Viele kurze Einsätze, Töpfe der Pflegekasse je Kunde, am Monatsende ein Nachweis mit Unterschrift und eine Sammelrechnung je Kasse. Lotsana ist für diesen Takt gebaut, für den Dienst mit einer Person genauso wie für den Verein mit Ehrenamtlichen.
Stand: 9. Oktober 2026. Die fachlichen Abschnitte auf dieser Seite sind eine Arbeitshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Verordnung deines Bundeslands, die Auskunft deiner Anerkennungsbehörde und die Vereinbarungen mit den Pflegekassen. Quellen mit Abrufdatum stehen am Seitenende.
Einsätze werden einmal angelegt oder aus der Wochenvorlage erzeugt; jede Kraft sieht am Handy ihren Tag mit Adresse und Zeit, die Leitung sieht, wer wo ist und wo noch eine Unterschrift fehlt. Die Warteliste zeigt Wohnort und Telefonnummer auf den ersten Blick, der Bewerberpool die Kräfte mit Qualifikation. Fahrten gehen ins Fahrtenbuch, Kilometer stehen am Monatsende je Kraft und je Kunde da.

Die Kraft spricht den Einsatz aufs Mikro, Lotsana macht einen Verlaufseintrag daraus; die Transkription läuft auf unserem Server in Deutschland. Der Kunde oder die Angehörige unterschreibt direkt am Einsatz auf dem Handy, wer lieber einmal im Monat unterschreibt, bekommt einen Monatslink. Schweigepflichtentbindung, Haftungsbeschränkung fürs Auto und die Einwilligung liegen als Erklärungen an der Akte.

Der § 45b-Lauf rechnet je Kunde ab und verteilt auf die Töpfe: Entlastungsbetrag, gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a, Rest privat. Kunden mit Abtretung bündelt er zu einer Sammelrechnung je Pflegekasse, der Nachweis hängt dran. Für Ehrenamtliche steht die Auszahlungsliste als CSV fürs Online-Banking bereit, die Jahresübersicht zeigt die Übungsleiterpauschale mit Ampel. Den DATEV-Export für die Steuerberatung macht Lotsana gleich mit.

Die Fragen kommen aus Gesprächen mit Diensten, die gerade gründen, die Anerkennung noch erwarten oder von Excel und Word kommen. Die Antworten gelten für den Stand oben.
Ein Betreuungsdienst nach § 71 Abs. 1a SGB XI ist ein zugelassener Dienst mit Versorgungsvertrag, der betreuerische Leistungen und Hilfen im Haushalt als Pflegesachleistung nach § 36 erbringt. Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a braucht statt des Versorgungsvertrags die Anerkennung des Bundeslands und wird meist über den Entlastungsbetrag nach § 45b bezahlt. Viele kleine Dienste sind beides nacheinander oder nebeneinander. In Lotsana sind Einsätze, Doku, Nachweise und Töpfe je Kunde für beide Wege dieselben; nur der Weg der Rechnung unterscheidet sich.
Jeder Kunde hat in seiner Akte den Reiter „Budgets“ mit seinen Töpfen und dem Stand je Topf. Der § 45b-Lauf verteilt den Monat heute so: zuerst der Entlastungsbetrag, dann der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a, wenn die Familie ihn freigegeben hat, und der Rest als Privatrechnung, wenn ihr das je Kunde so eingestellt habt. Der Entlastungsbetrag lässt sich ansparen, der Vorjahresrest gilt bis zum 30. Juni. Dass ihr je Kunde selbst wählt, welcher Topf zuerst leer wird, etwa weil eine Familie den Entlastungsbetrag aufsparen will, ist in Arbeit.
Über die Abtretung: Der Kunde tritt seinen Anspruch aus § 45b einmalig an euch ab, Lotsana bündelt alle Kunden mit Abtretung zu einer Sammelrechnung je Pflegekasse, der Leistungsnachweis mit den Unterschriften hängt dran. Wer heute die Stundenzettel in Kopie mit der Rechnung an die Kasse schickt, macht genau das weiter, nur ohne Abtippen.
Ja. Ehrenamtliche bekommen ein Zeit-Konto und tragen nur Stunden und Kilometer ein, am Handy oder als Papierzettel, den das Büro in einem Zug übernimmt. Lotsana rechnet die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale je Person mit, zeigt eine Jahresübersicht mit Ampel ab 80 und ab 100 Prozent und erzeugt die Auszahlungsliste als CSV fürs Online-Banking, Fahrtkosten getrennt.
Ja. Bis die Anerkennung da ist, rechnet ihr privat mit einer Vergütungsvereinbarung ab; die Einsätze, die Doku und die Nachweise laufen schon wie später. Kommt die Anerkennung, stellt ihr je Kunde auf den Entlastungsbetrag und die Abtretung um, ohne etwas neu einzutragen.
Das regelt jedes Bundesland in seiner Verordnung, meist 30 bis 40 Unterrichtseinheiten mit Auffrischung. In Lotsana hat jede Kraft ein Konto für Unterrichtseinheiten mit Pflicht und Frist, und die Schulungsnachweise liegen an der Person. Den anerkannten Kurs selbst bietet Lotsana nicht an, den macht ihr bei einem Anbieter eures Landes.
Teilweise, und das sagen wir offen: Lotsana erzeugt die Einsätze, die Nachweise mit Unterschrift und die Rechnung als PDF, ZUGFeRD-PDF oder XRechnung. Den elektronischen Datenträgeraustausch mit den Pflegekassen nach § 105 SGB XI macht Lotsana nicht. Wer Sachleistungen nach § 36 abrechnet, nutzt dafür wie bisher ein Abrechnungszentrum und Lotsana für alles davor.
Heute läuft Lotsana im Browser, am Handy genauso wie am Rechner, unter derselben Adresse. Legst du die Seite über „Teilen“ auf den Home-Bildschirm, öffnet sie sich wie eine App, ohne Adresszeile. Stempeln, Fahrten, Doku per Diktat und die Unterschrift am Einsatz gehen dort. Eine App für den App Store ist in Planung, ein Datum gibt es noch nicht.
Abgerechnet wird per Abtretung als Sammelrechnung je Kasse und als PDF, ZUGFeRD-PDF oder XRechnung. Den elektronischen Datenträgeraustausch nach § 105 SGB XI übernimmt bei Bedarf ein Abrechnungszentrum.
Stunden, Zuschläge und die Zahlen fürs Lohnbüro kommen aus Lotsana, die Lohnabrechnung selbst macht euer Lohnprogramm oder die Steuerberatung.
Lotsana führt die Unterrichtseinheiten und Nachweise je Kraft, den anerkannten Kurs macht ihr bei einem Anbieter eures Bundeslands.
Lotsana läuft im Browser und lässt sich auf den Home-Bildschirm legen. Eine App ist in Planung, ohne Datum.
Beim Einrichten des Testzugangs wählst du die Kachel Alltagshilfe & Betreuung. Dann sind Budgets (SGB XI), der § 45b-Lauf, Kassen und Abtretung, Fahrtenbuch, Zeit-Konten und die Jahresübersicht der Ehrenamtlichen eingeschaltet, alles andere bleibt aus, bis ihr es braucht.
Primärquellen, abgerufen am 9. Oktober 2026.
Stand: 9. Oktober 2026. Die fachlichen Abschnitte dieser Seite sind eine Arbeitshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Fachseite zur Alltagshilfe nach § 45a erklärt die Anerkennung je Bundesland, der Ratgeber Alltagshilfe oder Betreuungsdienst gründen den Weg dorthin.