lotsanaGeführt starten
← Alle Ratgeber

Klient nicht angetroffen, Termin abgesagt: was darfst du abrechnen?

NR
Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Die Fachkraft steht vor der Tür, es macht niemand auf. Die Fahrt ist gemacht, die Zeit ist weg, der nächste Termin ist erst in zwei Stunden. Und jetzt? Die Frage klingt klein, ist aber eine reine Geldfrage — und in vielen Diensten wird sie jeden Monat neu geraten. Die ehrliche Antwort vorweg: Es gibt darauf keine bundesweite Antwort. Wer dir eine gibt, hat deinen Rahmenvertrag nicht gelesen.

Stand: August 2026 (Quellen abgerufen am 05.08.2026, verlinkt am Seitenende und an der jeweiligen Aussage). Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung — verbindlich sind dein Landesrahmenvertrag, deine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung und der Bescheid im Einzelfall. Was eine Fachleistungsstunde überhaupt ist, steht im Glossar.

Warum es keine bundeseinheitliche Regel gibt

Im SGB IX steht nicht, was passiert, wenn ein Termin platzt. Das Gesetz delegiert die Frage bewusst nach unten. § 131 Abs. 1 SGB IX verpflichtet die Träger der Eingliederungshilfe, auf Landesebene mit den Vereinigungen der Leistungserbringer Rahmenverträge zu schließen, und listet auf, was darin zu regeln ist: die Abgrenzung der Kostenarten, Inhalt und Kriterien der Leistungspauschalen, Personalrichtwerte, die Grundsätze und Maßstäbe für Wirtschaftlichkeit und Qualität. Die Ausfallfrage steckt in genau diesen Punkten — sie ist eine Frage der Kalkulation und der Vergütungssystematik.

Konkret wird es dann eine Ebene tiefer: § 125 SGB IX teilt die Vereinbarung zwischen Träger und Leistungserbringer in eine Leistungsvereinbarung und eine Vergütungsvereinbarung; letztere legt die Leistungspauschalen fest, kalkuliert nach Bedarfsgruppen oder Stundensätzen. Ob eine abgesagte Stunde bezahlt wird, ist deshalb entweder eine Frage des Landesrahmenvertrags — oder, wenn der schweigt, eine Frage deiner eigenen Vergütungsvereinbarung.

Das ist keine Ausrede, das ist die Rechtslage. Und sie hat eine praktische Konsequenz: Bevor du eine Ausfallstunde abrechnest oder abschreibst, gehört ein Blick in den Vertragstext deines Landes. Wie unterschiedlich das ausfällt, zeigen drei Länder.

Drei Länder, drei Antworten

LandWo es stehtWas dort geregelt ist
Rheinland-Pfalz§ 31c Abwesenheiten des LandesrahmenvertragsGrundsatz: Jede bewilligte und mit der leistungsberechtigten Person vertraglich vereinbarte Stunde wird vergütet — Ausnahme sind Gründe aus der Sphäre des Leistungserbringers.
Brandenburg§ 19 des RahmenvertragsBei kurzfristiger Absage wird die Vergütung zunächst weitergezahlt — sie kann aber gemindert werden oder ganz entfallen, wenn das Personal anderweitig einsetzbar ist.
Nordrhein-WestfalenNicht im Vertragstext des RahmenvertragsFür ambulante Leistungen keine ausdrückliche Ausfallregelung im Gesamttext. Der Vertrag nennt „eine vereinbarte Auslastung“ als Kalkulationsbestandteil der Vergütungsvereinbarung.

Rheinland-Pfalz: die klare Zusage — mit einer Bedingung

Der rheinland-pfälzische Landesrahmenvertrag (Fassung nach den Beschlüssen der Gemeinsamen Kommission SGB IX bis 12.02.2026) beginnt § 31c mit einer bemerkenswerten „Vorüberlegung“: Ein Leistungserbringer müsse seine Personalvorhaltung am vereinbarten Leistungsvolumen orientieren und könne auf kurzfristige Abweichungen der Inanspruchnahme „nur sehr eingeschränkt“ reagieren. Daraus folgt die Abrechnungsregel in Absatz 3: Sobald die Bewilligungen nach den Assistenzformen des § 78 Abs. 2 SGB IX differenziert vorliegen, wird jede bewilligte und mit der leistungsberechtigten Person vertraglich vereinbarte Stunde vergütet — es sei denn, die Leistung wird aus Gründen nicht erbracht, „die in der Sphäre des Leistungserbringers liegen“. Für die ambulante Leistungserstellung gilt das laut Vertrag entsprechend.

Der Satz mit der Sphäre ist der entscheidende. Er verschiebt die Frage von „Ist der Termin ausgefallen?“ zu „Woran ist er ausgefallen?“ — und genau das musst du im Zweifel belegen können. Absatz 2 kennt außerdem eine Konstruktion, die viele Dienste nicht auf dem Schirm haben: Wenn bei einer Zielgruppe regelmäßige Abweichungen zu erwarten sind und Bewilligungen das nicht auffangen, sollen sich die Parteien auf Projektarbeit während der Ausfallzeiten als Teil der Leistung verständigen. Ausfall wird also nicht nur bezahlt oder nicht bezahlt, er kann auch inhaltlich gefüllt werden.

Brandenburg: weiterzahlen — aber nicht bedingungslos

Brandenburg regelt die Frage im Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX vom 20.10.2023 ausdrücklich und ausführlich, in § 19 unter der Überschrift „Vorübergehende Nichtinanspruchnahme von und Auslastungsgrad in Angeboten der Eingliederungshilfe, die nicht von §§ 17, 18 umfasst sind“ — das ist genau die ambulante Welt, denn §§ 17 und 18 behandeln besondere Wohnformen und Tagesstrukturen.

Absatz 1: Werden geplante Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen kurzfristig abgesagt oder können sie tatsächlich nicht umgesetzt werden, ohne dass die Gründe in der Sphäre des Leistungserbringers liegen, wird die vereinbarte Vergütung „zunächst weitergezahlt“ — vollumfänglich oder abgesenkt. Dazu kommt eine Meldepflicht: Können geplante Leistungen wiederholt nicht erbracht werden, informiert der Leistungserbringer den Leistungsträger unverzüglich und stimmt die Fortführung der Maßnahme mit ihm ab.

Absatz 2 ist der Teil, der Geld kostet: Die Vergütung entfällt vollständig, wenn das eingeplante Personal kurzfristig ersatzweise für eine andere leistungsberechtigte Person arbeiten kann. Sie kann anteilig gemindert werden, wenn ein anderweitiger Einsatz zwar möglich ist, aber zusätzliche Wegezeiten oder organisatorischer Aufwand entstehen. Der Vertrag zieht dafür selbst eine Grenze: Solche Maßnahmen der Einsatzplanung „finden ihre Grenzen in arbeitsrechtlichen Bestimmungen“.

Praktisch heißt das: In Brandenburg entscheidet nicht nur der Ausfall, sondern was ihr in der ausgefallenen Zeit tatsächlich gemacht habt. Wer das nicht dokumentiert, kann es später nicht darlegen.

Nordrhein-Westfalen: der Vertrag schweigt — und das ist die Information

Im Gesamttext des NRW-Rahmenvertrags nach § 131 SGB IX (geprüft am 05.08.2026; das dort verlinkte Gesamttext-PDF trägt in der Kopfzeile durchgehend „Stand 11.12.2024“) taucht für ambulante Assistenzleistungen keine ausdrückliche Ausfall- oder Abwesenheitsregelung auf. Was der Vertrag stattdessen sagt: Unter A.4.5 Abs. 2 zählt er die Kostenarten und -bestandteile auf, die in der Vergütungsvereinbarung zu berücksichtigen sind — darunter „eine vereinbarte Kapazität“ und „eine vereinbarte Auslastung“.

Übersetzt: In NRW ist die Ausfallfrage in den Auslastungsgrad einkalkuliert und damit Sache deiner eigenen Vergütungsvereinbarung mit LVR oder LWL. Das ist kein Nachteil, aber es verschiebt die Verantwortung: Wer eine Auslastung vereinbart hat, die es in der Praxis nicht gibt, trägt den Ausfall selbst. Wenn du in NRW gerade verhandelst, ist die Auslastung der Punkt, an dem diese Frage entschieden wird — nicht ein Ausfallparagraf.

Nicht verwechseln: Regelungen zu Abwesenheitstagen, Freihaltegeld und Mindestanwesenheit stehen in fast jedem Rahmenvertrag — sie betreffen aber besondere Wohnformen, Tagesstätten und tagesstrukturierende Angebote, nicht die ambulante Fachleistungsstunde. In Brandenburg zum Beispiel stehen sie in §§ 17, 18 und Anlage 3, während die ambulante Regelung erst in § 19 kommt. Wer im Vertrag nach „Abwesenheit“ sucht und beim ersten Treffer aufhört, liest die falsche Regel.

Wenn dein Land nicht dabei ist: wo du nachsiehst

Wir haben die Vertragstexte und die zuständigen Träger aller 16 Länder in einer Tabelle gesammelt: Landesrahmenverträge § 131 SGB IX — alle 16 Bundesländer. Von dort aus in drei Schritten:

  1. Volltextsuche im Vertrags-PDF nach diesen Wörtern, in dieser Reihenfolge: Nichtinanspruchnahme, Ausfall, Abwesenheit, Auslastung, Freihaltung. Der Treffer, der ambulante Assistenz meint, steht meistens in einem eigenen Paragrafen neben den Wohnform-Regelungen.
  2. Prüfen, ob der Abschnitt für dein Angebot gilt. Steht in der Überschrift „besondere Wohnformen“ oder „tagesstrukturierende Angebote“, ist es nicht deine Regel.
  3. Findest du nichts, ist die Vergütungsvereinbarung die Antwort. Sieh dort nach Kapazität, Auslastungsgrad und Kalkulationsgrundlage — und wenn auch das nichts hergibt, frag den Kostenträger schriftlich. Eine Mail mit der konkreten Fallkonstellation ist besser als eine Annahme, die zwölf Monate später in der Prüfung auffliegt.

Was in keinem Fall trägt: die Auskunft eines Kollegen aus einem anderen Bundesland. Das ist nach allem oben kein Misstrauen, sondern schlicht ein anderer Vertrag.

Verfallen nicht abgerufene Stunden?

Die zweite Geldfrage, und sie ist von der ersten unabhängig: Was passiert mit bewilligten Stunden, die schlicht nicht abgerufen wurden — weil der Klient im Krankenhaus war, weil eine Fachkraft ausfiel, weil der Bedarf gerade geringer war?

Auch hier steht die Antwort nicht im Gesetz, sondern im Bescheid. Entscheidend ist der Zuschnitt des Kontingents:

Zuschnitt im BescheidWas in der Praxis daraus folgt
Stunden pro WocheDer engste Zuschnitt. Was in der Woche nicht abgerufen wurde, ist in der Regel weg. Nachholen bedeutet fast immer Überschreitung der Folgewoche — und die zahlt dann niemand.
Stunden pro MonatHäufigster Fall. Am Monatsende ist der Topf typischerweise verbraucht. Ob ein Übertrag möglich ist, ist Vereinbarungs- oder Einzelfallsache — das kann nur der Kostenträger sagen.
Gesamtkontingent für den BewilligungszeitraumDer komfortabelste Fall: Innerhalb des Zeitraums lässt sich in der Regel umschichten und nachholen. Aber am Ende des Bewilligungszeitraums ist Schluss.

Ob euch das gerade betrifft, ist eine reine Rechenaufgabe: Der Stundenkontingent-Rechner nimmt bewilligte Gesamtstunden, bereits geleistete Stunden und den Bewilligungszeitraum und sagt dir, wie viele Stunden pro Woche noch bleiben und an welchem Tag der Topf beim bisherigen Tempo leer ist. Er läuft im Browser, ohne Anmeldung, und schickt deine Zahlen nirgendwohin.

Der teuerste Fehler ist deshalb nicht der ausgefallene Termin, sondern die Bewilligung, die ausläuft, während noch Stunden im Topf sind. Wer erst im letzten Monat merkt, dass erst die Hälfte erbracht ist, kann sie fachlich nicht mehr sinnvoll unterbringen. Und Leistungen nach dem Ende des Bewilligungszeitraums zahlt der Kostenträger im Regelfall nicht — dazu passt der Ratgeber zur Bewilligungslücke beim Folgebescheid.

Umgekehrt gilt: Wenn absehbar ist, dass ein Bedarf dauerhaft nicht abgerufen wird, ist das kein Abrechnungsthema, sondern ein Hilfeplanthema. In Brandenburg ist die Meldung an den Leistungsträger bei wiederholten Ausfällen sogar ausdrücklich vorgeschrieben; in Rheinland-Pfalz sieht der Vertrag es als Aufgabe der bewilligenden Stellen, Bewilligungen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen — dafür stellen die Leistungserbringer regelmäßig die Informationen bereit. Beides läuft auf dasselbe hinaus: Reden, bevor abgerechnet wird. Das gehört auf die Tagesordnung des nächsten Hilfeplangesprächs.

Dokumentation: warum der leere Termin ins System gehört

Der häufigste Reflex nach einem Ausfall ist, nichts zu erfassen — es ist ja nichts passiert. Das ist der Fehler. Ein nicht dokumentierter Ausfall ist später nicht von einem vergessenen Termin zu unterscheiden, und er lässt sich in keiner Richtung mehr begründen: weder gegenüber dem Kostenträger, wenn du ihn abrechnest, noch gegenüber dir selbst, wenn am Jahresende zwölf Prozent Kontingent fehlen.

Was in einen Ausfalleintrag gehört, unabhängig vom Bundesland:

Wenn der Ausfall auf dem Nachweis stehen muss, braucht das Blatt Platz dafür. Unsere Word-Vorlage für den Leistungsnachweis Fachleistungsstunden hat Datum, von und bis, Stunden, die Trennung in direkte und indirekte Leistung, ein Feld für den Inhalt und die Unterschriftsspalte – im Kopf Monat, Klient, Aktenzeichen und Maßnahme. Ein eigenes Ausfall-Kästchen gibt es darin nicht; der leere Termin steht in der Inhaltsspalte, mit dem, was versucht wurde. Zum Anpassen in Word, kostenlos, auch ohne Lotsana zu gebrauchen.

Damit klar ist, worauf du dich einlässt: Die Vorlage kommt per E-Mail. Name und Adresse eintragen, Bestätigungslink klicken, dann ist der Download-Link da. Dazu kommen Praxis-Mails zum Thema Abrechnung und zu Lotsana. Abmelden geht jederzeit mit einem Klick. Vorlage per E-Mail anfordern →  ·  Was auf so ein Blatt gehört, steht ohne Anmeldung auf der Seite Leistungsnachweis Fachleistungsstunden.

Und wenn geprüft wird

Zur Einordnung, weil das oft falsch erzählt wird: Die Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung nach § 128 SGB IX ist im Bundesrecht anlassbezogen angelegt. Sie setzt nach Absatz 1 Satz 1 voraus, dass „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür bestehen, dass ein Leistungserbringer seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt. Aber auch hier hat das Landesrecht das letzte Wort: Nach Absatz 1 Satz 7 kann durch Landesrecht von genau dieser Einschränkung abgewichen werden. Nordrhein-Westfalen hat davon Gebrauch gemacht und unterscheidet unter A.8.2 Abs. 1 des Rahmenvertrags sauber: Prüfungen werden „aus besonderem Anlass oder anlassunabhängig“ durchgeführt — Wirtschaftlichkeitsprüfungen aber „nur aus besonderem Anlass“. Verlass dich also nicht pauschal darauf, dass ohne Anlass niemand kommt; wie weit das geht, steht in deinem Land. Wenn geprüft wird, kann das nach Absatz 2 ohne vorherige Ankündigung geschehen und erstreckt sich auf Inhalt, Umfang, Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen; Unterlagen sind vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Ausführlich steht der Ablauf im Ratgeber zur § 128-Prüfung.

Für die Ausfalldoku bedeutet das etwas sehr Praktisches: Auffällige Ausfallmuster — eine Reihe abgerechneter Stunden ohne Leistungsinhalt, ein Klient, bei dem nie jemand angetroffen wird — sind genau die Art von Anhaltspunkt, die eine Prüfung auslösen kann. Eine saubere, unaufgeregte Dokumentation ist dann kein zusätzlicher Aufwand, sondern das Einzige, was du in der Hand hast. Und weil sie nachträglich nicht mehr entsteht, muss sie am selben Tag entstehen.

Kurz zu den anderen Rechtskreisen

Jugendhilfe (SGB VIII). Die Rahmenvertragskonstruktion des § 131 SGB IX gibt es hier so nicht. § 77 SGB VIII sieht vor, dass Vereinbarungen über die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme sowie über Inhalt, Umfang und Qualität angestrebt werden sollen, und überlässt das Nähere ausdrücklich dem Landesrecht. Ob ein abgesagter Termin in der SPFH oder in der Schulbegleitung vergütet wird, steht deshalb in deiner Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt — nicht in einem Gesetz. Steht dort nichts, ist die schriftliche Klärung mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe der einzige belastbare Weg.

Alltagsunterstützung und Pflege (SGB XI). Hier gibt es keinen Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX, an dem man sich orientieren könnte. Maßgeblich sind der Vertrag mit dem Klienten beziehungsweise mit der Pflegekasse und die landesrechtliche Anerkennung. Was bei einer Absage passiert — Absagefrist, Ausfallhonorar, gar nichts —, ist deshalb eine Frage deines eigenen Vertragswerks. Wenn du dort nichts geregelt hast, ist das die Lücke, nicht die Antwort.

Was Lotsana dazu beiträgt — und was nicht

Ehrlich zuerst, was nicht geht: Lotsana hat kein eigenes Ausfall-Kennzeichen an der Leistungsbuchung (Stand 08/2026). Es gibt keinen Haken „Klient nicht angetroffen“ und keine automatische Ausfallquote als Kennzahl. Wer einen Ausfall festhalten will, erfasst ihn als Doku-Eintrag und — falls eine Fahrt angefallen ist — als Fahrt beziehungsweise als indirekte Leistung. Das funktioniert, ist aber Handarbeit.

Was da ist:

Häufige Fragen

Der Klient war nicht zu Hause – darf ich die Fachleistungsstunde abrechnen?

Das hängt vom Bundesland ab, es gibt dazu keine bundeseinheitliche Regel. Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX und deine Vergütungsvereinbarung nach § 125 SGB IX entscheiden. In Rheinland-Pfalz sieht § 31c des Landesrahmenvertrags vor, dass jede bewilligte und vertraglich vereinbarte Stunde vergütet wird, es sei denn, die Leistung wird aus Gründen nicht erbracht, die in der Sphäre des Leistungserbringers liegen. Brandenburg regelt in § 19 seines Rahmenvertrags zunächst Weiterzahlung, lässt aber Minderung oder vollständigen Wegfall zu, wenn das eingeplante Personal kurzfristig anderweitig eingesetzt werden kann. In Nordrhein-Westfalen findet sich im Vertragstext keine ausdrückliche Ausfallregelung für ambulante Leistungen — dort läuft es über die vereinbarte Auslastung in der Vergütungsvereinbarung. Sieh im Vertrag deines Landes nach, bevor du es abrechnest.

Verfallen nicht abgerufene Fachleistungsstunden am Monatsende?

Das steht nicht im Gesetz, sondern in deinem Bescheid und im Rahmenvertrag. Entscheidend ist, wie das Kontingent zugeschnitten ist: Ein Wochen- oder Monatskontingent ist typischerweise verbraucht, wenn der Zeitraum vorbei ist. Ein Gesamtkontingent über den Bewilligungszeitraum lässt sich dagegen in der Regel innerhalb dieses Zeitraums noch nachholen. Was nach dem Ende des Bewilligungszeitraums liegt, zahlt der Kostenträger im Regelfall nicht — auch dann nicht, wenn Stunden übrig sind. Lies deshalb im Bescheid nach, ob dort von Stunden pro Woche, pro Monat oder für den gesamten Zeitraum die Rede ist, und frag im Zweifel beim Kostenträger nach.

Muss ich einen Ausfall dokumentieren, auch wenn ich ihn nicht abrechne?

Ja, das ist in der Praxis der sicherere Weg. Ein nicht dokumentierter Ausfall ist später nicht von einem vergessenen Termin zu unterscheiden. Für die Abrechnung brauchst du die Doku als Begründung, warum die Stunde fehlt oder warum du sie berechnest. Für die Hilfeplanung ist ein Klient, der wiederholt nicht öffnet, ein fachlich relevanter Vorgang. Und wenn der Träger der Eingliederungshilfe nach § 128 SGB IX prüft, ist die laufende Dokumentation das, worauf du zurückgreifen kannst. Notiere Datum, geplante Zeit, wer vor Ort war, was versucht wurde, wer informiert wurde und ob eine Fahrt angefallen ist.

Wo genau im Landesrahmenvertrag steht die Ausfallregelung?

Es gibt keine einheitliche Paragrafennummer. Such im Vertragstext deines Landes nach den Stichworten Abwesenheit, Nichtinanspruchnahme, Ausfall, Auslastung und Freihaltung. In Rheinland-Pfalz heißt der Abschnitt § 31c Abwesenheiten, in Brandenburg § 19 Vorübergehende Nichtinanspruchnahme von und Auslastungsgrad. Wichtig ist außerdem die Abgrenzung: Regelungen zu Freihaltegeld und Abwesenheitstagen betreffen besondere Wohnformen und Tagesstrukturen, nicht die ambulante Fachleistungsstunde. Wenn du im Rahmenvertrag nichts findest, ist die nächste Adresse deine eigene Vergütungsvereinbarung nach § 125 SGB IX.

Gilt in der Jugendhilfe dasselbe wie in der Eingliederungshilfe?

Nein, dort gibt es die Konstruktion des Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX so nicht. In der Jugendhilfe regelt § 77 SGB VIII, dass über Höhe der Kosten sowie Inhalt, Umfang und Qualität Vereinbarungen angestrebt werden sollen, und stellt das Nähere ausdrücklich dem Landesrecht anheim. Ob ein abgesagter oder nicht zustande gekommener Termin vergütet wird, steht deshalb in deiner Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt beziehungsweise in den Landesrahmenvereinbarungen. Wenn dort nichts steht, klär es schriftlich, bevor du es abrechnest.


Die Regel steht in deinem Rahmenvertrag. Was du selbst in der Hand hast, ist die Erfassung: dass der leere Termin am selben Tag dokumentiert ist, dass die vergebliche Fahrt im Fahrtenbuch steht und dass jemand meldet, wenn ein Kontingent auszulaufen droht. Genau dafür ist Lotsana gebaut — Kontingent je Maßnahme, Warnung beim Buchen, Hinweis auf auslaufende Bewilligungen mit Restvolumen. Lotsana ist neu, es gibt noch keine Referenzliste; prüf es in den 30 Testtagen an deinen eigenen Fällen. 30 Tage kostenlos testen · Preise

Weiterlesen

Quellen (abgerufen 05.08.2026)

Stand: 5. August 2026. Dieser Artikel ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Landesrahmenverträge werden laufend geändert — die hier zitierten Fassungen sind die am 05.08.2026 an den genannten Stellen veröffentlichten. Verbindlich sind der jeweils geltende Vertragstext, deine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung und der Bescheid im Einzelfall. Für die anderen 13 Bundesländer haben wir die Ausfallregelungen für diesen Artikel nicht einzeln geprüft; die Fundstellen zum Nachschlagen stehen in der Länderübersicht. Angaben ohne Gewähr.