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Software für die Eingliederungshilfe in Sachsen: Rechtsrahmen für Träger

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Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Sachsen ist das Ein-Adressen-Land der Sozialbranche: ein einziger überörtlicher Träger (der KSV Sachsen in Leipzig), ein Rahmenvertrag für alle Altersgruppen und ein zentrales E-Rechnungsportal für Land und Kommunen. Wo trotzdem der Landkreis euer Gegenüber bleibt, was die Vertragsfassung 2026 bedeutet und welche Fristen die SächsPflUVO setzt, sortiert diese Seite — für Träger, die im Freistaat arbeiten oder gründen.

Stand: Juli 2026 (alle Quellen abgerufen am 17.07.2026, verlinkt am Seitenende). Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung — verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde und die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte.

Direkt zu: Landkreis oder KSV? · Rahmenvertrag § 131 (Fassung 2026) · Vergütung & ITP · Schulbegleitung · Jugendhilfe & Betriebserlaubnis · SächsPflUVO (§ 45a) · E-Rechnung · FAQ

Landkreis oder KSV: Wer ist für euch zuständig?

Träger der Eingliederungshilfe sind in Sachsen die Landkreise, die Kreisfreien Städte und der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) mit Sitz in Leipzig (§ 10 SächsAGSGB; die Trägerstruktur geht auf das Zuständigkeits-Änderungsgesetz vom 25.07.2018 zurück). Konkret sind das 13 örtliche Träger (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Gebietsstand):

EbeneGebietskörperschaften
10 LandkreiseBautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Landkreis Leipzig, Meißen, Mittelsachsen, Nordsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Zwickau
3 Kreisfreie StädteChemnitz, Dresden, Leipzig
1 überörtlicher TrägerKommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), Leipzig

Die Grenze läuft über Wohnform und Leistungsart — nicht über das Alter allein

Anders als in NRW, Niedersachsen oder Hessen entscheidet in Sachsen nicht der Schulabschluss über örtlich oder überörtlich. Regel-Träger ist der Landkreis bzw. die Kreisfreie Stadt — auch bei Erwachsenen, solange sie ambulant leben. Der KSV übernimmt ab 18 Jahren die besonderen Wohnformen, vollstationären Einrichtungen und Tageseinrichtungen sowie landesweit unter anderem Beschäftigungsleistungen (WfbM, Budget für Arbeit), Hochschulhilfen und Kfz-Hilfen (§ 10 SächsAGSGB, Stand: Juli 2026 — die genaue Abgrenzung im Einzelfall klärt der Blick in den Gesetzestext bzw. die Auskunft des Trägers):

KonstellationZuständiger Träger
Ambulante Eingliederungshilfe — Kinder, Jugendliche und ErwachseneLandkreis / Kreisfreie Stadt
Minderjährige in EinrichtungenLandkreis / Kreisfreie Stadt
Besondere Wohnformen, vollstationäre Einrichtungen, Tageseinrichtungen — ab 18 JahrenKSV Sachsen
Beschäftigung (WfbM, Budget für Arbeit), Hochschulhilfen, Kfz-HilfenKSV Sachsen (landesweit)

Praktische Konsequenz für ambulante Dienste: Euer Kostenträger und Vertragspartner ist fast immer der Kreis. Zieht ein Klient in eine besondere Wohnform, wechselt der Kostenträger zum KSV — mit neuen Ansprechpartnern und Abrechnungswegen.

Der KSV bündelt vier Rollen

Was Sachsen von allen anderen Flächenländern unterscheidet: Für viele Themen gibt es genau eine überörtliche Adresse. Der KSV Sachsen ist zugleich

Für Träger, die Eingliederungshilfe und Alltagsunterstützung kombinieren, ist das ein echter Orientierungsvorteil: ein institutionelles Gegenüber statt vieler. Die Kreisebene (Jugendamt, Sozialamt) bleibt daneben für die örtlichen Leistungen zuständig — dazu unten mehr.

Sächsischer Rahmenvertrag § 131 SGB IX: seit 2019, Fassung 2026 beim KSV

Der „Rahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX für den Freistaat Sachsen“ wurde am 05.08.2019 geschlossen — als ein Vertrag für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Das ist bundesweit nicht selbstverständlich: Niedersachsen hat zwei Verträge (ü18/u18), Hessen drei. Beim KSV liegt der Vertrag inzwischen in einer Fassung 2026 vor (Downloadbereich Verhandlungsmanagement EGH, abgerufen 17.07.2026) — maßgeblich für Details ist dieser Vertragstext. Wie die Landesrahmenverträge der anderen Länder aussehen, zeigt die Übersicht der Landesrahmenverträge aller 16 Bundesländer.

Geschlossen wurde er zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer; die genaue Parteienliste und die Gremienstruktur entnehmt ihr dem Vertragstext beim KSV.

Der Fahrplan (Stand: Juli 2026):

Heißt für die Praxis: Wer noch mit einer Leistungs- oder Vergütungsvereinbarung von vor 2026 arbeitet, sollte jetzt prüfen, ob eine Neuverhandlung nach der Fassung 2026 ansteht. Flankierend gibt es seit dem 01.01.2020 eine Clearingstelle beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (mit Beteiligung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der privaten Verbände) sowie eine per Landesverordnung Ende 2022 eingerichtete Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX.

Sachsen ist nicht Sachsen-Anhalt: Wer nach „Landesrahmenvertrag Sachsen“ sucht, landet oft bei Meldungen über den gekündigten Rahmenvertrag — die betreffen Sachsen-Anhalt. Der Rahmenvertrag für den Freistaat Sachsen ist davon unabhängig und liegt beim KSV in einer Fassung 2026 vor (Stand: Juli 2026). Maßgeblich ist immer das Land, in dem ihr Leistungen erbringt.

Vergütung & ITP Sachsen: Pauschalen, Bedarfsgruppen, Verhandlungsweg

Vergütet wird in der sächsischen Eingliederungshilfe über Leistungspauschalen, differenziert nach Bedarfsgruppen, beziehungsweise über Stundensätze in den Vergütungsvereinbarungen. In die Vergütung eingerechnet sind Personal-, Sach- und Investitionsaufwand (Rahmenvertrag Teil B, Punkte 3.3–3.5). Einen landesrechtlich definierten Begriff „Fachleistungsstunde“ wie in NRW gibt es in Sachsen nicht — kalkuliert und nachgewiesen werden trotzdem Stunden und Pauschalen, sauber getrennt nach Angebotstyp.

Instrument der Bedarfsermittlung im Gesamtplanverfahren (§§ 117 ff. SGB IX) ist der Integrierte Teilhabeplan (ITP Sachsen), als landeseinheitliches Bedarfsermittlungsinstrument bekannt gemacht am 09.04.2019. Wer Dokumentation und Entwicklungsberichte an der ITP-Logik ausrichtet, spricht in Verhandlung und Prüfung die Sprache des Kostenträgers.

So kommt ihr zur Vereinbarung mit dem KSV

Für Leistungen im KSV-Zuständigkeitsbereich läuft der Weg über das Verhandlungsmanagement EGH des KSV (Stand: Juli 2026, Kontaktdaten vor dem Versand kurz gegenprüfen):

Für örtliche Leistungen (etwa Schulbegleitung oder ambulante Hilfen) ist der Vertragspartner der jeweils zuständige Landkreis bzw. die Kreisfreie Stadt — den Verfahrensweg klärt ihr dort. Wenn es eure erste Leistungsvereinbarung überhaupt ist: Der Ratgeber Deine erste Leistungsvereinbarung führt durch Konzept, Kalkulation und Verhandlung.

Schulbegleitung in Sachsen: zwei Ämter im selben Landratsamt

Wie überall entscheidet die Behinderungsform über den Kostenträger — die sächsische Besonderheit: Beide Wege führen auf die Kreisebene, der KSV ist bei Schulbegleitung außen vor (Kultus-Portal Förderdiagnostik, Stand: Juli 2026):

KonstellationKostenträgerGrundlage
(drohende) seelische BehinderungJugendamt des Landkreises / der Kreisfreien Stadt§ 35a SGB VIII
(drohende) körperliche, geistige oder Sinnes-BehinderungSozialamt des Landkreises / der Kreisfreien Stadt als EGH-Träger§ 99 i. V. m. §§ 102, 112 SGB IX

Wer Schulbegleitung (oft auch „Schulassistenz“ genannt) in mehreren Kreisen anbietet, verhandelt entsprechend mit mehreren Ämtern — teils mit beiden Ämtern desselben Landratsamts. Zwei sächsische Besonderheiten für die Planung:

Wie die Zuständigkeit in den anderen Ländern geregelt ist, zeigt der Ratgeber Wer zahlt Schulbegleitung? Alle 16 Länder; was Lotsana für Schulbegleitdienste kann, steht auf der Seite Software für Schulbegleitung.

Kinder- und Jugendhilfe: Landesjugendamt, Betriebserlaubnis, SächsKitaG

Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Freistaat; die Aufgaben nimmt das Landesjugendamt wahr, das beim Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) angesiedelt ist — mit dem Landesjugendhilfeausschuss und der Verwaltung als Organen. Landesrechtliche Grundlage der Jugendhilfe ist das Landesjugendhilfegesetz (LJHG); für Kitas gilt das Sächsische Kita-Gesetz (SächsKitaG) mit landesrechtlich festgelegten Personalschlüsseln und Landeszuschüssen je Kind (die konkreten Kennzahlen ändern sich — verbindlich ist der aktuelle Gesetzestext auf REVOSax).

Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII — die Punkte, die im Alltag zählen (Landesjugendamt, Stand: Juli 2026):

Rein ambulante Dienste ohne Einrichtungscharakter brauchen in der Regel keine Betriebserlaubnis; Grenzfälle klärt verbindlich das Landesjugendamt. Was Lotsana für ambulante Jugendhilfe-Träger kann, steht auf der Seite Software für die Jugendhilfe.

Alltagsunterstützung nach SächsPflUVO: Anerkennung zentral beim KSV

Für Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) gilt in Sachsen die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO) vom 25.11.2021. Der entscheidende Strukturunterschied zu NRW: Anerkennung und Förderung laufen zentral über den KSV Sachsen (§ 7 SächsPflUVO) — nicht über die Kreise. Der Anbieter-Fahrplan (Stand: Juli 2026):

Wie ihr ein solches Angebot Schritt für Schritt aufbaut, zeigt der Ratgeber Alltagshilfe nach § 45a gründen; was die Abrechnung software-seitig braucht, die Seite Software für Alltagshilfen.

E-Rechnung an sächsische Kostenträger: ein Portal statt vier Welten

Sachsen fährt zentral: Statt eines eigenen Landesportals nutzt der Freistaat das OZG-RE-Portal des Bundes als zentrales Rechnungseingangsportal — und hat die kommunale Ebene gleich mit angebunden. Seit dem 18.04.2020 können staatliche und teilnehmende kommunale Behörden darüber E-Rechnungen empfangen (Rechtsgrundlage: SächsEGovG mit Durchführungsverordnung; Stand: Juli 2026). Die Eckpunkte für Rechnungssteller:

Wie ihr eine XRechnung erzeugt und was hineingehört, erklärt der Ratgeber XRechnung in der Jugend- und Eingliederungshilfe.

Wie Lotsana sächsischen Trägern hilft

Der rote Faden dieser Seite: In Sachsen ist die Struktur einfach — aber die Details (Bedarfsgruppen, Fristen, Preisobergrenzen, Leitweg-IDs) entscheiden über Marge und Prüfungsfestigkeit. Genau da setzt Lotsana an, ohne Verkaufsprosa:

Mehr zum Arbeitsfeld insgesamt: Software für die Eingliederungshilfe.

Ob Landkreis, Kreisfreie Stadt oder KSV: Am Ende zählen saubere Doku, belegbare Stunden und eine Rechnung, die ankommt. Genau dafür ist Lotsana gebaut — mit persönlicher Hilfe beim Einrichten. Geführt starten: 30 Tage kostenlos.

Häufige Fragen

Bin ich beim Landkreis oder beim KSV Sachsen?

Regel-Träger der Eingliederungshilfe ist der Landkreis bzw. die Kreisfreie Stadt — auch bei Erwachsenen, solange sie ambulant leben. Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) übernimmt ab 18 Jahren die Leistungen in besonderen Wohnformen, vollstationären Einrichtungen und Tageseinrichtungen sowie landesweit unter anderem Beschäftigungsleistungen (WfbM, Budget für Arbeit), Hochschulhilfen und Kfz-Hilfen (§ 10 SächsAGSGB, Stand: Juli 2026). Für ambulante Dienste heißt das: Euer Vertragspartner ist fast immer der Kreis — zieht ein Klient in eine besondere Wohnform, wechselt der Kostenträger zum KSV.

Gilt der sächsische Rahmenvertrag von 2019 noch?

Ja — aber nicht unverändert. Der „Rahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX für den Freistaat Sachsen“ wurde am 05.08.2019 geschlossen und liegt beim KSV Sachsen inzwischen in einer Fassung 2026 vor. Teil E sah eine Weiterentwicklungsphase der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen bis zum 31.12.2025 vor; beim KSV laufen Neuverhandlungen mit eigenen Aufforderungsformularen ab 2026 (Stand: Juli 2026). Wer noch mit einer Vereinbarung von vor 2026 arbeitet, sollte den aktuellen Vertragsstand prüfen.

Wer zahlt Schulbegleitung in Sachsen?

Es entscheidet die Behinderungsform (Stand: Juli 2026): Bei (drohender) seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII), bei (drohender) körperlicher, geistiger oder Sinnesbehinderung das Sozialamt des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt als Träger der Eingliederungshilfe (§ 99 i. V. m. §§ 102, 112 SGB IX). Beide Kostenträger sitzen auf Kreisebene — der KSV Sachsen ist bei Schulbegleitung außen vor.

Wie hoch dürfen die Preise für § 45a-Angebote in Sachsen sein?

Seit dem 01.01.2025 gelten 42,45 € je Leistungsstunde allgemein, 27,59 € bei gruppenbezogenen Angeboten und 38,11 € für haushaltsnahe Serviceangebote — jeweils inklusive aller Nebenkosten und Anfahrtszeiten; zusätzliche Fahrtkosten dürfen mit 0,35 € je Kilometer berechnet werden. Diese Werte gelten laut Infoblatt des Sozialministeriums (Stand 05.12.2024, ergänzt zum 01.02.2026, beim KSV Sachsen abgerufen am 17.07.2026) auch 2026 unverändert weiter; Nachbarschaftshelfer dürfen maximal 10 € je Stunde abrechnen. Eine Anhebung der Stundensätze ist zum 01.01.2027 vorgesehen — prüft vor jeder Kalkulation das dann aktuelle Infoblatt; veraltete Sätze kosten Marge oder führen zu Beanstandungen.

Sachsen oder Sachsen-Anhalt — welcher Rahmenvertrag gilt für mich?

Entscheidend ist das Bundesland, in dem ihr Leistungen erbringt. Der medial viel diskutierte gekündigte Rahmenvertrag betrifft Sachsen-Anhalt — der „Rahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX für den Freistaat Sachsen“ ist davon unabhängig und liegt beim KSV in einer Fassung 2026 vor (Stand: Juli 2026). Wer in beiden Ländern arbeitet, braucht je Land eigene Vereinbarungen mit den dort zuständigen Trägern.


Quellen (Primärquellen, abgerufen 17.07.2026)

Stand: 17. Juli 2026. Diese Seite ist ein Informationsangebot der Lotsana — eine Arbeitshilfe, die keine Rechtsberatung ersetzt; verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde (KSV Sachsen, Landkreis/Kreisfreie Stadt, Jugendamt, Landesjugendamt, SMS) sowie die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte. Kontaktdaten, Preisobergrenzen und Vertragsanlagen können sich ändern — wir prüfen diese Seite halbjährlich. Hinweise auf Änderungen: kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.