Vorstandsvorlage zur SGB-VIII-Reform: entscheiden, ohne zu übertreiben
Irgendwann fragt der Vorstand: „Was macht diese Reform mit uns?“ Und dann steht die Geschäftsführung da mit Verbands-Stellungnahmen, einem Referentenentwurf von 300 Seiten und dem Gefühl, dass jede Antwort entweder zu beruhigend oder zu alarmierend klingt. Eine Beschlussvorlage löst das, indem sie das Gremium zu einer Entscheidung führt, die auch dann richtig ist, wenn das Gesetz anders kommt. Hier steht der Aufbau; die Word-Datei gibt es unten.
Stand: August 2026 (Quellen abgerufen am 05.08.2026, verlinkt an der Aussage und am Seitenende). Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Der Verfahrensstand ändert sich — prüf ihn vor der Sitzung nach.
Worum es inhaltlich geht
Vier Punkte betreffen ambulante Träger unmittelbar, alle im Konjunktiv, weil sie im Entwurf stehen:
- Gesamtzuständigkeit des Jugendamts für alle Kinder mit Behinderung ab 01.01.2028. Die Trennung „seelisch zum Jugendamt, körperlich und geistig zur Eingliederungshilfe“ fiele weg. Für Träger heißt das: neuer Vertragspartner, neue Verfahren, Kostenträgerwechsel in laufenden Fällen.
- Pooling in der Schulbegleitung. Eine Kraft für mehrere Kinder, Stunden auf mehrere Bescheide verteilt. Umstritten ist vor allem, was das für den individuellen Rechtsanspruch bedeutet.
- ICF-CY als Standard der Bedarfsermittlung. Ziele und Bedarfe werden in der Kinder- und Jugendversion der internationalen ICF-Klassifikation beschrieben — so, wie es die Bedarfsermittlungsinstrumente der Eingliederungshilfe heute schon vormachen.
- Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII, seit 2024) werden ausgebaut — eine Rolle, mit der eure Fachkräfte künftig zusammenarbeiten.
Die ausführliche Einordnung mit Zeitplan steht in der Betriebsanleitung zur SGB-VIII-Reform.
Der Aufbau: vier Abschnitte, eine Seite
| Abschnitt | Was hineingehört |
|---|---|
| 1. Lage | Der Sachstand in fünf Sätzen, mit Datum des Entwurfs und dem ausdrücklichen Hinweis, dass er nicht beschlossen ist. Dazu ein Satz, welche eurer Leistungen betroffen wären. Ohne diesen Satz ist es ein Zeitungsartikel, keine Vorlage. |
| 2. Optionen | Drei, nicht eine. (a) Abwarten bis zum Gesetzesbeschluss — Risiko: 2027 unter Zeitdruck. (b) Jetzt vorbereiten ohne Umbau. (c) Umfassender Umbau schon jetzt. Ein Gremium, dem nur ein Weg vorgelegt wird, entscheidet nicht, sondern nickt ab. |
| 3. Empfehlung | Eine Option, begründet, mit konkreten Schritten. Je Schritt: Verantwortliche Person und Frist. Und eine ehrliche Kostenangabe — bei der Empfehlung (b) ist das im Wesentlichen Arbeitszeit. |
| 4. Beschlussvorschlag | Ein Satz, den das Gremium so beschließen kann, plus Wiedervorlage. „Wiedervorlage: nächste Sitzung nach Kabinettsbeschluss“ ist besser als ein festes Datum, weil es an den tatsächlichen Verfahrensstand koppelt. |
Warum die Empfehlung „vorbereiten ohne Umbau“ lautet
Weil die drei Schritte, die sich anbieten, auch dann sinnvoll sind, wenn das Gesetz scheitert oder sich stark ändert:
- Zieldokumentation ICF-orientiert führen. Wer Ziele heute nach ICF strukturiert und Zielerreichung belegt, punktet schon jetzt in Hilfeplan- und Gesamtplangesprächen — unabhängig von der Reform.
- Konzept pool-fähig formulieren. Kannst du abbilden, dass eine Kraft mehrere Kinder begleitet und die Stunden je Bescheid getrennt nachgewiesen werden? Ämter testen Pool-Modelle heute schon.
- Beziehung zum Jugendamt aufbauen, wenn eure Fälle bisher über den Eingliederungshilfeträger laufen.
Und der Gegenpunkt, der genauso in die Vorlage gehört: Nicht umbauen, was nicht beschlossen ist. Keine Rechtsformwechsel, keine Personalentscheidungen „wegen der Reform“. Ein Entwurf, der noch kein Kabinett gesehen hat, ist keine Planungsgrundlage für Investitionen.
Drei Dinge, die eine Vorlage unbrauchbar machen
- Entwurf als beschlossenes Recht darstellen. Der schnellste Weg, das Vertrauen des Gremiums zu verlieren — spätestens wenn jemand nachschlägt.
- Zahlen ohne Quelle. Wenn eine Einsparsumme oder Fallzahl in der Vorlage steht, gehört dahinter, woher sie stammt und für welchen Zeitpunkt sie gilt.
- Kein Verantwortlicher, keine Frist. „Wir sollten uns damit befassen“ ist kein Beschluss. Ein Beschluss hat einen Namen und ein Datum.
Vorlage „Vorstandsvorlage IKJHG-Reform“ kostenlos per E-Mail
Word-Datei zum Anpassen: Kopf mit Sitzungsdatum und Vorlagenersteller, die vier Abschnitte Lage, Optionen, Empfehlung und Beschlussvorschlag — vorformuliert, mit Leerfeldern für eure betroffenen Leistungen, Verantwortliche und Fristen. Der Verfahrensstand ist als Entwurf gekennzeichnet, nicht als geltendes Recht.
Klare Ansage statt Kleingedrucktem: Die Word-Datei kommt per E-Mail. Name und E-Mail eintragen, Bestätigungslink klicken, Download-Link ist da. Dazu bekommst du die Praxis-Serie „Kinderschutz in der Jugendhilfe“ und Infos zu Lotsana. Vorlage und Mails gibt es nur zusammen, deshalb ist der Haken Pflicht. Abmelden geht jederzeit mit einem Klick. Zeitpunkt und IP speichern wir als Nachweis der Einwilligung.
Wenn aus dem Beschluss Arbeit wird
Lotsana ist neu, es gibt noch keine Referenzliste. Ob die Software hält, was hier steht, prüfst du am besten selbst — in den 30 Testtagen, ohne Zahlungsdaten. Die Preise stehen auf der Preisseite.
Weiterlesen
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- Glossar: ICF und ICF-CY in 30 Sekunden
Quellen (abgerufen 05.08.2026)
- BMBFSFJ — Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, Referentenentwurf vom 23.03.2026 (bmbfsfj.bund.de) — Entwurf, nicht beschlossen
- IGfH — Übersicht der Stellungnahmen zur SGB-VIII-Reform (igfh.de) — Sekundärquelle, Fachverband; Positionen der Verbände, kein Verfahrensstand
- § 10b SGB VIII — Verfahrenslotsen (gesetze-im-internet.de) — geltendes Recht
- § 35a SGB VIII — Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung (gesetze-im-internet.de) — die heutige Zuständigkeitsgrenze
- § 112 SGB IX — Leistungen zur Teilhabe an Bildung (gesetze-im-internet.de) — die andere Seite derselben Grenze
Stand: 5. August 2026. Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Der Referentenentwurf ist kein geltendes Recht; Inhalte und Zeitplan können sich im weiteren Verfahren erheblich ändern. Prüf den Stand vor der Sitzung. Angaben ohne Gewähr.