Software für die Eingliederungshilfe in Hessen: Rechtsrahmen für Träger
Hessen ist das einzige Bundesland, das seinen Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX in drei Lebensabschnitts-Verträge aufteilt — und es rechnet nicht in Fachleistungsstunden, sondern nach einer eigenen Systematik namens LFS. Dazu kommen der LWV Hessen als überörtlicher Träger, das Landesjugendamt im Sozialministerium und eine E-Rechnungspflicht, die es so in kaum einem anderen Land gibt. Diese Seite sortiert das alles: für Träger, die in Hessen arbeiten oder gründen.
Stand: Juli 2026 (alle Quellen abgerufen am 16.07.2026, verlinkt am Seitenende). Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung — verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde und die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte.
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LWV Hessen oder Kreis: Wer ist für euch zuständig?
Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe ist in Hessen der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) mit Sitz in Kassel — keine Landesbehörde, sondern ein höherer Kommunalverband: der Zusammenschluss der 27 hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, finanziert über deren Verbandsumlage. Örtliche Träger sind die 21 Landkreise und 6 kreisfreien Städte selbst (§ 1 HAG/SGB IX). Der LWV ist für rund 64.000 Leistungsberechtigte der Eingliederungshilfe zuständig (Stand 12/2025, LWV) — eine zentrale Anlaufstelle für alles nach der Schulzeit, statt zweier Landschaftsverbände wie in NRW.
Die Grenze ist die Schulausbildung — nicht das Alter
Wann der Kreis zuständig ist und wann der LWV, regelt § 2 HAG/SGB IX über ein Lebensabschnittsmodell: Die örtlichen Träger sind zuständig bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder Förderschule, längstens bis zum Ende der Sekundarstufe II — danach übernimmt der LWV. Grenzkriterium ist also der Schulabschluss, nicht die Volljährigkeit: Auch die 20-jährige Förderschülerin bleibt beim Kreis.
| Lebensphase | EGH-Träger | Rahmenvertrag |
|---|---|---|
| Vor der Einschulung (Frühförderung, Kita-Zeit) | Kreis / kreisfreie Stadt (örtlich) | RV 1 |
| Schulzeit bis Ende Sek II — auch volljährige Schülerinnen und Schüler | Kreis / kreisfreie Stadt (örtlich) | RV 1 |
| Nach der Schulausbildung: Arbeitsleben | LWV Hessen | RV 2 |
| Nach der Schulausbildung: Soziale Teilhabe, Wohnen, Tagesstruktur | LWV Hessen | RV 3 |
| Rentenalter | LWV Hessen (seit 01.01.2024 auch bei Erstanträgen) | RV 3 |
Eine dritte Spur gibt es auch in Hessen: Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung sind ein Fall fürs Jugendamt (§ 35a SGB VIII) — nicht für die Eingliederungshilfe-Träger. Und weil in Hessen neben Kreisen und kreisfreien Städten auch Sonderstatusstädte wie Marburg oder Gießen eigene Jugendämter führen, gibt es mehr als 30 Jugendamtsbezirke — für § 35a kann also ein anderes Amt zuständig sein als für die EGH desselben Kindes.
Nicht verwechseln: Der LWV ist zusätzlich selbst Leistungserbringer — er betreibt 15 überregionale Förderschulen und 7 interdisziplinäre Frühberatungsstellen und führt das Hessische Integrationsamt (Schwerbehinderte im Beruf). „LWV = nur Erwachsene“ wäre deshalb schief; sauber ist: Kostenträger für Leistungen nach der Schulzeit, daneben eigene Schul- und Beratungsangebote.
Drei Rahmenverträge § 131 SGB IX seit dem 01.07.2023
Kein anderes Bundesland teilt seinen Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX so auf wie Hessen: Seit dem 01.07.2023 gelten drei Rahmenverträge, geschnitten entlang der Lebensabschnitte des HAG/SGB IX. Der erste hessische Rahmenvertrag (gültig ab 01.01.2020, verlängert bis Ende 2022) ist damit abgelöst — das im Netz noch prominent auffindbare Vertrags-PDF von 2020 gilt nicht mehr. Wie die anderen Länder ihre Verträge organisieren, zeigt unsere Übersicht der Landesrahmenverträge aller 16 Bundesländer.
| Vertrag | Gegenstand | Kostenträger-Seite |
|---|---|---|
| RV 1 | Soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung bis zur Beendigung der Schulausbildung (Sekundarstufe II) — u. a. Assistenz (§ 78 SGB IX), heilpädagogische Leistungen (§ 79), Einrichtungen über Tag und Nacht (§ 134) | Kreise / kreisfreie Städte (Koordination über die kommunalen Spitzenverbände; Unterschriftsfassung Stand 06.10.2023) |
| RV 2 | Teilhabe am Arbeitsleben | LWV Hessen |
| RV 3 | Soziale Teilhabe und Bildung nach Beendigung der Schulausbildung (Sekundarstufe II) — besondere Wohnformen, eigene Häuslichkeit, Tagesstätten, Tagesförderstätten | LWV Hessen |
Vertragsparteien sind die Kostenträger und die Verbände der Leistungserbringer, darunter die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen. Weiterentwickelt werden alle drei Verträge von der Eingliederungshilfekommission SGB IX — einer gemeinsamen Einrichtung der Vertragsparteien, in der auch die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen mitwirken. Sie beschließt Auslegungen, entwickelt die Anlagen fort und schreibt die Vergütungen tariflich fort: ein lernendes System, kein statischer Vertragstext. Prüft vor Verhandlungen deshalb immer den aktuellen Beschlussstand — der LWV veröffentlicht Vertragstexte, Kalkulationsunterlagen und Schulungen offen auf seiner Lernplattform.
Zum Umfeld gehört 2026 auch das Sparthema: Der LWV-Haushalt 2026 umfasst 2,71 Mrd. € (davon 2,26 Mrd. € für Eingliederungshilfe und überörtliche Sozialhilfe); mit den Verbänden wurde ein „Zukunftssicherungspaket“ vereinbart, an dem sich fast 70 % der Leistungserbringer befristet mit einem eigenen Finanzierungsbeitrag beteiligen (LWV-Pressemitteilung, Stand 12/2025). Wo Vergütungen so unter Druck stehen, zählen saubere Kalkulationen und lückenlose Leistungsnachweise doppelt.
LFS: Leistungsgruppen statt Fachleistungsstunde
Hessen rechnet in den Rahmenverträgen 2 und 3 nicht nach Fachleistungsstunden, sondern nach der Leistungs- und Finanzierungssystematik (LFS) — einer Minutenlogik (Quelle: LWV-Lernplattform, Stand: Juli 2026):
- Minuten pro Woche: Direkte personenbezogene Leistungen werden individuell in Minuten pro Woche eingeschätzt; Planung und Dokumentation sind pauschal über einen 3-%-Zeitzuschlag abgegolten, Fahrtzeiten pauschal mit 14,05 % (qualifizierte Assistenz) bzw. 13,42 % (kompensatorische Assistenz).
- Leistungsgruppen: Bei qualifizierter Assistenz im RV 3 wird nach Minuten pro Woche gestaffelt (bis 165, 166–330, 331–645 …; über 1.051 individuell) — je Gruppe gilt ein kalendertäglicher Pauschalbetrag.
- Abrechnungsregeln kompensatorische Assistenz (RV 3): Sagt die Klientin kurzfristiger als 24 Stunden vorher ab, gilt die Leistung als erbracht; nicht erbrachte Leistungen können binnen 3 Monaten nachgeholt werden. Abgerechnet wird 11 Monate nach Plan, im 12. Monat folgt die Spitzabrechnung mit Ausgleich.
- Dokumentationspflicht: Abweichungen von der Planung und Besonderheiten sind zu dokumentieren (Nr. 2.11 RV 3); wesentliche Abweichungen führen zur Anpassung der Leistungszusage.
Grundlage der Minutenwerte ist der PiT — der „Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan“, Hessens Instrument zur Bedarfsermittlung und Nachfolger des ITP (hessenweit im Einsatz seit Ende 2021; Manual 2025 auf der LWV-Lernplattform). Mehr zum Instrument dahinter im Glossar: Teilhabeplan. Und falls ihr aus NRW oder der Jugendhilfe die Stundenlogik kennt: Der Ratgeber Fachleistungsstunden abrechnen erklärt sie im Detail — in Hessen heißt die Systematik aber anders: LFS mit Leistungsgruppen statt Fachleistungsstunde.
Abrechnung mit dem LWV: § 125-Vereinbarung, Kalkulationsdateien, MASS
Ohne schriftliche Vereinbarung nach § 125 SGB IX keine Abrechnung mit dem LWV (§ 123 Abs. 1 SGB IX). Für Vergütungsvereinbarungen reicht ihr standardisierte Kalkulationsdateien ein — eigene Unterlagen-Sets je RV 2 und RV 3, abrufbar auf der Lernplattform. Wenn es eure erste Vereinbarung überhaupt ist: Der Ratgeber Deine erste Leistungsvereinbarung führt durch Konzept, Kalkulation und Verhandlung — die Leistungsvereinbarung selbst ist auch in Hessen das Kernstück.
Abgerechnet wird beim LWV über MASS — die „Maschinelle Abrechnung mit Leistungserbringern“, das automatisierte, papierlose Abrechnungsverfahren für RV 2 und RV 3 (Webvariante: MASSweb). Praktisch: strukturierter Datenaustausch statt Papierrechnung; Details zu Format und Zugang sind nicht öffentlich dokumentiert — klärt sie direkt mit dem LWV. Eine Verwechslung lohnt sich hier aufzulösen: Wer nach „Software Eingliederungshilfe Hessen“ sucht, landet oft bei ANLEI — dem System der ANLEI-Service GmbH, einer LWV-Tochter, das die Kostenträger-Seite digitalisiert (Antragsaufnahme und Leistungsgewährung). Lotsana ist das Gegenstück für euch als Leistungserbringer: Doku, Nachweise und Abrechnungsdaten in einer Qualität, die zum maschinellen Verfahren des LWV passt.
Teilhabeassistenz (Schulbegleitung) in Hessen
In Hessen heißt Schulbegleitung im Fachjargon Teilhabeassistenz — Verbände, Kreise und Qualifizierungsangebote nutzen den Begriff durchgängig. Rechtlich ist sie eine Leistung zur Teilhabe an Bildung und fällt damit in den RV 1: Kostenträger ist bis zum Ende der Schulausbildung der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt als örtlicher EGH-Träger. Nach dem Schuleintritt entscheidet die Behinderungsform (Stand: Juli 2026):
| Konstellation | Kostenträger | Grundlage |
|---|---|---|
| (drohende) seelische Behinderung | örtliches Jugendamt (ggf. auch einer Sonderstatusstadt) | § 35a SGB VIII |
| (drohende) geistige oder körperliche Behinderung | Kreis / kreisfreie Stadt als EGH-Träger — bis zum Ende der Schulausbildung, auch bei volljährigen Schülern | § 2 HAG/SGB IX, RV 1 |
| Vor der Einschulung (Kita-Assistenz, Frühförderung) | Kreis / kreisfreie Stadt (örtlicher Träger) | § 2 HAG/SGB IX, RV 1 |
Den Antrag stellen die Eltern beim Kreis bzw. der Stadt; die Zuständigkeit muss binnen zwei Wochen geklärt sein (§ 14 SGB IX). Für euch als Dienst gilt: Vereinbarungen und Sätze verhandelt ihr je Kreis — ein landesweit einheitliches Muster oder Vergütungsraster für Teilhabeassistenz ist nicht belegt (Stand: Juli 2026), anders als etwa in NRW. Wie die Zuständigkeit in den anderen Ländern geregelt ist, zeigt der Ratgeber Wer zahlt Schulbegleitung? Alle 16 Länder; was Lotsana für Schulbegleitdienste kann, steht auf der Seite Software für Schulbegleitung — und für die Zeit vor der Einschulung auf Software für Kita-Assistenz.
Teilhabe am Arbeitsleben: RV 2 beim LWV
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben laufen über den RV 2 — Kostenträger ist der LWV Hessen. Der Vertrag arbeitet mit einem Basisbetrag, der Leitung, Verwaltung, Verpflegung, Reinigung und Ausstattung abdeckt; die Vergütungsverhandlung läuft über die standardisierten Kalkulationsunterlagen für den RV 2, abgerechnet wird über MASS (siehe oben). Wer sowohl Arbeitsleben- als auch Wohn- und Tagesstruktur-Leistungen anbietet, braucht Vereinbarungen aus RV 2 und RV 3 — die Systematiken sind verwandt, aber die Unterlagen-Sets getrennt. Mehr zum Arbeitsfeld insgesamt: Software für die Eingliederungshilfe.
Jugendhilfe & Betriebserlaubnis: das Landesjugendamt im Sozialministerium
Anders als in NRW hat der hessische Kommunalverband mit der Jugendhilfe nichts zu tun: Die Aufgaben des Landesjugendamts nimmt das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) selbst wahr (§ 85 Abs. 2 SGB VIII) — mit eigenen Fachreferaten, darunter eines für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (§§ 45 ff. SGB VIII).
- Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII): Der Antrag läuft über das örtlich zuständige Jugendamt an das Landesjugendamt im Ministerium, das abschließend prüft und den Bescheid erteilt. Fachliche Grundlage sind die Einrichtungsrichtlinien vom 13.02.2023 — Beteiligungs- und Beschwerdekonzept sowie Schutzkonzept gehören zum Antrag.
- Digital seit 29.11.2024: Über das „Serviceportal Betriebserlaubnis und Einrichtungsaufsicht Jugendhilfe“ laufen Anträge nach § 45 sowie Personal-, Vorkommnis- und Belegungsmeldungen nach § 47 SGB VIII digital (Ausnahme: Kitas). Beim Betriebserlaubnis-Verfahren ist Hessen damit digitaler als etwa NRW, wo KiBiz.web nur für Kitas läuft.
- Ambulant = in der Regel erlaubnisfrei: Erlaubnispflichtig ist nur der Betrieb einer Einrichtung im Sinne des § 45a SGB VIII. Teilhabeassistenz, SPFH und ambulante Dienste brauchen üblicherweise keine Betriebserlaubnis — ihr Marktzugang läuft über § 77- und § 72a-Vereinbarungen je Jugendamt bzw. über RV-1-Vereinbarungen mit dem Kreis. Grenzfälle klärt verbindlich das Landesjugendamt.
- HKJGB statt KiBiz: Landesrecht der Kinder- und Jugendhilfe ist das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB, 2006). Die jüngste Novelle wurde am 10.12.2025 verkündet (GVBl. Nr. 93), mit Übergangsfristen bis zum 30.06.2027 — Schwerpunkte sind Fachkräftegewinnung in der Kita und Qualität/Ausbau der Betreuung.
Was Lotsana für ambulante Jugendhilfe-Träger kann, steht auf der Seite Software für die Jugendhilfe.
E-Rechnung in Hessen: seit dem 18.04.2024 Pflicht — Empfang trotzdem dezentral
Hier dreht Hessen die Logik vieler Länder um: Es gibt kein zentrales Landesportal für den Rechnungseingang — aber anders als etwa Bayern oder NRW kennt Hessen seit dem 18.04.2024 eine echte Pflicht, Rechnungen an öffentliche Auftraggeber elektronisch zu stellen (HEGovG + E-Rech-V). Die Pflicht erfasst über § 159 Abs. 2 und 3 GWB auch kommunale Auftraggeber; zugelassen sind XRechnung und ZUGFeRD, ausgenommen sind Direktaufträge bis 1.000 € netto. Den Empfangskanal und die nötige Leitweg-ID bzw. Referenz legt aber jeder Empfänger selbst fest (Stand: Juli 2026):
| Empfänger | Weg | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Landesbehörden | XRechnung per E-Mail an e-rechnung@ekrw.hessen.de oder Web-Upload | Leitweg-ID zentral vergeben (Feld BT-10); Ausnahme Direktauftrag ≤ 1.000 € netto |
| Kommunen (Kreise, Städte) | kein zentrales Portal — jeder Empfänger organisiert Kanal und Referenz selbst | Leitweg-ID/Kanal je Kostenträger erfragen und hinterlegen |
| LWV Hessen (EGH-Abrechnung) | belegter Praxisweg ist MASS (siehe oben) | ein öffentlich dokumentierter XRechnungs-Kanal des LWV ist nicht belegt — Rechnungsweg beim LWV erfragen |
| Pflegekassen (PfluV-Angebote) | kassenindividuell (Kostenerstattung, Abtretung) | unabhängig von der E-Rech-V — nicht vermischen |
Eine Einordnung statt einer Rechtsbehauptung: Ob Abrechnungen im sozialrechtlichen Dreieck — Leistung für Klientinnen und Klienten, Rechnung an den Kostenträger — formal „öffentliche Aufträge“ im Sinne dieser Pflicht sind, ist nicht abschließend geklärt; maßgeblich ist in der Praxis, was euer Kostenträger verlangt und annimmt. Klärt Kanal und Referenz je Empfänger, bevor die erste Rechnung rausgeht. Wie ihr eine XRechnung erzeugt und was hineingehört, erklärt der Ratgeber XRechnung in der Jugend- und Eingliederungshilfe.
Träger in Hessen gründen: die Anlaufstellen
Wer in Hessen gründet, spricht früh mit den richtigen Stellen — je nach Angebot:
- Leistungen bis zum Ende der Schulzeit (RV 1, z. B. Teilhabeassistenz): der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt als örtlicher EGH-Träger.
- Leistungen nach der Schulzeit (RV 2/RV 3): der LWV Hessen — Vertragstexte, Kalkulationsunterlagen und Schulungen auf der Lernplattform.
- Hilfen zur Erziehung / § 35a: das jeweilige örtliche Jugendamt — § 77- und § 72a-Vereinbarungen schließt ihr je Jugendamt einzeln.
- Erlaubnispflichtige Einrichtungen: das Landesjugendamt im HMSI — seit Ende 2024 mit digitalem Serviceportal.
- Alltagsunterstützung nach § 45a SGB XI: Magistrat bzw. Kreisausschuss (siehe unten).
Den bundesweiten Schritt-für-Schritt-Weg (Rechtsform, Konzept, Finanzierung) findet ihr auf unserer Seite Träger gründen.
Alltagsunterstützung: Anerkennung nach der PfluV (§ 45a SGB XI)
Für Angebote zur Unterstützung im Alltag gilt in Hessen die Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV), in Kraft seit dem 25.04.2018. Die wichtigsten Punkte für Anbieter (Stand: Juli 2026):
- Anerkennung: durch den Magistrat (kreisfreie Städte) bzw. den Kreisausschuss (Landkreise) — örtlich dort, wo die Leistung angeboten wird; bei mehreren Gebieten am Anbietersitz. Gebühren unterscheiden sich je Kreis — bei der Anerkennungsbehörde erfragen.
- Preisobergrenzen: 30 € je Stunde für Betreuungsangebote und die Entlastung von Pflegenden, 25 € je Stunde für die Entlastung im Alltag (Quelle: pflege-in-hessen.de, Stand 07/2026); Fahrtkosten separat, Vermittlungs- und Franchisekosten sind nicht erstattungsfähig. Abgerechnet wird in Betreuungs- bzw. Entlastungsstunden von je 60 Minuten (§ 1 Abs. 1 Nr. 16 PfluV).
- Qualifikation: Fachkraft aus Pflege- oder Sozialberufen plus Basisqualifikation nach PfluV mit 12 Kompetenzbereichen (Präsenz oder online).
- Berichtspflicht: Tätigkeitsbericht bis zum 30.04. des Folgejahres — ein Online-Portal wie in NRW gibt es dafür nicht; gemeldet wird schriftlich bzw. elektronisch bei der Behörde.
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat (Pflegegrade 1–5, seit 01.01.2025, bundesweit).
Was Alltagshilfen software-seitig brauchen — Abtretungen, Topf-Splitting, Sammelabrechnung je Pflegekasse — zeigt unsere Seite Software für Alltagshilfen.
Wie Lotsana hessischen Trägern hilft
Der rote Faden dieser Seite: Hessen hat eine eigene Vergütungs-, Bedarfs- und Abrechnungswelt — LFS, PiT, MASS. Genau da setzt Lotsana an, ohne Verkaufsprosa:
- Minuten statt Stunden: Leistungserfassung minutengenau je Woche und Klient — anschlussfähig an die LFS-Einstufung nach Leistungsgruppen und an die im PiT ermittelten Minutenwerte.
- Abweichungen dokumentiert: Was Nr. 2.11 RV 3 verlangt — Abweichungen von der Planung und Besonderheiten festhalten — entsteht bei Lotsana direkt aus der laufenden Doku, inklusive 24-Stunden-Absagen und dem Nachhalten der 3-Monats-Nachholfristen.
- 11+1 im Blick: Die Abrechnungslogik „11 Monate nach Plan, im 12. Monat Spitzabrechnung“ braucht sauber getrennte Plan- und Ist-Daten je Monat — genau so legt Lotsana sie ab, als Basis für MASS-taugliche Abrechnungsdaten.
- Empfängerwege verwalten: Leitweg-ID bzw. Referenz und Kanal je Kostenträger hinterlegen — XRechnung/ZUGFeRD für die Empfänger, die es verlangen, strukturierte Daten für den LWV.
- Fristen-Radar: auslaufende Bewilligungen, der PfluV-Tätigkeitsbericht zum 30.04. und die Meldungen nach § 47 SGB VIII für erlaubnispflichtige Angebote.
Häufige Fragen
Wann ist der LWV Hessen zuständig, wann der Kreis?
Die Grenze ist die Beendigung der Schulausbildung (allgemeine Schule oder Förderschule, längstens bis zum Ende der Sekundarstufe II) — nicht das Alter (§ 2 HAG/SGB IX, Stand: Juli 2026). Bis dahin sind der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt zuständig, auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Danach ist durchgängig der LWV Hessen zuständig — seit dem 01.01.2024 auch bei Erstanträgen im Rentenalter, die frühere Sonderregel wurde gestrichen. Ausnahme: Bei Kindern und Jugendlichen mit (drohender) seelischer Behinderung ist stattdessen das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII).
Welcher der drei hessischen Rahmenverträge gilt für uns?
Das entscheidet der Lebensabschnitt eurer Klientinnen und Klienten: Rahmenvertrag 1 gilt für Soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung bis zur Beendigung der Schulausbildung (Sekundarstufe II) — Vereinbarungen schließt ihr mit dem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt. Rahmenvertrag 2 (Teilhabe am Arbeitsleben) und Rahmenvertrag 3 (nach der Schulausbildung) laufen über den LWV Hessen. Wer mehrere Zielgruppen bedient, braucht oft Vereinbarungen aus mehreren Verträgen. Und Vorsicht: Der im Netz noch auffindbare Rahmenvertrag von 2020 ist abgelöst — seit dem 01.07.2023 gelten die drei neuen Verträge.
Was ist die LFS — und was sind Leistungsgruppen?
Die Leistungs- und Finanzierungssystematik (LFS) ist die Vergütungslogik der Rahmenverträge 2 und 3 (Stand: Juli 2026, LWV-Lernplattform): Direkte personenbezogene Leistungen werden individuell in Minuten pro Woche eingeschätzt, Planung und Dokumentation über einen pauschalen Zeitzuschlag von 3 % abgegolten, Fahrtzeiten pauschal mit 14,05 % (qualifizierte Assistenz) bzw. 13,42 % (kompensatorische Assistenz). Bei qualifizierter Assistenz im Rahmenvertrag 3 wird nach Minuten pro Woche in Leistungsgruppen gestaffelt, je Gruppe gilt ein kalendertäglicher Pauschalbetrag. Eine „Fachleistungsstunde“ wie in NRW gibt es in dieser Systematik nicht.
Was ist MASS?
MASS steht für „Maschinelle Abrechnung mit Leistungserbringern“ — das automatisierte, papierlose Abrechnungsverfahren zwischen Leistungserbringern und dem LWV Hessen für die Rahmenverträge 2 und 3, mit der Webvariante MASSweb. Praktisch heißt das: strukturierter Datenaustausch statt Papierrechnung. Details zu Format und Zugang sind nicht öffentlich dokumentiert — klärt sie direkt mit dem LWV, bevor ihr eure Abrechnungsprozesse aufsetzt.
Müssen hessische Träger E-Rechnungen stellen?
Seit dem 18.04.2024 gilt in Hessen eine Pflicht, Rechnungen an öffentliche Auftraggeber — Land und Kommunen — elektronisch zu stellen (XRechnung oder ZUGFeRD; Ausnahme: Direktaufträge bis 1.000 € netto). Ob Abrechnungen im sozialrechtlichen Dreieck der Eingliederungs- und Jugendhilfe formal darunter fallen, ist nicht abschließend geklärt — maßgeblich ist die Praxis des Kostenträgers. Beim LWV läuft die EGH-Abrechnung über MASS; bei anderen Empfängern klärt ihr Kanal und Leitweg-ID jeweils vor der ersten Rechnung.
Was ist Teilhabeassistenz?
Teilhabeassistenz ist das in Hessen gebräuchliche Wort für Schulbegleitung — eine Leistung zur Teilhabe an Bildung. Kostenträger ist bis zum Ende der Schulausbildung der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe (Rahmenvertrag 1); bei (drohender) seelischer Behinderung stattdessen das Jugendamt (§ 35a SGB VIII). Vereinbarungen und Sätze verhandelt ihr je Kreis — ein landesweit einheitliches Muster ist nicht belegt (Stand: Juli 2026).
Quellen (Primärquellen, abgerufen 16.07.2026)
- HAG/SGB IX § 1 — Träger der Eingliederungshilfe · § 2 — sachliche Zuständigkeit (Lebensabschnittsmodell) (Bürgerservice Hessenrecht) · Volltext-Zweitquelle mit Änderungshistorie 2020/2023 (umwelt-online.de)
- LWV-Lernplattform: Rahmenverträge SGB IX (RV 1–3, seit 01.07.2023) · Eingliederungshilfekommission SGB IX (lwv-hessen.de)
- LWV-Lernplattform: Kurzüberblick LFS ab 01.07.2023 (Minutenlogik, Leistungsgruppen, 24-h-Regel, 11+1) · Kalkulationsunterlagen (§ 123/§ 125 SGB IX) · MASS — Maschinelle Abrechnung mit Leistungserbringern (lwv-hessen.de)
- Der PiT Hessen — Personenzentrierter integrierter Teilhabeplan · Neue Zuständigkeiten (Lebensabschnittsmodell) (lwv-hessen.de)
- LWV-Pressemitteilung 17.12.2025 (Haushalt 2026, rund 64.400 Leistungsberechtigte, Zukunftssicherungspaket) (lwv-hessen.de)
- Hessischer Städtetag: drei Lebensabschnitte, RV-Dokumente (hess-staedtetag.de) · RV 1 — Unterschriftsfassung Stand 06.10.2023 (PDF) (diakonie-hessen.de)
- Hanau kreisfrei seit 01.01.2026: Hanau-Auskreisungsgesetz (innen.hessen.de) · Vollzug zum 01.01.2026 (ekom21.de)
- Landesjugendamt im HMSI (§ 85 Abs. 2 SGB VIII) · Betriebserlaubnis-Verfahren + Einrichtungsrichtlinien (13.02.2023) · PM 29.11.2024: digitales Serviceportal Betriebserlaubnis und Einrichtungsaufsicht · HKJGB-Novelle 2025 — FAQ (Stand 25.03.2026) (soziales.hessen.de)
- Merkblatt Teilhabeassistenz (gemeinsamleben-hessen.de) · EGH für Kinder/Jugendliche — Zuständigkeit bei seelischer Behinderung (verwaltungsportal.hessen.de)
- Elektronische Rechnungen im Land Hessen (Pflicht seit 18.04.2024, Kanäle, BT-10, 1.000-€-Ausnahme) (verwaltungsportal.hessen.de) · E-Rech-V Hessen (Bürgerservice Hessenrecht) · AK Hessen: verpflichtende E-Rechnung seit 18.04.2024 (akh.de)
- PfluV — Pflegeunterstützungsverordnung, Volltext mit Begründung (PDF) (dvlab.de) · Pflege in Hessen: Informationen für Anbieter (Preisobergrenzen, Tätigkeitsbericht) (pflege-in-hessen.de) · Anerkennung Angebote zur Unterstützung im Alltag (Magistrat/Kreisausschuss) (verwaltungsportal.hessen.de)
- Leistungsbeträge SGB XI 2025 (u. a. Entlastungsbetrag 131 €) (gesetze-im-internet.de)
- ANLEI-Service GmbH (Kostenträger-Software des LWV) (anlei-service-gmbh.de)
Stand: 17. Juli 2026. Diese Seite ist ein Informationsangebot der Lotsana — eine Arbeitshilfe, die keine Rechtsberatung ersetzt; verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde (LWV Hessen, Kreis/kreisfreie Stadt, Jugendamt, HMSI) sowie die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte. Vergütungssätze, Kontaktwege und Vertragsanlagen können sich ändern — die Eingliederungshilfekommission schreibt die Rahmenverträge laufend fort; wir prüfen diese Seite halbjährlich. Hinweise auf Änderungen: kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.