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Software für die Eingliederungshilfe in Thüringen: Rechtsrahmen für Träger

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Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Ein Vertrag, ein Instrument, eine Deadline: Thüringen hat einen einzigen Landesrahmenvertrag, seit 2025 ein Bedarfsermittlungsinstrument über die gesamte Lebensspanne (ITP) — und mit der Personenzentrierten Komplexleistung eine der konsequentesten Umsetzungen der Personenzentrierung in eine Leistungsform. Ende 2026 läuft der Übergang der alten Strukturen aus. Was das für Zuständigkeiten, Vergütung, Schulbegleitung und E-Rechnung heißt, sortiert diese Seite: für Träger, die in Thüringen arbeiten oder gründen.

Stand: Juli 2026 (alle Quellen abgerufen am 17.07.2026, verlinkt am Seitenende). Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung — verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde und die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte.

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Wer ist in Thüringen zuständig? Landkreis vor Ort, Land als Vertragspartner

Thüringen verzichtet auf alles, was andere Länder kompliziert macht: Es gibt keine Landschaftsverbände wie in NRW, keine Bezirke wie in Bayern, keinen Alters- oder Schulabschluss-Split. Örtliche Träger der Eingliederungshilfe sind die 17 Landkreise und 5 kreisfreien Städte — für alle Leistungsberechtigten, Kinder wie Erwachsene (§ 1 ThürAGSGB IX, Stand: Juli 2026). Überörtlicher Träger ist das Land selbst; seine Aufgaben nimmt das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) wahr, solange keine Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt (§ 2 ThürAGSGB IX).

Der Clou steckt in der Aufgabenteilung — sie ist funktional, nicht personenbezogen: Der örtliche Träger bewilligt und bezahlt den Einzelfall, der überörtliche Träger schließt eure Leistungs- und Vergütungsvereinbarung. Ihr habt also einen Ansprechpartner für den Einzelfall (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) und einen Vertragspartner fürs Geschäft (das Land) — eine Verhandlung fürs ganze Land statt 22 Kreisverhandlungen.

EbeneGebietskörperschaften
5 kreisfreie StädteErfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar
17 LandkreiseAltenburger Land, Eichsfeld, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sömmerda, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis (inkl. Eisenach), Weimarer Land

Eine Stolperfalle aus der Praxis: die Eisenach-Falle. Eisenach hat den Landesrahmenvertrag 2019 noch als kreisfreie Stadt unterzeichnet, ist aber seit dem 01.07.2021 kreisangehörig — zuständig ist heute der Wartburgkreis. Wer in Unterlagen oder Vorlagen noch „6 kreisfreie Städte“ stehen hat, arbeitet mit veralteten Daten.

Landesrahmenvertrag § 131 SGB IX: PKL, Hilfebedarfsgruppen und die Frist 31.12.2026

Der Landesrahmenvertrag des Freistaates Thüringen nach § 131 Abs. 1 SGB IX wurde am 31.05.2019 geschlossen und trat am 01.06.2019 in Kraft (§ 36 LRV); wirksam wurde die neue Systematik mit der BTHG-Stufe 3 zum 01.01.2020. Unterzeichnet haben auf Trägerseite das Sozialministerium für das Land, alle 17 Landkreise und die (2019 noch sechs) kreisfreien Städte; auf Erbringerseite u. a. AWO, Caritas, Der Paritätische, DRK, Diakonie, die Jüdische Landesgemeinde und der bpa. Wie die Rahmenverträge in anderen Ländern aussehen, zeigt unsere Übersicht der Landesrahmenverträge aller 16 Bundesländer.

Das Herzstück ist die Personenzentrierte Komplexleistung (PKL): Leistungen an jedem Ort, rund um die Uhr, an 365 Tagen — prospektiv und wirkungsorientiert geplant, als Ersatz für die alten Einrichtungs-Leistungstypen. Damit gehört Thüringen zu den Ländern, die die Personenzentrierung am weitesten in die Leistungsform übersetzt haben (Stand: Juli 2026). Thüringenweit gab es im März 2025 nach Angaben des Sozialministeriums 29 PKL-Angebote. Weiterentwickelt wird der Vertrag von der Teilhabekommission (§ 34 LRV), in der Leistungsträger, Erbringerverbände und kommunale Spitzenverbände sitzen — Beschlüsse fallen einstimmig; die Kommission ist zugleich die Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX (§ 35 LRV).

Die Frist, die 2026 alles bestimmt: Der Original-LRV von 2019 sah die Umstellung der alten (teil-)stationären Strukturen bis Ende 2022 vor (§ 14). Nach Angaben der Umsetzungsbegleitung BTHG (abgerufen 07/2026) wurde verlängert: Leistungen, die vor dem 01.01.2020 in teil- und vollstationären Angeboten erbracht wurden, können bis zum 31.12.2026 in den bestehenden Rahmenbedingungen fortgeführt werden — bis dahin wollen die Vertragsparteien ein personenzentriertes Anschlussmodell zur Finanzierung entwickeln. Für bisherige ambulante Angebote (für Volljährige) sieht der Vertrag eine eigene Übergangsphase vor (§ 25 LRV) — die Details dazu entnehmt ihr dem Vertragstext. Wer noch in alten Strukturen abrechnet: Umstellung jetzt planen — und den aktuellen Vertragsstand direkt bei TMSGAF oder Liga erfragen.

Vergütung: Leistungspauschalen, Planungsstunde, 20-Tage-Erstattung

Thüringen ist kein Fachleistungsstunden-Land: Die PKL wird nicht nach Stunden abgerechnet, sondern über Leistungspauschalen je Hilfebedarfsgruppe (HBG), basierend auf wirkungsorientierten Zeitbedarfen für die im Planungszeitraum vereinbarten Ziele (§§ 9–11 LRV). Kalkulationsbasis ist die Planungsstunde — die Musterkalkulation samt Personalkostenzuschlag für Leitung und Verwaltung steht in Anlage 3 des LRV. Konkrete Euro-Sätze nennt der Vertrag nicht; sie sind Ergebnis der Verhandlung.

Drei Praxis-Fakten aus § 10, die für eure Abrechnung zählen (Stand: Juli 2026):

Die Kehrseite der Wirkungsorientierung ist die Prüfbarkeit: §§ 29–33 LRV geben örtlichem und überörtlichem Träger ein Prüfrecht auf Wirtschaftlichkeit, Qualität und Wirksamkeit — inklusive Vor-Ort-Einsicht in Fachdokumentation und Lohnabrechnungen. Dokumentiert wird nach der Musterdokumentation (Anlage 2), ergänzend liefert ihr Kennzahlen für das landeseinheitliche System (aktuell BAGüS-Benchmarking, § 29 Abs. 1). Die Wirksamkeit bemisst sich an den im ITP vereinbarten Zielen und Indikatoren (§ 12 Abs. 6). Wie ihr Wirkung so dokumentiert, dass sie eine Prüfung übersteht, zeigt der Ratgeber Wirkungsmessung nach BTHG in der Praxis.

ITP & ThAVEL: Bedarfsermittlung digital — über die ganze Lebensspanne

Thüringen hat den Integrierten Teilhabeplan (ITP) mitentwickelt, seit 2012 modellhaft erprobt und als Bedarfsermittlungsinstrument per Rechtsverordnung verbindlich gemacht: durch die ThürBedarfVO vom 30.01.2020. Der ITP FrüKi (Geburt bis Schuleintritt) ist seit dem 01.01.2023 verbindlich, der ITP KiJu (Schuleintritt bis Volljährigkeit bzw. Schulende) seit dem 01.01.2025 — damit hat Thüringen die Bedarfsermittlung als erstes Flächenland über alle Altersstufen vereinheitlicht (Stand: Juli 2026).

Und es läuft digital: Über das Landesportal ThAVEL (Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen) kann der ITP über eine geschützte Plattform ausgefüllt und mit allen Beteiligten abgestimmt werden; die große Mehrheit der ITPs entsteht bereits digital — die Umsetzungsbegleitung BTHG nennt rund 90 % (abgerufen 07/2026). Für euch als Träger heißt das: Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren laufen elektronisch, und der mittels ITP festgestellte Bedarf bildet die inhaltliche Basis eurer Leistung (§ 4 LRV). Wer daneben analoge Doku führt, hat einen Medienbruch im Kerngeschäft — eure Dokumentation sollte die ITP-Ziele und -Indikatoren spiegeln. Zuständig für die Bedarfsermittlung sind die örtlichen Träger, in der Regel die Sozialämter der Kreise und Städte.

Leistungsvereinbarung abschließen: der Thüringer Weg

Das Verfahren steht in § 13 LRV — und unterscheidet sich strukturell von Verhandlungen mit Landschaftsverbänden oder Bezirken (Stand: Juli 2026):

Wenn es eure erste Vereinbarung überhaupt ist: Der Ratgeber Deine erste Leistungsvereinbarung führt durch Konzept, Kalkulation und Verhandlung — die Thüringer Besonderheit ist, dass ihr die Kalkulation in der Logik von Hilfebedarfsgruppen und Planungsstunden aufbaut statt in Fachleistungsstunden.

Schulbegleitung in Thüringen: ein Haus, zwei Töpfe, ein neues Instrument

Bei der Schulbegleitung gilt in Thüringen die bundesrechtliche Systematik: Die Behinderungsform entscheidet über den Kostenträger (Stand: Juli 2026) — bei (drohender) seelischer Behinderung das Jugendamt (§ 35a SGB VIII), bei (drohender) geistiger oder körperlicher Behinderung der örtliche Träger der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX). Der Thüringer Unterschied zur Lage in NRW oder Niedersachsen: Beide Kostenträger sitzen im selben Landratsamt bzw. derselben Stadtverwaltung — kein Landschaftsverband, kein überörtlicher Umweg.

Der frischeste Punkt ist die Bedarfsermittlung: Seit dem 01.01.2025 ist der ITP KiJu das verbindliche Instrument für Kinder und Jugendliche ab Schuleintritt — die Bedarfe für Schulbegleitung werden also einheitlich und zunehmend digital ermittelt. Im Landesrahmenvertrag ist die Schulbegleitung als eigene Leistungsform (Schulbegleiter/Integrationshelfer) verankert. Vorsicht bei der Recherche: Ältere Thüringer Elternratgeber zitieren noch die §§ 53/54 SGB XII — dieser Rechtsstand ist seit dem 01.01.2020 überholt.

Wie die Zuständigkeit in den anderen Ländern geregelt ist, zeigt der Ratgeber Wer zahlt Schulbegleitung? Alle 16 Länder; was Lotsana für Schulbegleitdienste kann, steht auf der Seite Software für Schulbegleitung.

Kinder- und Jugendhilfe: Landesjugendamt im Sozialministerium

Hier hat sich zuletzt Grundsätzliches verschoben: Nach dem Regierungswechsel Ende 2024 ist das Thüringer Landesjugendamt als obere Landesbehörde im Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) angesiedelt — vorher lag der Jugendbereich beim Bildungsministerium (TMBJS). Praktische Folge: Viele ältere Dokumente, Beschlüsse und Fachliche Empfehlungen tragen noch den TMBJS-Briefkopf; zuständig ist heute das Sozialministerium (Stand: Juli 2026).

Für Träger relevant:

Was Lotsana für ambulante Jugendhilfe-Träger kann, steht auf der Seite Software für die Jugendhilfe.

Alltagsunterstützung: Anerkennung nach ThürAUPAVO (§ 45a SGB XI)

Wer Angebote zur Unterstützung im Alltag anbieten will, hat es in Thüringen vergleichsweise einfach — drei Kontraste zu NRW (Stand: Juli 2026, Rechtsgrundlage: ThürAUPAVO, in Kraft seit 01.04.2023):

Dazu kommt ein echtes Landesförderprogramm: Nach der Richtlinie ThürAUPA vom 24.03.2023 können bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden (Ehrenamts-Aufwandsentschädigung max. 5 €/h); Anträge laufen über das TLVwA. Nachbarschaftshilfe ist seit April 2023 über § 8 ThürAUPAVO möglich — Helferinnen und Helfer brauchen einen Kurs der Pflegekassen (die kursfreie Übergangsregel endete am 31.12.2024). Der Entlastungsbetrag liegt bundesweit bei 131 € pro Monat. Was Alltagshilfen software-seitig brauchen — Abtretungen, Topf-Splitting, Sammelabrechnung je Pflegekasse — zeigt unsere Seite Software für Alltagshilfen.

E-Rechnung an Thüringer Kostenträger: ein Kanal — und eine wichtige Ausnahme

Wo NRW vier Empfängerwelten hat, fährt Thüringen ein Ein-Plattform-Modell (Stand: Juli 2026): Das Land betreibt kein eigenes Portal, sondern nutzt die OZG-RE der Bundesdruckerei (xrechnung-bdr.de) — als gemeinsame Rechnungseingangsplattform für Landesbehörden und teilnehmende Kommunen und Landkreise. Rechtsgrundlage ist das ThürEGovG vom 10.05.2018; die Annahmeverpflichtung gilt seit dem 27.11.2019. Eine Pflicht, elektronisch auszustellen, kennt Thüringen nicht — entscheidend ist, was der Empfänger annimmt.

ThemaRegelung in Thüringen
PlattformOZG-RE (Bundesdruckerei) für Landesbehörden und teilnehmende Kommunen/Landkreise — kein eigenes Landesportal
FormatXRechnung
Leitweg-IDzwingend erforderlich; Thüringer Leitweg-IDs beginnen mit 16 (Beispiel Landesamt für Finanzen: 16900603-0001-41)
Ausstellungspflichtkeine — die elektronische Einreichung ist ein Recht des Rechnungsstellers, keine Pflicht
Sozialdaten-AusnahmeRechnungen mit besonderen Datenkategorien (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) oder Sozialdaten (§ 67 Abs. 2 SGB X) dürfen nicht über die OZG-RE übertragen werden

Die letzte Zeile ist für Sozialträger die wichtigste: Nach den Angaben des Landes dürfen Rechnungen, die besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) oder Sozialdaten im Sinne des § 67 Abs. 2 SGB X enthalten, nicht über die OZG-RE laufen (sinngemäße Wiedergabe nach digitales-infrastruktur.thueringen.de, abgerufen 17.07.2026 — maßgeblich ist der Wortlaut der Landesseite). Genau solche Daten stecken regelmäßig in EGH- und Jugendhilfe-Abrechnungen. Praktisch heißt das: Für klientenbezogene Abrechnungen den Einreichungsweg je Kostenträger klären und dokumentieren — und die OZG-RE für die Rechnungen nutzen, die keine Sozialdaten enthalten. Da zudem nicht jede Kommune schon angebunden ist, gilt wie überall: Leitweg-ID und Kanal je Kostenträger pflegen, vor der ersten Rechnung nachfragen. Wie ihr eine XRechnung erzeugt und was hineingehört, erklärt der Ratgeber XRechnung in der Jugend- und Eingliederungshilfe.

Wie Lotsana Thüringer Trägern hilft

Der rote Faden dieser Seite: Thüringen plant, prüft und zahlt entlang von Zielen — nicht entlang von Stundenzetteln. Genau da setzt Lotsana an, vier Punkte ohne Verkaufsprosa:

Mehr zum Arbeitsfeld insgesamt: Software für die Eingliederungshilfe.

Ob Landratsamt, Stadtverwaltung oder Landesverwaltungsamt: Am Ende zählen saubere Ziele-Doku, belegbare Wirkung und eine Rechnung, die ankommt. Genau dafür ist Lotsana gebaut — mit persönlicher Hilfe beim Einrichten. Geführt starten: 30 Tage kostenlos.

Häufige Fragen

Mit wem verhandle ich in Thüringen meine Vergütung?

Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen schließt ihr mit dem überörtlichen Träger — dem Land, dessen Aufgaben das Thüringer Landesverwaltungsamt wahrnimmt (Stand: Juli 2026). Die Vereinbarung bindet alle übrigen Träger der Eingliederungshilfe im Land. Konzeption und Leistungsangebot reicht ihr zeitgleich beim örtlichen und beim überörtlichen Träger ein (§ 13 LRV); bewilligt und bezahlt wird der Einzelfall vom Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt.

Was ist die Personenzentrierte Komplexleistung (PKL)?

Die Thüringer Ziel-Leistungsform der Eingliederungshilfe nach dem Landesrahmenvertrag vom 31.05.2019: Leistungen an jedem Ort, rund um die Uhr, an 365 Tagen — prospektiv und wirkungsorientiert geplant statt in festen Einrichtungs-Leistungstypen. Vergütet wird über Leistungspauschalen je Hilfebedarfsgruppe, kalkuliert über die Planungsstunde. Thüringenweit gab es im März 2025 nach Angaben des Sozialministeriums 29 PKL-Angebote.

Was passiert Ende 2026 in der Thüringer Eingliederungshilfe?

Der Original-Landesrahmenvertrag von 2019 sah die Umstellung der alten (teil-)stationären Strukturen bis Ende 2022 vor. Nach Angaben der Umsetzungsbegleitung BTHG (abgerufen Juli 2026) wurde verlängert: Leistungen, die vor dem 01.01.2020 in teil- und vollstationären Angeboten erbracht wurden, können bis zum 31.12.2026 in den bestehenden Rahmenbedingungen fortgeführt werden — bis dahin wollen die Vertragsparteien auch ein personenzentriertes Anschlussmodell zur Finanzierung entwickeln. Wer noch in alten Strukturen abrechnet, sollte die Umstellung auf die PKL jetzt planen.

Wer zahlt Schulbegleitung in Thüringen?

Wie im Bundesrecht angelegt entscheidet die Behinderungsform (Stand: Juli 2026): Bei (drohender) seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII), bei (drohender) geistiger oder körperlicher Behinderung der örtliche Träger der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX). Beide sitzen in Thüringen im selben Haus — dem Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung. Die Bedarfsermittlung läuft seit dem 01.01.2025 einheitlich über den ITP KiJu.

Ist Eisenach noch kreisfrei?

Nein. Eisenach ist seit dem 01.07.2021 kreisangehörig; zuständiger örtlicher Träger ist seitdem der Wartburgkreis. Den Landesrahmenvertrag hat Eisenach 2019 zwar noch als kreisfreie Stadt unterzeichnet — davon nicht verwirren lassen: Thüringen hat heute 5 kreisfreie Städte (Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar), nicht 6.

Warum geht meine EGH-Abrechnung nicht über die OZG-RE?

Rechnungen, die besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO oder Sozialdaten im Sinne von § 67 Abs. 2 SGB X enthalten, dürfen nach Angaben des Landes nicht über die zentrale Rechnungseingangsplattform OZG-RE übertragen werden (Stand: Juli 2026). Abrechnungen aus Eingliederungshilfe und Jugendhilfe enthalten regelmäßig solche Daten — klärt den Einreichungsweg deshalb direkt mit dem jeweiligen Kostenträger.


Quellen (Primärquellen, abgerufen 17.07.2026)

Stand: 17. Juli 2026. Diese Seite ist ein Informationsangebot der Lotsana — eine Arbeitshilfe, die keine Rechtsberatung ersetzt; verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde (Landratsamt/Stadtverwaltung, TLVwA, TMSGAF, Landesjugendamt) sowie die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte. Vertragsstände, Fristen und Leitweg-IDs können sich ändern — wir prüfen diese Seite halbjährlich; die Frist 31.12.2026 macht ein Update spätestens im Januar 2027 nötig. Hinweise auf Änderungen: kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.