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Wie hoch ist der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Kalendermonat und steht jedem Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, zweckgebunden unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an; Reste des Vorjahres verfallen zum 30. Juni.

Die Eckdaten für Anbieter

FrageAntwort
Höhe131 Euro je Kalendermonat
Ab welchem PflegegradPflegegrad 1 bis 5, also auch bei Pflegegrad 1
Im vollen Kalenderjahr12 × 131 Euro, also 1.572 Euro je Klient, wenn der Pflegegrad ganzjährig besteht
AnsparenNicht genutzte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an
VerfallReste des Vorjahres verfallen zum 30. Juni
Wofür einsetzbarAnerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI): Betreuung, Entlastung pflegender Angehöriger, Haushaltshilfe. Keine Körper- oder Behandlungspflege
Voraussetzung auf deiner SeiteAnerkennung nach Landesrecht (§ 45a Abs. 3 SGB XI). Ohne sie erstattet die Pflegekasse nicht
AbrechnungswegKostenerstattung gegen Belege (§ 45b Abs. 2 SGB XI) oder ohne Vorkasse der Familien über die Abtretung an dich
PreisgrenzenTeils vom Land gedeckelt, in NRW gelten nach der AnFöVO maximal 39,50 Euro je Stunde als angemessen (Stand 02/2026)
Der Topf danebenVerhinderungs- und Kurzzeitpflege als gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2, dazu der Umwandlungsanspruch von bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrags

Für Alltagshilfe-Dienste ist der Entlastungsbetrag die wichtigste Finanzierungsquelle, und ein großer Teil des Geldes verfällt ungenutzt, oft weil anerkannte Anbieter fehlen. Die Kehrseite für die Kalkulation: 131 Euro je Kunde und Monat heißt viele Kunden und schlanke Abläufe. Jede Viertelstunde Verwaltung pro Kunde und Monat frisst die Marge.

Wie viel Budget sich bei einem Pflegegrad tatsächlich ansammelt, mit Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch dazu, rechnet dir unser Pflegebudget-Rechner in zwei Minuten aus, kostenlos und ohne Anmeldung. Ausführlich zur Anerkennung in allen 16 Ländern: Alltagshilfe gründen (§ 45a SGB XI).

Stand: 2026-08 · Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext, die Verordnung deines Bundeslands und die Auskunft der Pflegekasse. Primärquelle: § 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de).