Software für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen: Rechtsrahmen für Träger
Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland mit zwei Landschaftsverbänden — und damit zwei überörtlichen Trägern der Eingliederungshilfe und zwei Landesjugendämtern. Was das für Zuständigkeiten, Landesrahmenvertrag, Schulbegleitung und E-Rechnung heißt, sortiert diese Seite: für Träger, die in NRW arbeiten oder gründen.
Stand: Juli 2026 (Quellen abgerufen am 16.07.2026, verlinkt am Seitenende; KiBiz-Abschnitt am 05.08.2026 nachgezogen). Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung — verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde und die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte.
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LVR oder LWL: Wer ist für euch zuständig?
In NRW teilen sich zwei Landschaftsverbände die überörtlichen Aufgaben: der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit Sitz in Köln und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mit Sitz in Münster. Beide sind Träger der Eingliederungshilfe (§ 1 Abs. 1 AG-SGB IX NRW) — und beide tragen zugleich je ein Landesjugendamt: Von bundesweit 17 Landesjugendämtern liegen zwei in NRW, das gibt es in keinem anderen Land. Genau genommen ist der Landschaftsverband der Träger; das Landesjugendamt ist seine Behörde.
Der LVR steht für das Rheinland mit rund 9,7 Mio. Einwohnern (Stand Mitte 2025), der LWL für Westfalen-Lippe. Und wichtig fürs Gesamtbild: Die Kreise und kreisfreien Städte sind daneben keine nachgeordneten Stellen, sondern für Schulkinder selbst echte Träger der Eingliederungshilfe — dazu gleich mehr.
Die komplette Gebietszuordnung: alle 53 Kreise, kreisfreien Städte und die StädteRegion Aachen
Welcher Landschaftsverband für euch zuständig ist, hängt an der Gebietskörperschaft, in der ihr arbeitet. Diese Tabelle ordnet alle 53 nordrhein-westfälischen Gebietskörperschaften exakt einmal zu (Quellen: LVR „Gebiet und Mitglieder“, LWL „vor Ort“ — abgerufen 16.07.2026):
| Verband | Typ | Gebietskörperschaften |
|---|---|---|
| LVR (Rheinland) | 13 kreisfreie Städte | Bonn, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal |
| 12 Kreise | Düren, Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Mettmann, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis, Viersen, Wesel | |
| plus | StädteRegion Aachen (seit Oktober 2009; umfasst auch die Stadt Aachen) | |
| LWL (Westfalen-Lippe) | 9 kreisfreie Städte | Bielefeld, Bochum, Bottrop, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Münster |
| 18 Kreise | Borken, Coesfeld, Ennepe-Ruhr-Kreis, Gütersloh, Herford, Hochsauerlandkreis, Höxter, Lippe, Märkischer Kreis, Minden-Lübbecke, Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Siegen-Wittgenstein, Soest, Steinfurt, Unna, Warendorf |
Drei Stolperfallen aus der Praxis:
- Aachen-Falle: Die Stadt Aachen ist seit 2009 nicht mehr kreisfrei — sie gehört über die StädteRegion Aachen zum LVR.
- Ruhrgebiets-Falle: Das Ruhrgebiet ist geteilt. Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen liegen beim LVR; Bochum, Bottrop, Dortmund, Gelsenkirchen, Hamm und Herne sowie die Kreise Recklinghausen, Unna und Ennepe-Ruhr beim LWL. Wer im Ruhrgebiet über Stadtgrenzen hinweg arbeitet, hat schnell beide Landschaftsverbände als Kostenträger.
- Merkregel (Faustregel ohne Gewähr): LVR = Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln, LWL = Arnsberg, Detmold und Münster. Verbindlich ist die Tabelle bzw. die Auskunft des Verbands.
Örtlich oder überörtlich: Die Grenze ist der Schulabschluss — nicht das Alter
Für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche sind in NRW die Kreise und kreisfreien Städte zuständig — und zwar bis zum Abschluss der ersten allgemeinen Schulausbildung (längstens bis zum Ende der Sekundarstufe II), nicht bis zur Volljährigkeit. Auch volljährige Schülerinnen und Schüler bleiben also beim örtlichen Träger (§ 1 Abs. 2 AG-SGB IX NRW; LVR-Fachinformation Nr. 7, Dezember 2021).
Ausnahmen, die direkt bei LVR bzw. LWL liegen: Leistungen in Pflegefamilien, heilpädagogische Tageseinrichtungen, Kitas und Kindertagespflege, die Frühförderung (seit 2020 einheitlich beim Landschaftsverband) sowie Wohneinrichtungen „über Tag und Nacht“. Und eine dritte Spur gibt es auch noch: Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung sind nach Schuleintritt ein Fall fürs Jugendamt (§ 35a SGB VIII) — nicht für die Eingliederungshilfe-Träger.
Praktisch heißt das: Je nach Leistung und Klientel verhandelt ihr mit dem Landschaftsverband, dem Kreis oder der kreisfreien Stadt — teils parallel. Ansprechpartner, Bewilligungen und Abrechnungswege unterscheiden sich entsprechend.
Eingliederungshilfe in NRW: der Landesrahmenvertrag § 131 SGB IX
Der „Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX Nordrhein-Westfalen“ — meist kurz Landesrahmenvertrag (LRV) genannt — wurde am 23.07.2019 unterzeichnet und gilt seit dem 01.01.2020. Unterschrieben haben auf Trägerseite LVR, LWL, Landkreistag NRW, Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW, auf Erbringerseite u. a. die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW, die LAGöT sowie bpa, VDAB, FABA und der Fachverband Sucht — unter Mitwirkung der Selbsthilfe. Kreise und kreisfreie Städte können dem Vertrag beitreten. Rechtsgrundlage der Trägerstruktur ist das Ausführungsgesetz vom 21. Juli 2018 (AG-SGB IX NRW); sie gilt seit dem 01.01.2020.
Der LRV ist ein lernendes System: Die Gemeinsame Kommission SGB IX (Vertragskommission) entwickelt ihn laufend per einstimmigem Beschluss weiter — die veröffentlichte Beschlussübersicht reicht bei Redaktionsschluss bis zum Stand 13.11.2025. Die Umstellung von Alt-Vereinbarungen auf die neue Systematik („Umstellung II“) läuft noch (Stand: Juli 2026) — geht also nicht davon aus, dass jede bestehende Vereinbarung schon umgestellt ist, sondern prüft vor Verhandlungen den aktuellen Vertragsstand samt Anlagen auf dem LRV-Portal. Wie die Rahmenverträge in anderen Ländern aussehen, zeigt unsere Übersicht der Landesrahmenverträge aller 16 Bundesländer. Nicht verwechseln: Daneben gibt es eigene Rahmenverträge für die Pflege nach SGB XI — hier geht es um die Eingliederungshilfe (SGB IX).
Fachleistungsstunde in NRW: zeitbasierte Vergütung nach landeseinheitlichen Sätzen
Der Landesrahmenvertrag regelt die zeitbasierte Vergütung ambulanter Assistenzleistungen über landeseinheitlich vereinbarte Stundensätze. Das Wort „Fachleistungsstunde“ steht so nicht im Vertragstext — in der Praxis wird die Leistung aber weiterhin als Fachleistungsstunde (FLS) bezeichnet und abgerechnet, so etwa noch im LVR-Qualitätshandbuch Betreutes Wohnen (Stand Februar 2025).
Dabei zwei Welten auseinanderhalten: In der Eingliederungshilfe gelten die landeseinheitlichen Stundensätze nach LRV. In den Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) wird die FLS dagegen je Jugendamt verhandelt — mit unterschiedlichen Aufteilungen zwischen direkter Klientenzeit und mittelbaren Anteilen. Wie ihr eine FLS kalkuliert, nachweist und abrechnet, steht im Ratgeber Fachleistungsstunden abrechnen.
Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit LVR oder LWL: so läuft die Verhandlung
Der Ablauf ist im LRV einheitlich geregelt (Teil A.2.3): Ihr fordert schriftlich zur Verhandlung auf — mit den Checklisten der Anlage C und den Kalkulationsmustern der Anlage B. Die 3-Monats-Frist des § 126 Abs. 2 S. 1 SGB IX beginnt mit dem Eingang des ersten Teils der Unterlagen; das Fachkonzept ist Pflichtbestandteil der Leistungsvereinbarung. Ein zentrales Online-Antragsportal gibt es nicht — verhandelt wird mit der zuständigen Stelle:
- LVR: Dezernat Soziales, Köln — bthg-erwachsene@lvr.de, Tel. 0221 809-6800. Heilpädagogische Kita- und Frühförderleistungen laufen über das LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie (Landesjugendamt).
- LWL: Inklusionsamt Soziale Teilhabe, Münster — soziales@lwl.org, Tel. 0251 591-5115. Vier Regionalreferate (Nord, Ost, Süd, Mitte); Ansprechpersonen findet ihr per PLZ-Suche auf der LWL-Kontaktseite.
- Örtliche Ebene (z. B. Schulbegleitung, Leistungen für Schulkinder): direkt mit dem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt — seit dem GK-Beschluss vom 11.12.2024 mit eigenen Checklisten zur Verhandlungsaufforderung auf örtlicher Ebene.
Kontaktdaten Stand Juli 2026 — vor dem Versand kurz auf der jeweiligen Behördenseite gegenprüfen. Und wenn es eure erste Vereinbarung überhaupt ist: Der Ratgeber Deine erste Leistungsvereinbarung führt durch Konzept, Kalkulation und Verhandlung.
Schulbegleitung in NRW: wer zahlt — und wonach
Bei kaum einer Leistung wird die NRW-Struktur so konkret wie bei der Schulbegleitung. Nach dem Schuleintritt entscheidet die Behinderungsform über den Kostenträger (Stand: Juli 2026):
| Konstellation | Kostenträger | Grundlage |
|---|---|---|
| (drohende) seelische Behinderung | örtliches Jugendamt | § 35a SGB VIII |
| (drohende) geistige oder körperliche Behinderung | Kreis / kreisfreie Stadt als EGH-Träger | §§ 112 ff. SGB IX, längstens bis Ende Sek II |
| vor der Schule: Kita-Assistenz, Frühförderung | LVR / LWL einheitlich, ohne Unterscheidung der Behinderungsform | AG-SGB IX NRW |
| Kind lebt in Pflegefamilie oder Wohneinrichtung | LVR / LWL für die Einrichtungsleistung — die Schulbegleitung bleibt parallel beim örtlichen Träger | AG-SGB IX NRW |
NRW hat mit 186 örtlichen Jugendämtern bundesweit die meisten — wer Schulbegleitung über § 35a in mehreren Kommunen anbietet, schließt entsprechend viele einzelne Vereinbarungen. Für die EGH-Schiene gibt es eine Muster-Leistungsvereinbarung „Schulbegleitung“ (LRV-Anlage D 3.1, Stand 02.08.2024) — eine starke Verhandlungsgrundlage, weil sie die Sprache des Kostenträgers spricht.
Pooling — eine Begleitkraft für mehrere Kinder — ist rechtlich möglich (§ 112 Abs. 4 SGB IX), einen landeseinheitlichen Standard gibt es aber nicht; die Praxis unterscheidet sich je Kommune. Klärt Poolmodelle deshalb je Kostenträger, bevor ihr sie kalkuliert. Wie die Zuständigkeit in den anderen Ländern geregelt ist, zeigt der Ratgeber Wer zahlt Schulbegleitung? Alle 16 Länder; was Lotsana für Schulbegleitdienste kann, steht auf der Seite Software für Schulbegleitung.
Kinder- und Jugendhilfe in NRW: KiBiz, KJFP & Betriebserlaubnis
Frühkindliche Förderung: Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz, Sechstes AG-SGB VIII, vom 03.12.2019, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2026) regelt Betrieb und Finanzierung der Kindertagesbetreuung; die Personalanforderungen für Kitas stehen seit dem 06.12.2024 in der PersVO.
Jugendförderung: Das KJFöG (Drittes AG-KJHG vom 12.10.2004, zuletzt geändert 2025) verankert den Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP 2023–2027) — nicht zu verwechseln mit dem KJP des Bundes — mit gesetzlich festgeschriebenen 139.752.900 € pro Jahr bis Ende 2027. Abgewickelt wird er über die beiden Landesjugendämter: Antrag online über KJFP.Web, Regelfrist ist der 1. Dezember für das Folgejahr. Was Lotsana für ambulante Jugendhilfe-Träger kann, steht auf der Seite Software für die Jugendhilfe.
Betriebserlaubnis — die wichtigste Klarstellung: Erlaubnispflichtig nach § 45 SGB VIII ist der Betrieb einer Einrichtung im Sinne des § 45a SGB VIII — ortsgebunden, mit Betreuung oder Unterkunftsgewährung. Rein ambulante Dienste — Schulbegleitung, SPFH, Erziehungsbeistandschaft, ambulante EGH-Assistenz — brauchen danach in der Regel keine Betriebserlaubnis. Ihr Marktzugang läuft über Vereinbarungen: § 77 SGB VIII je Jugendamt (mit den LVR/LWL-Empfehlungen zur Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen samt Mustervorlagen, 2017) bzw. §§ 123 ff. SGB IX auf Basis des Landesrahmenvertrags. Für Grenzfälle — etwa gruppig oder teilstationär anmutende Angebote — gilt: Einzelfallprüfung durch das Landesjugendamt; LVR wie LWL beraten ausdrücklich vor der Antragstellung.
Wo eine Betriebserlaubnis nötig ist: Kitas beantragen sie digital über KiBiz.web, (teil-)stationäre Einrichtungen im mehrstufigen Verfahren des Landesjugendamts. Erlaubnispflichtige Einrichtungen treffen zudem die Meldepflichten nach § 47 SGB VIII — unverzügliche Ereignismeldungen plus Jahresmeldung (Kitas ebenfalls über KiBiz.web). Und unabhängig von der Erlaubnisfrage gilt: Vereinbarungen nach § 72a SGB VIII (Führungszeugnisse) schließt ihr je Jugendamt — bei 186 Jugendämtern ein echtes Organisationsthema.
E-Rechnung an NRW-Kostenträger: vier Empfängerwelten
Vier Empfängerwelten statt eines Weges — das ist die ehrliche Zusammenfassung der E-Rechnung in NRW (Stand: Juli 2026). Eine Pflicht, elektronisch auszustellen, kennt NRW dabei nicht (anders als beim Bund); entscheidend ist, was der jeweilige Empfänger annimmt. In jeder E-Rechnung muss die Leitweg-ID des Empfängers stehen — nach XRechnungs-Standard im Feld „Käuferreferenz“.
| Empfänger | Weg | Formate | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Land NRW (unmittelbare Landesverwaltung) | zentrales E-Rechnungsportal erechnung.nrw — als Eingangsportal verpflichtend nur für die Landesverwaltung (§ 3 ERechVO NRW); Wege: Weberfassung, E-Mail an eingang@erechnung.nrw, Peppol (0204:05-NRW-83) | nur XRechnung | Leitweg-ID des Empfängers Pflicht (§ 4 ERechVO NRW); vergabe.nrw ist die Info-Einstiegsseite |
| LWL | XRechnungen ausschließlich über das Landesportal | nur XRechnung | Leitweg-ID Hauptverwaltung 05515-31002-15; PlanstellenID (2. Zeile der Rechnungsadresse, beginnt mit 3) ins Feld „Postfach“; Anhänge PDF/PNG/JPG/XLSX/CSV, max. 10 MB |
| LVR | kein Portal — E-Mail an einrichtungsspezifische Postfächer (z. B. Rechnungen.ZV@lvr.de); eine Rechnung pro E-Mail, max. 10 MB; empfangsbereit seit 01.01.2024 | XRechnung und ZUGFeRD (ersatzweise PDF) | jede LVR-Einheit hat eine eigene Leitweg-ID (Zentralverwaltung: 05315-31002-83) |
| Kommunen / Jugendämter | kein einheitlicher Weg — Kommunen müssen E-Rechnungen nur „auf geeignete Art und Weise“ annehmen und wählen ihren Kanal selbst | je nach Kommune | Beispiel Kreis Olpe: ausschließlich Landesportal, Leitweg-ID Kreisverwaltung 059660024024-31002-47 |
Peppol ist dabei nur für das Landesportal dokumentiert — für LVR und LWL nutzt die oben belegten Wege. Und eine Einordnung statt einer Rechtsbehauptung: Ob Abrechnungen im sozialrechtlichen Dreieck (Leistung für Klientinnen und Klienten, Rechnung an den Kostenträger) formal überhaupt unter die E-Rechnungs-Vorgaben für öffentliche Aufträge fallen, ist nicht abschließend geklärt — maßgeblich ist in der Praxis, was euer Kostenträger verlangt und annimmt. Klärt den Kanal je Kostenträger, bevor die erste Rechnung rausgeht; Leitweg-IDs und Postfächer ändern sich (die genannten stammen aus den verlinkten Quellen, abgerufen 16.07.2026). Wie ihr eine XRechnung erzeugt und was hineingehört, erklärt der Ratgeber XRechnung in der Jugend- und Eingliederungshilfe. Das Gegenmodell mit Einreichungspflicht und einem zentralen Rechnungseingang zeigt übrigens Hamburg.
Träger in NRW gründen: die regionalen Anlaufstellen
Wer in NRW gründet, spricht früh mit den richtigen Stellen — je nach Angebot:
- Ambulante Eingliederungshilfe für Erwachsene: LVR-Dezernat Soziales bzw. LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe (Kontakte siehe Verhandlungswege oben).
- Leistungen für Schulkinder (EGH): der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt.
- Hilfen zur Erziehung / § 35a: das jeweilige örtliche Jugendamt — § 77- und § 72a-Vereinbarungen schließt ihr je Jugendamt einzeln.
- Erlaubnispflichtige Einrichtungen und Kitas: das zuständige Landesjugendamt (LVR oder LWL) — beide beraten vor der Antragstellung.
Den bundesweiten Schritt-für-Schritt-Weg (Rechtsform, Konzept, Finanzierung) findet ihr auf unserer Seite Träger gründen.
Alltagsunterstützung: Anerkennung nach der AnFöVO (§ 45a SGB XI) — Stand 2026
Für Angebote zur Unterstützung im Alltag gilt in NRW die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO); die aktuelle Fassung gilt seit dem 19.02.2026. Die wichtigsten Punkte für Anbieter:
- Anerkennung: durch den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt am Sitz des Anbieters. Gebühren fallen an und unterscheiden sich je nach Kreis.
- PfAD.uia: Antrag und Jahresbericht (bis 31.03. des Folgejahres) laufen verpflichtend über das Online-Portal PfAD.uia. Wichtig: PfAD.uia ist kein Abrechnungskanal — abgerechnet wird mit den Pflegekassen kassenindividuell (Kostenerstattung, Abtretung, elektronische Wege je Kasse).
- Qualifikation: Basisqualifizierung mit 40 Unterrichtseinheiten (Hauswirtschaft: 30) innerhalb von drei Monaten.
- Höchstpreise (MAGS, Stand 07/2026): bis 39,50 € je Leistungsstunde bei Unterstützungsleistungen, 108,00 € pro Tag für die ganztägige Betreuungsgruppe, bis 22 € je Einzelstunde.
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr, Pflegegrade 1–5, seit 01.01.2025).
Was Alltagshilfen software-seitig brauchen — Abtretungen, Topf-Splitting, Sammelabrechnung je Pflegekasse — zeigt unsere Seite Software für Alltagshilfen.
Wie Lotsana NRW-Trägern hilft
Der rote Faden dieser Seite: In NRW hängt fast alles davon ab, wer euer Kostenträger ist. Genau da setzt Lotsana an — vier Punkte, ohne Verkaufsprosa:
- Digitale Leistungsdokumentation: Der LWL verlangt für das Wohnen in der eigenen Häuslichkeit seit dem 01.01.2025 eine digitale institutionelle Leistungsdokumentation (Rundschreiben vom 16.12.2024). Lotsana dokumentiert Einsätze so, wie es LRV A.7.2.2 beschreibt: Datum, Uhrzeit, Umfang, Verfasser-Kürzel, Nachträge kenntlich.
- Digitale Quittierung statt Unterschriftenmappe: Seit dem gemeinsamen LVR/LWL-Rundschreiben vom 20.03.2026 kann bei Assistenz in der eigenen Häuslichkeit per Ergänzungsvereinbarung auf die Handunterschrift verzichtet werden, wenn zeitnah digital quittiert wird (spätestens nach einem Monat). Lotsana bringt digitale Leistungsnachweise mit Quittierung mit.
- XRechnung an die richtige Empfängerwelt: Leitweg-IDs je Kostenträger hinterlegen und die XRechnung für den jeweils richtigen Kanal erzeugen — Landesportal beim LWL, E-Mail-Postfach beim LVR, individueller Weg je Kommune.
- Stunden-Nachweise und Fristen: Aus der laufenden Doku entstehen prüffähige Nachweise für landeseinheitliche Stundensätze (EGH) und je Jugendamt verhandelte Fachleistungsstunden (HzE) — dokumentiert in der Sprache des Bedarfsermittlungsinstruments BEI_NRW. Das Fristen-Radar erinnert an auslaufende Bewilligungen und den PfAD.uia-Jahresbericht zum 31.03.
Mehr zum Arbeitsfeld insgesamt: Software für die Eingliederungshilfe.
Häufige Fragen
Bin ich beim LVR oder beim LWL?
Entscheidend ist der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, in der ihr arbeitet: Die 13 kreisfreien Städte und 12 Kreise des Rheinlands plus die StädteRegion Aachen gehören zum LVR, die 9 kreisfreien Städte und 18 Kreise Westfalen-Lippes zum LWL. Faustregel ohne Gewähr: Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln → LVR; Arnsberg, Detmold und Münster → LWL. Achtung: Die Stadt Aachen ist seit 2009 nicht mehr kreisfrei — sie gehört über die StädteRegion Aachen zum LVR. Und für Leistungen an Schulkinder ist ohnehin meist der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt selbst zuständig, nicht der Landschaftsverband.
Wer zahlt Schulbegleitung in NRW?
Nach dem Schuleintritt entscheidet die Behinderungsform (Stand: Juli 2026): Bei (drohender) seelischer Behinderung ist das örtliche Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII), bei (drohender) geistiger oder körperlicher Behinderung der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt als Träger der Eingliederungshilfe (§§ 112 ff. SGB IX) — längstens bis zum Ende der Sekundarstufe II. Vor der Schule (Kita-Assistenz, Frühförderung) sind LVR bzw. LWL einheitlich zuständig, ohne Unterscheidung der Behinderungsform.
Braucht mein ambulanter Dienst in NRW eine Betriebserlaubnis?
In der Regel nein: Erlaubnispflichtig nach § 45 SGB VIII ist nur der Betrieb einer Einrichtung im Sinne des § 45a SGB VIII — also ortsgebundene Betreuung oder Unterkunftsgewährung mit entsprechendem Zuschnitt. Rein ambulante Dienste wie Schulbegleitung, SPFH oder ambulante Assistenz brauchen deshalb üblicherweise keine Betriebserlaubnis; ihr Marktzugang läuft über Vereinbarungen (§ 77 SGB VIII je Jugendamt bzw. §§ 123 ff. SGB IX auf Basis des Landesrahmenvertrags). Grenzfälle klärt verbindlich das zuständige Landesjugendamt — LVR wie LWL beraten vor der Antragstellung.
Wohin schicke ich E-Rechnungen an LVR und LWL?
An zwei völlig verschiedene Wege (Stand: Juli 2026): Der LWL nimmt XRechnungen ausschließlich über das E-Rechnungsportal des Landes (erechnung.nrw) an. Der LVR betreibt kein Portal, sondern einrichtungsspezifische E-Mail-Postfächer und akzeptiert neben der XRechnung auch ZUGFeRD; jede LVR-Einheit hat eine eigene Leitweg-ID. Kommunen und Jugendämter wählen ihren Empfangsweg jeweils selbst — vor der ersten Rechnung beim Kostenträger erfragen.
Seit wann gilt der Landesrahmenvertrag NRW?
Der „Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX Nordrhein-Westfalen“ wurde am 23.07.2019 unterzeichnet und gilt seit dem 01.01.2020. Er wird seitdem laufend über einstimmige Beschlüsse der Gemeinsamen Kommission SGB IX weiterentwickelt — vor Verhandlungen lohnt deshalb der Blick auf den aktuellen Vertragsstand samt Anlagen auf dem LRV-Portal.
Quellen (Primärquellen, abgerufen 16.07.2026)
- AG-SGB IX NRW — Ausführungsgesetz vom 21. Juli 2018 (recht.nrw.de)
- Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX NRW — Vertragstext und Anlagen (lrv-sgbix.lvr.de) · Volltext als PDF (Unterschriftsfassung) (bthg.lvr.de)
- Beschlussübersicht der Gemeinsamen Kommission SGB IX (Stand 13.11.2025, PDF) (lrv-sgbix.lvr.de)
- LVR-Fachinformation Nr. 7 „Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe“ (Dez. 2021, PDF) (bthg.lvr.de)
- Gebietszuordnung: LVR „Gebiet und Mitglieder“ (lvr.de) · „LWL vor Ort“ (statistik.lwl.org)
- Muster-Leistungsvereinbarung Schulbegleitung, LRV-Anlage D 3.1 (Stand 02.08.2024, PDF) (lrv-sgbix.lvr.de)
- BAG Landesjugendämter — die 17 Landesjugendämter (bag-landesjugendaemter.de)
- KiBiz — Kinderbildungsgesetz (recht.nrw.de) · KJFöG (Fassung 28.06.2025) (recht.nrw.de) · KJFP 2023–2027 (mkjfgfi.nrw) · KiBiz-Reform 2026 (Gesetz vom 21.07.2026, GV. NRW. 2026 S. 525, Landtagsbeschluss 16.07.2026): konsolidierte Fassung vom 01.08.2026 (recht.nrw.de, abgerufen 05.08.2026) · Kernpunkte und Fördersummen nach dem Landtagsbeschluss (mkjfgfi.nrw, 17.07.2026 — Pressemitteilung des Ministeriums, kein Gesetzestext)
- § 45a SGB VIII — Einrichtungsbegriff (sozialgesetzbuch-sgb.de)
- E-Rechnungsverordnung NRW (ERechVO NRW) (recht.nrw.de) · E-Rechnungsportal NRW (erechnung.nrw) · Infos für Rechnungssteller (vergabe.nrw)
- LVR: E-Rechnung (lvr.de) · LWL: X-Rechnung (kaemmerei.lwl.org) · Beispiel Kreis Olpe: E-Rechnungen (kreis-olpe.de)
- AnFöVO — Anerkennungs- und Förderungsverordnung (gültig ab 19.02.2026) (recht.nrw.de) · MAGS: Informationen für Anbieter (Höchstpreise) (mags.nrw) · PfAD.uia (pfaduia.nrw.de)
- Leistungsbeträge SGB XI 2025 (u. a. Entlastungsbetrag 131 €) (gesetze-im-internet.de)
- LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe: Rundschreiben (u. a. digitale Quittierung, 20.03.2026) (lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de) · Kontakt und Ansprechpersonen (Regionalreferate)
- LVR-Portal für Leistungserbringer (Verhandlungsweg, Kontakt) (bthg.lvr.de)
Stand: 17. Juli 2026 · KiBiz-Abschnitt nachgezogen am 05.08.2026. Diese Seite ist ein Informationsangebot der Lotsana — eine Arbeitshilfe, die keine Rechtsberatung ersetzt; verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde (LVR, LWL, Kreis/kreisfreie Stadt, Jugendamt, MAGS) sowie die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte. Kontaktdaten, Leitweg-IDs und Vertragsanlagen können sich ändern — wir prüfen diese Seite halbjährlich. Hinweise auf Änderungen: kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.