Was ist ein Bezirk in Bayern? Der Träger der Eingliederungshilfe
Die Bezirke sind Bayerns dritte kommunale Ebene — sieben Gebietskörperschaften mit gewähltem Bezirkstag, gebietsgleich mit den Regierungsbezirken: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Sie sind die Träger der Eingliederungshilfe (Art. 66d AGSG) — ambulante, teilstationäre und stationäre EGH-Leistungen laufen über den Bezirk.
Die Verwechslungsfalle: Der Bezirk (kommunale Gebietskörperschaft, euer Kostenträger) ist etwas anderes als die Regierung (staatliche Mittelbehörde desselben Gebiets, erteilt z. B. die Betriebserlaubnis). Und eine Ausnahme gibt es: Bei (drohender) seelischer Behinderung von Kindern und Jugendlichen zahlt nicht der Bezirk, sondern das örtliche Jugendamt (§ 35a SGB VIII).