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Software für die Eingliederungshilfe in Hessen: Rechtsrahmen für Träger

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Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Hessen ist das einzige Bundesland, das seinen Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX in drei Lebensabschnitts-Verträge aufteilt — und es rechnet nicht in Fachleistungsstunden, sondern nach einer eigenen Systematik namens LFS. Dazu kommen der LWV Hessen als überörtlicher Träger, das Landesjugendamt im Sozialministerium und eine E-Rechnungspflicht, die es so in kaum einem anderen Land gibt. Diese Seite sortiert das alles: für Träger, die in Hessen arbeiten oder gründen.

Stand: Juli 2026 (alle Quellen abgerufen am 16.07.2026, verlinkt am Seitenende). Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung — verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde und die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte.

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LWV Hessen oder Kreis: Wer ist für euch zuständig?

Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe ist in Hessen der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) mit Sitz in Kassel — keine Landesbehörde, sondern ein höherer Kommunalverband: der Zusammenschluss der 27 hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, finanziert über deren Verbandsumlage. Örtliche Träger sind die 21 Landkreise und 6 kreisfreien Städte selbst (§ 1 HAG/SGB IX). Der LWV ist für rund 64.000 Leistungsberechtigte der Eingliederungshilfe zuständig (Stand 12/2025, LWV) — eine zentrale Anlaufstelle für alles nach der Schulzeit, statt zweier Landschaftsverbände wie in NRW.

Hanau-Falle: Seit dem 01.01.2026 ist Hanau kreisfrei — die sechste kreisfreie Stadt neben Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach, und die erste Auskreisung seit Jahrzehnten. Hessen hat damit 27 örtliche Träger der Eingliederungshilfe. Fast alle Listen im Netz nennen noch „5 kreisfreie Städte“ — sie sind veraltet.

Die Grenze ist die Schulausbildung — nicht das Alter

Wann der Kreis zuständig ist und wann der LWV, regelt § 2 HAG/SGB IX über ein Lebensabschnittsmodell: Die örtlichen Träger sind zuständig bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder Förderschule, längstens bis zum Ende der Sekundarstufe II — danach übernimmt der LWV. Grenzkriterium ist also der Schulabschluss, nicht die Volljährigkeit: Auch die 20-jährige Förderschülerin bleibt beim Kreis.

LebensphaseEGH-TrägerRahmenvertrag
Vor der Einschulung (Frühförderung, Kita-Zeit)Kreis / kreisfreie Stadt (örtlich)RV 1
Schulzeit bis Ende Sek II — auch volljährige Schülerinnen und SchülerKreis / kreisfreie Stadt (örtlich)RV 1
Nach der Schulausbildung: ArbeitslebenLWV HessenRV 2
Nach der Schulausbildung: Soziale Teilhabe, Wohnen, TagesstrukturLWV HessenRV 3
RentenalterLWV Hessen (seit 01.01.2024 auch bei Erstanträgen)RV 3
Rentenalter-Update: Bis zum 31.12.2023 waren die örtlichen Träger für Leistungen zuständig, die erstmalig nach Renteneintritt beantragt wurden. Diese Sonderregel ist seit dem 01.01.2024 gestrichen (Änderungsgesetz vom 24.05.2023) — der LWV ist seither nach der Schulzeit durchgängig zuständig. Viele Behörden- und Ratgeberseiten tragen noch den alten Stand.

Eine dritte Spur gibt es auch in Hessen: Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung sind ein Fall fürs Jugendamt (§ 35a SGB VIII) — nicht für die Eingliederungshilfe-Träger. Und weil in Hessen neben Kreisen und kreisfreien Städten auch Sonderstatusstädte wie Marburg oder Gießen eigene Jugendämter führen, gibt es mehr als 30 Jugendamtsbezirke — für § 35a kann also ein anderes Amt zuständig sein als für die EGH desselben Kindes.

Nicht verwechseln: Der LWV ist zusätzlich selbst Leistungserbringer — er betreibt 15 überregionale Förderschulen und 7 interdisziplinäre Frühberatungsstellen und führt das Hessische Integrationsamt (Schwerbehinderte im Beruf). „LWV = nur Erwachsene“ wäre deshalb schief; sauber ist: Kostenträger für Leistungen nach der Schulzeit, daneben eigene Schul- und Beratungsangebote.

Drei Rahmenverträge § 131 SGB IX seit dem 01.07.2023

Kein anderes Bundesland teilt seinen Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX so auf wie Hessen: Seit dem 01.07.2023 gelten drei Rahmenverträge, geschnitten entlang der Lebensabschnitte des HAG/SGB IX. Der erste hessische Rahmenvertrag (gültig ab 01.01.2020, verlängert bis Ende 2022) ist damit abgelöst — das im Netz noch prominent auffindbare Vertrags-PDF von 2020 gilt nicht mehr. Wie die anderen Länder ihre Verträge organisieren, zeigt unsere Übersicht der Landesrahmenverträge aller 16 Bundesländer.

VertragGegenstandKostenträger-Seite
RV 1Soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung bis zur Beendigung der Schulausbildung (Sekundarstufe II) — u. a. Assistenz (§ 78 SGB IX), heilpädagogische Leistungen (§ 79), Einrichtungen über Tag und Nacht (§ 134)Kreise / kreisfreie Städte (Koordination über die kommunalen Spitzenverbände; Unterschriftsfassung Stand 06.10.2023)
RV 2Teilhabe am ArbeitslebenLWV Hessen
RV 3Soziale Teilhabe und Bildung nach Beendigung der Schulausbildung (Sekundarstufe II) — besondere Wohnformen, eigene Häuslichkeit, Tagesstätten, TagesförderstättenLWV Hessen

Vertragsparteien sind die Kostenträger und die Verbände der Leistungserbringer, darunter die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen. Weiterentwickelt werden alle drei Verträge von der Eingliederungshilfekommission SGB IX — einer gemeinsamen Einrichtung der Vertragsparteien, in der auch die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen mitwirken. Sie beschließt Auslegungen, entwickelt die Anlagen fort und schreibt die Vergütungen tariflich fort: ein lernendes System, kein statischer Vertragstext. Prüft vor Verhandlungen deshalb immer den aktuellen Beschlussstand — der LWV veröffentlicht Vertragstexte, Kalkulationsunterlagen und Schulungen offen auf seiner Lernplattform.

Zum Umfeld gehört 2026 auch das Sparthema: Der LWV-Haushalt 2026 umfasst 2,71 Mrd. € (davon 2,26 Mrd. € für Eingliederungshilfe und überörtliche Sozialhilfe); mit den Verbänden wurde ein „Zukunftssicherungspaket“ vereinbart, an dem sich fast 70 % der Leistungserbringer befristet mit einem eigenen Finanzierungsbeitrag beteiligen (LWV-Pressemitteilung, Stand 12/2025). Wo Vergütungen so unter Druck stehen, zählen saubere Kalkulationen und lückenlose Leistungsnachweise doppelt.

LFS: Leistungsgruppen statt Fachleistungsstunde

Hessen rechnet in den Rahmenverträgen 2 und 3 nicht nach Fachleistungsstunden, sondern nach der Leistungs- und Finanzierungssystematik (LFS) — einer Minutenlogik (Quelle: LWV-Lernplattform, Stand: Juli 2026):

Grundlage der Minutenwerte ist der PiT — der „Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan“, Hessens Instrument zur Bedarfsermittlung und Nachfolger des ITP (hessenweit im Einsatz seit Ende 2021; Manual 2025 auf der LWV-Lernplattform). Mehr zum Instrument dahinter im Glossar: Teilhabeplan. Und falls ihr aus NRW oder der Jugendhilfe die Stundenlogik kennt: Der Ratgeber Fachleistungsstunden abrechnen erklärt sie im Detail — in Hessen heißt die Systematik aber anders: LFS mit Leistungsgruppen statt Fachleistungsstunde.

Abrechnung mit dem LWV: § 125-Vereinbarung, Kalkulationsdateien, MASS

Ohne schriftliche Vereinbarung nach § 125 SGB IX keine Abrechnung mit dem LWV (§ 123 Abs. 1 SGB IX). Für Vergütungsvereinbarungen reicht ihr standardisierte Kalkulationsdateien ein — eigene Unterlagen-Sets je RV 2 und RV 3, abrufbar auf der Lernplattform. Wenn es eure erste Vereinbarung überhaupt ist: Der Ratgeber Deine erste Leistungsvereinbarung führt durch Konzept, Kalkulation und Verhandlung — die Leistungsvereinbarung selbst ist auch in Hessen das Kernstück.

Abgerechnet wird beim LWV über MASS — die „Maschinelle Abrechnung mit Leistungserbringern“, das automatisierte, papierlose Abrechnungsverfahren für RV 2 und RV 3 (Webvariante: MASSweb). Praktisch: strukturierter Datenaustausch statt Papierrechnung; Details zu Format und Zugang sind nicht öffentlich dokumentiert — klärt sie direkt mit dem LWV. Eine Verwechslung lohnt sich hier aufzulösen: Wer nach „Software Eingliederungshilfe Hessen“ sucht, landet oft bei ANLEI — dem System der ANLEI-Service GmbH, einer LWV-Tochter, das die Kostenträger-Seite digitalisiert (Antragsaufnahme und Leistungsgewährung). Lotsana ist das Gegenstück für euch als Leistungserbringer: Doku, Nachweise und Abrechnungsdaten in einer Qualität, die zum maschinellen Verfahren des LWV passt.

Teilhabeassistenz (Schulbegleitung) in Hessen

In Hessen heißt Schulbegleitung im Fachjargon Teilhabeassistenz — Verbände, Kreise und Qualifizierungsangebote nutzen den Begriff durchgängig. Rechtlich ist sie eine Leistung zur Teilhabe an Bildung und fällt damit in den RV 1: Kostenträger ist bis zum Ende der Schulausbildung der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt als örtlicher EGH-Träger. Nach dem Schuleintritt entscheidet die Behinderungsform (Stand: Juli 2026):

KonstellationKostenträgerGrundlage
(drohende) seelische Behinderungörtliches Jugendamt (ggf. auch einer Sonderstatusstadt)§ 35a SGB VIII
(drohende) geistige oder körperliche BehinderungKreis / kreisfreie Stadt als EGH-Träger — bis zum Ende der Schulausbildung, auch bei volljährigen Schülern§ 2 HAG/SGB IX, RV 1
Vor der Einschulung (Kita-Assistenz, Frühförderung)Kreis / kreisfreie Stadt (örtlicher Träger)§ 2 HAG/SGB IX, RV 1

Den Antrag stellen die Eltern beim Kreis bzw. der Stadt; die Zuständigkeit muss binnen zwei Wochen geklärt sein (§ 14 SGB IX). Für euch als Dienst gilt: Vereinbarungen und Sätze verhandelt ihr je Kreis — ein landesweit einheitliches Muster oder Vergütungsraster für Teilhabeassistenz ist nicht belegt (Stand: Juli 2026), anders als etwa in NRW. Wie die Zuständigkeit in den anderen Ländern geregelt ist, zeigt der Ratgeber Wer zahlt Schulbegleitung? Alle 16 Länder; was Lotsana für Schulbegleitdienste kann, steht auf der Seite Software für Schulbegleitung — und für die Zeit vor der Einschulung auf Software für Kita-Assistenz.

Ausblick „inklusive Lösung“: Ab 2028 soll die Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen im SGB VIII zusammengeführt werden (IKJHG) — das würde auch den hessischen § 35a-Split betreffen. Das Bundes-Gesetzgebungsverfahren läuft noch (Stand: Juli 2026). Was Träger jetzt schon vorbereiten können: SGB-VIII-Reform 2028 — die Betriebsanleitung.

Teilhabe am Arbeitsleben: RV 2 beim LWV

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben laufen über den RV 2 — Kostenträger ist der LWV Hessen. Der Vertrag arbeitet mit einem Basisbetrag, der Leitung, Verwaltung, Verpflegung, Reinigung und Ausstattung abdeckt; die Vergütungsverhandlung läuft über die standardisierten Kalkulationsunterlagen für den RV 2, abgerechnet wird über MASS (siehe oben). Wer sowohl Arbeitsleben- als auch Wohn- und Tagesstruktur-Leistungen anbietet, braucht Vereinbarungen aus RV 2 und RV 3 — die Systematiken sind verwandt, aber die Unterlagen-Sets getrennt. Mehr zum Arbeitsfeld insgesamt: Software für die Eingliederungshilfe.

Jugendhilfe & Betriebserlaubnis: das Landesjugendamt im Sozialministerium

Anders als in NRW hat der hessische Kommunalverband mit der Jugendhilfe nichts zu tun: Die Aufgaben des Landesjugendamts nimmt das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) selbst wahr (§ 85 Abs. 2 SGB VIII) — mit eigenen Fachreferaten, darunter eines für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (§§ 45 ff. SGB VIII).

Was Lotsana für ambulante Jugendhilfe-Träger kann, steht auf der Seite Software für die Jugendhilfe.

E-Rechnung in Hessen: seit dem 18.04.2024 Pflicht — Empfang trotzdem dezentral

Hier dreht Hessen die Logik vieler Länder um: Es gibt kein zentrales Landesportal für den Rechnungseingang — aber anders als etwa Bayern oder NRW kennt Hessen seit dem 18.04.2024 eine echte Pflicht, Rechnungen an öffentliche Auftraggeber elektronisch zu stellen (HEGovG + E-Rech-V). Die Pflicht erfasst über § 159 Abs. 2 und 3 GWB auch kommunale Auftraggeber; zugelassen sind XRechnung und ZUGFeRD, ausgenommen sind Direktaufträge bis 1.000 € netto. Den Empfangskanal und die nötige Leitweg-ID bzw. Referenz legt aber jeder Empfänger selbst fest (Stand: Juli 2026):

EmpfängerWegBesonderheiten
LandesbehördenXRechnung per E-Mail an e-rechnung@ekrw.hessen.de oder Web-UploadLeitweg-ID zentral vergeben (Feld BT-10); Ausnahme Direktauftrag ≤ 1.000 € netto
Kommunen (Kreise, Städte)kein zentrales Portal — jeder Empfänger organisiert Kanal und Referenz selbstLeitweg-ID/Kanal je Kostenträger erfragen und hinterlegen
LWV Hessen (EGH-Abrechnung)belegter Praxisweg ist MASS (siehe oben)ein öffentlich dokumentierter XRechnungs-Kanal des LWV ist nicht belegt — Rechnungsweg beim LWV erfragen
Pflegekassen (PfluV-Angebote)kassenindividuell (Kostenerstattung, Abtretung)unabhängig von der E-Rech-V — nicht vermischen

Eine Einordnung statt einer Rechtsbehauptung: Ob Abrechnungen im sozialrechtlichen Dreieck — Leistung für Klientinnen und Klienten, Rechnung an den Kostenträger — formal „öffentliche Aufträge“ im Sinne dieser Pflicht sind, ist nicht abschließend geklärt; maßgeblich ist in der Praxis, was euer Kostenträger verlangt und annimmt. Klärt Kanal und Referenz je Empfänger, bevor die erste Rechnung rausgeht. Wie ihr eine XRechnung erzeugt und was hineingehört, erklärt der Ratgeber XRechnung in der Jugend- und Eingliederungshilfe.

Träger in Hessen gründen: die Anlaufstellen

Wer in Hessen gründet, spricht früh mit den richtigen Stellen — je nach Angebot:

Den bundesweiten Schritt-für-Schritt-Weg (Rechtsform, Konzept, Finanzierung) findet ihr auf unserer Seite Träger gründen.

Alltagsunterstützung: Anerkennung nach der PfluV (§ 45a SGB XI)

Für Angebote zur Unterstützung im Alltag gilt in Hessen die Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV), in Kraft seit dem 25.04.2018. Die wichtigsten Punkte für Anbieter (Stand: Juli 2026):

Was Alltagshilfen software-seitig brauchen — Abtretungen, Topf-Splitting, Sammelabrechnung je Pflegekasse — zeigt unsere Seite Software für Alltagshilfen.

Wie Lotsana hessischen Trägern hilft

Der rote Faden dieser Seite: Hessen hat eine eigene Vergütungs-, Bedarfs- und Abrechnungswelt — LFS, PiT, MASS. Genau da setzt Lotsana an, ohne Verkaufsprosa:

Ob LWV, Kreis oder Jugendamt: Am Ende zählen minutengenaue Doku, belegbare Leistungen und eine Abrechnung, die zum Verfahren des Kostenträgers passt. Genau dafür ist Lotsana gebaut — mit persönlicher Hilfe beim Einrichten. Geführt starten: 30 Tage kostenlos.

Häufige Fragen

Wann ist der LWV Hessen zuständig, wann der Kreis?

Die Grenze ist die Beendigung der Schulausbildung (allgemeine Schule oder Förderschule, längstens bis zum Ende der Sekundarstufe II) — nicht das Alter (§ 2 HAG/SGB IX, Stand: Juli 2026). Bis dahin sind der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt zuständig, auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Danach ist durchgängig der LWV Hessen zuständig — seit dem 01.01.2024 auch bei Erstanträgen im Rentenalter, die frühere Sonderregel wurde gestrichen. Ausnahme: Bei Kindern und Jugendlichen mit (drohender) seelischer Behinderung ist stattdessen das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII).

Welcher der drei hessischen Rahmenverträge gilt für uns?

Das entscheidet der Lebensabschnitt eurer Klientinnen und Klienten: Rahmenvertrag 1 gilt für Soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung bis zur Beendigung der Schulausbildung (Sekundarstufe II) — Vereinbarungen schließt ihr mit dem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt. Rahmenvertrag 2 (Teilhabe am Arbeitsleben) und Rahmenvertrag 3 (nach der Schulausbildung) laufen über den LWV Hessen. Wer mehrere Zielgruppen bedient, braucht oft Vereinbarungen aus mehreren Verträgen. Und Vorsicht: Der im Netz noch auffindbare Rahmenvertrag von 2020 ist abgelöst — seit dem 01.07.2023 gelten die drei neuen Verträge.

Was ist die LFS — und was sind Leistungsgruppen?

Die Leistungs- und Finanzierungssystematik (LFS) ist die Vergütungslogik der Rahmenverträge 2 und 3 (Stand: Juli 2026, LWV-Lernplattform): Direkte personenbezogene Leistungen werden individuell in Minuten pro Woche eingeschätzt, Planung und Dokumentation über einen pauschalen Zeitzuschlag von 3 % abgegolten, Fahrtzeiten pauschal mit 14,05 % (qualifizierte Assistenz) bzw. 13,42 % (kompensatorische Assistenz). Bei qualifizierter Assistenz im Rahmenvertrag 3 wird nach Minuten pro Woche in Leistungsgruppen gestaffelt, je Gruppe gilt ein kalendertäglicher Pauschalbetrag. Eine „Fachleistungsstunde“ wie in NRW gibt es in dieser Systematik nicht.

Was ist MASS?

MASS steht für „Maschinelle Abrechnung mit Leistungserbringern“ — das automatisierte, papierlose Abrechnungsverfahren zwischen Leistungserbringern und dem LWV Hessen für die Rahmenverträge 2 und 3, mit der Webvariante MASSweb. Praktisch heißt das: strukturierter Datenaustausch statt Papierrechnung. Details zu Format und Zugang sind nicht öffentlich dokumentiert — klärt sie direkt mit dem LWV, bevor ihr eure Abrechnungsprozesse aufsetzt.

Müssen hessische Träger E-Rechnungen stellen?

Seit dem 18.04.2024 gilt in Hessen eine Pflicht, Rechnungen an öffentliche Auftraggeber — Land und Kommunen — elektronisch zu stellen (XRechnung oder ZUGFeRD; Ausnahme: Direktaufträge bis 1.000 € netto). Ob Abrechnungen im sozialrechtlichen Dreieck der Eingliederungs- und Jugendhilfe formal darunter fallen, ist nicht abschließend geklärt — maßgeblich ist die Praxis des Kostenträgers. Beim LWV läuft die EGH-Abrechnung über MASS; bei anderen Empfängern klärt ihr Kanal und Leitweg-ID jeweils vor der ersten Rechnung.

Was ist Teilhabeassistenz?

Teilhabeassistenz ist das in Hessen gebräuchliche Wort für Schulbegleitung — eine Leistung zur Teilhabe an Bildung. Kostenträger ist bis zum Ende der Schulausbildung der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe (Rahmenvertrag 1); bei (drohender) seelischer Behinderung stattdessen das Jugendamt (§ 35a SGB VIII). Vereinbarungen und Sätze verhandelt ihr je Kreis — ein landesweit einheitliches Muster ist nicht belegt (Stand: Juli 2026).


Quellen (Primärquellen, abgerufen 16.07.2026)

Stand: 17. Juli 2026. Diese Seite ist ein Informationsangebot der Lotsana — eine Arbeitshilfe, die keine Rechtsberatung ersetzt; verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde (LWV Hessen, Kreis/kreisfreie Stadt, Jugendamt, HMSI) sowie die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte. Vergütungssätze, Kontaktwege und Vertragsanlagen können sich ändern — die Eingliederungshilfekommission schreibt die Rahmenverträge laufend fort; wir prüfen diese Seite halbjährlich. Hinweise auf Änderungen: kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.