lotsanaGeführt starten
← Glossar

Wie rechne ich direkt mit der Pflegekasse ab (§ 105 SGB XI)?

Direktabrechnung mit der Pflegekasse bedeutet: Der Leistungserbringer rechnet seine Leistungen unmittelbar mit der Pflegekasse ab, statt dass Pflegebedürftige in Vorleistung gehen und Belege einreichen. Zugelassene Pflegeeinrichtungen rechnen direkt nach § 105 SGB XI ab; nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfen nutzen dafür die Abtretung des Erstattungsanspruchs aus § 45b SGB XI.

Rechtsgrundlage: § 105 SGB XI — und die Abtretung als Praxisweg

§ 105 SGB XI („Abrechnung pflegerischer Leistungen“) regelt für die an der Pflegeversorgung teilnehmenden Leistungserbringer die direkte Abrechnung mit den Pflegekassen: Leistungen sind nach Art, Menge und Preis einschließlich Tag und Zeit aufzuschlüsseln, die Unterlagen müssen maschinenlesbar sein, und die Übermittlung läuft zunehmend elektronisch — das ist der Datenträgeraustausch (DTA) nach § 105 Abs. 2 SGB XI.

Für Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) sieht das Gesetz formal die Kostenerstattung an die Versicherten vor (§ 45b Abs. 2 SGB XI): Die Pflegekasse erstattet gegen Belege. Damit deine Klientinnen und Klienten nicht in Vorkasse gehen müssen, hat sich die Abtretung etabliert: Der Klient tritt seinen Erstattungsanspruch an dich ab (§ 398 BGB), und du reichst Rechnung und Leistungsnachweis direkt bei der Kasse ein. Betroffen sind vor allem Alltagshilfen, Betreuungsdienste und Familienentlastende Dienste — außerdem alles, was über Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) läuft.

In der Praxis

WegSo läuft es
Kostenerstattung (§ 45b Abs. 2 SGB XI)Klient zahlt deine Rechnung selbst, reicht Belege bei seiner Pflegekasse ein und wartet auf die Erstattung.
Direktabrechnung per AbtretungKlient unterschreibt einmal eine Abtretungserklärung; du rechnest direkt mit der Kasse ab — auch als Sammelrechnung je Pflegekasse über mehrere Klienten.
DTA (§ 105 Abs. 2 SGB XI)Zugelassene Pflegeeinrichtungen übermitteln Abrechnungsdaten elektronisch bzw. maschinenlesbar an die Kassen.

Der Vorteil der Abtretung: keine Vorkasse für Familien, weniger Zahlungsausfall für dich. Der Preis dafür: Viele Kassen verlangen eigene Formulare, unterschriebene Monatsnachweise und nehmen Sozialdaten teils nur per Post oder Fax an — saubere Unterlagen je Kasse sind hier die halbe Miete.

Verwandte Begriffe

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) · Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) · Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)

Ausführlich: Elektronisch mit Kranken- und Pflegekassen abrechnen (DTA) — IK, Anmeldung, Testphase, die drei Wege · Der Schritt davor: IK-Nummer beantragen
Wenn du viele Klienten über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege abrechnest, wird die Zettelwirtschaft schnell unübersichtlich. Lotsana für Alltagshilfen erzeugt aus deinen Einsätzen per Abtretung eine Sammelabrechnung je Pflegekasse und teilt Beträge automatisch auf die passenden Töpfe auf — 30 Tage kostenlos ausprobierbar.

Häufige Fragen

Muss die Pflegekasse eine Abtretung akzeptieren?

Beim Entlastungsbetrag gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Direktabrechnung. In der Praxis akzeptieren die meisten Pflegekassen Abtretungserklärungen, manche aber nur auf eigenen Formularen. Kläre den Weg je Kasse, bevor du die erste Rechnung schickst.

Was ist der Datenträgeraustausch (DTA)?

Das elektronische Abrechnungsverfahren der Pflegeversicherung nach § 105 Abs. 2 SGB XI: Abrechnungsdaten gehen maschinenlesbar bzw. elektronisch an die Pflegekassen statt auf Papier — mehr dazu unter Datenträgeraustausch (DTA).

Was brauche ich für die Direktabrechnung als 45a-Angebot?

Eine Anerkennung nach Landesrecht, eine Abtretungserklärung der Klientin oder des Klienten, unterschriebene Leistungsnachweise und eine prüffähige Rechnung je Pflegekasse.

Stand: 2026-07 · Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung — verbindlich sind der Gesetzestext und die Auskunft der jeweiligen Pflegekasse. · Primärquellen: § 105 SGB XI und § 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de)