Software für die Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt: Rechtsrahmen für Träger
Sachsen-Anhalt hat die einfachste Träger-Landkarte Deutschlands: Das Land selbst ist Träger der Eingliederungshilfe — keine Landschaftsverbände, keine Bezirke, keine Kreis-Trägerschaft. Zugleich ist hier vertraglich am meisten passiert: Rahmenvertrag gekündigt, Übergangsverordnung, seit 17.12.2025 ein komplett neuer Landesrahmenvertrag mit modularen Leistungen — und seit April 2026 bündelt eine neue Landesbehörde fast alles, was Träger betrifft. Diese Seite sortiert das: für Träger, die in Sachsen-Anhalt arbeiten oder gründen.
Stand: Juli 2026 (alle Quellen abgerufen am 17.07.2026, verlinkt am Seitenende). Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung — verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde und die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte.
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Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt: Das Land ist dein Vertragspartner
In Sachsen-Anhalt ist das Land selbst Träger der Eingliederungshilfe (§ 1 AG SGB IX LSA, in Kraft seit 01.01.2020). Es gibt keine Aufteilung in örtliche und überörtliche Träger wie in NRW oder Hessen — ein Träger, ein Vertragspartner, landesweit einheitliche Konditionen. Für euch als Leistungserbringer heißt das: eine Vergütungsverhandlung statt vieler, und der Kostenträger eurer EGH-Leistungen ist immer das Land.
Ausgeführt werden die Trägeraufgaben seit dem 1. April 2026 vom neuen Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) mit Hauptsitz in Halle (Saale) und Nebenstellen in Magdeburg und Dessau-Roßlau. Das LAS hat die bisherige Sozialagentur Sachsen-Anhalt und die Sozial- und Jugendbereiche des Landesverwaltungsamts übernommen — rund 450 Beschäftigte, unter einem Dach: Eingliederungshilfe, Landesjugendamt, Heimaufsicht, Kindertagesbetreuung, Schwerbehindertenfeststellung und die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Diese Konzentration hat kein anderes Bundesland.
Ein Träger, 14 Schalter: die herangezogenen Sozialämter
Anträge und Fallbearbeitung laufen trotzdem wohnortnah: Nach § 2 AG SGB IX LSA sind die Sozialämter der 11 Landkreise und 3 kreisfreien Städte herangezogen — sie bearbeiten die Leistungen der Eingliederungshilfe im Auftrag des Landes. Die 14 Anlaufstellen: Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Bitterfeld, Börde, Burgenlandkreis, Harz, Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis, Stendal und Wittenberg sowie die kreisfreien Städte Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau. Die Kontaktdaten aller 14 Sozialämter listet das LAS auf seiner Website (Link am Seitenende).
Damit stellt sich in Sachsen-Anhalt nicht die Frage „Welcher Verband ist zuständig?“, sondern „Mit wem rede ich wofür?“ — so sortiert es sich (Stand: Juli 2026):
| Anliegen | Ansprechpartner | Ebene |
|---|---|---|
| Leistungs- und Vergütungsvereinbarung (EGH) verhandeln | LAS (Halle) | landesweit |
| Antrag, Einzelfall, laufende Fallkommunikation (EGH) | Sozialamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt | 14 örtliche Ämter |
| Hilfen zur Erziehung, § 35a SGB VIII | örtliches Jugendamt | je Kommune |
| Betriebserlaubnis Kita (§ 20 KiFöG) | örtliches Jugendamt | je Kommune |
| Landesjugendamt, Heimaufsicht, § 45a-Anerkennung | LAS | landesweit |
Der neue Landesrahmenvertrag Sachsen-Anhalt (seit 17.12.2025)
Kaum ein Bundesland hat eine bewegtere Rahmenvertrags-Geschichte. Die Chronologie, nüchtern erzählt:
- 14.08.2019: Land und neun Verbände der Leistungserbringer (u. a. AWO, Caritas, Der Paritätische, DRK, Diakonie Mitteldeutschland, APH, bpa, VDAB) unterzeichnen den Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX; Vereinbarungen darauf ab 01.01.2020.
- März 2024: Das Land kündigt den Vertrag zum 31.12.2024 — ein bundesweit einmaliger Schritt, der von den Verbänden kontrovers begleitet wurde.
- 01.01.2025: Eine Übergangsverordnung nach § 131 Abs. 4 SGB IX überbrückt die vertragslose Zeit. Bestehende Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen liefen unbefristet und ungekündigt weiter.
- 08.10.2025: Einigung auf einen neuen Rahmenvertrag nach siebenstündiger Schlusssitzung.
- 17.12.2025: Unterzeichnung — der neue Rahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX tritt in Kraft.
Zum Hintergrund gehören auch die Zahlen, mit denen das Land die Neuverhandlung begründet hat: Die EGH-Ausgaben Sachsen-Anhalts stiegen von 572 Mio. € (2021) über 658 Mio. € (2023) auf geplant rund 711 Mio. € (2025) und rund 723 Mio. € (2026) — so das Sozialministerium in seiner Mitteilung vom 08.10.2025.
Was der neue Vertrag ändert: Module statt Komplexleistung
Der Kern des neuen Vertrags (laut Sozialministerium und LAS, Stand 17.07.2026): weg von pauschalen Komplexleistungen, hin zu modularen Leistungen mit transparentem Leistungskatalog. Leistungsberechtigte in der eigenen Häuslichkeit können künftig Module verschiedener Anbieter kombinieren; mit den Werkstätten sind Zielvereinbarungen für Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorgesehen. Den Volltext samt Anlagen veröffentlicht das LAS auf las.sachsen-anhalt.de/fuer-dienstleister — für alle Detailfragen ist dieser Vertragstext maßgeblich.
Für eure Planung wichtig (Stand 17.07.2026): Bestehende Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen liefen während der Übergangsphase unbefristet und ungekündigt weiter; wie und bis wann die Umstellung auf das neue Regelungswerk erfolgt, ebenso Gremienstruktur und Laufzeit des neuen Vertrags, regelt der Vertragstext — klärt den Fahrplan für euer Angebot direkt mit dem LAS.
Wie die Rahmenverträge in den anderen Ländern aussehen, zeigt unsere Übersicht der Landesrahmenverträge aller 16 Bundesländer.
Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem LAS: so läuft die Verhandlung
Als Orientierung das Verfahren, wie es § 12 des Rahmenvertrags von 2019 regelte (ob der neue Vertrag Details ändert, entnehmt ihr dem Vertragstext beim LAS): Ihr legt den Entwurf einer Leistungsbeschreibung und eine Vergütungskalkulation nach den Kalkulationsanlagen vor — für neue Angebote zusätzlich eine Konzeption — und fordert schriftlich zu Verhandlungen auf. Kommt innerhalb von drei Monaten keine schriftliche Vereinbarung zustande, kann jede Partei die Schiedsstelle nach § 133 SGB IX anrufen. Zur Angemessenheit der Vergütung zog der Träger einen externen Vergleich mit mindestens fünf vergleichbaren Leistungserbringern heran — mit Darlegungslast, wenn die Vergütung oberhalb des unteren Drittels lag.
Die Vergütungssystematik, wie sie der Vertrag von 2019 kannte (Orientierungswissen für Verhandler — was davon im neuen Vertrag fortlebt, zeigt der Volltext beim LAS):
- Leistungspauschale aus Personalaufwendungen, Sachaufwendungen und Investitionsbetrag.
- Kalkuliert wurde als Tagessätze oder Stundensätze — die Stundenleistung hatte eine eigene Kalkulationsanlage („Fachleistungsstunde inkl. Nettoleistungszeit“, Anlage 13.2 des Vertrags von 2019). Die zeitbasierte Leistung stand in Sachsen-Anhalt also wörtlich im Vertragswerk.
- Vereinbart wurde eine Auslastung von 95 % sowie Personalrichtwerte nach Gruppen (Anlage 11 des Vertrags von 2019).
- Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen waren jederzeit möglich, nach § 128 Abs. 2 SGB IX auch ohne vorherige Ankündigung — geprüft werden dabei die leistungs- und vergütungsrelevanten Dokumente.
Zur Bedarfsermittlung dokumentiert die Umsetzungsbegleitung BTHG für Sachsen-Anhalt das landeseigene Bedarfsermittlungsinstrument ELSA („Eingliederungshilfe Land Sachsen-Anhalt“). Und wenn es eure erste Vereinbarung überhaupt ist: Der Ratgeber Deine erste Leistungsvereinbarung führt durch Konzept, Kalkulation und Verhandlung — die Leistungsvereinbarung selbst erklärt das Glossar.
Schulbegleitung in Sachsen-Anhalt: wer zahlt
Die Zuständigkeit folgt der bundesrechtlichen Logik — mit einem Sachsen-Anhalt-Twist beim Kostenträger (Stand: Juli 2026):
| Konstellation | Kostenträger | Antrag bei |
|---|---|---|
| (drohende) seelische Behinderung | örtliches Jugendamt (§ 35a SGB VIII) | Jugendamt der Kommune |
| (drohende) körperliche, geistige oder Sinnes-Behinderung | Eingliederungshilfe — Träger ist das Land (§§ 99, 112 SGB IX) | Sozialamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt (im Auftrag des Landes) |
Der Unterschied zu NRW oder Schleswig-Holstein: Auf der EGH-Schiene verhandelt ihr nicht mit dem Kreis, sondern mit dem Land (LAS) — landesweit einheitlich. Die Fallarbeit bleibt trotzdem wohnortnah beim Sozialamt. Für Leistungen an Kinder und Jugendliche kannte schon der Vertrag von 2019 eigene Leistungsstrukturen (K-1 bis K-4, darunter die Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX, über die Schulbegleitung auf der EGH-Schiene läuft) — wie der neue Vertrag sie fortführt, zeigt der Vertragstext beim LAS.
Wie die Zuständigkeit in den anderen Ländern geregelt ist, zeigt der Ratgeber Wer zahlt Schulbegleitung? Alle 16 Länder; was Lotsana für Schulbegleitdienste kann, steht auf der Seite Software für Schulbegleitung.
Kinder- und Jugendhilfe: KiFöG, KJHG-LSA und der Betriebserlaubnis-Sonderweg
Der Sonderweg zuerst: Die Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen erteilt in Sachsen-Anhalt nicht das Landesjugendamt, sondern das örtliche Jugendamt — die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind dafür nach § 20 KiFöG seit dem 01.01.2010 zuständig (so ausdrücklich die Arbeitshinweise des Landesjugendamts zum Betriebserlaubnisverfahren). Das ist bundesweit die Ausnahme. Für andere erlaubnispflichtige Einrichtungen klärt ihr die Zuständigkeit mit dem Landesjugendamt, das als überörtlicher Träger nach dem KJHG-LSA arbeitet und seit April 2026 zum LAS gehört. Unabhängig davon gelten seit dem KJSG die bundesrechtlichen Anforderungen des § 45 SGB VIII — unter anderem Gewaltschutzkonzept sowie interne und externe Beschwerdemöglichkeiten.
Betreuungsanspruch mit Seltenheitswert: Sachsen-Anhalt hat einen der weitesten Betreuungsansprüche Deutschlands. Nach § 3 KiFöG hat jedes Kind bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz — inklusive Hort. Bis zum Schuleintritt umfasst der ganztägige Platz bis zu acht Stunden je Betreuungstag bzw. bis zu 40 Wochenstunden, für Schulkinder sechs Stunden je Schultag (in den Ferien entsprechend mehr) — so die nichtamtliche Lesefassung des Sozialministeriums (abgerufen 17.07.2026). Dazu kommen Mindestpersonalschlüssel (§ 21 KiFöG) und Regelungen zur Leitungsfreistellung (§ 22). Für Träger von Horten und Kitas heißt das: Der Markt ist strukturell größer als in Ländern, deren Anspruch mit dem Schuleintritt endet.
Was Lotsana für ambulante Jugendhilfe-Träger kann, steht auf der Seite Software für die Jugendhilfe.
Alltagsunterstützung: Anerkennung nach der PflBetrVO (§ 45a SGB XI)
Angebote zur Unterstützung im Alltag erkennt in Sachsen-Anhalt eine landesweite Behörde an — das LAS (bis 03/2026: Sozialagentur) —, nicht wie in NRW jeder Kreis einzeln. Rechtsgrundlage ist die Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO) vom 05.05.2023. Sie kennt sieben Angebotsformen: Betreuungsgruppen, Helferinnen- und Helferkreise, Tagesbetreuung, Vermittlungsagenturen, familienentlastende Dienste, Alltags- und Pflegebegleitung sowie haushaltsnahe Serviceangebote. Details zu Qualifikations- und Berichtspflichten regelt der Verordnungstext — den lest ihr vor der Antragstellung am besten im Original (Landesrecht-Portal) oder fragt direkt beim LAS nach.
Was Alltagshilfen software-seitig brauchen — Abrechnung des Entlastungsbetrags, Sammelabrechnung je Pflegekasse — zeigt unsere Seite Software für Alltagshilfen.
E-Rechnung an Kostenträger in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fährt ein Mittelmodell (Stand: Juli 2026): Alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Land — also auch Landkreise, Städte und damit eure Sozialämter — müssen seit spätestens dem 18.04.2020 E-Rechnungen annehmen (Rechtsgrundlagen: ERG LSA und ERechVO LSA). Das Land betreibt eine zentrale E-Rechnungseingangsplattform (Zugang über das Serviceportal „Gemeinsam Online“), deren Nutzung für öffentliche Stellen kostenfrei ist; Kommunen können freiwillig andocken. Ob euer Sozialamt über die Landesplattform erreichbar ist oder einen eigenen Kanal nutzt, klärt ihr vor der ersten Rechnung — die Leitweg-ID des Empfängers (in Sachsen-Anhalt beginnend mit 15) ist dabei Pflichtangabe; vergeben werden die IDs über die Leitstelle E-Rechnung des Digitalministeriums.
Übermittlungswege zur Landesplattform: Weberfassung und -upload, E-Mail, De-Mail oder das europäische Peppol-Netzwerk — Format ist die XRechnung. Wichtig für die Einordnung: Belegt ist die Annahmepflicht der öffentlichen Stellen; eine Pflicht für Rechnungssteller, elektronisch einzureichen, ist landesrechtlich nicht belegt (Stand 07/2026). Wie ihr eine XRechnung erzeugt und was hineingehört, erklärt der Ratgeber XRechnung in der Jugend- und Eingliederungshilfe.
Wie Lotsana Trägern in Sachsen-Anhalt hilft
Der rote Faden dieser Seite: In Sachsen-Anhalt ist der Vertragspartner einfach — aber das Vertragswerk gerade neu. Genau da setzt Lotsana an, vier Punkte ohne Verkaufsprosa:
- Modulscharfe Doku und Abrechnung: Wenn Leistungsberechtigte künftig Module verschiedener Anbieter kombinieren, braucht jeder Anbieter eine leistungs- und modulscharfe Dokumentation seiner Einsätze. Lotsana ordnet jede dokumentierte Leistung der richtigen Vereinbarung zu — modul-, gruppen- oder zeitbasiert.
- Entwicklungsberichte: Schon der Rahmenvertrag von 2019 verlangte Entwicklungsberichte je leistungsberechtigter Person (Anlage 02, getrennt für Kinder/Jugendliche und Erwachsene), vorzulegen auf Verlangen und zum im Bewilligungsbescheid genannten Zeitpunkt. Aus der laufenden Doku entsteht die Zielerreichungs-Grundlage dafür — wie das geht, zeigt der Ratgeber Entwicklungsbericht schreiben.
- Prüfungsfeste Unterlagen: Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen sind jederzeit möglich, auch unangekündigt (§ 128 Abs. 2 SGB IX). Geprüft werden leistungs- und vergütungsrelevante Dokumente — Lotsana hält sie versioniert, lückenlos protokolliert und auffindbar.
- E-Rechnung an 14 Ämter: Leitweg-IDs je Sozialamt hinterlegen und die XRechnung für den jeweils richtigen Kanal erzeugen — Landesplattform oder kommunaler Weg.
Mehr zum Arbeitsfeld insgesamt: Software für die Eingliederungshilfe.
Häufige Fragen
Wer ist Träger der Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt?
Das Land selbst (§ 1 AG SGB IX LSA) — eine Aufteilung in örtliche und überörtliche Träger wie in NRW oder Hessen gibt es nicht. Die Trägeraufgaben nimmt seit dem 1. April 2026 das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) in Halle wahr; Anträge und Fallbearbeitung laufen wohnortnah über die Sozialämter der 11 Landkreise und 3 kreisfreien Städte, die im Auftrag des Landes handeln.
Was ist das LAS — und was wurde aus der Sozialagentur?
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) hat am 1. April 2026 seine Arbeit aufgenommen. Es vereint die bisherige Sozialagentur Sachsen-Anhalt und die Sozial- und Jugendbereiche des Landesverwaltungsamts unter einem Dach — darunter Eingliederungshilfe, Landesjugendamt, Heimaufsicht und die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Hauptsitz ist Halle (Saale), Nebenstellen gibt es in Magdeburg und Dessau-Roßlau. Wer nach der Sozialagentur sucht, landet heute beim LAS.
Gilt der Landesrahmenvertrag von 2019 noch?
Nein. Das Land hat den Rahmenvertrag vom 14.08.2019 zum 31.12.2024 gekündigt und die Lücke mit einer Übergangsverordnung nach § 131 Abs. 4 SGB IX überbrückt. Seit dem 17.12.2025 gilt ein neuer Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX mit modularisierter Leistungsstruktur. Bestehende Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen liefen unbefristet und ungekündigt weiter; den Fahrplan für die Umstellung auf das neue Regelungswerk klärt ihr mit dem LAS.
Wer zahlt Schulbegleitung in Sachsen-Anhalt?
Das hängt an der Behinderungsform (Stand: Juli 2026): Bei (drohender) seelischer Behinderung ist das örtliche Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII), bei körperlicher, geistiger oder Sinnesbehinderung die Eingliederungshilfe — und deren Träger ist in Sachsen-Anhalt das Land. Den Antrag stellt ihr trotzdem wohnortnah beim Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, das im Auftrag des Landes arbeitet.
Wer erteilt die Betriebserlaubnis für Kitas in Sachsen-Anhalt?
Anders als in fast allen anderen Bundesländern nicht das Landesjugendamt, sondern das örtliche Jugendamt: Seit dem 01.01.2010 sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 20 KiFöG für die Betriebserlaubnis von Kindertageseinrichtungen zuständig. Für andere erlaubnispflichtige Einrichtungen klärt ihr die Zuständigkeit mit dem Landesjugendamt, das seit April 2026 zum LAS gehört.
Wohin schicke ich E-Rechnungen an Kostenträger in Sachsen-Anhalt?
Alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften in Sachsen-Anhalt — auch die Kommunen — müssen seit spätestens 18.04.2020 E-Rechnungen annehmen. Das Land betreibt eine zentrale E-Rechnungseingangsplattform (XRechnung; Weberfassung, Upload, E-Mail oder Peppol), an die Kommunen freiwillig andocken können. Ob euer Sozialamt darüber erreichbar ist, klärt ihr vor der ersten Rechnung — Pflichtangabe ist immer die Leitweg-ID des Empfängers. Eine Pflicht für Rechnungssteller, elektronisch einzureichen, ist landesrechtlich nicht belegt (Stand: Juli 2026).
Quellen (Primärquellen, abgerufen 17.07.2026)
- Umsetzungsbegleitung BTHG — Sachsen-Anhalt (AG SGB IX LSA, Trägerschaft, ELSA) (umsetzungsbegleitung-bthg.de)
- LAS: Für Dienstleister — Rahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX (in Kraft 17.12.2025, Volltext-PDF) (las.sachsen-anhalt.de)
- LAS: Die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte (Kontaktliste der 14 Ämter) (las.sachsen-anhalt.de)
- Sozialministerium: Rahmenvertrag Eingliederungshilfe — Kündigung zum 31.12.2024 und Übergangsverordnung nach § 131 Abs. 4 SGB IX (ms.sachsen-anhalt.de)
- PM vom 08.10.2025: Einigung auf den neuen Landesrahmenvertrag (inkl. Ausgabenzahlen) (ms.sachsen-anhalt.de)
- PM vom 17.12.2025: Unterzeichnung des neuen Landesrahmenvertrags (ms.sachsen-anhalt.de)
- PM vom 01.04.2026: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) nimmt seine Arbeit auf (ms.sachsen-anhalt.de)
- KiFöG Sachsen-Anhalt — nichtamtliche Lesefassung des Sozialministeriums (PDF) (ms.sachsen-anhalt.de)
- Arbeitshinweise Betriebserlaubnis Tageseinrichtungen (Landesjugendamt, PDF; § 20 KiFöG seit 01.01.2010) (lvwa.sachsen-anhalt.de)
- Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (LAS, PflBetrVO vom 05.05.2023) (pflege.sachsen-anhalt.de) · Nachbarschaftshilfe (pflege.sachsen-anhalt.de) · Projektseite Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt (Schulung 8 UE) (nachbarschaftshilfe-sachsen-anhalt.de)
- MID: E-Rechnung — Annahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Körperschaften seit 18.04.2020, Landesplattform (mid.sachsen-anhalt.de) · Informationen für Rechnungsstellende (XRechnung, Übermittlungswege, Leitweg-ID) (mid.sachsen-anhalt.de)
Stand: 17. Juli 2026. Diese Seite ist ein Informationsangebot der Lotsana — eine Arbeitshilfe, die keine Rechtsberatung ersetzt; verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde (LAS, Sozialamt, Jugendamt, Sozialministerium) sowie die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte. Behördenzuschnitte, Kontaktdaten, Leitweg-IDs und Vertragsanlagen können sich ändern — die Anlagen des neuen Rahmenvertrags werden 2026 weiter ausgestaltet, und wir prüfen diese Seite halbjährlich. Hinweise auf Änderungen: kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.