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Pflegekasse für Alltagshilfen: die vier Geldwege, und wie du sie kombinierst

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Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Wer als Alltagshilfe mit der Pflegekasse abrechnet, kennt meistens den Entlastungsbetrag. Die anderen drei Töpfe kennen viele nicht, oder sie trauen sich nicht ran, weil jede Kasse anders fragt. Das kostet Umsatz: Bei einem Kunden mit Pflegegrad 3 liegt neben den 131 Euro im Monat ein Jahresbetrag von 3.539 Euro und ein Umwandlungsanspruch von bis zu 598,80 Euro im Monat. Hier stehen die vier Geldwege, was sie zahlen, was verfällt, und in welcher Reihenfolge man sie zieht.

Stand: September 2026 (Quellen am Seitenende, an der Aussage verlinkt, Beträge nach der Dynamisierung zum 01.01.2025). Praxiswissen, keine Rechts- oder Leistungsberatung. Verbindlich sind das Gesetz, die Verordnung deines Bundeslands und die Auskunft der Pflegekasse. Zur Pflegereform siehe den Vorbehalt unten.
Für die LeitungWelche Töpfe je Kunde offen sind, und warum die Reihenfolge Geld wert ist.
Für die BetreuungskraftWas auf den Monatsnachweis gehört, damit die Kasse ihn nicht zurückschickt.
Für das Gespräch mit der FamilieWas das Pflegegeld unberührt lässt und was es kürzt.

Topf 1: der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

131 Euro je Kalendermonat für jeden Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, der zu Hause versorgt wird (§ 45b SGB XI). Zweckgebunden für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienste (bei Pflegegrad 1 auch für Körperpflege) und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a. Für dich als Alltagshilfe ist er die Basis: Anerkennung nach Landesrecht vorausgesetzt, ohne sie erstattet keine Kasse.

Der Trick mit dem Ansparen: Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an. Was am Jahresende übrig ist, kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach ist es weg. Ein Kunde, der im Januar zu dir kommt und den Betrag des Vorjahres nie genutzt hat, bringt 1.572 Euro mit, die bis Ende Juni ausgegeben werden müssen. Das ist der häufigste Grund, warum Alltagshilfen im Frühjahr Kapazität brauchen. Wie viel bei einem Kunden tatsächlich liegt, rechnet der Pflegebudget-Rechner.

Eckdaten für Anbieter, Preisgrenzen je Land und der Abrechnungsweg stehen im Glossar unter Entlastungsbetrag.

Topf 2: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag

Bis Mitte 2025 waren das zwei Töpfe mit Umschichtungsregeln, die kaum jemand richtig rechnete. Seit dem 01.07.2025 gibt es nach § 42a SGB XI einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro je Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2, flexibel für Verhinderungspflege (§ 39) und Kurzzeitpflege (§ 42). Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist weggefallen.

Für dich relevant: Verhinderungspflege darf auch stundenweise und durch andere Personen oder Angebote erbracht werden. Ein anerkanntes Angebot kann also Verhinderungspflege leisten, wenn die pflegende Person verhindert ist, etwa für den freien Nachmittag. Bleibt der Einsatz unter acht Stunden am Tag, läuft das Pflegegeld der Familie ungekürzt weiter. Ab acht Stunden wird es für diese Tage gekürzt. Das ist der Satz, den die Familie hören will, bevor sie den Topf freigibt.

Drei Regeln, die seit 2026 dazugehören: Verhinderungspflege gibt es bis zu acht Wochen im Jahr; stundenweise Einsätze unter acht Stunden zählen nicht auf diese Tage, nur auf den Betrag. Der Erstattungsantrag muss bis zum Ende des Folgejahres bei der Kasse sein, sonst ist der Anspruch weg (§ 39 Abs. 1 SGB XI, seit 01.01.2026). Und wer Verhinderungspflege erbringt, muss der Familie unverzüglich eine Übersicht über die Aufwendungen geben, mit dem Betrag, der über den Jahresbetrag läuft (§ 42a Abs. 3); in NRW gehört die Verhinderungspflege dazu auf einen separaten Rechnungsbeleg.

Der Haken: Es ist ein gemeinsamer Betrag. Braucht die Familie im Herbst eine Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt, fehlt das Geld, das ihr im Frühjahr für Verhinderungspflege verbraucht habt. Deshalb: den Topf nur mit ausdrücklicher Freigabe der Familie nutzen, und ihn sichtbar führen. Der Jahresbetrag gilt je Kalenderjahr, es gibt keinen Übertrag.

Topf 3: der Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI)

Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat und die Sachleistung nach § 36 SGB XI nicht durch einen Pflegedienst ausschöpft, kann bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote nach § 45a einsetzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). In Euro je Monat:

PflegegradSachleistung § 36Davon 40 %: UmwandlungsanspruchPflegegeld § 37 zum Vergleich
2796 €bis 318,40 €347 €
31.497 €bis 598,80 €599 €
41.859 €bis 743,60 €800 €
52.299 €bis 919,60 €990 €

Die Falle: Die Umwandlung ist Sachleistung. Wer Sachleistung nutzt, bekommt das Pflegegeld anteilig gekürzt (Kombinationsleistung, § 38 SGB XI). Nutzt eine Familie mit Pflegegrad 3 die vollen 598,80 Euro Umwandlung, sind das 40 Prozent der Sachleistung, und das Pflegegeld sinkt um 40 Prozent. Für viele Familien lohnt es sich trotzdem, weil 598,80 Euro Betreuung mehr wert sind als der gekürzte Pflegegeld-Anteil. Aber rechne es vor, bevor der erste Bescheid kommt. Sonst ruft die Tochter an, warum plötzlich weniger Pflegegeld überwiesen wird.

Drei Regeln dazu aus dem Rundschreiben der Kassen: Die Sachleistung eines Pflegedienstes wird vorrangig abgerechnet, erst der Rest steht für die Umwandlung offen. Umwandlung und Entlastungsbetrag laufen unabhängig voneinander, die Familie wählt, welcher Topf zuerst dran ist. Und einmal erstattete Beträge sind bindend, es gibt keine Rückabwicklung. In NRW steht die Umwandlung nach Darstellung der Regionalbüros nur Diensten und Organisationen offen, nicht der Nachbarschaftshilfe.

Topf 4: die Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V)

Kein Pflegekassen-Topf, aber oft dieselbe Familie: Wenn jemand wegen Krankenhaus, Reha oder schwerer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen kann und ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt, zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe (§ 38 SGB V). Bei schwerer Krankheit ohne Kind im Haushalt gibt es die Hilfe bis zu vier Wochen, und nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Viele Kassen erweitern das per Satzung. Zuzahlung: zehn Prozent je Tag, mindestens fünf, höchstens zehn Euro.

Für dich: Die Kasse muss vorher bewilligen, mit ärztlicher Bescheinigung. Ob ein anerkanntes Angebot als Haushaltshilfe anerkannt wird, entscheidet die Kasse im Einzelfall; frag vorher, nicht hinterher. Und: Diese Leistung läuft über die Krankenkasse, mit eigenem Antrag und eigenem Nachweis, nicht über den § 45b-Topf.

Die Reihenfolge, in der man die Töpfe zieht

  1. Vorjahresrest des Entlastungsbetrags, weil er am 30. Juni verfällt.
  2. Laufender Entlastungsbetrag des Jahres, 131 Euro je Monat, angespart.
  3. Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, nur mit Freigabe der Familie und nur, wenn keine Kurzzeitpflege ansteht.
  4. Umwandlungsanspruch zuletzt, weil er das Pflegegeld kürzt.

Diese Reihenfolge ist kein Gesetz, sondern Rechnung: Was zuerst verfällt, wird zuerst genutzt, und was der Familie etwas kostet, zuletzt. Im Monatslauf heißt das, je Kunde vier Stände zu kennen. Mit fünf Kunden geht das auf einem Zettel, mit fünfzig nicht.

Der Nachweis, an dem alles hängt

Bei § 45a entscheidet nicht die Stundenzahl über die Zahlung, sondern der Topf. Das steht so im Gesetz: Auf dem Beleg muss die Leistungsart „eindeutig und deutlich erkennbar“ sein (§ 45b Abs. 2), und die Kassen sagen dazu, dass ohne diese Angabe keine Zuordnung erfolgt. Ein Monatsnachweis, der den Topf nicht nennt, ist für die Kasse unvollständig. Deshalb gehören auf jedes Blatt: Monat, Kunde, Pflegegrad, Pflegekasse, das Ankreuzfeld für den Topf, je Einsatz Datum, Zeit, Leistung und Betreuungskraft, unten Stundensatz, Gesamtbetrag und die Unterschrift der versicherten Person. Die Word-Vorlage dafür: Monatsnachweis Alltagshilfe.

Für NRW kommen aus der Anerkennungsverordnung drei Regeln dazu: Anfahrtszeiten dürfen nicht als Leistungsstunden abgerechnet werden, Fahrtkosten nur gesondert, und der Stundenpreis liegt seit dem 19.02.2026 bei höchstens 39,50 Euro. Andere Länder haben andere Deckel; die 16 Verordnungen im Vergleich stehen im Ratgeber Alltagshilfe gründen.

Wie das Geld dann fließt, Kostenerstattung oder Abtretung, und was die Kasse dafür sehen will, steht im Glossar unter Direktabrechnung per Abtretung. Wer den Datenträgeraustausch braucht und wer nicht: DTA-Anmeldung.

Vorbehalt Pflegereform. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 05.06.2026 würde alle vier Töpfe umbauen, geplant zum 01.01.2027: ein Sozialraumbudget von 175 Euro (Pflegegrad 2 bis 5) statt des Entlastungsbetrags, kein Entlastungsbetrag mehr in Pflegegrad 1, der Umwandlungsanspruch fällt weg, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem Überbrückungsbudget von 1.855 bzw. 2.285 Euro je Jahr, und Abtretungen müssen der Kasse angezeigt werden. Am 03.09.2026 gibt es keinen Kabinettsbeschluss; Bundestag und Bundesrat folgen erst noch, und im Verfahren ändern sich Beträge und Termine regelmäßig. Bis dahin gilt § 45b mit 131 Euro, die nächste reguläre Anpassung der Beträge kommt zum 01.01.2028. Kalkuliere mit dem geltenden Recht und lies die Reform mit.

Kostenloser Spickzettel: die vier Geldwege auf einem Blatt

Ein Blatt für den Schreibtisch und die Betreuungskraft: die vier Töpfe mit Betrag, Pflegegrad, Verfall, Nachweis und typischem Fehler, die Umwandlungsbeträge je Pflegegrad, das Pflegegeld daneben, die Reihenfolge und der Weg des Geldes. Zum Spickzettel (PDF, kostenlos, per E-Mail).

Häufige Fragen

Wie viel Entlastungsbetrag steht einem Kunden mit Pflegegrad 1 zu?

131 Euro je Kalendermonat, seit dem 01.01.2025. Der Betrag ist zweckgebunden, unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an, der Rest des Vorjahres ist bis zum 30. Juni nutzbar.

Darf ein anerkanntes Angebot nach § 45a auch Verhinderungspflege erbringen?

Ja. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kann durch Pflegedienste, andere Personen oder Angebote erbracht werden, auch stundenweise. Der Jahresbetrag gilt ab Pflegegrad 2, für bis zu acht Wochen im Jahr, stundenweise ohne Anrechnung auf die Tage. Kläre mit der Familie, ob sie den Topf für euch freigibt oder für eine Kurzzeitpflege braucht, denn es ist seit dem 01.07.2025 ein gemeinsamer Betrag.

Warum bekommt die Familie weniger Pflegegeld, seit wir den Umwandlungsanspruch nutzen?

Weil der Umwandlungsanspruch Teil der Sachleistung nach § 36 ist. Wer Sachleistung nutzt, bekommt das Pflegegeld anteilig gekürzt (Kombinationsleistung § 38 SGB XI). Der Entlastungsbetrag und die stundenweise Verhinderungspflege lassen das Pflegegeld dagegen unberührt. Rechne das mit der Familie vor, bevor ihr die Umwandlung nutzt.

Müssen wir jede Kasse einzeln anschreiben?

Bei Direktabrechnung per Abtretung: ja, mit dem Formular der jeweiligen Kasse. Was ihr bündeln könnt, ist die Rechnung: eine Sammelrechnung je Kasse für alle Kunden mit Abtretung statt vieler Einzelrechnungen. Was die Kasse sehen will, steht im Glossar unter Direktabrechnung.


Und wenn die vier Stände von selbst mitlaufen? Lotsana rechnet je Kunde ab und verteilt den Betrag auf die freigegebenen Töpfe, zuerst das, was am frühesten verfällt. Kunden mit Abtretung bündelt es zu einer Sammelrechnung je Kasse. Bleibt ein Rest, den kein Topf deckt, sagt es das vor dem Versand, und es zeigt je Kunde, wo Budget liegt, das demnächst verfällt. Alltagshilfe-Software im Detail, oder gleich 30 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten.

Lotsana ist neu, es gibt noch keine Referenzliste. Ob die Software hält, was hier steht, prüfst du am besten selbst.

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Quellen (abgerufen 03.09.2026)

Stand: 3. September 2026. Praxiswissen, keine Rechts- oder Leistungsberatung. Angaben ohne Gewähr.