Konzept für die Leistungsvereinbarung: die acht Abschnitte, die der Kostenträger sucht
Das Konzept ist das Dokument, mit dem du dich beim Kostenträger vorstellst — und für viele neue Träger die erste Hürde, an der es hängt. Nicht weil das Angebot schlecht wäre, sondern weil das Papier Fragen offen lässt, die die Verwaltung beantwortet haben muss, bevor sie unterschreibt. Hier steht, welche acht Abschnitte hineingehören und was in jedem davon konkret erwartet wird. Die Gliederung als Word-Datei gibt es unten.
Stand: August 2026 (Quellen abgerufen am 05.08.2026, verlinkt an der Aussage und am Seitenende). Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Die konkreten Anforderungen setzen der Landesrahmenvertrag und dein Kostenträger — frag dort nach einer Mustergliederung, bevor du schreibst.
Wofür das Konzept da ist
Das Konzept ist die inhaltliche Grundlage der Vereinbarung, die du mit dem Kostenträger schließt. Welche Norm dahintersteht, hängt vom Rechtskreis ab:
- Eingliederungshilfe: § 125 SGB IX verlangt eine schriftliche Vereinbarung aus Leistungs- und Vergütungsvereinbarung. Die Leistungsvereinbarung muss unter anderem den Personenkreis, Art, Ziel und Qualität der Leistung sowie Personalausstattung und Qualifikation des Personals festlegen; die Vergütungsvereinbarung regelt Leistungspauschalen unter Berücksichtigung von Stundensätzen oder vergleichbarem Bedarf.
- Ambulante Jugendhilfe: § 77 SGB VIII — Vereinbarungen über „die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme sowie über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung“, ausdrücklich einschließlich Qualitätsstandards zu Gewaltschutz und Inklusion. Für teilstationäre und stationäre Angebote gelten daneben die §§ 78a bis 78g.
Die Gesetzestexte nennen also die Themen, nicht die Reihenfolge. Die Gliederung unten ordnet sie in einer Reihenfolge, die für ambulante Dienste sinnvoll ist — sie ist ein Vorschlag, keine amtliche Vorgabe. Wenn dein Kostenträger ein eigenes Raster hat, nimm seins.
Die acht Abschnitte
| Abschnitt | Was hineingehört |
|---|---|
| 1. Träger und Angebot | Rechtsform, Sitz, Leitung, Erreichbarkeit, Kurzbeschreibung des Dienstes. Wenn du gerade erst gründest, gehört auch hierhin, ab wann du lieferfähig bist. Zur Rechtsformfrage: Rechtsform für soziale Träger. |
| 2. Personenkreis und Leistungen | Wen unterstützt ihr wobei? Rechtsgrundlagen mit Paragrafen, Leistungsformen, Einzugsgebiet. Der Abschnitt, in dem die meisten zu allgemein bleiben — „Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen“ beantwortet keine Verwaltungsfrage. |
| 3. Personal | Leitungsqualifikation, Fachkräfte und geeignete Kräfte mit Abschlüssen und Anteilen, Anleitung und Supervision, Fortbildung, erweiterte Führungszeugnisse nach § 72a SGB VIII mit Wiedervorlage. § 125 SGB IX nennt Personalausstattung und Qualifikation ausdrücklich — hier wird also nicht nach Goodwill gefragt. |
| 4. Vertretung und Erreichbarkeit | Was passiert bei Urlaub und Krankheit? Reaktionszeiten, Erreichbarkeit außerhalb der Termine. Die Frage, mit der Ämter neue Anbieter testen — weil sie zeigt, ob hinter dem Angebot eine Struktur oder eine Person steht. |
| 5. Kinderschutz und Gewaltschutz | Das § 8a-Verfahren mit ISEF-Zugang, Verhaltenskodex, Beschwerdewege für Klienten und Sorgeberechtigte. § 77 SGB VIII nennt Gewaltschutz inzwischen ausdrücklich als Qualitätsstandard. |
| 6. Dokumentation und Qualität | Verlaufsdokumentation, Leistungsnachweise, Berichtswesen (Hilfeplan, Gesamtplan), Zielarbeit und Wirkungsnachweis, Datenschutz mit AVV und Löschkonzept. § 125 SGB IX verlangt Qualität „einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen“ — Wirkung ist damit kein Bonus, sondern Vertragsinhalt. |
| 7. Zusammenarbeit | Kostenträger, Schulen und Kitas, Ärzte und SPZ, Familien; Teilnahme an Hilfeplan- und Gesamtplangesprächen. Kurz halten, aber nicht weglassen — es zeigt, dass du das Umfeld kennst. |
| 8. Vergütung und Kalkulation | Stundensatz-Herleitung: Personalkosten plus Overhead geteilt durch die Netto-Jahresarbeitszeit. Dazu Ausfallregelung, Fahrtkosten, Anpassungsklausel. Rechnen kannst du das mit dem Stundensatz-Rechner. |
Als Umfang schlägt die Vorlage 0,5 bis 1,5 Seiten je Abschnitt vor — eine Orientierung, keine Vorgabe. Ein 40-Seiten-Konzept wird nicht sorgfältiger gelesen, sondern quergelesen.
Die vier Fehler, die neue Träger machen
- Blumig statt konkret. „Wir begegnen jedem Menschen auf Augenhöhe“ ist kein Qualitätsstandard. „Jede Fachkraft nimmt jährlich an mindestens zwei Fortbildungstagen teil, Supervision alle sechs Wochen“ schon.
- Die Vertretungsfrage umschifft. Wer im Konzept nicht sagt, was bei Krankheit passiert, wird im Gespräch danach gefragt — und antwortet dann aus dem Stand.
- Kalkulation ohne Ausfallzeiten. Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Ferien: Wer mit der Bruttojahresarbeitszeit rechnet, kalkuliert einen Satz, an dem er später hängt. Der Satz gilt oft Jahre.
- Kein Datum, keine Version. Das Konzept wird fortgeschrieben. Ohne Versionsstand weiß bei der nächsten Verhandlung niemand mehr, welche Fassung Vertragsgrundlage war.
Vorlage „Konzept-Gliederung Leistungsvereinbarung“ kostenlos per E-Mail
Word-Datei zum Anpassen: die acht Abschnitte als Gerüst, je Abschnitt mit einem kurzen Hinweis, was hineingehört — plus Platzhalter für Trägername, Logo und Kontaktdaten. Du schreibst den Inhalt, die Struktur steht.
Klare Ansage statt Kleingedrucktem: Die Word-Datei kommt per E-Mail. Name und E-Mail eintragen, Bestätigungslink klicken, Download-Link ist da. Dazu bekommst du die Praxis-Serie „Träger gründen“ und Infos zu Lotsana. Vorlage und Mails gibt es nur zusammen, deshalb ist der Haken Pflicht. Abmelden geht jederzeit mit einem Klick. Zeitpunkt und IP speichern wir als Nachweis der Einwilligung.
Was nach der Unterschrift kommt
Lotsana ist neu, es gibt noch keine Referenzliste. Ob die Software hält, was hier steht, prüfst du am besten selbst — in den 30 Testtagen, ohne Zahlungsdaten. Die Preise stehen auf der Preisseite.
Weiterlesen
- Deine erste Leistungsvereinbarung: was drinsteht, wie du verhandelst
- Landesrahmenverträge: was in deinem Bundesland gilt
- Stundensatz-Rechner für ambulante Dienste
- Glossar: Leistungsvereinbarung in 30 Sekunden
Quellen (abgerufen 05.08.2026)
- § 125 SGB IX — Inhalt der schriftlichen Vereinbarung (Leistungs- und Vergütungsvereinbarung, Personalausstattung, Qualifikation, Leistungspauschalen) (gesetze-im-internet.de)
- § 123 SGB IX — Allgemeine Grundsätze der Vertragsbeziehungen (gesetze-im-internet.de)
- § 77 SGB VIII — Vereinbarungen über die Höhe der Kosten, Qualitätsstandards einschließlich Gewaltschutz (gesetze-im-internet.de)
- § 78b SGB VIII — Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts (teilstationär und stationär) (gesetze-im-internet.de)
- § 72a SGB VIII — Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (gesetze-im-internet.de)
Stand: 5. August 2026. Arbeitshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Gliederung ist ein Vorschlag, keine amtliche Vorgabe — verbindlich sind der Landesrahmenvertrag und die Anforderungen deines Kostenträgers. Angaben ohne Gewähr.