Software für die Eingliederungshilfe im Land Bremen: Rechtsrahmen für Träger
Bremen ist der kleinste Fall der Eingliederungshilfe in Deutschland — ein Land, zwei Stadtgemeinden, ein einziger Vertragspartner. Was das für Landesrahmenvertrag, Schulbegleitung und E-Rechnung bedeutet, sortiert diese Seite: bewusst kompakt, für Träger, die im Land Bremen arbeiten oder gründen.
Stand: Juli 2026 (alle Quellen abgerufen am 17.07.2026, verlinkt am Seitenende). Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung — verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde und die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte.
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Eingliederungshilfe in Bremen: zwei Stadtgemeinden, ein Vertragspartner
Träger der Eingliederungshilfe im Land Bremen sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven — als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit (§ 1 SGB IX AG Bremen vom 05.03.2019). Sie stellen im Einzelfall Personenkreis, Bedarf und Leistung fest und erteilen die Bescheide: in der Stadt Bremen operativ das Amt für Soziale Dienste (AfSD), in Bremerhaven der Magistrat. Überörtlicher Träger ist das Land, vertreten durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration — es schließt die Rahmenverträge und alle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen und führt die Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen durch.
Für euch als Träger heißt das: Ihr verhandelt in Bremen mit genau einer Stelle — dem Sozialressort des Landes. Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung werden als Gesamtvertrag geschlossen (§ 1 Abs. 6–7 BremLRV) und gelten auch, wenn ihr Leistungen zu Lasten auswärtiger Kostenträger erbringt. Kurzformel: eine Verhandlung, zwei Bewilligungsbehörden, ein Rahmenvertrag.
Und anders als in Flächenländern gibt es in Bremen keine Zuständigkeitsgrenze nach Alter oder Schulausbildung: Die Stadtgemeinde, in der die leistungsberechtigte Person lebt, ist für alle EGH-Fälle zuständig — vom Kita-Kind bis zum Rentner. Nur für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung bleibt § 35a SGB VIII und damit das Jugendamt zuständig.
| Aufgabe | Zuständige Stelle (Stand: Juli 2026) |
|---|---|
| Bescheide im Einzelfall (Personenkreis, Bedarf, Leistung) | Stadtgemeinde Bremen: Amt für Soziale Dienste (AfSD) · Stadtgemeinde Bremerhaven: Magistrat |
| Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen (Gesamtvertrag) | Land — Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration |
| Rahmenverträge, Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen | Land als überörtlicher Träger |
| (Drohende) seelische Behinderung bei Kindern/Jugendlichen (§ 35a SGB VIII) | Jugendamt: AfSD bzw. Jugendamt des Magistrats Bremerhaven |
Der BremLRV SGB IX: Pauschalen statt Fachleistungsstunde
Der Bremische Landesrahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX (BremLRV SGB IX) wurde am 09.08.2019 unterzeichnet und trat mit Unterzeichnung in Kraft (§ 31). Parteien sind die Freie Hansestadt Bremen als überörtlicher Träger — unter Beteiligung der beiden Stadtgemeinden — und sechs Leistungserbringer-Verbände: AWO, Caritas, DRK, Der Paritätische, Diakonisches Werk (jeweils Landesverband Bremen) und die bpa-Landesgruppe Bremen/Bremerhaven. Wer nicht Vertragspartei ist, kann per Erklärung gegenüber dem Land beitreten (§ 28; Widerruf bis 30.06. zum Folgejahr).
Der Vertrag war als Übergangsmodell angelegt und gilt — mehrfach verlängert — bis zum Abschluss eines neuen Landesrahmenvertrags fort; Vereinbarungen aus 2024/2025 wenden ihn weiterhin an, und ein neuer Vertrag war bei Redaktionsschluss (17.07.2026) nicht öffentlich dokumentiert. Weiterentwickelt wird er durch die Vertragskommission, die ihre Entscheidungen einvernehmlich trifft und u. a. jährlich über allgemeine Kostenveränderungen und deren Auswirkung auf die Entgelte verhandelt. Die im Vertrag angelegte Umstellung auf die neuen Assistenzleistungen läuft sukzessive über Beschlüsse dieser Kommission. Wie die Rahmenverträge anderswo aussehen, zeigt unsere Übersicht der Landesrahmenverträge aller 16 Bundesländer.
Bei der Vergütung tickt Bremen anders als etwa NRW: Der Begriff Fachleistungsstunde taucht im BremLRV nicht auf. Stattdessen gilt das klassische Drei-Säulen-Modell — Maßnahmepauschale, Grundpauschale und Investitionsbetrag je Leistungstyp (Leistungstypenkatalog als Anlage 2), ergänzt um Pauschalen für Leistungsmodule wie Nachtwachen (§§ 13–16). Die Hilfebedarfsgruppen werden über das HMB-W-Verfahren bzw. den Bremer Hilfeplan (BHP) gebildet; Bedarfsermittlungsinstrument im Gesamtplanverfahren ist seit dem 01.04.2022 B.E.Ni Bremen — eine für Bremen angepasste Variante des niedersächsischen Instruments (mehr zur Verwandtschaft auf unserer Seite zu Software & Recht in Niedersachsen).
Zwei Punkte gehören in jede Kalkulation: Erstens ist das Landesmindestlohngesetz Bremen vertraglich verankert — Entgelte müssen so bemessen sein, dass alle Beschäftigten mindestens den Landesmindestlohn erhalten (§ 13 Abs. 8 BremLRV). Zweitens verlangt der Vertrag pro Träger einen jährlichen Qualitätsbericht nach Anlage 6 — dazu unten mehr. Und wenn es eure erste Vereinbarung überhaupt ist: Der Ratgeber Deine erste Leistungsvereinbarung führt durch Konzept, Kalkulation und Verhandlung.
Schulbegleitung in Bremen: das Bildungsressort bewilligt
Eine doppelte Bremen-Besonderheit, die es so in keinem anderen von uns aufbereiteten Land gibt: In der Stadt Bremen läuft die Bewilligung der EGH-Schulbegleitung (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX) über das Bildungsressort — leistungsbewilligende Stelle ist die Senatorin für Kinder und Bildung, nicht das Sozialamt; in Bremerhaven ist es der Magistrat (so die Schulbegleitungs-Vereinbarung des Landes mit Vereinbarungsstand ab 01.03.2025). Die Vergütungsvereinbarung schließt euer Träger trotzdem mit dem Sozialressort des Landes — die Ein-Partner-Logik von oben gilt also auch hier. Fälle nach § 35a SGB VIII bleiben beim Jugendamt.
Organisatorisch prägend ist die Schuljahres-Logik: Der Bedarf wird verbindlich im Voraus in der Regel für das gesamte Schuljahr festgelegt; Mehr- oder Minderbedarf ist unverzüglich anzuzeigen und braucht Feststellung plus Kostenzusage der bewilligenden Stelle. Wer Einsätze plant, plant in Bremen also gegen eine Jahresvorgabe — nicht gegen monatliche Bewilligungen.
Parallel dazu verstetigt Bremen ab dem Schuljahr 2025/26 die systemische Schulbegleitung: Assistenz- und Inklusionskräfte werden Schulen als Pool zugewiesen — ohne Einzelfallantrag der Eltern. Nach der Senats-Pressemitteilung vom 08.04.2025 wächst das Modell von 15 Pilotschulen (seit 2022/23) auf bis zu 40 Schulen, zuerst an allen Grundschulen mit Sozialindex 4–5, mit 3,8 Mio. € im Jahr 2025. Für Träger heißt das: zwei parallele Logiken — Einzelfall-Leistungsvereinbarung und Systemressource. Wie die Zuständigkeit in den anderen Ländern geregelt ist, zeigt der Ratgeber Wer zahlt Schulbegleitung? Alle 16 Länder; was Lotsana für Schulbegleitdienste kann, steht auf der Seite Software für Schulbegleitung.
Kinder- und Jugendhilfe & § 45a: die übrigen Zuständigkeiten
Das Landesjugendamt sitzt beim Sozialressort des Landes (Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration) und erteilt die Betriebserlaubnis nach §§ 45–48a SGB VIII für (teil-)stationäre Einrichtungen — außer für Kitas: dort liegt das Betriebserlaubnisverfahren beim Bildungsressort (Senatorin für Kinder und Bildung, Referat Tagesbetreuung). Örtliche Jugendämter gibt es zwei: das AfSD in der Stadt Bremen und das Jugendamt des Magistrats Bremerhaven. Rein ambulante Dienste brauchen in der Regel keine Betriebserlaubnis — erlaubnispflichtig ist nur der Betrieb einer Einrichtung im Sinne des § 45a SGB VIII (Bundesrecht); ihr Marktzugang läuft über Vereinbarungen.
Rechtsgrundlage der Kindertagesbetreuung ist das BremKTG von 2000, zuletzt 2024 geändert (u. a. flexiblerer Personaleinsatz). Für Entgelte in der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 78a ff. SGB VIII) gilt ein eigener Bremischer Landesrahmenvertrag nach § 78f SGB VIII — nicht zu verwechseln mit dem BremLRV der Eingliederungshilfe. Was Lotsana für ambulante Jugendhilfe-Träger kann, steht auf der Seite Software für die Jugendhilfe.
Alltagsunterstützung nach § 45a SGB XI: Anerkennung in Bremen
Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) beantragen ihre Anerkennung nach der UntAngV BR (Verordnung vom 12.03.2019; aktuelle Fassung in Kraft seit 30.06.2025, zuletzt angepasst durch die Geschäftsverteilung des Senats vom 02.09.2025) bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Die Eckwerte der Verordnung (Stand: Juli 2026): Ehrenamtlich Helfende werden mit mindestens 20 Stunden geschult — bei einschlägiger beruflicher Qualifikation darf der Anbieter davon abweichen (§ 4 Abs. 3). Bei gewerblichen Anbietern braucht Personal ohne einschlägige Berufsqualifikation eine Schulung von 30 Zeitstunden plus Erste-Hilfe-Grundausbildung (9 Unterrichtseinheiten); für Einsätze in Familien mit pflegebedürftigen Kindern kommt Erste Hilfe bei Kindern (ebenfalls 9 UE) dazu (§ 3 Abs. 5). Und beim Preis setzt § 5 einen Deckel: Gewerbliche dürfen bei der Kostenfestsetzung die vereinbarten Vergütungssätze ambulanter Pflegedienste für hauswirtschaftliche Verrichtungen nach § 89 SGB XI nicht überschreiten. Die Behörde stellt Merkblätter, einen Konzeptions-Leitfaden und Antragsformulare bereit (Stand 2025/2026); anerkannte Angebote reichen jährlich bis zum 1. April einen Tätigkeitsbericht fürs Vorjahr auf dem Formular der Behörde ein (§ 6), und eine kontinuierliche fachliche Begleitung durch eine Fachkraft ist Pflicht (§ 4 Abs. 1). Den Weg von der Idee bis zur Anerkennung beschreibt der Ratgeber Alltagshilfe nach § 45a gründen; die Software-Seite dazu ist Software für Alltagshilfen.
E-Rechnung: zERIKA und die XRechnungs-Pflicht seit 2020
Bremen war 2020 — zeitgleich mit dem Bund — Vorreiter: Seit dem 27.11.2020 müssen Lieferanten an bremische öffentliche Auftraggeber elektronisch Rechnung stellen (E-Rechnungs-VO vom 10.07.2018; Ausnahme: Direktkäufe bis 1.000 € netto). Empfangen werden E-Rechnungen schon seit dem 27.11.2018 (§ 4 Abs. 2 BremEGovG). Und wo andere Länder mehrere Empfängerwelten haben, hat Bremen eine: Das zentrale Portal zERIKA nimmt Rechnungen für das Land und beide Stadtgemeinden an — Bremerhaven ausschließlich auf diesem Weg.
Die Eckdaten (Stand: Juli 2026): Akzeptiert werden nur EN-16931-konforme Formate (XRechnung als CII bzw. UBL 2.1), Kanäle sind Peppol/Webservice (bevorzugt, ohne Registrierung), De-Mail sowie E-Mail, Weberfassung oder Upload mit Servicekonto. Ohne gültige Leitweg-ID wird eine Rechnung automatisch abgewiesen. Die Leitweg-ID-Listen für Stadt Bremen, Land, Bremerhaven und Beteiligungen werden zentral gepflegt und regelmäßig aktualisiert — nutzt deshalb immer die offiziellen Listen auf e-rechnung.bremen.de statt gespeicherter Kopien.
Eine Einordnung statt einer Rechtsbehauptung: Ob eure Leistungsabrechnung im sozialrechtlichen Dreieck formal unter die Ausstellerpflicht für öffentliche Aufträge fällt, ist nicht abschließend geklärt — praktisch erwarten die bremischen Kostenträger zunehmend XRechnung über zERIKA; maßgeblich ist, was euer Kostenträger verlangt und annimmt. Wie ihr eine XRechnung erzeugt und was hineingehört, erklärt der Ratgeber XRechnung in der Jugend- und Eingliederungshilfe.
Wie Lotsana Bremer Trägern hilft
Der rote Faden dieser Seite: In Bremen ist der Weg kurz — aber die Pflichten sind konkret. Der BremLRV verlangt neben dem Qualitätsbericht auch ein Schutzkonzept und erweiterte Führungszeugnisse mit fester Wiedervorlage (§ 5 Abs. 3); die E-Rechnung ist Zugangsvoraussetzung, keine Kür. Vier Punkte, ohne Verkaufsprosa:
- Qualitätsbericht nach Anlage 6: jährlich bzw. spätestens drei Monate nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums — mit Leistungsmengen (Belegtage!), Personaleinsatz nach Umfang und Qualifikation. Lotsana sammelt diese Zahlen aus der laufenden Dokumentation, statt sie am Jahresende zusammenzusuchen.
- Fristen-Radar: erweiterte Führungszeugnisse bei Einstellung und spätestens alle fünf Jahre (die fristgerechte Vorlage wird im Qualitätsbericht bestätigt), auslaufende Bewilligungen, der jährliche § 45a-Tätigkeitsbericht (Frist: 1. April).
- XRechnung für zERIKA: Leitweg-IDs je Kostenträger hinterlegen und EN-16931-konforme XRechnungen erzeugen — damit keine Rechnung an der automatischen Prüfung scheitert.
- Schuljahres-Logik der Schulbegleitung: Einsatzplanung gegen den im Voraus festgelegten Jahresbedarf, damit Mehr- oder Minderbedarf früh auffällt und rechtzeitig angezeigt werden kann.
Mehr zum Arbeitsfeld insgesamt: Software für die Eingliederungshilfe.
Häufige Fragen
Mit wem verhandle ich in Bremen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen?
Mit genau einer Stelle: dem Land, vertreten durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung werden nach § 1 Abs. 6–7 BremLRV als Gesamtvertrag geschlossen — und gelten auch, wenn ihr Leistungen zu Lasten auswärtiger Kostenträger erbringt. Die Bescheide im Einzelfall kommen dagegen von den Stadtgemeinden: in Bremen vom Amt für Soziale Dienste (AfSD), in Bremerhaven vom Magistrat.
Wer bewilligt Schulbegleitung in Bremen?
In der Stadt Bremen ist die leistungsbewilligende Stelle für EGH-Schulbegleitung die Senatorin für Kinder und Bildung — also das Bildungsressort, nicht das Sozialamt; in Bremerhaven der Magistrat (Vereinbarungsstand ab 01.03.2025). Die Vergütungsvereinbarung schließt euer Träger trotzdem mit dem Sozialressort des Landes. Bei (drohender) seelischer Behinderung bleibt das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII).
Muss ich Rechnungen an bremische Behörden als XRechnung stellen?
Für öffentliche Aufträge ja: Seit dem 27.11.2020 gilt in Bremen eine Ausstellerpflicht für elektronische Rechnungen (Ausnahme: Direktkäufe bis 1.000 Euro netto); angenommen wird zentral über das Portal zERIKA, ohne gültige Leitweg-ID wird automatisch abgewiesen. Ob eure Leistungsabrechnung im sozialrechtlichen Dreieck formal unter die Pflicht fällt, ist nicht abschließend geklärt — praktisch maßgeblich ist, was euer Kostenträger verlangt und annimmt (Stand: Juli 2026).
Gilt der Bremische Landesrahmenvertrag von 2019 noch?
Nach allem, was öffentlich dokumentiert ist: ja (Stand: Juli 2026). Der BremLRV SGB IX vom 09.08.2019 war als Übergangsmodell angelegt und gilt — mehrfach verlängert — bis zum Abschluss eines neuen Landesrahmenvertrags fort; Vereinbarungen aus 2024/2025 wenden ihn weiterhin an. Vor Verhandlungen lohnt trotzdem der Blick auf den aktuellen Stand beim Sozialressort.
Braucht mein ambulanter Dienst in Bremen eine Betriebserlaubnis?
In der Regel nein: Erlaubnispflichtig nach § 45 SGB VIII ist der Betrieb einer Einrichtung im Sinne des § 45a SGB VIII — ortsgebundene Betreuung oder Unterkunftsgewährung. Rein ambulante Dienste wie Schulbegleitung oder ambulante Assistenz brauchen deshalb üblicherweise keine Betriebserlaubnis; ihr Marktzugang läuft über Vereinbarungen. Grenzfälle klärt verbindlich das Landesjugendamt beim Sozialressort — und für Kitas liegt das Betriebserlaubnisverfahren in Bremen beim Bildungsressort.
Quellen (Primärquellen, abgerufen 17.07.2026)
- SGB IX AG Bremen vom 05.03.2019 (Brem.GBl. 2019, S. 45) (transparenz.bremen.de)
- BremLRV SGB IX — Volltext (unterzeichnet 09.08.2019, PDF) (soziales.bremen.de) · Transparenzportal-Eintrag
- Umsetzungsbegleitung BTHG — Umsetzungsstand Bremen (Verlängerung, B.E.Ni ab 01.04.2022) (umsetzungsbegleitung-bthg.de)
- Beispiel-Gesamtvereinbarung ab 01.01.2024 (Beleg LRV-Fortgeltung und Landesmindestlohn, PDF) (soziales.bremen.de)
- Vereinbarung Schulbegleitung nach § 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, ab 01.03.2025 (Zuständigkeiten und Schuljahres-Logik, PDF) (soziales.bremen.de)
- Senatspressestelle, 08.04.2025: Systemische Schulbegleitung wird verstetigt (senatspressestelle.bremen.de)
- Landesjugendamt Bremen (Betriebserlaubnis, Zuständigkeiten) (soziales.bremen.de)
- BremKTG (19.12.2000, zuletzt geändert 19.06.2024) (transparenz.bremen.de)
- Landesrahmenvertrag nach § 78f SGB VIII (PDF) (soziales.bremen.de)
- UntAngV BR (12.03.2019, Brem.GBl. 2019, S. 108) — aktuelle Fassung in Kraft seit 30.06.2025, zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.09.2025 (Brem.GBl. S. 674); Volltext mit §§ 3–6 (Schulungsumfang, Preisdeckel, Tätigkeitsbericht) (transparenz.bremen.de) · Hinweise für Anbieter (Gesundheitsressort, Formulare Stand 2025/2026) (gesundheit.bremen.de)
- E-Rechnung Bremen: Rechtsgrundlagen (Empfangspflicht 27.11.2018, Ausstellerpflicht 27.11.2020, 1.000-€-Ausnahme) (e-rechnung.bremen.de) · Senden / Kanäle / Leitweg-ID-Listen
- Bremerhaven: Annahme von E-Rechnungen ausschließlich über zERIKA (bremerhaven.de)
- Eingliederungshilfe beantragen — Stadt Bremen (AfSD) (service.bremen.de) · Bremerhaven (Magistrat) (bremerhaven.de)
Stand: 17. Juli 2026. Diese Seite ist ein Informationsangebot der Lotsana — eine Arbeitshilfe, die keine Rechtsberatung ersetzt; verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde (Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration; Senatorin für Kinder und Bildung; Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz; AfSD; Magistrat Bremerhaven) sowie die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte. Vertragsstände, Formulare und Leitweg-IDs können sich ändern — wir prüfen diese Seite halbjährlich. Hinweise auf Änderungen: kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.