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Kita-Assistenz als Dienst anbieten: wer zahlt und wie du startest

NR
Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Inklusion beginnt nicht in der Schule. Immer mehr Kinder mit Behinderung besuchen Regel-Kitas und brauchen dort Assistenz. Anbieter dafür gibt es kaum. Für Gründer und bestehende Schulbegleitdienste ist das eine der stillsten und besten Gelegenheiten im Markt.

Stand: Juli 2026. Praxiswissen, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten und Programme unterscheiden sich je nach Bundesland und Region, in NRW etwa mit eigenen Kita-Assistenz-Regelungen von LVR und LWL.

Was Kita-Assistenz ist

Eine Assistenzkraft begleitet ein Kind mit (drohender) Behinderung durch den Kita-Alltag: beim Ankommen, Spielen, Essen, in Übergangssituationen, bei allem, wo das Kind sonst nicht teilhaben könnte. Die Kraft ist fürs Kind da, nicht als zusätzliche Gruppenkraft für die Einrichtung. Genau wie in der Schule gilt: Assistenz ersetzt nicht das pädagogische Personal der Kita, sie macht Teilhabe möglich.

Wer bezahlt

Die Logik kennst du aus unserem Schulbegleitungs-Leitfaden, sie gilt hier genauso:

Der Marktzutritt läuft wie überall in diesem Feld über eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem jeweiligen Kostenträger, oder anfangs über Einzelfall-Beauftragungen. Kein geschützter Beruf, keine Betriebserlaubnis, aber ohne Vereinbarung kein refinanzierter Fall.

Warum das Geschäftsmodell besser ist als Schulbegleitung

Ein Punkt, der in keiner Statistik steht, aber jeden Anbieter freut: Kitas haben keine zwölf Wochen Ferien. Zwei, drei Wochen Schließzeit im Sommer, ein paar Brückentage, das war es. Das größte Kalkulationsproblem der Schulbegleitung (unser Stundensatz-Rechner zeigt, wie hart Ferienwochen den Satz treiben) existiert hier fast nicht.

Deshalb die strategische Empfehlung für beide Richtungen:

Was fachlich anders ist als in der Schule

Das Konzept: worauf Kostenträger schauen

  1. Personal: Mix aus pädagogischen Fachkräften und geeigneten Assistenzkräften, erweiterte Führungszeugnisse für alle, Erste Hilfe am Kind.
  2. Anleitung: Wer führt die Kräfte fachlich, wie oft, wie dokumentiert?
  3. Schutzkonzept: § 8a-Verfahren plus die pflegenahen Situationen (siehe oben) ausdrücklich geregelt.
  4. Zusammenarbeit Kita: Rollenklärung mit der Einrichtung (Assistenz fürs Kind, nicht Springerkraft der Gruppe), Teilnahme an Entwicklungsgesprächen.
  5. Doku und Nachweise: Einsatzzeiten, Entwicklungsbeobachtungen, Berichte für Hilfeplan- bzw. Gesamtplangespräche.

Erste Fälle

  1. Kitas und Träger direkt: Kita-Leitungen wissen als Erste, welches Kind Assistenz braucht und dass niemand da ist. Stell dich bei den Trägern (Kommune, Kirche, freie Träger) vor.
  2. Frühförderstellen und SPZ: Dort werden die Bedarfe festgestellt, bevor ein Amt sie bewilligt.
  3. Jugendamt und EGH-Träger: Nach der Vereinbarung aktiv Kapazität melden.
  4. Eltern-Netzwerke: Selbsthilfegruppen und Elternvereine (etwa im Autismus-Bereich) sind die stärksten Multiplikatoren.

Sobald die erste Bewilligung da ist, steht und fällt alles mit der ersten Kraft im Einsatz. Unser Einarbeitungsplan für Kita-Assistenz und Schulbegleitung führt als Checkliste von „vor dem ersten Tag" bis zum 6-Wochen-Gespräch – damit neue Kräfte ankommen statt abspringen. Word-Vorlage per E-Mail erhalten – kostenlos.

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Stand: 7. Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Verfahren sind regional unterschiedlich; maßgeblich sind die Auskünfte deiner Kostenträger.