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Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)?

§ 45a SGB XI regelt die landesrechtliche Anerkennung von Alltagsunterstützungs-Angeboten: Betreuung, Entlastung und Haushaltshilfe für Menschen mit Pflegegrad. Die Anerkennung ist Voraussetzung, um über den Entlastungsbetrag abzurechnen.

16 Länder, 16 Verordnungen: Zuständigkeit, Schulungsstunden und Preisgrenzen unterscheiden sich erheblich. Abgerechnet wird per Kostenerstattung — oder ohne Vorkasse der Familien über die Direktabrechnung mit der Pflegekasse (Abtretung). Anerkannte Angebote sind zudem in der Regel umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 16 Buchst. g UStG).

Vertiefung: § 45a in allen 16 Bundesländern · Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag brauchst du saubere Monatsnachweise — unsere Word-Vorlage Monatsnachweis § 45b gibt es kostenlos per E-Mail.