Eine Krankmeldung um 6:40 Uhr, ein geteilter Dienst, zwei Fahrten dazwischen. Am Monatsende tippt jemand dieselben Stunden zum dritten Mal ab. Diese Seite zeigt, was rechtlich aufgezeichnet werden muss, wo es in kleinen Trägern praktisch klemmt und was Lotsana davon übernimmt.
Stand: 3. September 2026 · Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Arbeitsvertrag, Tarif und die Auskunft der zuständigen Stelle.
„Dienstplan" heißt in einem ambulanten Träger selten nur eine Schicht. Meistens laufen drei Planungslogiken nebeneinander, und jede erzeugt eine andere Art von Nachweis. Wer sie nicht auseinanderhält, tippt Stunden mehrfach ab.
| Was geplant wird | Wonach geplant wird | Woran es typischerweise scheitert |
|---|---|---|
| Die Schicht Wohngruppe, Nachtdienst, Bereitschaft |
Nach Besetzung: Wer ist an diesem Tag in diesem Bereich? Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag hängen an der Schicht, nicht am Klienten. | Der Plan hängt am Aushang, die Änderung im Kopf einer Person. Und die Zuschlagsstunden für Nacht, Sonntag und Feiertag rechnet am Monatsende jemand von Hand daneben. |
| Der Einsatz beim Klienten mobil, Schulbegleitung, BeWo, Alltagshilfe |
Nach Bedarf und Person: Diese Kraft, dieser Klient, diese Zeit. Aus dem Einsatz wird später der Nachweis fürs Amt oder die Kasse. | Zwischen zwei Einsätzen liegen 25 Minuten Fahrt, im Plan stehen 10. Und derselbe Klient ist versehentlich zweimal verplant. |
| Der Stundenplan Schulbegleitung, Kita-Assistenz |
Nach Wochenrhythmus: montags 8:00–13:00, dienstags 8:00–15:30. Über Monate bleibt das gleich, unterbrochen von Ferien und Schließzeiten. | Der immer gleiche Rhythmus wird trotzdem jeden Monat von Hand in die Leistungsliste übertragen, inklusive Ferien, die niemand aussparen sollte. |
Dazu kommt die vierte Größe, die keine Planung ist, sondern Pflicht: die tatsächlich geleistete Arbeitszeit jeder einzelnen Person. Die deckt sich mit keiner der drei Spalten. Dazwischen liegen Fahrzeit, Vor- und Nachbereitung, Übergaben und Doku.
Keine davon ist exotisch, und keine hat mit Schlamperei zu tun. Sie entstehen, weil Plan, Arbeitszeit, Leistungsnachweis und Lohn in den meisten kleinen Trägern in vier getrennten Dateien liegen.
Eine Kraft meldet sich krank. Die eigentliche Frage ist nicht „wer ist weg", sondern „was fällt dadurch aus": zwei Einsätze, eine Schicht, ein Hilfeplangespräch. Diese Liste steht in keinem Kalender. Sie entsteht durch Nachdenken, morgens, unter Druck.
Abwesenheit und Planung an einer Stelle, damit die Ausfallliste von selbst entsteht.Wer einspringt, entscheidet sich nach Erreichbarkeit, nicht nach Auslastung. Nach drei Monaten hat eine Kraft 40 Überstunden und eine andere ein Minus. Gemerkt wird das, wenn jemand kündigt.
Der Generator schlägt zuerst die Kraft mit den wenigsten geplanten Wochenstunden vor.Vormittags Schulbegleitung, abends Assistenz, dazwischen fünf Stunden Lücke. Solche Pläne sind im Sozialbereich normal und trotzdem heikel: Die elf Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG muss jemand mitdenken, und der Spätdienst am Vorabend zählt mit.
Der Generator verplant niemanden zweimal am selben Tag. Die elf Stunden über den Tageswechsel prüft er nicht. Im Dienstplan steht aber an der Schicht ein Hinweis, wenn bis zur nächsten weniger als elf Stunden Ruhe liegen, und beim Erfassen der Arbeitszeit ebenso.Zwischen Klient A (bis 11:00) und Klient B (ab 11:15) liegen real 25 Minuten Fahrt. Der Plan geht auf dem Papier auf und in der Wirklichkeit nicht. Die Kraft kommt zu spät, verkürzt den Einsatz oder fährt die Zeit unbezahlt.
Mit hinterlegtem Routing-Schlüssel meldet die Tourenansicht, was zeitlich nicht fahrbar ist.Am 30. sitzt jemand mit dem Dienstplan vor sich und schreibt die Stunden „so, wie sie gewesen sein müssten". Für MiLoG-Zwecke ist das wertlos: § 17 MiLoG verlangt die Aufzeichnung spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag.
Zeitnah erfassen und nach Ablauf der Frist automatisch festschreiben.Einmal in den Plan, einmal in den Leistungsnachweis fürs Amt, einmal in die Liste fürs Lohnbüro. Jede Abschrift ist eine Fehlerquelle. Die Abweichung fällt erst auf, wenn ein Kostenträger nachfragt oder der Lohn nicht stimmt.
Einmal erfassen, dann weiterreichen (ohne Doppeleingabe).Ob Plan, Arbeitszeit und Nachweis bei euch zusammenlaufen, entscheidet sich nicht an einer Funktionsliste, sondern an einem Dienstag mit Krankmeldung. Im Testzugang legst du eure eigenen Schichten, Stundenpläne und Einsätze an und schaust nach, was in genau diesen Situationen passiert: Ausfall am Morgen, geteilter Dienst, Fahrzeit zwischen zwei Klienten, Monatsende.
Das hier ist keine PDF, sondern der Zugang selbst. Wer die Arbeitszeit vorerst auf Papier führt, findet weiter unten eine Word-Vorlage für den Arbeitszeitnachweis; für den Dienstplan selbst gibt es keine, der ist in der Software. Zwei Minuten eintragen, Mail bestätigen, dann steht euer eigener, abgetrennter Bereich mit eigener Datenbank. 30 Tage, ohne Verpflichtung und ohne Zahlungsdaten. Geführt starten: 30 Tage kostenlos →
Hier wird viel durcheinandergeworfen. Drei Ebenen, die unabhängig voneinander gelten, plus ein Gesetzesvorhaben, das derzeit für Verunsicherung sorgt.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 entschieden, dass Arbeitgeber bereits nach geltendem Recht ein System einführen müssen, mit dem die Arbeitszeit der Beschäftigten erfasst wird, hergeleitet aus § 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG. Anlass war die Frage, ob ein Betriebsrat die Einführung elektronischer Zeiterfassung erzwingen kann; die Antwort war nein, gerade weil die Pflicht schon besteht (1 ABR 22/21). Eine Untergrenze nach Betriebsgröße nennt der Beschluss nicht.
Für geringfügig Beschäftigte gilt § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag aufgezeichnet, mindestens zwei Jahre aufbewahrt. Das trifft viele Schulbegleitungs- und Alltagshilfe-Dienste im Kern. Die Entlastung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung greift erst oberhalb von 4.461 € (bzw. 2.974 € bei nachgewiesener Zahlung über zwölf Monate) und hilft bei Minijobs also nicht.
Unabhängig davon verlangt § 16 Absatz 2 ArbZG, die über acht Stunden hinausgehende werktägliche Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Nachweise zwei Jahre aufzubewahren. Dazu kommen die Grenzen selbst: acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn mit Ausgleich (§ 3 ArbZG), und elf Stunden Ruhezeit, die in Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen unter den Bedingungen des § 5 Absatz 2 ArbZG um bis zu eine Stunde gekürzt werden darf, wenn ausgeglichen wird.
Das Bundesarbeitsministerium hat am 18.06.2026 einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Er sieht unter anderem vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich elektronisch aufzuzeichnen, mit nach Betriebsgröße gestaffelten Übergangsfristen und einer dauerhaften Ausnahme von der elektronischen Form für Betriebe bis zehn Beschäftigte (Details nach dem Kanzleibeitrag von Osborne Clarke, Sekundärquelle). Aufzeichnen müsste auch ein Kleinbetrieb, nur eben weiter auf Papier. Das ist geltendes Recht ausdrücklich noch nicht. Ein Referentenentwurf ist die Hausfassung eines Ministeriums. Davor liegen Ressortabstimmung, Kabinett, Bundestag und Bundesrat. Der Paritätische hielt es am 23.06.2026 für offen, ob der Entwurf in dieser Fassung überhaupt Gesetz wird (Verbandsmeldung, Sekundärquelle).
Praktisch heißt das: Wer heute sauber und zeitnah erfasst, erfüllt die geltenden Pflichten und hätte, falls die Reform so kommt, ohnehin nichts umzustellen. Wer wartet, wartet auf etwas, das ihn von der bestehenden Pflicht nicht befreit.
Fahrten zwischen zwei Einsätzen während des Dienstes sind Arbeitszeit. Für Beschäftigte ohne festen Arbeitsort (also für den klassischen mobilen Dienst) hat der Europäische Gerichtshof am 10.09.2015 entschieden, dass auch die Fahrt von zu Hause zum ersten und vom letzten Kunden nach Hause Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie ist (C-266/14, Tyco). Wichtig: Das ist eine arbeitsschutzrechtliche Einordnung. Ob und in welcher Höhe diese Zeit vergütet wird, ist eine andere Frage und richtet sich nach Arbeitsvertrag und Tarif. Für die Höchstarbeitszeit und die Ruhezeit zählt sie mit.
Weiterlesen, kostenlos und ohne E-Mail-Adresse: MiLoG-Zeiterfassung in der Schulbegleitung: was bei Minijobs und Stundenplan-Kräften konkret aufzuzeichnen ist.
Eine Word-Datei mit zwei Blättern und einer Anleitung. Blatt 1 ist die Vollversion für Dienste mit Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Blatt 2 die Kurzversion für Schulbegleitung, Kita-Assistenz und Fachleistungsstunden. Für Träger, die ihre Arbeitszeit auf Papier führen oder ein Blatt brauchen, das sie einem Prüfer hinlegen können.
Spalten für Wegezeit, Sonntag und Feiertag, Nacht 20 bis 6 Uhr, davon 0 bis 4 Uhr, Bereitschaft und Rufbereitschaft. Daraus rechnet das Lohnbüro die steuerfreien Zuschläge nach § 3b EStG. Eine graue Wochenabschluss-Zeile mit dem Datum der Aufzeichnung, als Beleg für die Sieben-Tage-Frist aus § 17 MiLoG und § 19 AEntG. Fußfelder für verkürzte Ruhezeiten und ihren Ausgleich nach § 5 Abs. 2 ArbZG und für Ersatzruhetage nach Sonntagsarbeit.
Dazu eine Anleitung mit einer durchgerechneten Woche: geteilter Dienst, vergebliche Fahrt, Nachtdienst über Mitternacht, ein Sonntag, und was die Lohnabrechnung daraus macht. Die Mindestlohn-Kontrollrechnung mit den Sätzen der 7. PflegeArbbV, neun Stellen, an denen ein Nachweis bei der Prüfung hängen bleibt, und der Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz, ausdrücklich als Entwurf gekennzeichnet. Alle fünf steuerfreien Zuschlagssätze stehen auf dem Blatt, auch die 150 % für den 24.12. ab 14 Uhr, den 25. und 26.12. und den 1. Mai; nachrechnen kannst du sie im Zuschlagsrechner.
Die meisten Listen kennen eine Zelle „von“ und eine Zelle „bis“. Ein Nachtdienst von 20 bis 6 Uhr endet aber am nächsten Kalendertag, und die Stunden zwischen 0 und 4 Uhr haben einen anderen Zuschlagssatz als der Rest der Nacht. Beginnt der Dienst am Sonntag, zählt die Arbeit bis 4 Uhr Montag noch als Sonntagsarbeit. Ein 24-Stunden-Dienst ist zum Teil Arbeitszeit und zum Teil Bereitschaft, und beides wird anders bezahlt. Das passt in keine Zeile mit zwei Uhrzeiten.
Die Vorlage hat dafür eigene Spalten. Die Nachtdienst-Zeile gehört zum Tag, an dem der Dienst beginnt, und die Endzeit bekommt ein „(+1)“. Auf Papier musst du den Tageswechsel selbst kennzeichnen. Im Dienstplan von Lotsana ist derselbe Nachtdienst eine Schicht: Liegt „Bis“ vor „Von“, endet sie am Folgetag, und die Stunden werden über Mitternacht gerechnet. Wie das läuft, steht weiter unten.
Word-Datei zum Anpassen: Blatt 1 mit 13 Spalten für Nacht, Sonntag, Feiertag und Bereitschaft, Blatt 2 mit acht Spalten für Dienste ohne Zuschläge, beide mit Wochenabschluss-Zeile, Ruhezeit-Feldern und Unterschriften. Dazu die Anleitung mit Ausfüllbeispiel. Platzhalter für Logo und Trägerdaten sind schon drin.
Klare Ansage statt Kleingedrucktem: Die Word-Datei kommt per E-Mail. Name und E-Mail eintragen, Bestätigungslink klicken, Download-Link ist da. Dazu bekommst du die Praxis-Serie „Abrechnung ohne Rückläufer“ und Infos zu Lotsana. Vorlage und Mails gibt es nur zusammen, deshalb ist der Haken Pflicht. Abmelden geht jederzeit mit einem Klick. Zeitpunkt und IP speichern wir als Nachweis der Einwilligung.
Stand der Vorlage: September 2026, die Normtexte darin sind am 06.08.2026 gegengelesen. Die Pflegemindestlöhne in der Anleitung gelten bis 30.06.2027, die Sätze ab 01.07.2027 stehen daneben. Der Arbeitszeitnachweis bleibt im Betrieb; was an den Kostenträger geht, ist der Leistungsnachweis, und dafür gibt es eigene Vorlagen. Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung.
Kein Funktionskatalog, sondern der Weg, den eine Stunde in Lotsana nimmt, und die Stellen, an denen sie nicht neu getippt werden muss.
Der Dienstplan zeigt die Woche mit Datum, Person, Zeit und Bereich. Je Schicht lässt sich ein Zuschlagskennzeichen setzen (Nacht 25 %, Sonntag 50 %, Feiertag 100 %), und die Zuschlagsstunden werden daraus gerechnet und in der Wochenansicht mit angezeigt. Ein durchgehender Nachtdienst über Mitternacht ist dabei eine Schicht: Liegt „Bis" vor „Von", endet sie am Folgetag, und die Stunden werden über den Tageswechsel gerechnet, die Zeitumstellung eingerechnet. Trägst du für „Von" und „Bis" dieselbe Uhrzeit ein, fragt die Maske nach, ob wirklich ein voller 24-Stunden-Dienst gemeint ist.
Für wiederkehrende Muster gibt es einen Generator: Du gibst Woche, Wochentage, Uhrzeit, Bereich und die Zahl der benötigten Kräfte an, optional gefiltert nach Funktion. Lotsana schlägt dann Personen vor, die aktiv sind, an dem Tag noch nicht verplant sind und keine Abwesenheit haben. Sortiert sind sie danach, wer in dieser Woche bisher am wenigsten geplante Stunden hat. Wo nicht genug Kräfte übrig sind, steht die Lücke ausdrücklich als Lücke da, statt lautlos zu verschwinden. Erst nach deiner Prüfung wird der Vorschlag übernommen.
Ansehen darf den Plan jede angemeldete Person. Ändern nur, wer das Recht „Dienstplanung" hat. Verwaltung und Leitung haben es im Standard, Fachkräfte bewusst nicht.

Urlaub und Krankmeldung trägt die Mitarbeiterin selbst ein, mit den Knöpfen „Urlaub“ und „Krank“ auf ihrer Startseite, auch am Handy. Die Leitung bekommt eine Meldung in der Glocke und entscheidet unter „Anträge im Team“. Der Nutzen entsteht danach: Auf dem Dashboard steht nicht nur, wer heute fehlt, sondern welche Schichten, Einsätze und Termine dadurch offen sind, mit direktem Sprung in den Dienstplan. Das ist genau die Liste, die man sonst morgens im Kopf zusammensucht.
Wer einspringt, entscheidest weiterhin du. Aber der Generator kennt die Abwesenheiten und schlägt niemanden vor, der im Urlaub oder krankgemeldet ist. Diese Sicht auf das Personal hängt am Recht „Personalakte und Zeiten aller Personen". Eine Fachkraft sieht die Krankmeldungen der Kolleginnen also nicht.

Ein Zeiteintrag besteht aus Datum, Von, Bis, Pause in Minuten, Art (Arbeit, Fortbildung, Bereitschaft, Nachtdienst) und Notiz, auf Wunsch mit einer eigenen Tätigkeit wie Dokumentation oder Teamsitzung. Daraus entsteht je Monat ein Stundenkonto je Person. Das Soll richtet sich nach den Arbeitstagen der Person. Urlaub, Krankheit, gesetzliche Feiertage nach Bundesland und eure freien Tage schreibt Lotsana mit dem Soll des Tages gut; ein Minus entsteht nur an Tagen, an denen Zeit fehlt. Mehr- und Minusstunden gehen in den nächsten Monat mit.
Der entscheidende Teil ist die Festschreibung: Ein nächtlicher Lauf schreibt einen Eintrag fest, wenn zwei Dinge zutreffen. Der Arbeitstag liegt mehr als sieben Tage zurück, und der Eintrag selbst steht seit sieben Tagen im System. Die erste Frist steht in § 17 MiLoG. Die zweite gibt es, damit ein nachgetragener Dienst nicht schon in der nächsten Nacht unkorrigierbar ist, bevor ihn jemand prüfen konnte. Danach ändert die Mitarbeiterin den Eintrag nicht mehr selbst. An der Zeile steht „Korrektur melden“: Sie trägt die richtige Zeit und einen Grund ein, und die Leitung gibt unter „Anträge im Team“ frei. Wer möchte, dass Mitarbeitende feste Zeiten weiter selbst korrigieren, stellt das in den Einstellungen um. Änderungen davor landen im Audit-Log. Für eine Prüfung gibt es einen eigenen Prüfreport je Monat: Beginn, Ende und Dauer je Tag und Person, dazu der Festschreibe-Status je Eintrag.
Ein Zeiteintrag, der aus einem geplanten Einsatz entstanden ist, bleibt an diesen Einsatz gekoppelt, solange er offen ist. Ist er festgeschrieben, hält die Sperre auch über den Einsatz: Verschiebst du den Einsatz, ändert Lotsana die Arbeitszeit nicht mit und sagt dir das; löschst du den Einsatz, bleibt der festgeschriebene Eintrag stehen und wird nur von der Planung gelöst. Eine Korrektur gehört dann in die Zeiterfassung, nicht in den Plan.
Wichtig für die Planung: Die eigene Arbeitszeit darf ab Werk jede Rolle erfassen, dafür muss niemand erst etwas freigeben. Die Zeiterfassung hat ein eigenes Recht, und das steht im Standard für alle auf an. Getrennt davon steht das Recht „Personalakte und Zeiten aller Personen": Es entscheidet, wer Zeiten für andere einträgt und sieht, und liegt im Standard bei der Leitung.

Für Dienste, die von Klient zu Klient fahren, gibt es eine Tagesansicht je Kraft. Sie prüft zwei Dinge von selbst: ob sich zwei Einsätze derselben Person zeitlich überschneiden, und ob derselbe Klient zur gleichen Zeit bei zwei verschiedenen Kräften steht.
Kennzahlen gibt es je Tour immer: Termine, Betreuungszeit, Fahrzeit, Kilometer, Fahrtkosten nach deinem hinterlegten €/km-Satz und die Produktivquote (Betreuungszeit geteilt durch Betreuung plus Fahrt). Ohne weitere Einstellung sind Fahrzeit und Kilometer allerdings eine offen ausgewiesene Pauschale von 15 Minuten und 8 Kilometern je Anfahrt, keine echte Strecke.
Erst wenn du einen Schlüssel für den Routendienst OpenRouteService hinterlegst, kommt die Straßenrechnung dazu: Adressen werden geokodiert, die Reihenfolge der Stopps als Vorschlag optimiert, und die Tour meldet, wenn sie nicht fahrbar ist. Dann steht da: „von A (bis 11:00) zu B (11:15): ca. 25 Minuten Fahrt, aber nur 15 Minuten Zeit". Diese Erreichbarkeitswarnung und der Reihenfolge-Vorschlag hängen am Schlüssel; ohne ihn bleibt es bei den beiden Konflikt-Prüfungen oben und der Pauschale.
Ohne Planungsrecht sieht eine Fachkraft in dieser Ansicht ausschließlich ihre eigenen Einsätze, nicht die Adressen der Klienten anderer Kolleginnen.

Das häufigste Versprechen in diesem Markt ist „alles hängt zusammen". Hier steht, an welchen Stellen das in Lotsana stimmt und an welchen nicht.
Aus einem geplanten Einsatz wird per Häkchen der Arbeitszeit-Eintrag; änderst du Datum oder Uhrzeit des Einsatzes, ändert sich der Zeiteintrag mit, und beim Löschen verschwindet er wieder. Bei Schulbegleitung und Kita-Assistenz erzeugt der Generator aus dem hinterlegten Stundenplan die Leistungen eines ganzen Monats. Ferien und Schließzeiten werden ausgespart, der Bewilligungszeitraum wird eingehalten, bereits vorhandene Einträge übersprungen. Und die Lohn-Vorbereitung baut ihre Monatszeilen selbst zusammen: Ist-Stunden und Sonntagsstunden aus der Zeiterfassung, Zuschlagsstunden aus dem Dienstplan, Urlaubs-, Krank- und sonstige Abwesenheitstage aus den Anträgen. Raus geht das als CSV oder in den Formaten DATEV LODAS, DATEV Lohn und KIDICAP.
Arbeitszeit und abrechenbare Leistung sind in Lotsana zwei verschiedene Dinge, und das ist Absicht. Sie decken sich in der Praxis nicht: Fahrzeit, Übergabe, Doku und Vorbereitung sind Arbeitszeit, aber nicht automatisch Fachleistungsstunde. Ein System, das beides gleichsetzt, produziert entweder zu niedrige Stundenkonten oder zu hohe Rechnungen. Deshalb: gemeinsame Quelle, wo es passt (der Einsatz), getrennte Bücher, wo es sein muss. Eine Schicht im Dienstplan erzeugt aus demselben Grund keinen Zeiteintrag. Geplant ist nicht geleistet.
Damit du nicht auf einer falschen Annahme kaufst: Das hier kann die Software bewusst oder derzeit nicht.
Stempeln geht: Beim Anfangen drückst du auf „Kommen“, beim Aufhören auf „Gehen“, und Lotsana legt daraus denselben Zeiteintrag an, den du sonst tippst. Was es nicht gibt, ist Hardware: kein Wandgerät, kein Chip, keine Karte. Gestempelt wird im Browser, auf Rechner, Tablet oder Handy; Lotsana lässt sich als App auf den Startbildschirm legen. Wer ein Hardware-Terminal braucht, braucht ein zusätzliches System. Und wer das Ausstempeln vergisst, bekommt keine erfundene Endzeit: Lotsana fragt beim nächsten Öffnen nach und meldet den offenen Stempel an die Leitung.
Die gesetzlichen Feiertage aller 16 Bundesländer kennt Lotsana in der Arbeitszeit: Im Stundenkonto schreibt es das Soll des Tages gut, und in der Lohn-Vorbereitung stehen die Stunden, die jemand an einem Feiertag gearbeitet hat, in einer eigenen Spalte. Im Dienstplan setzt du das Feiertags-Kennzeichen an der Schicht weiter selbst; die Sonntagsstunden erkennt das System am Datum. Was steuerlich hinter Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen steckt, rechnet der Zuschlagsrechner vor.
Der Generator verplant niemanden zweimal am selben Tag, und die Tourenansicht meldet Überschneidungen bei Einsätzen. Gesperrt wird im Plan nichts. Im Dienstplan steht an der Schicht ein Hinweis, wenn bis zur nächsten weniger als elf Stunden Ruhe liegen oder an einem Tag mehr als zehn Stunden geplant sind; Wochenhöchstgrenzen prüft der Plan nicht. Das bleibt bei der Person, die plant. In der erfassten Arbeitszeit stehen dieselben Hinweise, dazu zu wenig Pause.
Das Fahrtenbuch erfasst Datum, Strecke, Kilometer, Zweck, Fahrzeug und rechnet die Erstattung mit deinem hinterlegten €/km-Satz. Es schreibt aber keine Arbeitszeit fort. Wegezeiten, die als Arbeitszeit gelten, müssen als Zeiteintrag erfasst werden. Die Tourenrechnung liefert dafür die Minuten, bucht sie aber nicht.
Lotsana bereitet Stunden und Fehlzeiten auf und liefert die Datei fürs Lohnbüro. Es rechnet keine Löhne, führt keine Sozialversicherung ab und ersetzt kein Lohnprogramm. Die Zuschlagsstunden sind eine Zulieferung, keine Abrechnung.
Ob eine Wegezeit vergütungspflichtig ist, ob euer Tarif Bereitschaft anders bewertet, ob eine Ruhezeitkürzung zulässig ist: Das entscheidet nicht die Software. Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung.
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber schon nach geltendem Recht verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit erfasst wird, hergeleitet aus § 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG. Eine Betriebsgrößen-Untergrenze nennt der Beschluss nicht. Elektronisch muss es nach geltendem Recht nicht sein; wie erfasst wird, ist bislang offen.
Für geringfügig Beschäftigte greift § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Die Entlastung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung hilft hier nicht. Sie greift erst weit oberhalb typischer Minijob-Entgelte. Mehr dazu im Ratgeber MiLoG in der Schulbegleitung.
Fahrten zwischen zwei Einsätzen während des Dienstes sind Arbeitszeit. Für Beschäftigte ohne festen Arbeitsort hat der Europäische Gerichtshof am 10.09.2015 (C-266/14, Tyco) außerdem entschieden, dass auch die Fahrt von zu Hause zum ersten und vom letzten Kunden nach Hause Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie ist. Das ist eine arbeitsschutzrechtliche Einordnung. Ob und wie diese Zeit vergütet wird, richtet sich nach Arbeitsvertrag und Tarif.
Die Krankmeldung kommt über den Self-Service der Mitarbeitenden herein, die Leitung bekommt eine Benachrichtigung. Auf dem Dashboard steht danach nicht nur, wer heute fehlt, sondern welche Schichten, Einsätze und Termine dadurch offen sind, mit Sprung in den Dienstplan. Wer einspringt, entscheidest weiterhin du; der Generator berücksichtigt Abwesenheiten und schlägt Kräfte mit wenig geplanten Wochenstunden zuerst vor. Für die Schulbegleitung speziell: Schulbegleitung fällt aus.
Die Stempeluhr gibt es, die Hardware dazu nicht. Beim Anfangen drückst du auf „Kommen“, dazwischen auf „Pause“ und „Weiter“, beim Aufhören auf „Gehen“; daraus entsteht derselbe Zeiteintrag mit Datum, Von, Bis und Pause, den du sonst tippst, und es gelten dieselben Regeln. Tippen geht weiterhin, und aus einem geplanten Einsatz lässt sich die Arbeitszeit per Häkchen übernehmen. Was es nicht gibt, ist ein Wandterminal, ein Chip oder eine Karte. Wer das braucht, braucht ein zusätzliches System.
Der Leistungsnachweis geht an den Kostenträger und zeigt, welche Leistung beim Klienten erbracht wurde. Der Arbeitszeitnachweis bleibt im Betrieb und zeigt, wie lange jemand gearbeitet hat. Die Zahlen weichen systematisch voneinander ab, weil Wegezeit, Dokumentationszeit und vergebliche Fahrten im Arbeitszeitnachweis stehen und in aller Regel nicht im Leistungsnachweis. Wer ein Formular für beides baut, bekommt eines, das für nichts taugt. Word-Vorlagen gibt es für beides: den Arbeitszeitnachweis weiter oben auf dieser Seite, die Leistungsnachweise unter Vorlagen.
Dort, wo geplant und geleistet dasselbe ist: ja. Aus einem geplanten Einsatz wird per Häkchen der Arbeitszeit-Eintrag, aus dem hinterlegten Stundenplan einer Schulbegleitung erzeugt Lotsana die Leistungen eines Monats. Arbeitszeit und abrechenbare Leistung bleiben aber bewusst zwei getrennte Größen. Sie decken sich in der Praxis nicht, weil Fahrzeit, Vor- und Nachbereitung und indirekte Zeit dazwischenliegen.
Mehr davon, kostenlos im Ratgeber: Zuschläge & Arbeitszeit im ambulanten Sozialdienst · Ferien- und Vertretungsplanung · Personalbedarfs-Rechner · Scheinselbstständigkeit im Sozialbereich
Es gibt hier keine Referenzliste und keine Zitate zufriedener Träger, weil es beides noch nicht gibt. Was es gibt: 30 Tage zum Ausprobieren mit euren eigenen Dienstplänen, ohne Zahlungsdaten. Der ehrlichste Test ist eine echte Woche: eine Krankmeldung, ein geteilter Dienst, ein Monatsende. Geführt starten →
Primärquellen
Sekundärquellen, ausdrücklich als solche gekennzeichnet, weil zum Referentenentwurf noch keine amtliche Fassung vorliegt:
Stand: 3. September 2026. Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und die Auskunft der zuständigen Stelle. Der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist kein geltendes Recht; ob und in welcher Fassung er Gesetz wird, war beim letzten Gegenlesen am 06.08.2026 offen. Hinweise auf Änderungen gern an kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.
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