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Digitale Klientenakte in der Sozialarbeit: was rein muss, wer sie sehen darf, wie lange sie bleibt

NR
Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

„Klientenakte“ klingt nach Ordner. In einem ambulanten Dienst ist sie aber das, worauf jede Rechnung, jeder Bericht und jede Prüfung zugreift. Wer sie in vier Systemen führt, tippt viermal und weiß trotzdem nicht, was stimmt. Hier steht, was in eine Klientenakte gehört, was nicht, wer sie sehen darf, wie lange sie bleibt, und wie der Umzug aus Papier oder Excel gelingt.

Stand: September 2026 (Quellen am Seitenende, an der Aussage verlinkt). Fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind DSGVO, SGB und die Vorgaben eures Datenschutzbeauftragten und Kostenträgers.
Für die LeitungWas bei einer Prüfung auf dem Tisch liegen muss, und die eine Regel für Fristen.
Für die FachkraftWas in den Verlauf gehört, und was nicht. Weniger, aber das Richtige.
Für die VerwaltungWarum Aktenzeichen und Bewilligung in die Akte gehören, nicht in die Rechnungsvorlage.

Was in die Akte gehört

Eine Klientenakte hat sieben Teile. Nicht, weil ein Gesetz das sagt, sondern weil aus jedem Teil etwas entsteht, das jemand braucht:

TeilWas drinstehtWas daraus entsteht
StammdatenPerson, Erreichbarkeit, gesetzliche Vertretung oder SorgeberechtigteAnschrift auf Nachweis und Bericht, Notfallkontakt
Maßnahme und BewilligungKostenträger, Aktenzeichen, Leistungsart, Zeitraum, Umfang, Bescheid als DateiDer Kopf jedes Nachweises und jeder Rechnung; die Warnung, bevor die Bewilligung ausläuft
ZieleAus Hilfeplan, Gesamtplan oder Teilhabeplan, mit Datum und BewertungDer Bericht zur Folgebewilligung, die Wirkung gegenüber dem Kostenträger
VerlaufJeder Einsatz: Datum, von/bis, Inhalt in einem Halbsatz, Fachkraft, direkt oder indirektDer Leistungsnachweis, die Antwort auf „was war beim letzten Mal“
Nachweise und BerichteUnterschriebene Monatsnachweise, Entwicklungs- und VerlaufsberichteDie Zahlung, die Folgebewilligung
UnterlagenVollmachten, Einwilligungen, Schweigepflichtentbindungen, AbtretungenDie Befugnis, mit Schule, Klinik oder Kasse zu sprechen
NetzwerkSchule, Klinik, Betreuer, Amt, mit AnsprechpartnerDie Vertretung, wenn die Fachkraft krank ist

Dazu kommt ein achter Teil, der getrennt liegt: Besonderes. Vorkommnisse, Kinderschutz-Verfahren nach § 8a SGB VIII, Gesundheitsdetails. Das sieht nicht jeder, der die Akte sieht. Wie ein § 8a-Verfahren dokumentiert wird, steht im Ratgeber Schutzauftrag § 8a im ambulanten Dienst.

Was nicht in die Akte gehört

„Zu viel Dokumentation“ ist eine der häufigsten Klagen in der Sozialen Arbeit, und meistens ist nicht die Menge das Problem, sondern die Sorte. Vier Dinge gehören raus:

Die Regel dahinter: Dokumentiert wird, woraus etwas entsteht. Der Nachweis, der Bericht, die Übergabe an die Vertretung, der Schutz im Zweifelsfall. Alles andere ist Ablage.

Wer sieht was

Die DSGVO verlangt, dass nur sieht, wer muss (Art. 32 DSGVO, Sicherheit der Verarbeitung). In einem ambulanten Dienst heißt das:

Mit Papier geht das über den Schrankschlüssel. Mit Excel geht es nicht: Wer die Datei hat, hat alles, und niemand sieht, wer was geändert hat. Das ist der Punkt, an dem eine Tabelle zur Akte wird oder eben nicht; ausführlich im Ratgeber Klientenverwaltung mit Excel: wann es reicht, wann nicht.

Wie lange die Akte bleibt

Es gibt keine Einheitsfrist für Klientenakten. Grundsatz ist das Löschgebot: Daten sind zu löschen, sobald sie für die Aufgabe nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 DSGVO, für Sozialdaten § 84 SGB X). Aufbewahrt wird, was eine Frist verlangt:

Was das im Einzelnen heißt, steht im Glossar unter Aufbewahrungsfristen für Sozialdaten. Wichtig für die Praxis: „Zur Sicherheit alles ewig behalten“ ist kein Ausweg, sondern selbst ein Verstoß. Ein Löschkonzept regelt, was nach Ablauf passiert, und ein gutes System zeigt fällige Akten an, statt dass jemand danach sucht. Die fünf Punkte, die geprüft werden: DSGVO-konforme Dokumentation.

Was der Kostenträger mit eurer Akte zu tun hat

Jugendämter, Träger der Eingliederungshilfe und Pflegekassen sind an das Sozialgeheimnis gebunden (§ 35 SGB I, §§ 67 ff. SGB X). Freie Träger stehen nicht in dieser Liste, für sie gilt die DSGVO direkt. Der Sozialdatenschutz erreicht eure Akte trotzdem: Was der Kostenträger übermittelt hat, darf nur für den Zweck benutzt werden, für den es kam (§ 78 SGB X). Der Bescheid in der Akte ist also kein freies Dokument. Mehr dazu im Glossar Sozialdatenschutz.

Der Umzug aus Papier oder Excel

  1. Stichtag festlegen. Ab hier wird nur noch im neuen System gearbeitet. Parallelpflege ist der sichere Weg, beides falsch zu haben.
  2. Nur laufende Fälle übernehmen. Abgeschlossene bleiben im Archiv, mit Löschdatum.
  3. Stammdaten und Bewilligungen zuerst. Das ist der Teil, der sich sauber übertragen lässt. Der Verlauf beginnt ab Stichtag neu, alte Verläufe kommen als PDF an die Akte.
  4. Dubletten vorher bereinigen. Excel kennt jede Person zweimal, einmal mit Umlaut, einmal ohne. Ein Dienst mit 80 Klienten fand beim Umzug 165 Zeilen.
  5. Die alte Datei nach dem Umzug schreibgeschützt ablegen, mit Löschdatum.
  6. Das Team einweisen, an echten Fällen, nicht an Musterdaten. Der Widerstand gegen ein neues System kommt selten von der Technik, sondern davon, dass die erste Woche mit Beispielfamilien vergeudet wurde.

Was beim Wechsel von einer alten Fachsoftware anders ist: Fachsoftware wechseln: die Datenmigration.

Kostenlose Checkliste: Klientenakte-Check

Die sechs Blöcke dieses Ratgebers als Prüfliste zum Ausdrucken: Inhalt der Akte, was nicht reingehört, Rollen und Rechte, Fristen und Löschen, was eine Prüfung sehen will, Umzug aus Excel. Rund 40 Punkte auf zwei Seiten. Zur Checkliste (kostenlos, per E-Mail).

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Klientenakte, Fallakte und Klientenverwaltung?

In der Praxis dasselbe Ding aus drei Blickwinkeln. Die Klientenverwaltung sind die Stammdaten und Bewilligungen, die Fallakte ist der Verlauf mit Zielen und Berichten, die Klientenakte ist beides zusammen an einer Stelle. Wer die drei getrennt führt, tippt jede Änderung dreimal.

Darf ich Klientendaten in Excel führen?

Ja, wenn Zugriff, Protokoll und Löschung geregelt sind. Genau daran scheitert Excel ab einer gewissen Größe: Jeder mit dem Link sieht alles, niemand weiß, wer was geändert hat, und gelöscht wird nie. Ab wann es kippt, steht im Ratgeber zu Excel.

Wie lange muss ich die Akte aufbewahren?

Es gibt keine Einheitsfrist. Rechnungen und Belege 8 bis 10 Jahre nach § 147 AO, die Falldokumentation so lange, wie sie für die Hilfe oder einen Anspruch erforderlich ist, danach greift das Löschgebot. Kinderschutz-Dokumentation nicht zu früh löschen. Die Frist gehört je Akte hinterlegt, nicht in den Kopf einer Person.

Was dokumentiere ich, wenn ich zu viel dokumentiere?

Das, woraus etwas entsteht: der Leistungsnachweis für den Kostenträger, der Bericht zur Folgebewilligung, die Antwort auf die Frage, was beim letzten Mal war, und der Schutz im Zweifelsfall. Was für keines davon gebraucht wird, ist Ablage, keine Dokumentation.


So sieht die Akte in Lotsana aus: Stammdaten, Maßnahme mit Bewilligung und Restkontingent, Verlauf per Tastatur oder Diktat, Nachweis mit Unterschrift auf dem Tablet, Ziele mit Bewertung, Unterlagen und Netzwerk, alles an einer Stelle. Rollen regeln, wer was sieht, ein Protokoll zeigt, wer was geändert hat, und fällige Akten meldet das Löschkonzept von selbst. Die Klientenverwaltung im Detail, oder gleich 30 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten.

Lotsana ist neu, es gibt noch keine Referenzliste. Ob die Software hält, was hier steht, prüfst du am besten selbst.

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Quellen (abgerufen 03.09.2026)

Stand: 3. September 2026. Fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr.