Stammdaten, Bewilligung, Betreuungszeiten, Verlauf und Unterlagen liegen an derselben Stelle. Was einmal erfasst ist, trägt sich durch bis in Nachweis, Bericht und Abrechnung. Und was jemand einer Fachkraft anvertraut hat, bleibt bei der Fachkraft: § 65 SGB VIII ist bei uns ein Häkchen mit Wirkung, keine Formulierung im Handbuch.
Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung — verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle sowie eure Leistungs- und Datenschutzvereinbarungen. Stand: 05.08.2026.
Eine Adressliste hat jeder Träger hinbekommen. Weh tut das, was daran hängt: die Bewilligung, die niemand im Blick hat, die Stunden in einer zweiten Datei, der Bericht, der aus der Erinnerung entsteht – und die eine Notiz, die eigentlich niemand außer der Fachkraft lesen dürfte.
Stammdaten in einer Tabelle, Stunden in der zweiten, Bescheide im Ordner, der Verlauf im Kopf. Für den Bericht wird alles einmal von Hand zusammengesucht.
In Lotsana hängt alles an derselben Akte – der Bericht zieht sich daraus.Der Einsatz findet statt, die Bewilligung war seit drei Wochen abgelaufen. Gemerkt wird es beim Abrechnen – dann, wenn es niemand mehr bezahlt.
Auslaufende Bewilligungen und knappe Kontingente melden sich vorher.Was ein junger Mensch einer Fachkraft anvertraut, steht in derselben Verlaufsdoku, die im Team, im Bericht und im Auskunftsersuchen landet.
Ein Häkchen macht daraus einen Eintrag, den nur diese Fachkraft liest.Name, Geburtsdatum, Anschrift, Einrichtung, Status. Dazu das, was sonst auf Zetteln landet: Pflegegrad, Datum der Vollmacht, ob eine Abtretungserklärung vorliegt, ob die Person an Termine erinnert werden möchte. Die Liste ist nach Nachname sortiert und hat ein Suchfeld – kein Filterbaum, keine Konfigurationsphase. Wer geht, wandert ins Archiv und lässt sich von dort zurückholen; endgültig gelöscht wird erst, wenn ihr das ausdrücklich entscheidet.

Unter den Stammdaten hängen die Maßnahmen: Leistungsart, Aktenzeichen, Kostenträger, Bewilligungszeitraum, bewilligte Stunden, Stundensatz. Lotsana zeigt je Maßnahme als Balken, wie viel vom Kontingent verbraucht ist, und markiert eine abgelaufene Bewilligung deutlich. Wird eine Leistung außerhalb des Bewilligungszeitraums gebucht, fällt die Zeile in der Liste rot auf – statt still in die nächste Rechnung zu laufen und dort gekürzt zu werden.

Jeder Einsatz mit Datum, von–bis, Pause und der Unterscheidung direkt/indirekt – die Netto-Stunden rechnet Lotsana daraus. Was das fachlich bedeutet, steht im Glossar unter Fachleistungsstunde. Aus denselben Zeilen entstehen der Leistungsnachweis je Klient und später die Abrechnung; niemand tippt Stunden zweimal. Der Nachweis lässt sich direkt in der Akte unterschreiben, und die Unterschrift wird mit einer Prüfsumme versiegelt. Wird der Eintrag danach in Datum, Uhrzeit, Pause oder Leistungsart geändert, verliert die Unterschrift ihre Gültigkeit und muss neu eingeholt werden – Lotsana sagt das beim Speichern dazu.

Einträge mit Datum, Typ (Tagesbericht, Wochenbericht, Hilfeplangespräch, Entwicklungsbericht), Autor und Text, auf Wunsch mit ICF-Code und Ausprägungsgrad (0–4). Textbausteine nehmen die immer gleichen Formulierungen ab. Diktieren geht auch: Die Spracherkennung läuft auf unserem Server in Deutschland, nicht bei einem US-Dienst. Und wird ein Eintrag nachträglich geändert, sichert Lotsana die Vorversion automatisch – der Verlauf ist mit einem Klick einsehbar, statt dass eine Änderung spurlos bleibt.

Bescheide, Berichte, Schweigepflichtentbindungen als Datei am Klienten, mit Versionsverlauf beim Nachreichen. Wer hochladen, herunterladen und löschen darf, hängt an einem eigenen Recht – die Ablage ist kein Ort, an den jedes Konto kommt.
Wer gehört zum Fall: Familie, Schule, Arzt/Therapie, Amt/Behörde, Beratungsstelle – dazu ein freies Rollenfeld für das, was keine Kategorie trifft (Vormundschaft, gesetzliche Betreuung). Termine hängen ebenfalls am Klienten, Aufgaben mit Fälligkeitsdatum auch.
Bedarfs- und Teilhabeplanung mit Zielen je Lebensbereich und datierten Bewertungen. Jedes Ziel steht auf offen, teilweise oder erreicht; daraus rechnet Lotsana die Quote erreichter Ziele – eine freie Prozentangabe je Ziel gibt es bewusst nicht. Grundlage für die Vorbereitung von Hilfeplan- und Gesamtplanverfahren.
Ob „alles an einer Akte“ im Alltag wirklich trägt, merkt man erst beim Selbermachen: einen Klienten anlegen, eine Maßnahme mit Bewilligungszeitraum und Kontingent dranhängen, zwei Betreuungszeiten buchen, einen Doku-Eintrag schreiben. Danach wisst ihr, ob euch das die Sucherei abnimmt – und wo es bei euch anders läuft als hier beschrieben.
Dafür gibt es 30 Tage einen eigenen Testbereich, auf Wunsch unter eurer eigenen Adresse. Was ihr angebt: Trägername, eine Ansprechperson und eine E-Mail-Adresse (Telefon freiwillig). Ihr bekommt eine Mail mit Bestätigungslink, ein Klick, und der Bereich steht.
Und damit hinterher nichts überrascht: Es gibt kein Abo und keine Zahlungsdaten, der Zugang endet nach 30 Tagen von selbst, gekündigt werden muss nichts. Eine Sache passiert aber wirklich – wir melden uns danach persönlich und helfen beim Einrichten. Wer das nicht will, schreibt das kurz zurück, dann lassen wir es.
Noch nicht so weit? Wer erst wissen will, ob die eigene Tabelle es noch tut, liest in Ruhe Klientenverwaltung mit Excel: wann es reicht – und wann nicht mehr. Dort liegt auch eine kostenlose Word-Vorlage, ganz ohne Software.
In der Jugendhilfe gibt es eine Schutzschicht, die es sonst kaum irgendwo gibt – und die in einer Aktenverwaltung schnell untergeht: den besonderen Vertrauensschutz nach § 65 SGB VIII.
Was ein junger Mensch oder ein Elternteil einer Fachkraft zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut, darf nach § 65 Abs. 1 SGB VIII nur in eng gefassten Fällen weitergegeben werden – etwa mit der Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat, an das Familiengericht zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung oder an die Fachkraft, die zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos nach § 8a SGB VIII hinzugezogen wird. Und wer die Angabe befugt erhält, darf sie nur zu genau dem Zweck weitergeben, zu dem er sie bekommen hat.
Für eine Fachsoftware ist das eine unbequeme Anforderung. Sie bedeutet: Es muss einen Text in der Akte geben, den die Leitung nicht lesen kann. Genau das haben wir gebaut.
Außerhalb der Jugendhilfe gibt es kein Gegenstück zu § 65. In der Eingliederungshilfe und in der Alltagsunterstützung tragen den Vertrauensschutz das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I und die Sozialdatenschutz-Regeln der §§ 67 ff. SGB X – beide adressieren dem Wortlaut nach den Leistungsträger und erreichen euch als freien Träger über eure Leistungs- und Datenschutzvereinbarungen –, dazu unmittelbar die DSGVO und gegebenenfalls § 203 StGB. Das Häkchen funktioniert dort technisch genauso – die Rechtsgrundlage, auf die ihr euch beruft, ist nur eine andere.
Ein Klick, und Lotsana legt Ziele mit ihrem Stand, den Verlauf des Zeitraums, offene Aufgaben, geleistete Stunden und besondere Vorkommnisse als druckbare Seite zusammen. Vertrauliche Einträge anderer Fachkräfte bleiben draußen. Wie so ein Gespräch vorbereitet wird, steht im Ratgeber Hilfeplangespräch vorbereiten.
Berichtszeitraum, geleistete Stunden und Einsätze, Ziele mit ihrem Stand und der Quote erreichter Ziele, die letzten Verlaufseinträge – als Entwicklungs- und Wirkungsbericht zum Ausdrucken. Formulieren müsst ihr trotzdem selbst; dabei hilft Entwicklungsbericht schreiben.
Der Nachweis je Klient entsteht aus den erfassten Zeiten, mit Unterschrift und Prüfsumme. Aus denselben Zeilen wird die Rechnung an den Kostenträger, auf Wunsch als E-Rechnung. Wie die Kette ohne Doppeleingabe läuft: vom Hilfeplan bis zur Abrechnung. Alle Schritte von der Aufnahme bis zur Rechnung im Überblick: Software für Trägerorganisationen.
Auf Knopfdruck ein Entwurf für Entwicklungs- oder Sachbericht. Der Text wird vor der Übermittlung pseudonymisiert, die Funktion muss vom Träger freigeschaltet sein und hängt an einem eigenen Rollenrecht, das sich entziehen lässt. Es bleibt ein Entwurf, den jemand lesen und verantworten muss. Hintergrund: KI und Datenschutz in der sozialen Arbeit.
Für euch gilt in jedem Fall die DSGVO: Daten nur, soweit sie für die Aufgabe erforderlich sind, und gelöscht, sobald sie es nicht mehr sind (Art. 5 Abs. 1 lit. c und e, Art. 17 DSGVO). Der eigentliche Sozialdatenschutz – das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I, die §§ 67 ff. SGB X (dort auch § 84 SGB X, der das Löschrecht für Sozialdaten modifiziert) und in der Jugendhilfe § 63 Abs. 1 SGB VIII – richtet sich dem Wortlaut nach an die Leistungsträger, also an Jugendamt und Sozialamt. Freie Träger sind über ihre Vereinbarungen und über § 61 Abs. 3 SGB VIII in dasselbe Schutzniveau eingebunden. Praktisch läuft das aufs Gleiche hinaus – rechtlich ist es ein Unterschied, den ihr in eurer Vereinbarung nachlesen solltet. Daraus folgen ein paar Dinge, die eine Fachsoftware können muss – und ein paar Entscheidungen, die euch niemand abnimmt.
Zehn Bereiche lassen sich je Rolle einzeln freigeben oder entziehen – darunter Abrechnung, Auswertungen, Dokumentenablage, KI-Assistenz und der Team-Kalender. Klienten hängen an Einrichtungen; ein Konto lässt sich daran binden und sieht dann nur diese Akten. Ein Konto ohne Zuweisung sieht nichts.
Wer wann was geändert hat, steht im Protokoll. Jeder Eintrag trägt die Prüfsumme seines Vorgängers – wird nachträglich etwas verändert oder gelöscht, bricht die Kette und die automatische Prüfung meldet die Bruchstelle. Auch das Erzeugen einer Auskunfts-PDF wird protokolliert.
Ist der Fall beendet, wird die Akte gesperrt: schreibgeschützt, mit hinterlegtem Datum, bis wann sie aufbewahrt wird. Voreingestellt sind zehn Jahre; ist die Akte als § 9b-Fall gekennzeichnet, rechnet Lotsana 70 Jahre ab dem vollendeten 30. Lebensjahr und nimmt die Akte aus der Löschfälligkeit heraus.
Personenbezug raus, Verlaufstexte geleert, Netzwerkeinträge entfernt – die aufbewahrungspflichtige Buchhaltung bleibt bestehen, weil sie unter die Steuerfristen des § 147 AO fällt. Der Schritt ist nicht umkehrbar und muss deshalb ausdrücklich bestätigt werden.
Fragt jemand, was über ihn gespeichert ist, erzeugt Lotsana ein PDF: Stammdaten, Maßnahmen, Verlaufseinträge, Ziele, Netzwerk. Vertrauliche Einträge nach § 65 SGB VIII stehen darin mit Datum, aber ohne Inhalt – mit Begründung im Dokument und einem Hinweis auf die Einzelfallprüfung durch die Person, der die Angabe anvertraut wurde.
Wir stützen das auf Art. 15 Abs. 4 DSGVO – das Recht auf eine Kopie darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen – und im Sozialdatenschutz auf § 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB X in Verbindung mit § 82a Abs. 1 Nr. 2 SGB X, wo es um Angaben geht, die „wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten geheim gehalten werden müssen“. Der Grund ist praktisch: Bei Minderjährigen stellt den Antrag regelmäßig die personensorgeberechtigte Person – und ein vertraulicher Eintrag enthält oft genau das, was das Kind über sie gesagt hat. Ein automatischer Vollausdruck wäre der schlechtestmögliche Ausgang. Dieselbe Anfrage ergibt bei uns immer dasselbe Dokument, unabhängig davon, wer es erzeugt; sonst wäre es als Nachweis wertlos. Diese Abwägung ist unsere Entscheidung und anwaltlich noch nicht abschließend geprüft. Wir schreiben das lieber hin, als es zu verschweigen – prüft es für euren Fall selbst.
Vier Dinge, die ihr vor einer Entscheidung wissen solltet – lieber jetzt als nach der Einführung.
Einen bundesweit einheitlichen Online-Standard für die Fallübergabe vom Träger in das kommunale Fachverfahren gibt es nach unserem Kenntnisstand (Stand 08/2026) nicht. Lotsana liefert stattdessen pseudonymisierte Fall- und Belegungslisten als CSV oder XML sowie die Datengrundlage für die amtliche KJH-Statistik. Abgerechnet wird per E-Rechnung.
Hochgeladene Bescheide und Berichte werden abgelegt und versioniert, aber nicht ausgelesen. Der KI-Belegleser ist ausdrücklich für Lieferantenbelege gedacht, nicht für Klienten-Unterlagen – Beleg-Bilder lassen sich prinzipbedingt nicht pseudonymisieren, und genau das steht auch im Freischalt-Hinweis.
Klienten-Stammdaten kommen per CSV in den Import-Assistenten. Maßnahmen und Bewilligungen legt ihr danach einmal von Hand an – meist wenige Dutzend, und dabei fällt auf, was im Altsystem längst nicht mehr stimmt. Sehr alte oder verschachtelte Verläufe lassen sich nicht immer eins zu eins übertragen; wir schauen vorab in einen Beispiel-Export und sagen, was geht und was nicht.
Lotsana ist neu. Alles auf dieser Seite ist im Programm gebaut, mit automatisierten Tests abgesichert und selbst geprüft – aber nicht durch Jahre Praxisbetrieb bei fremden Trägern gehärtet. Wer das riskant findet, hat recht. Wer damit leben kann, bekommt dafür einen Ansprechpartner, der selbst am Code sitzt.
Überblick: Software für Trägerorganisationen (von der Aufnahme bis zur Rechnung)
Fachseiten: Jugendhilfe · Eingliederungshilfe · Schulbegleitung · Alltagshilfe
Ratgeber: Akteneinsicht & Auskunftsrecht · Schutzauftrag § 8a ambulant · Löschkonzept · Digital dokumentieren · Software einführen
Glossar: Sozialdatenschutz · Aufbewahrungsfristen · Schutzauftrag § 8a · Hilfeplan · Fachleistungsstunde · ICF
Stand: 5. August 2026. Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle sowie eure Leistungs-, Schutz- und Datenschutzvereinbarungen. Die Beschreibung der Funktionen bezieht sich auf den Stand der Software zum genannten Datum. Hinweise auf Fehler oder Änderungen: kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.
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