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Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)?

§ 45a SGB XI regelt die landesrechtliche Anerkennung von Alltagsunterstützungs-Angeboten: Betreuung, Entlastung und Haushaltshilfe für Menschen mit Pflegegrad. Die Anerkennung ist Voraussetzung, um über den Entlastungsbetrag abzurechnen.

16 Länder, 16 Verordnungen: Zuständigkeit, Schulungsstunden und Preisgrenzen unterscheiden sich erheblich. Abgerechnet wird per Kostenerstattung oder ohne Vorkasse der Familien über die Direktabrechnung mit der Pflegekasse (Abtretung). Wer dauerhaft mehr leisten will, als der Entlastungsbetrag trägt, kann sich als Betreuungsdienst nach § 71 Abs. 1a zulassen lassen: Versorgungsvertrag statt Landesanerkennung, Pflegesachleistung statt Erstattung. Anerkannte Angebote sind zudem in der Regel umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 16 Buchst. g UStG).

Vertiefung: § 45a in allen 16 Bundesländern · Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag brauchst du saubere Monatsnachweise. Unsere Word-Vorlage Monatsnachweis § 45b gibt es kostenlos per E-Mail.

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