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Was ist der Datenträgeraustausch (DTA) nach § 302 SGB V / § 105 SGB XI?

Der Datenträgeraustausch (DTA) ist das elektronische Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen: Leistungserbringer übermitteln ihre Abrechnungsdaten maschinell verwertbar statt auf Papier — Rechtsgrundlage sind § 302 SGB V (Krankenkassen) und § 105 SGB XI (Pflegekassen), die Details stehen in den Richtlinien und Technischen Anlagen des GKV-Spitzenverbands.

Rechtsgrundlage: zwei Paragrafen, ein Verfahren

§ 302 SGB V regelt die Abrechnung der „sonstigen Leistungserbringer" mit den Krankenkassen — häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Heil- und Hilfsmittel, auch Soziotherapie nach § 37a SGB V. Abzurechnen sind Art, Menge und Preis der Leistungen elektronisch bzw. maschinell verwertbar; Form und Inhalt des Verfahrens legt der GKV-Spitzenverband in Richtlinien fest. § 105 SGB XI ist das Gegenstück für die Pflegekassen: maschinenlesbare Abrechnungsunterlagen nach Art, Menge, Preis einschließlich Tag und Zeit der Leistung; die Einzelheiten des Datenträgeraustauschs stehen in den Festlegungen nach § 105 Abs. 2 SGB XI.

Wie die Datensätze konkret aussehen, definieren die Technischen Anlagen des GKV-Spitzenverbands (gkv-datenaustausch.de). Praktisch brauchst du dafür ein Institutionskennzeichen (IK) als Absenderadresse und die Kostenträgerdateien der Kassen, damit die Daten bei der richtigen Annahmestelle landen. Wer stattdessen Papier schickt, riskiert im SGB-V-Bereich eine pauschale Rechnungskürzung um bis zu 5 % (§ 303 Abs. 3 SGB V), wenn er die nicht maschinell verwertbare Übermittlung zu vertreten hat.

In der Praxis: drei Wege zur Kasse

WegSo läuft es
Selbst übermittelnDeine Software erzeugt die DTA-Datensätze nach den Technischen Anlagen und schickt sie an die Datenannahmestellen — vorher läuft je Kasse eine Testphase, bis die Daten fehlerfrei ankommen.
AbrechnungszentrumDienstleister wie opta data, DMRZ oder RZH übernehmen Übermittlung und Formalitäten gegen Gebühr (meist ein Prozentsatz der Abrechnungssumme), oft mit Vorfinanzierung — du lieferst Leistungsnachweise und Verordnungen zu.
Papier / UrbelegeNur noch Rest- und Sonderfälle, mit Begleitzettel; auf Dauer teuer: Kürzungsrisiko, längere Zahlläufe, mehr Rückfragen.

Wichtig für die Einordnung: Der DTA ist das Verfahren der zugelassenen Leistungserbringer — ambulante Pflege- und Betreuungsdienste mit Versorgungsvertrag, Soziotherapeuten und Co. Nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfen (§ 45a SGB XI) rechnen den Entlastungsbetrag dagegen meist per Kostenerstattung oder Abtretung ab, und Richtung Jugendamt oder Eingliederungshilfe gilt ohnehin eine andere Welt: dort läuft die digitale Rechnung als XRechnung an den Kostenträger.

Verwandte Begriffe

Direktabrechnung mit der Pflegekasse (Abtretung) · XRechnung · Kostenträger

Den kompletten Weg — IK beantragen, zum Datenaustausch anmelden, Testphase, Echtbetrieb — führt der Ratgeber Elektronisch mit Kranken- und Pflegekassen abrechnen (DTA) Schritt für Schritt aus. Und ob du über ein Abrechnungszentrum gehst oder per Abtretung direkt abrechnest: Die Grundlage ist immer eine saubere, prüffähige Leistungsdoku je Kasse — und genau da klemmt es meist am Feierabend. In Lotsana entstehen aus deinen Einsätzen fertige Leistungsnachweise und Abrechnungen je Kostenträger, auch als Zulieferung für dein Abrechnungszentrum. Geführt starten: 30 Tage kostenlos.

Häufige Fragen

Muss ich als zugelassener Pflegedienst am DTA teilnehmen?

Ja, das Verfahren ist der vorgeschriebene Weg: § 105 SGB XI verlangt maschinenlesbare Abrechnungsunterlagen, die Einzelheiten regeln die Festlegungen nach § 105 Abs. 2 SGB XI samt Technischen Anlagen. Im SGB-V-Bereich kommt Druck dazu: Übermittelst du aus Gründen, die du zu vertreten hast, nicht maschinell verwertbar, dürfen die Kassen die Rechnung pauschal um bis zu 5 % kürzen (§ 303 Abs. 3 SGB V).

Brauche ich ein Abrechnungszentrum wie opta data oder DMRZ?

Nein, Pflicht ist nur das Verfahren, nicht der Dienstleister. Du kannst mit einer Software mit DTA-Modul selbst übermitteln (inklusive Testphase mit den Kassen) oder ein Abrechnungszentrum beauftragen, das gegen Gebühr übermittelt und oft Vorfinanzierung anbietet. Viele kleine Dienste starten mit Dienstleister und holen die Abrechnung später ins Haus.

Gilt der DTA auch für Alltagshilfen nach § 45a SGB XI?

In der Regel nein. Der DTA ist das Verfahren der zugelassenen Leistungserbringer. Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag rechnen den Entlastungsbetrag meist per Kostenerstattung oder Abtretung direkt mit der Pflegekasse ab — häufig noch per Post oder Portal der jeweiligen Kasse.

Was ist der Unterschied zwischen DTA und XRechnung?

Der DTA ist das Abrechnungsverfahren der Sozialversicherung (Kranken- und Pflegekassen) mit eigenen Datensätzen nach den Technischen Anlagen. Die XRechnung ist das E-Rechnungsformat für Behörden (B2G), etwa Jugendamt oder Träger der Eingliederungshilfe. Zwei getrennte Welten mit eigenen Regeln und eigener Technik.

Stand: 2026-07 · Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung — verbindlich sind Gesetzestext, Richtlinien und Technische Anlagen des GKV-Spitzenverbands sowie die Auskunft der jeweiligen Kasse. · Primärquellen: § 302 SGB V, § 105 SGB XI (gesetze-im-internet.de) und Technische Anlagen (gkv-datenaustausch.de)