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Software für die Eingliederungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern: Rechtsrahmen für Träger

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Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Mecklenburg-Vorpommern hat die einfachste Trägerkarte unter den Flächenländern — und die ungewöhnlichste Rechtsgrundlage: acht Träger der Eingliederungshilfe, ein Landesrahmenvertrag, den formal niemand unterschrieben hat und der trotzdem gilt, und ein Landesjugendamt, das seit 2026 unter neuer Adresse arbeitet. Was das für Verhandlungen, Abrechnung und Betriebserlaubnis heißt, sortiert diese Seite: für Träger, die in M-V arbeiten oder gründen.

Stand: Juli 2026 (alle Quellen abgerufen am 17.07.2026, verlinkt am Seitenende). Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung — verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde und die jeweils geltenden Gesetzes-, Verordnungs- und Vertragstexte.

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Eingliederungshilfe in M-V: acht Träger, eine Verhandlungsstelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die sechs Landkreise und die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin die Träger der Eingliederungshilfe — acht Kostenträger für das ganze Land, ohne Aufteilung in örtlich und überörtlich (AG-SGB IX M-V, in Kraft seit Dezember 2019; § 4 Abs. 3 des Landesrahmenvertrags). Die Zuständigkeitsfrage, die in NRW, Niedersachsen oder Hessen ein eigenes Kapitel braucht — Altersgrenze? Schulabschluss? örtlich oder überörtlich? — ist in M-V ein Absatz: Es gibt keinen überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe und kein Grenzkriterium. Euer Kostenträger ist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt.

TypTräger der Eingliederungshilfe
6 LandkreiseLudwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen
2 kreisfreie StädteHansestadt Rostock, Landeshauptstadt Schwerin

Die Musik spielt eine Ebene höher: Die Vergütungsverhandlungen führen die acht Träger nicht einzeln. Der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V, Schwerin) ist per § 2 AG-SGB IX M-V die „zentrale Stelle“ der Träger — er führt die Vergütungsverhandlungen nach § 125 SGB IX landeseinheitlich, hat den Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX verhandelt und wirkt an der Schiedsstelle nach § 133 SGB IX mit (die Schiedsstelle ist seit dem 01.08.2021 beim LAGuS eingerichtet). Zur Einordnung: Der KSV ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe nach SGB XII — Träger der Eingliederungshilfe ist er nicht, er verhandelt für die acht Kommunen.

Zwei Praxisfakten fürs Gesamtbild: Der Bedarf wird in M-V mit dem Integrierten Teilhabeplan (ITP M-V) ermittelt, der zum 01.01.2018 eingeführt wurde und landesweit empfohlen ist (Beschluss der Sozialamtsleiterinnen und Sozialamtsleiter, November 2017). Und rund 25.000 Menschen erhalten in M-V Leistungen der Eingliederungshilfe (Stand 2021, Sozialministerium M-V).

Der Landesrahmenvertrag M-V: fertig verhandelt, nie unterschrieben — und trotzdem in Kraft

Diese Geschichte gibt es in keinem anderen der von uns bisher aufbereiteten Länder: Der Landesrahmenvertrag (LRV) nach § 131 SGB IX für M-V wurde im November 2019 fertig verhandelt (Endfassung vom 17.11.2019) — unterschrieben haben ihn die Träger aber nicht: Die Finanzierung der BTHG-Mehrkosten war strittig, die kommunale Seite verweigerte die Unterschrift. Die Landesregierung zog daraufhin die Notbremse, die § 131 Abs. 4 SGB IX vorsieht: Mit der „Landesverordnung zum Ersatz eines Landesrahmenvertrages“ vom 17.12.2019 (GVOBl. M-V S. 858) erklärte sie die Regelungen der Endfassung für anwendbar. Seit dem 01.01.2020 arbeitet das ganze Land nach einem Rahmenvertrag, den formal niemand unterschrieben hat — die Verordnung tritt erst außer Kraft, sobald alle Parteien einen Landesrahmenvertrag unterzeichnen (§ 2 Abs. 2 der Verordnung). Einen unterzeichneten Landesrahmenvertrag gibt es bis heute nicht: Die Verordnung von 2019 ist auch bei Redaktionsschluss die aktuell gültige Fassung (aktuelle Gesamtausgabe auf landesrecht-mv.de, abgerufen 17.07.2026).

Und die Geschichte bekommt gerade ein neues Kapitel — wieder ohne Unterschrift: Das Sozialministerium forderte die Vertragsparteien im April 2025 erneut zum Abschluss eines Landesrahmenvertrags auf; Ende Oktober 2025 scheiterten die Verhandlungen abermals ohne Einigung (Landesrechnungshof M-V, Sonderbericht BTHG, beschlossen 22.04.2026). Sozialministerin Drese kündigte daraufhin am 04.02.2026 an, die Inhalte eines neu gefassten Landesrahmenvertrags erneut per Rechtsverordnung zu regeln; der Entwurf einer neuen Ersatz-Verordnung hat die Ressort- und Verbandsanhörung durchlaufen, die Landesregierung hatte das Vorhaben für das 1. Quartal 2026 eingeplant (LT-Drs. 8/5477). Bei Redaktionsschluss (17.07.2026) war die neue Verordnung noch nicht verkündet — bis dahin gilt die Fassung von 2019 unverändert weiter. Für euch heißt das: Rechnet mit einer inhaltlich überarbeiteten Vergütungs- und Verfahrensgrundlage und prüft vor neuen Verhandlungen den dann aktuellen Stand im GVOBl. M-V bzw. auf landesrecht-mv.de.

Auch gerichtlich hat die Konstruktion gehalten: Normenkontrollanträge gegen die Ersatz-Verordnung — gerügt wurde unter anderem das kommunale Selbstverwaltungsrecht — blieben bis vor dem Bundesverwaltungsgericht ohne Erfolg; die Anträge wurden mit Beschlüssen vom 24.05.2024 als unzulässig verworfen (eine inhaltliche Prüfung fand damit nicht statt). Auf Erbringerseite standen der Endfassung übrigens sieben Verbände gegenüber — darunter gleich zwei Caritas-Verbände, weil für M-V das Erzbistum Hamburg (Westteil) und das Erzbistum Berlin (Vorpommern) zuständig sind.

Praktische Konsequenz für Träger: Die Rechtsgrundlage eurer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung ist eine Verordnung — und ihre Fortschreibung findet ihr nicht in einem Vertragsarchiv, sondern im Amtsblatt M-V. Änderungen beschließt die Evaluierungs- und Weiterentwicklungskommission (EWK) nach § 31 LRV; die beim KSV dokumentierte Beschlussliste reicht bei Redaktionsschluss bis Juli 2024 (u. a. Klarstellungen zur Fachleistungsstunde 02/2023, Basismodul 10/2023, Pflege-/Begleitleistungen und Teilzeitentgelte 07/2024 — abgerufen 17.07.2026). Nicht verwechseln: Daneben existieren der alte Landesrahmenvertrag nach § 79 SGB XII (Sozialhilfe) und der Kita-Landesrahmenvertrag nach § 24 Abs. 5 KiföG M-V — drei verschiedene Verträge, die in Suchergebnissen gern durcheinandergehen. Wie die Rahmenverträge der anderen Länder aussehen, zeigt unsere Übersicht der Landesrahmenverträge aller 16 Bundesländer.

Fachleistungsstunde & Vergütung: in M-V steht sie wörtlich im Vertrag

Anders als in manch anderem Land regelt der LRV M-V die Fachleistungsstunde (FLS) ausdrücklich — samt kalkulatorischer Auslastungsgrade: 97 % für Fachleistungsstunde und Basisbetrag, 95 % für Werkstattleistungen, 82,5 % für Tagesgruppen (§ 15 Abs. 7 LRV, Endfassung 17.11.2019). Dazu kommen Basismodul und Leistungspauschalen; für minderjährige Leistungsberechtigte gilt die Systematik aus Grund- und Maßnahmepauschale plus Investitionsbetrag (§ 134 SGB IX).

Wer in M-V Fachleistungsstunden abrechnet, muss Abwesenheiten taggenau nachhalten — der LRV knüpft die Weitervergütung an Fristen (§ 15 Abs. 8): Terminierte individuelle Fachleistungsstunden werden bei Krankheit nur 14 Kalendertage weitervergütet; bei planbaren Maßnahmen von vier Wochen oder länger entfällt die Vergütung ab dem ersten Tag; bei Urlaub wird eine Unterbrechung bis 28 Kalendertage vergütet, wenn sie mindestens vier Wochen vorher angezeigt wurde. Wie ihr eine FLS kalkuliert, nachweist und abrechnet, steht im Ratgeber Fachleistungsstunden abrechnen.

Abrechnung & Zahlungsrhythmus: der 15. ist der wichtigste Tag im Monat

Der LRV M-V ist bei der Abrechnungsmechanik ungewöhnlich konkret (§ 19, Endfassung 17.11.2019):

Ein Rahmenvertrag, der die elektronische Abrechnung als Vorzugsweg festschreibt und je Stunde einen Nachweis verlangt — das ist selten, und es ist exakt die Mechanik, an der händische Zettelwirtschaft scheitert.

Erste Leistungsvereinbarung: so verhandelt ihr mit dem KSV

Das Verhandlungsverfahren ist im LRV einheitlich geregelt (§§ 20, 21): Ihr fordert schriftlich zur Verhandlung auf — mit den Checklisten der Anlagen 10a–10d und den Kalkulations- und Musterunterlagen (Muster-Leistungsvereinbarung Anlage 6a, Muster-Vergütungsvereinbarungen Anlagen 8a–8c). Der KSV bestätigt den Eingang, kann binnen zwei Wochen Unterlagen nachfordern, und der Verhandlungstermin soll binnen acht Wochen stattfinden; daneben läuft die Frist nach § 126 Abs. 2 SGB IX. Bei den Personalkosten gilt: Tarifbindung bzw. AVR werden anerkannt, nicht tarifgebundene Träger können bis zur Höhe des TVöD kalkulieren. Wenn es eure erste Vereinbarung überhaupt ist: Der Ratgeber Deine erste Leistungsvereinbarung führt durch Konzept, Kalkulation und Verhandlung.

Kinder- und Jugendhilfe: der Umbruch 2026

M-V war jahrelang das einzige Bundesland, in dem das Landesjugendamt bei einem kommunalen Verband lag — seit dem 01.12.2012 beim KSV M-V. Das ist Geschichte: Seit dem 1. Januar 2026 ist das Landesjugendamt ein Fachabteilung im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), flankiert von einer neuen Zentralen Stelle für Kinderschutz als Anlaufstelle für die kommunalen Jugendämter. Grundlage ist das Kinderschutzstrukturgesetz, das der Landtag am 11.12.2025 beschlossen hat (LAGuS-Pressemitteilung vom 22.12.2025).

Für Träger heißt das ganz praktisch: Betriebserlaubnis-Anträge nach § 45 SGB VIII und Meldungen nach § 47 SGB VIII laufen jetzt über das LAGuS — Fachabteilung Landesjugendamt, Postfach: poststelle_betriebserlaubnis@lagus.mv-regierung.de (Stand: Juli 2026). Erlaubnispflichtig sind stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen nach dem KiföG M-V sowie Sonderkindergärten und Sondergruppen nach SGB IX. Rein ambulante Dienste — Schulbegleitung, SPFH, ambulante Assistenz — sind dagegen in der Regel keine „Einrichtung“ im Sinne des § 45a SGB VIII und brauchen üblicherweise keine Betriebserlaubnis; Grenzfälle klärt verbindlich das Landesjugendamt. Was Lotsana für ambulante Jugendhilfe-Träger kann, steht auf der Seite Software für die Jugendhilfe.

Übergangsphase 2026: Ältere Arbeitshilfen des Landesjugendamts (etwa zu familienähnlichen Wohnformen nach § 45a SGB VIII) liegen teils noch auf ksv-mv.de — nutzt sie als Archiv, aber verlasst euch bei Zuständigkeiten und Verfahren auf die LAGuS-Seiten. Details wie Übergangsregeln ergeben sich aus dem verkündeten Gesetzestext; verbindlich ist die Auskunft des LAGuS. Stand dieser Seite: 17.07.2026.

Kita-Welt: Kindertagesförderung ist in M-V seit dem 01.01.2020 komplett elternbeitragsfrei — Krippe, Kita, Hort und Kindertagespflege; M-V war damit bundesweit das erste Land. Die jüngste KiföG-Änderung ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten; die Gemeindepauschale beträgt 2026 204,53 € pro Monat (Stand: Juli 2026). Und auch die Kita-Welt hat ihre Rahmenvertrags-Geschichte: Der Kita-Landesrahmenvertrag nach § 24 Abs. 5 KiföG M-V kam erst Ende 2024 zustande — nach Jahren ohne Einigung und einem Schlichtungsverfahren, das die Bildungsministerin im Oktober 2023 angestoßen hatte; die unterzeichnete Fassung liegt seit November 2024 vor (aktualisiert 05.12.2024). M-V und seine Rahmenverträge — es bleibt ein Muster.

Schulbegleitung in M-V: zwei Rechtswege, eine Kreisverwaltung

Wie überall entscheidet nach Bundesrecht die Behinderungsform über den Kostenträger: Bei (drohender) seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII), bei (drohender) geistiger oder körperlicher Behinderung der Träger der Eingliederungshilfe (§§ 112 ff. SGB IX). Die M-V-Besonderheit: Weil hier die Landkreise und kreisfreien Städte selbst EGH-Träger sind, laufen beide Anträge bei derselben Kreisverwaltung auf — nur in unterschiedlichen Ämtern. Kein Landschaftsverband, kein überörtlicher Träger, keine dritte Instanz.

Für die Abrechnung gilt die FLS-Mechanik von oben: Leistungsnachweise nach Anlage 9, Abwesenheitsfristen nach § 15 Abs. 8 LRV — gerade bei Schulbegleitung mit ihren krankheits- und ferienbedingten Ausfällen ist das der Teil, der über die Marge entscheidet. Pooling — eine Begleitkraft für mehrere Kinder — hat in M-V einen vertraglichen Anker: § 4 Abs. 20 LRV regelt die gemeinschaftliche Leistungserbringung; die Ausgestaltung klärt ihr je Kostenträger. Wie die Zuständigkeit in den anderen Ländern geregelt ist, zeigt der Ratgeber Wer zahlt Schulbegleitung? Alle 16 Länder; was Lotsana für Schulbegleitdienste kann, steht auf der Seite Software für Schulbegleitung.

Alltagsunterstützung nach § 45a SGB XI: eine Behörde fürs ganze Land

Wo andernorts Hunderte Kommunen anerkennen, ist es in M-V eine einzige Behörde: Angebote zur Unterstützung im Alltag werden zentral vom LAGuS anerkannt — nach der UntAngLVO M-V (gültig seit 14.09.2019, geändert 2023), im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung. Der Antrag läuft über das LAGuS-Formular (Stand 17.11.2025); anerkannte Angebote reichen bis zum 31.03. jedes Jahres einen Tätigkeitsbericht ein (Formular Stand 01/2026). Die Qualifikationsanforderungen an organisierte Anbieter stehen in der Verordnung — den konkreten Schulungsumfang klärt ihr vor Antragstellung mit dem LAGuS.

Daneben gibt es das niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe-Modell für Einzelpersonen (seit Herbst 2019): Grundkurs 8 Unterrichtseinheiten, Aufbaukurs 6 Unterrichtseinheiten alle zwei Jahre, höchstens 25 Stunden pro Monat, höchstens 8 € pro Stunde Aufwandsentschädigung, höchstens zwei Pflegebedürftige (Stand: Juli 2026, Sozialministerium M-V). Die Schulungen koordinieren die 19 Pflegestützpunkte; die Registrierung läuft über die Landesverbände der Pflegekassen. Finanziert wird beides typischerweise über den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI, bundeseinheitlich; Stand: Juli 2026). Was Alltagshilfen software-seitig brauchen — Abtretungen, Sammelabrechnung je Pflegekasse, Fristen — zeigt unsere Seite Software für Alltagshilfen.

E-Rechnung an M-V-Kostenträger: Pflicht ab dem ersten Cent

Bei der E-Rechnung ist M-V das Gegenmodell zu Ländern ohne Ausstellungspflicht: Die ERechVO M-V vom 29.06.2021 verpflichtet Rechnungssteller an öffentliche Auftraggeber seit dem 01.04.2023 zur elektronischen Rechnung — ohne Bagatellgrenze, also ab dem ersten Cent. Verlangt wird eine XRechnung; ein einfaches PDF genügt ausdrücklich nicht. Empfangen wird zentral über die OZG-RE der Bundesdruckerei (xrechnung-bdr.de) mit den Kanälen Weberfassung, Upload, Peppol und E-Mail; die Leitweg-ID des Empfängers ist Pflichtangabe. Die Kommunen hängen über den Zweckverband eGo-MV an derselben Plattform — Beispiel Schwerin: Leitweg-ID 13004000-K000-41 (Quelle: Stadt Schwerin, abgerufen 17.07.2026). Den Empfangsweg und die Leitweg-ID eures konkreten Kostenträgers prüft ihr vor der ersten Rechnung auf dessen Empfänger-Seite.

Eine Einordnung statt einer Rechtsbehauptung: Ob Abrechnungen im sozialrechtlichen Dreieck (Leistung für Klientinnen und Klienten, Abrechnung mit dem Kostenträger) formal unter die ERechVO M-V fallen, ist nicht abschließend geklärt — zumal § 19 LRV die Regelvergütung ohnehin ohne Rechnungsstellung fällig stellt. Maßgeblich ist in der Praxis, was euer Kostenträger verlangt und annimmt. Wie ihr eine XRechnung erzeugt und was hineingehört, erklärt der Ratgeber XRechnung in der Jugend- und Eingliederungshilfe.

Wie Lotsana M-V-Trägern hilft

Der rote Faden dieser Seite: In M-V ist die Struktur einfach, aber die Mechanik streng — Fristen, Nachweise, elektronische Wege. Genau da setzt Lotsana an, vier Punkte ohne Verkaufsprosa:

Mehr zum Arbeitsfeld insgesamt: Software für die Eingliederungshilfe.

Acht Kostenträger, ein Rahmenvertrag per Verordnung, ein Monatsrhythmus: Am Ende zählen saubere Doku, belegbare Stunden und eine Rechnung, die ankommt. Genau dafür ist Lotsana gebaut — mit persönlicher Hilfe beim Einrichten. Geführt starten: 30 Tage kostenlos.

Häufige Fragen

Wer ist in Mecklenburg-Vorpommern Träger der Eingliederungshilfe?

Die sechs Landkreise (Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen) und die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin — acht Kostenträger für das ganze Land, ohne Aufteilung in örtlich und überörtlich. Die Vergütungsverhandlungen führen die acht Träger nicht einzeln: Der Kommunale Sozialverband M-V (KSV M-V, Schwerin) ist per § 2 AG-SGB IX M-V die zentrale Stelle und verhandelt landeseinheitlich für sie.

Warum gilt der Landesrahmenvertrag M-V als Verordnung?

Die Endfassung des Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX wurde im November 2019 fertig verhandelt, aber nie von allen Parteien unterzeichnet — die kommunale Seite verweigerte die Unterschrift, weil die Finanzierung der BTHG-Mehrkosten strittig war. Die Landesregierung hat den Vertragsinhalt daraufhin mit der Ersatz-Verordnung vom 17.12.2019 für anwendbar erklärt; sie gilt seit dem 01.01.2020 (geprüft am 17.07.2026) und tritt erst außer Kraft, wenn alle Parteien einen Landesrahmenvertrag unterzeichnen. Normenkontrollanträge dagegen blieben bis vor dem Bundesverwaltungsgericht ohne Erfolg (Beschlüsse vom 24.05.2024, Anträge als unzulässig verworfen). Eine Ablösung ist absehbar, aber wieder ohne Unterschrift: Nachdem Verhandlungen über einen neuen Landesrahmenvertrag Ende Oktober 2025 erneut gescheitert sind, hat das Sozialministerium im Februar 2026 angekündigt, die Inhalte eines neu gefassten Landesrahmenvertrags abermals per Rechtsverordnung zu regeln — bei Redaktionsschluss (17.07.2026) war diese neue Verordnung noch nicht verkündet.

Wohin schicke ich seit 2026 den Antrag auf Betriebserlaubnis?

Ans LAGuS: Seit dem 1. Januar 2026 ist das Landesjugendamt nicht mehr beim Kommunalen Sozialverband M-V angesiedelt, sondern Fachabteilung im Landesamt für Gesundheit und Soziales (Kinderschutzstrukturgesetz, Landtagsbeschluss vom 11.12.2025). Betriebserlaubnis-Anträge und Meldungen nach § 47 SGB VIII laufen über das Postfach poststelle_betriebserlaubnis@lagus.mv-regierung.de. Ältere Arbeitshilfen liegen teils noch auf ksv-mv.de — verbindlich ist die Auskunft des LAGuS.

Muss ich als Träger in M-V XRechnungen stellen?

Wer an das Land oder an die über den Zweckverband eGo-MV angeschlossenen Kommunen in M-V fakturiert, muss seit dem 01.04.2023 elektronisch Rechnung stellen: als XRechnung über die zentrale Plattform OZG-RE, ohne Bagatellgrenze — also ab dem ersten Cent (ERechVO M-V). Ob Abrechnungen im sozialrechtlichen Dreieck formal darunter fallen, ist nicht abschließend geklärt; die Regelvergütung nach § 19 LRV wird ohnehin ohne Rechnungsstellung fällig. Maßgeblich ist in der Praxis, was euer Kostenträger verlangt und annimmt.

Wer erkennt in M-V Angebote zur Unterstützung im Alltag an?

Zentral das LAGuS — nach der UntAngLVO M-V (gültig seit 14.09.2019), im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung. Anerkannte Angebote reichen bis zum 31.03. jedes Jahres einen Tätigkeitsbericht ein. Daneben gibt es das niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe-Modell für Einzelpersonen; deren Registrierung läuft über die Landesverbände der Pflegekassen.


Quellen (Primärquellen, abgerufen 17.07.2026)

Stand: 17. Juli 2026. Diese Seite ist ein Informationsangebot der Lotsana — eine Arbeitshilfe, die keine Rechtsberatung ersetzt; verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde (Landkreis/kreisfreie Stadt, KSV M-V, LAGuS, Jugendamt, Sozialministerium M-V) sowie die jeweils geltenden Gesetzes-, Verordnungs- und Vertragstexte. Kontaktdaten, Leitweg-IDs, Beträge und Vertragsstände können sich ändern — wir prüfen diese Seite halbjährlich. Hinweise auf Änderungen: kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.