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Konzept für die Leistungsvereinbarung: die acht Abschnitte, die der Kostenträger sucht

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Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Das Konzept ist das Dokument, mit dem du dich beim Kostenträger vorstellst — und für viele neue Träger die erste Hürde, an der es hängt. Nicht weil das Angebot schlecht wäre, sondern weil das Papier Fragen offen lässt, die die Verwaltung beantwortet haben muss, bevor sie unterschreibt. Hier steht, welche acht Abschnitte hineingehören und was in jedem davon konkret erwartet wird. Die Gliederung als Word-Datei gibt es unten.

Stand: August 2026 (Quellen abgerufen am 05.08.2026, verlinkt an der Aussage und am Seitenende). Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Die konkreten Anforderungen setzen der Landesrahmenvertrag und dein Kostenträger — frag dort nach einer Mustergliederung, bevor du schreibst.

Wofür das Konzept da ist

Das Konzept ist die inhaltliche Grundlage der Vereinbarung, die du mit dem Kostenträger schließt. Welche Norm dahintersteht, hängt vom Rechtskreis ab:

Die Gesetzestexte nennen also die Themen, nicht die Reihenfolge. Die Gliederung unten ordnet sie in einer Reihenfolge, die für ambulante Dienste sinnvoll ist — sie ist ein Vorschlag, keine amtliche Vorgabe. Wenn dein Kostenträger ein eigenes Raster hat, nimm seins.

Die acht Abschnitte

AbschnittWas hineingehört
1. Träger und AngebotRechtsform, Sitz, Leitung, Erreichbarkeit, Kurzbeschreibung des Dienstes. Wenn du gerade erst gründest, gehört auch hierhin, ab wann du lieferfähig bist. Zur Rechtsformfrage: Rechtsform für soziale Träger.
2. Personenkreis und LeistungenWen unterstützt ihr wobei? Rechtsgrundlagen mit Paragrafen, Leistungsformen, Einzugsgebiet. Der Abschnitt, in dem die meisten zu allgemein bleiben — „Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen“ beantwortet keine Verwaltungsfrage.
3. PersonalLeitungsqualifikation, Fachkräfte und geeignete Kräfte mit Abschlüssen und Anteilen, Anleitung und Supervision, Fortbildung, erweiterte Führungszeugnisse nach § 72a SGB VIII mit Wiedervorlage. § 125 SGB IX nennt Personalausstattung und Qualifikation ausdrücklich — hier wird also nicht nach Goodwill gefragt.
4. Vertretung und ErreichbarkeitWas passiert bei Urlaub und Krankheit? Reaktionszeiten, Erreichbarkeit außerhalb der Termine. Die Frage, mit der Ämter neue Anbieter testen — weil sie zeigt, ob hinter dem Angebot eine Struktur oder eine Person steht.
5. Kinderschutz und GewaltschutzDas § 8a-Verfahren mit ISEF-Zugang, Verhaltenskodex, Beschwerdewege für Klienten und Sorgeberechtigte. § 77 SGB VIII nennt Gewaltschutz inzwischen ausdrücklich als Qualitätsstandard.
6. Dokumentation und QualitätVerlaufsdokumentation, Leistungsnachweise, Berichtswesen (Hilfeplan, Gesamtplan), Zielarbeit und Wirkungsnachweis, Datenschutz mit AVV und Löschkonzept. § 125 SGB IX verlangt Qualität „einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen“ — Wirkung ist damit kein Bonus, sondern Vertragsinhalt.
7. ZusammenarbeitKostenträger, Schulen und Kitas, Ärzte und SPZ, Familien; Teilnahme an Hilfeplan- und Gesamtplangesprächen. Kurz halten, aber nicht weglassen — es zeigt, dass du das Umfeld kennst.
8. Vergütung und KalkulationStundensatz-Herleitung: Personalkosten plus Overhead geteilt durch die Netto-Jahresarbeitszeit. Dazu Ausfallregelung, Fahrtkosten, Anpassungsklausel. Rechnen kannst du das mit dem Stundensatz-Rechner.

Als Umfang schlägt die Vorlage 0,5 bis 1,5 Seiten je Abschnitt vor — eine Orientierung, keine Vorgabe. Ein 40-Seiten-Konzept wird nicht sorgfältiger gelesen, sondern quergelesen.

Die vier Fehler, die neue Träger machen

  1. Blumig statt konkret. „Wir begegnen jedem Menschen auf Augenhöhe“ ist kein Qualitätsstandard. „Jede Fachkraft nimmt jährlich an mindestens zwei Fortbildungstagen teil, Supervision alle sechs Wochen“ schon.
  2. Die Vertretungsfrage umschifft. Wer im Konzept nicht sagt, was bei Krankheit passiert, wird im Gespräch danach gefragt — und antwortet dann aus dem Stand.
  3. Kalkulation ohne Ausfallzeiten. Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Ferien: Wer mit der Bruttojahresarbeitszeit rechnet, kalkuliert einen Satz, an dem er später hängt. Der Satz gilt oft Jahre.
  4. Kein Datum, keine Version. Das Konzept wird fortgeschrieben. Ohne Versionsstand weiß bei der nächsten Verhandlung niemand mehr, welche Fassung Vertragsgrundlage war.

Vorlage „Konzept-Gliederung Leistungsvereinbarung“ kostenlos per E-Mail

Word-Datei zum Anpassen: die acht Abschnitte als Gerüst, je Abschnitt mit einem kurzen Hinweis, was hineingehört — plus Platzhalter für Trägername, Logo und Kontaktdaten. Du schreibst den Inhalt, die Struktur steht.

Klare Ansage statt Kleingedrucktem: Die Word-Datei kommt per E-Mail. Name und E-Mail eintragen, Bestätigungslink klicken, Download-Link ist da. Dazu bekommst du die Praxis-Serie „Träger gründen“ und Infos zu Lotsana. Vorlage und Mails gibt es nur zusammen, deshalb ist der Haken Pflicht. Abmelden geht jederzeit mit einem Klick. Zeitpunkt und IP speichern wir als Nachweis der Einwilligung.

Was nach der Unterschrift kommt

Das Konzept verspricht Dokumentation, Wirkungsnachweis und saubere Nachweise. Danach musst du es liefern. In Lotsana hängen Bewilligung, Aktenzeichen, Stundensatz und Kontingent an der Maßnahme; daraus entstehen Leistungsnachweise und Rechnungen. Ziele werden im Bedarfsplan als ICF-orientierte Bedarfsziele geführt, mit Evaluationsterminen und Fortschrittsbewertung — das ist genau die Zielarbeit, die im Konzept unter Punkt 6 steht. 30 Tage kostenlos testen.

Lotsana ist neu, es gibt noch keine Referenzliste. Ob die Software hält, was hier steht, prüfst du am besten selbst — in den 30 Testtagen, ohne Zahlungsdaten. Die Preise stehen auf der Preisseite.


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Quellen (abgerufen 05.08.2026)

Stand: 5. August 2026. Arbeitshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Gliederung ist ein Vorschlag, keine amtliche Vorgabe — verbindlich sind der Landesrahmenvertrag und die Anforderungen deines Kostenträgers. Angaben ohne Gewähr.