Zuschläge & Arbeitszeit: die Regeln
- Vergütung nachverhandeln: so geht das Gespräch
- Personalkostenquote im Blick behalten
Quellen sind im Text verlinkt. Einordnung, keine Rechtsberatung. Bei neuen Entwicklungen wird dieser Beitrag aktualisiert.