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Software für die Eingliederungshilfe im Saarland: Rechtsrahmen für Träger

NR
Nils Rieter · Gründer von Lotsana, IT-Unternehmer aus dem Raum Köln. Baut Fachsoftware für ambulante soziale Dienste und schreibt hier über die Praxis dahinter.

Das Saarland ist das zentralistischste Flächenland der Republik: Träger der Eingliederungshilfe ist das Land selbst, jeden Einzelfall bearbeitet landesweit eine einzige Behörde — das Landesamt für Soziales (LAS). Keine Landschaftsverbände, keine Bezirke, keine 44 Kreise. Was das für Rahmenvertrag, Schulbegleitung, Betriebserlaubnis und E-Rechnung heißt, sortiert diese Seite kompakt: für Träger, die im Saarland arbeiten oder gründen.

Stand: Juli 2026 (alle Quellen abgerufen am 17.07.2026, verlinkt am Seitenende). Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung — verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde und die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte.

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Ein Land, ein Träger, eine Tür: LAS und MASFG

Im Saarland ist das Land selbst Träger der Eingliederungshilfe (LRVEGH-SAL § 1 Abs. 2). Es gibt keine Aufteilung in örtliche und überörtliche Träger — und damit auch kein Grenzkriterium wie Alter oder Schulabschluss, das den Fall von einer Behörde zur nächsten schiebt. Die Zuständigkeitsfragen, die in NRW oder Niedersachsen ganze Fachinformationen füllen, existieren hier schlicht nicht.

Die Arbeitsteilung ist zweigeteilt: Das Sozialministerium (MASFG) verhandelt die Verträge und macht die Landesplanung; das Landesamt für Soziales (LAS) in Saarbrücken prüft Anträge, ermittelt Bedarfe, erlässt Bescheide und zahlt — landesweit, für alle Altersgruppen. Praxiswissen für Träger: Eingangstor ist die Antrags- und Beratungsstelle (ABS), die Bedarfsermittlung macht der Medizinisch-Pädagogische Dienst mit dem Teilhabeplan Saarland (THP-SL), der eine eigene Version für Kinder und Jugendliche hat. Anträge gehen auch digital über egh-online.saarland.de — Digitalisierung ist im Saarland erklärte Behördenstrategie.

Die einzige Ausnahme vom Ein-Tür-Prinzip: Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung sind ein Fall für die örtlichen Jugendämter (§ 35a SGB VIII) — dazu unten mehr. Für den schnellen Überblick, wer im Saarland wofür zuständig ist (Stand: Juli 2026):

AnliegenZuständige Stelle
EGH-Antrag, Bedarfsermittlung, Bescheid, Zahlung (alle Altersgruppen)LAS, landesweit (Eingangstor: ABS)
Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, Vertragsrecht, LandesplanungMASFG (mit dem LAS auf Trägerseite)
Schulbegleitung bei körperlicher/geistiger BehinderungLAS, landeseinheitliche Formulare
Schulbegleitung bei (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII)Jugendämter der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken
Betriebserlaubnis KitaMBK (Bildungsministerium)
Betriebserlaubnis übrige Einrichtungen (Wohngruppen, Internate …)Landesjugendamt im MASFG
Anerkennung nach § 45a SGB XILandkreis bzw. Regionalverband Saarbrücken
Registrierung NachbarschaftshilfeRegistrierungsstelle beim MASFG
Empfang von E-Rechnungen des LandesZRE-Portal Rheinland-Pfalz/Saarland
Zum Vergleich: In NRW verhandelst du je nach Wohnort deiner Klientinnen und Klienten mit bis zu 53 Gebietskörperschaften plus zwei Landschaftsverbänden, in Bayern mit sieben Bezirken. Im Saarland ist es eine Behörde — für Kinder wie Erwachsene.

Landesrahmenvertrag LRVEGH-SAL: verhandeln im 63-Anbieter-Markt

Der „Landesrahmenvertrag Eingliederungshilfe Saarland (LRVEGH-SAL)“ nach § 131 SGB IX wurde im Juli 2020 geschlossen (laut BTHG-Umsetzungsbegleitung am 21.07.2020) und trat am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft. Er ist Grundlage für gut 300 Einzelvereinbarungen mit 63 Anbietern (Stand der Ministeriumsangabe: 2021) — der komplette EGH-Markt eines ganzen Bundeslands, verhandelt mit immer derselben Stelle. Ein Kuriosum am Unterschriftsblatt: Wegen der Bistums- und Landeskirchengrenzen unterschreiben für dieses eine kleine Land zwei Caritas- und zwei Diakonie-Verbände, dazu u. a. AWO Saar, Paritätischer, DRK Saar, VDAB und Lebenshilfe Saarland — unter Mitwirkung des Landesbeirats für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Wie die Rahmenverträge in anderen Ländern aussehen, zeigt unsere Übersicht der Landesrahmenverträge aller 16 Bundesländer.

Die Verhandlungsmechanik: erst Leistungsvereinbarung, dann Vergütungsvereinbarung (§ 4 Abs. 4; Prozessabläufe und Kalkulationsblätter in den Anlagen 2 und 3). Vergütet wird über individuell verhandelte Leistungspauschalen — je nach Leistung kalendertäglich, öffnungstäglich oder stundenweise, als Einzel- oder Gruppenleistung (§ 10); Wirtschaftlichkeits-Maßstab ist das „untere Drittel“ im externen Vergleich. Für Minderjährige gilt die Systematik des § 134 SGB IX (Grundpauschale, Maßnahmepauschale, Investitionsbetrag) mit analoger Anwendung des alten SGB-XII-Rahmenvertrags. Und eine Wording-Warnung: Der Begriff „Fachleistungsstunde“ kommt im gesamten Vertrag nicht vor — wer den NRW-Sprech aufs Saarland überträgt, ist in Verhandlungen angreifbar.

Der Vertrag ist ein lernendes System: Die Vertragskommission Eingliederungshilfe Saarland (paritätisch besetzt, Beschlüsse nur einstimmig) kann Anlagen ändern und lineare Vergütungserhöhungen beschließen, ohne den Vertrag selbst anzufassen (§ 3). Ein öffentliches Beschlussverzeichnis wie in NRW gibt es nicht — vor Verhandlungen deshalb den aktuellen Vertragsstand samt Anlagen beim MASFG erfragen. Die Frühförderung bleibt ausgenommen: Für sie gilt seit dem 01.06.2020 eine eigene Landesrahmenvereinbarung Komplexleistung Frühförderung. Das Leistungsverzeichnis der Anlage 6 (u. a. Assistenz zur schulischen Bildung, Tagesförderstätten, Wohnen, Gastfamilien, FED) zeigt die Systematik — als abschließenden Katalog gibt der Vertrag es ausdrücklich nicht aus. Wenn es deine erste Vereinbarung überhaupt ist: Der Ratgeber Deine erste Leistungsvereinbarung führt durch Konzept, Kalkulation und Verhandlung.

Schulbegleitung & Jugendhilfe: eine Tür — und zwei

Schulbegleitung: landesweit einheitlich statt Flickenteppich

Der Split nach Behinderungsform gilt wie überall — aber im Saarland heißt „EGH-Träger“ für alle Kommunen dieselbe Behörde: Schulbegleitung bei (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung beantragst du im ganzen Saarland beim LAS, mit landeseinheitlichen Formularen („Assistenzleistungen zur schulischen Bildung — Schulintegrationshilfe“, inklusive Stellungnahme-Formular für die Schule im LAS-Downloadbereich). Die Leistung ist als „TB Assistenzleistungen zur schulischen Bildung“ im Leistungsverzeichnis des LRVEGH-SAL verankert. Nur bei (drohender) seelischer Behinderung ist das örtliche Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII) — die Jugendämter der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken. Für Träger heißt das: eine Leistungsvereinbarung, ein Kostenträger, ein Abrechnungsweg — der stärkste Kontrast zu NRW mit 186 Jugendämtern und 53 EGH-Trägern. Wie es in den anderen Ländern läuft, zeigt der Ratgeber Wer zahlt Schulbegleitung? Alle 16 Länder; was Lotsana für Schulbegleitdienste kann, steht auf der Seite Software für Schulbegleitung.

Betriebserlaubnis: zwei Türen für die Jugendhilfe

Ausgerechnet beim sonst so zentralen Saarland gibt es ein Kuriosum: Die überörtliche Jugendhilfe ist zwischen zwei Ministerien aufgeteilt (Stand: Juli 2026). Für die Betriebserlaubnis einer Kita klopfst du beim Bildungsministerium (MBK) an — es ist überörtlicher Träger für die Kindertagesbetreuung und erteilt die Erlaubnis mit eigenen Antragsformularen. Für alle übrigen Einrichtungen — Wohngruppen, Tagesgruppen, Einrichtungen für Kinder mit Behinderung, Internate — ist das Landesjugendamt zuständig, das als Referat im MASFG sitzt. Rechtsrahmen der Kitas ist seit 2022 das SBEBG (Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz vom 19.01.2022), das das SKBBG ablöste; den schrittweisen Abbau der Kita-Elternbeiträge hat der Landtag im April 2023 beschlossen — den aktuellen Stufenstand beim MBK prüfen. Für ambulante Dienste gilt wie im ganzen Bundesgebiet: Erlaubnispflichtig nach § 45 SGB VIII sind nur Einrichtungen im Sinne des § 45a SGB VIII — rein ambulante Angebote wie Schulbegleitung oder Familienhilfe brauchen in der Regel keine Betriebserlaubnis, ihr Marktzugang läuft über Vereinbarungen. Was Lotsana für ambulante Jugendhilfe-Träger kann, steht auf der Seite Software für die Jugendhilfe.

Alltagsunterstützung (§ 45a SGB XI) & Nachbarschaftshilfe

Für Angebote zur Unterstützung im Alltag ist die Anerkennungsbehörde der Landkreis bzw. der Regionalverband Saarbrücken am Sitz des Angebots — im Einvernehmen mit den Pflegekassen und dem PKV-Verband (saarländische VO von 2017, seither fortgeschrieben; Richtlinien-Stand: abgerufen 17.07.2026). Bei landesweitem Angebot führt eine Behörde federführend, die übrigen erteilen je einen Bescheid für ihr Gebiet. Die Schulungsanforderungen staffelt das Saarland nach Anbietertyp — anders als etwa NRW mit pauschal 40 Unterrichtseinheiten:

Daneben gibt es einen zweiten Weg zum Entlastungsbetrag (131 € pro Monat, Pflegegrade 1–5): die Nachbarschaftshilfe mit zentraler Registrierungsstelle beim MASFG (seit dem Ministerratsbeschluss vom 30.06.2020). Sie ist bewusst niedrigschwellig: kein Pflichtkurs, aber Hygienebelehrung und Führungszeugnis; die Aufwandsentschädigung ist auf den jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde gedeckelt (12,82 €, Stand 01.01.2025) und auf 3.000 € im Jahr, maximal zwei Pflegebedürftige je Helferin oder Helfer (MASFG-Angaben, Stand Mai 2026). Wie du ein anerkanntes Angebot aufbaust, zeigt der Ratgeber Alltagshilfe nach § 45a gründen; was die Abrechnung software-seitig braucht, die Seite Software für Alltagshilfen.

E-Rechnung ans Saarland — und wie Lotsana hilft

Das Saarland gehört zu den wenigen Ländern mit echter E-Rechnungs-Ausstellungspflicht: Seit dem 01.01.2022 müssen Auftragnehmer öffentlicher Auftraggeber elektronisch fakturieren (§ 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 eReVo-SL; Quelle: MUKMAV-Seite, Stand 14.03.2025). Betragsgrenzen und Ausnahmen regelt die Verordnung — vor der ersten Rechnung prüfen. Und das Kuriosum: Das Saarland betreibt dafür kein eigenes Portal, sondern nutzt per Länderkooperation den zentralen E-Rechnungseingang Rheinland-Pfalz/Saarland (ZRE). Die Wege: Weberfassung bzw. Upload, Peppol (dokumentiert für die Landesbehörden) oder E-Mail — akzeptiert wird nur die XRechnung. Seit dem 01.02.2026 kommst du nur noch mit ELSTER-Unternehmenskonto („Mein Unternehmenskonto“) ins Portal. Die Kommunen hängen über den Zweckverband eGo Saar mit virtuellen Postfächern am selben System; die Leitweg-IDs der Landesbehörden beginnen mit 10000000-… (MUKMAV, Stand 14.03.2025).

Eine Einordnung statt einer Rechtsbehauptung: Ob Abrechnungen im sozialrechtlichen Dreieck (Leistung für Klientinnen und Klienten, Rechnung an den Kostenträger) formal unter die Pflicht fallen, ist nicht explizit geregelt — maßgeblich ist die Praxis deines Kostenträgers; technisch nimmt die Landesverwaltung E-Rechnungen über das ZRE entgegen. Kläre den Kanal, bevor die erste Rechnung rausgeht. Wie du eine XRechnung erzeugst und was hineingehört, erklärt der Ratgeber XRechnung in der Jugend- und Eingliederungshilfe.

Und Lotsana? Der rote Faden dieser Seite ist die kurze Leine zwischen Träger und Land — genau darauf zahlt die Software ein, ohne Verkaufsprosa:

Mehr zum Arbeitsfeld insgesamt: Software für die Eingliederungshilfe.

Ein Land, ein Träger, eine Tür: Im Saarland zählen saubere Doku, belegbare Einsätze und eine XRechnung, die im ZRE-Portal ankommt. Genau dafür ist Lotsana gebaut — mit persönlicher Hilfe beim Einrichten. Geführt starten: 30 Tage kostenlos.

Häufige Fragen

Wer ist im Saarland Träger der Eingliederungshilfe?

Das Land selbst (LRVEGH-SAL § 1 Abs. 2, Stand: Juli 2026). Es gibt keine Aufteilung in örtliche und überörtliche Träger — und damit auch kein Grenzkriterium wie Alter oder Schulabschluss, das den Fall von einer Behörde zur nächsten schiebt. Die Einzelfallbearbeitung liegt landesweit beim Landesamt für Soziales (LAS) in Saarbrücken; das Sozialministerium (MASFG) verhandelt die Verträge und macht die Landesplanung.

Wer zahlt Schulbegleitung im Saarland?

Bei (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung das LAS — im ganzen Saarland dieselbe Behörde, mit landeseinheitlichen Formularen („Schulintegrationshilfe“). Bei (drohender) seelischer Behinderung ist das örtliche Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII) — die Jugendämter der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken. Stand: Juli 2026.

Muss ich E-Rechnungen an saarländische Behörden stellen?

Das Saarland kennt seit dem 01.01.2022 eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber (§ 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 eReVo-SL; Stand: Juli 2026). Ob Abrechnungen im sozialrechtlichen Dreieck formal darunter fallen, ist nicht explizit geregelt — maßgeblich ist die Praxis deines Kostenträgers. Technisch läuft der Empfang über das gemeinsame ZRE-Portal von Rheinland-Pfalz und Saarland; seit dem 01.02.2026 kommst du nur noch mit ELSTER-Unternehmenskonto („Mein Unternehmenskonto“) hinein.

Wo beantrage ich die Anerkennung nach § 45a SGB XI?

Beim Landkreis bzw. beim Regionalverband Saarbrücken am Sitz deines Angebots — im Einvernehmen mit den Pflegekassen und dem PKV-Verband (Stand: Juli 2026). Bei landesweitem Angebot führt eine Behörde federführend, die übrigen erteilen je einen Bescheid für ihr Gebiet. Für Helfende ohne Pflege-Berufsausbildung gilt eine Schulung von mindestens 30 Stunden; Beschäftigte gewerblicher Dienstleister ohne einschlägigen Berufsabschluss brauchen 160 Stunden.

Seit wann gilt der LRVEGH-SAL?

Der Landesrahmenvertrag Eingliederungshilfe Saarland (LRVEGH-SAL) nach § 131 SGB IX wurde im Juli 2020 geschlossen (laut BTHG-Umsetzungsbegleitung am 21.07.2020) und trat am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft. Fortgeschrieben wird er über die Vertragskommission Eingliederungshilfe Saarland — vor Verhandlungen deshalb den aktuellen Vertragsstand beim MASFG erfragen.


Quellen (Primärquellen, abgerufen 17.07.2026)

Stand: 17. Juli 2026. Diese Seite ist ein Informationsangebot der Lotsana — eine Arbeitshilfe, die keine Rechtsberatung ersetzt; verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde (LAS, MASFG, MBK, Landkreis/Regionalverband Saarbrücken, Jugendamt) sowie die jeweils geltenden Gesetzes- und Vertragstexte. Kontaktdaten, Leitweg-IDs und Vertragsanlagen können sich ändern — wir prüfen diese Seite halbjährlich. Hinweise auf Änderungen: kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.