Eine Krankmeldung um 6:40 Uhr, ein geteilter Dienst, zwei Fahrten dazwischen – und am Monatsende tippt jemand dieselben Stunden zum dritten Mal ab. Diese Seite zeigt, was rechtlich aufgezeichnet werden muss, wo es in kleinen Trägern praktisch klemmt und was Lotsana davon übernimmt.
Stand: 5. August 2026 · Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung – verbindlich sind Arbeitsvertrag, Tarif und die Auskunft der zuständigen Stelle.
„Dienstplan" heißt in einem ambulanten Träger selten nur eine Schicht. Meistens laufen drei Planungslogiken nebeneinander – und jede erzeugt eine andere Art von Nachweis. Wer sie nicht auseinanderhält, tippt Stunden mehrfach ab.
| Was geplant wird | Wonach geplant wird | Woran es typischerweise scheitert |
|---|---|---|
| Die Schicht Wohngruppe, Nachtdienst, Bereitschaft |
Nach Besetzung: Wer ist an diesem Tag in diesem Bereich? Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag hängen an der Schicht, nicht am Klienten. | Der Plan hängt am Aushang, die Änderung im Kopf einer Person. Und die Zuschlagsstunden für Nacht, Sonntag und Feiertag rechnet am Monatsende jemand von Hand daneben. |
| Der Einsatz beim Klienten mobil, Schulbegleitung, BeWo, Alltagshilfe |
Nach Bedarf und Person: Diese Kraft, dieser Klient, diese Zeit. Aus dem Einsatz wird später der Nachweis fürs Amt oder die Kasse. | Zwischen zwei Einsätzen liegen 25 Minuten Fahrt, im Plan stehen 10. Und derselbe Klient ist versehentlich zweimal verplant. |
| Der Stundenplan Schulbegleitung, Kita-Assistenz |
Nach Wochenrhythmus: montags 8:00–13:00, dienstags 8:00–15:30 – über Monate gleich, unterbrochen von Ferien und Schließzeiten. | Der immer gleiche Rhythmus wird trotzdem jeden Monat von Hand in die Leistungsliste übertragen – inklusive Ferien, die niemand aussparen sollte. |
Dazu kommt die vierte Größe, die keine Planung ist, sondern Pflicht: die tatsächlich geleistete Arbeitszeit jeder einzelnen Person. Die deckt sich mit keiner der drei Spalten – dazwischen liegen Fahrzeit, Vor- und Nachbereitung, Übergaben und Doku.
Keine davon ist exotisch, und keine hat mit Schlamperei zu tun. Sie entstehen, weil Plan, Arbeitszeit, Leistungsnachweis und Lohn in den meisten kleinen Trägern in vier getrennten Dateien liegen.
Eine Kraft meldet sich krank. Die eigentliche Frage ist nicht „wer ist weg", sondern „was fällt dadurch aus": zwei Einsätze, eine Schicht, ein Hilfeplangespräch. Diese Liste steht in keinem Kalender – sie entsteht durch Nachdenken, morgens, unter Druck.
Abwesenheit und Planung an einer Stelle, damit die Ausfallliste von selbst entsteht.Wer einspringt, entscheidet sich nach Erreichbarkeit, nicht nach Auslastung. Nach drei Monaten hat eine Kraft 40 Überstunden und eine andere ein Minus – gemerkt wird das, wenn jemand kündigt.
Der Generator schlägt zuerst die Kraft mit den wenigsten geplanten Wochenstunden vor.Vormittags Schulbegleitung, abends Assistenz – dazwischen fünf Stunden Lücke. Solche Pläne sind im Sozialbereich normal und trotzdem heikel: Die elf Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG muss jemand mitdenken, und der Spätdienst am Vorabend zählt mit.
Der Generator verplant niemanden zweimal am selben Tag – die elf Stunden über den Tageswechsel prüft er nicht.Zwischen Klient A (bis 11:00) und Klient B (ab 11:15) liegen real 25 Minuten Fahrt. Der Plan geht auf dem Papier auf und in der Wirklichkeit nicht. Die Kraft kommt zu spät, verkürzt den Einsatz oder fährt die Zeit unbezahlt.
Mit hinterlegtem Routing-Schlüssel meldet die Tourenansicht, was zeitlich nicht fahrbar ist.Am 30. sitzt jemand mit dem Dienstplan vor sich und schreibt die Stunden „so, wie sie gewesen sein müssten". Für MiLoG-Zwecke ist das wertlos: § 17 MiLoG verlangt die Aufzeichnung spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag.
Zeitnah erfassen und nach Ablauf der Frist automatisch festschreiben.Einmal in den Plan, einmal in den Leistungsnachweis fürs Amt, einmal in die Liste fürs Lohnbüro. Jede Abschrift ist eine Fehlerquelle – und die Abweichung fällt erst auf, wenn ein Kostenträger nachfragt oder der Lohn nicht stimmt.
Einmal erfassen, dann weiterreichen (ohne Doppeleingabe).Ob Plan, Arbeitszeit und Nachweis bei euch zusammenlaufen, entscheidet sich nicht an einer Funktionsliste, sondern an einem Dienstag mit Krankmeldung. Im Testzugang legst du eure eigenen Schichten, Stundenpläne und Einsätze an und schaust nach, was in genau diesen Situationen passiert: Ausfall am Morgen, geteilter Dienst, Fahrzeit zwischen zwei Klienten, Monatsende.
Ehrlich dazu: Für Dienstplan und Arbeitszeitaufzeichnung haben wir keine Word-Vorlage zum Herunterladen – das hier ist keine PDF, sondern der Zugang selbst. Zwei Minuten eintragen, Mail bestätigen, dann steht euer eigener, abgetrennter Bereich mit eigener Datenbank. 30 Tage, ohne Verpflichtung und ohne Zahlungsdaten. Geführt starten: 30 Tage kostenlos →
Hier wird viel durcheinandergeworfen. Drei Ebenen, die unabhängig voneinander gelten, plus ein Gesetzesvorhaben, das derzeit für Verunsicherung sorgt.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 entschieden, dass Arbeitgeber bereits nach geltendem Recht ein System einführen müssen, mit dem die Arbeitszeit der Beschäftigten erfasst wird – hergeleitet aus § 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG. Anlass war die Frage, ob ein Betriebsrat die Einführung elektronischer Zeiterfassung erzwingen kann; die Antwort war nein, gerade weil die Pflicht schon besteht (1 ABR 22/21). Eine Untergrenze nach Betriebsgröße nennt der Beschluss nicht.
Für geringfügig Beschäftigte gilt § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag aufgezeichnet, mindestens zwei Jahre aufbewahrt. Das trifft viele Schulbegleitungs- und Alltagshilfe-Dienste im Kern. Die Entlastung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung greift erst oberhalb von 4.461 € (bzw. 2.974 € bei nachgewiesener Zahlung über zwölf Monate) und hilft bei Minijobs also nicht.
Unabhängig davon verlangt § 16 Absatz 2 ArbZG, die über acht Stunden hinausgehende werktägliche Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Nachweise zwei Jahre aufzubewahren. Dazu kommen die Grenzen selbst: acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn mit Ausgleich (§ 3 ArbZG), und elf Stunden Ruhezeit, die in Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen unter den Bedingungen des § 5 Absatz 2 ArbZG um bis zu eine Stunde gekürzt werden darf, wenn ausgeglichen wird.
Das Bundesarbeitsministerium hat am 18.06.2026 einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Er sieht unter anderem vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich elektronisch aufzuzeichnen – mit nach Betriebsgröße gestaffelten Übergangsfristen und einer dauerhaften Ausnahme von der elektronischen Form für Betriebe bis zehn Beschäftigte (Details nach dem Kanzleibeitrag von Osborne Clarke, Sekundärquelle). Aufzeichnen müsste auch ein Kleinbetrieb – nur eben weiter auf Papier. Das ist geltendes Recht ausdrücklich noch nicht. Ein Referentenentwurf ist die Hausfassung eines Ministeriums – davor liegen Ressortabstimmung, Kabinett, Bundestag und Bundesrat. Der Paritätische hielt es am 23.06.2026 für offen, ob der Entwurf in dieser Fassung überhaupt Gesetz wird (Verbandsmeldung, Sekundärquelle).
Praktisch heißt das: Wer heute sauber und zeitnah erfasst, erfüllt die geltenden Pflichten – und hätte, falls die Reform so kommt, ohnehin nichts umzustellen. Wer wartet, wartet auf etwas, das ihn von der bestehenden Pflicht nicht befreit.
Fahrten zwischen zwei Einsätzen während des Dienstes sind Arbeitszeit. Für Beschäftigte ohne festen Arbeitsort – also für den klassischen mobilen Dienst – hat der Europäische Gerichtshof am 10.09.2015 entschieden, dass auch die Fahrt von zu Hause zum ersten und vom letzten Kunden nach Hause Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie ist (C-266/14, Tyco). Wichtig: Das ist eine arbeitsschutzrechtliche Einordnung. Ob und in welcher Höhe diese Zeit vergütet wird, ist eine andere Frage und richtet sich nach Arbeitsvertrag und Tarif. Für die Höchstarbeitszeit und die Ruhezeit zählt sie mit.
Weiterlesen, kostenlos und ohne E-Mail-Adresse: MiLoG-Zeiterfassung in der Schulbegleitung – was bei Minijobs und Stundenplan-Kräften konkret aufzuzeichnen ist.
Kein Funktionskatalog, sondern der Weg, den eine Stunde in Lotsana nimmt – und die Stellen, an denen sie nicht neu getippt werden muss.
Der Dienstplan zeigt die Woche mit Datum, Person, Zeit und Bereich. Je Schicht lässt sich ein Zuschlagskennzeichen setzen – Nacht 25 %, Sonntag 50 %, Feiertag 100 % –, und die Zuschlagsstunden werden daraus gerechnet und in der Wochenansicht mit angezeigt. Eine Schicht liegt dabei innerhalb eines Kalendertags: „Bis" muss nach „Von" liegen. Ein durchgehender Nachtdienst über Mitternacht lässt sich also nicht als eine einzelne Schicht eintragen.
Für wiederkehrende Muster gibt es einen Generator: Du gibst Woche, Wochentage, Uhrzeit, Bereich und die Zahl der benötigten Kräfte an, optional gefiltert nach Funktion. Lotsana schlägt dann Personen vor, die aktiv sind, an dem Tag noch nicht verplant sind und keine Abwesenheit haben – sortiert danach, wer in dieser Woche bisher am wenigsten geplante Stunden hat. Wo nicht genug Kräfte übrig sind, steht die Lücke ausdrücklich als Lücke da, statt lautlos zu verschwinden. Erst nach deiner Prüfung wird der Vorschlag übernommen.
Ansehen darf den Plan jede angemeldete Person. Ändern nur, wer das Recht „Dienstplanung" hat – Standard für Verwaltung und Leitung, für Fachkräfte bewusst nicht.

Urlaubsantrag und Krankmeldung gibt die Mitarbeiterin selbst im Self-Service ein; die Leitung bekommt sofort eine Benachrichtigung. Der Nutzen entsteht danach: Auf dem Dashboard steht nicht nur, wer heute fehlt, sondern welche Schichten, Einsätze und Termine dadurch offen sind – mit direktem Sprung in den Dienstplan. Das ist genau die Liste, die man sonst morgens im Kopf zusammensucht.
Wer einspringt, entscheidest weiterhin du. Aber der Generator kennt die Abwesenheiten und schlägt niemanden vor, der im Urlaub oder krankgemeldet ist. Diese Sicht auf das Personal ist an das Recht „Personal & Zeiterfassung" gebunden – eine Fachkraft sieht die Krankmeldungen der Kolleginnen also nicht.

Ein Zeiteintrag besteht aus Datum, Von, Bis, Pause in Minuten, Art (Arbeit, Fortbildung, Bereitschaft, Nachtdienst) und Notiz. Daraus entsteht je Monat ein Stundenkonto je Person: Ist gegen ein Soll, das aus den vertraglichen Wochenstunden hochgerechnet wird, mit Differenz in Plus oder Minus.
Der entscheidende Teil ist die Festschreibung: Ein nächtlicher Lauf schreibt alle Einträge fest, deren Arbeitstag mehr als sieben Tage zurückliegt – exakt die Frist aus § 17 MiLoG. Danach lässt sich der Eintrag in der Zeiterfassung weder ändern noch löschen; die Maske sagt das auch ausdrücklich, statt still zu scheitern. Änderungen davor landen im Audit-Log. Für eine Prüfung gibt es einen eigenen Prüfreport je Monat: Beginn, Ende und Dauer je Tag und Person, dazu der Festschreibe-Status je Eintrag.
Eine Einschränkung, die du kennen solltest: Ein Zeiteintrag, der aus einem geplanten Einsatz entstanden ist, bleibt an diesen Einsatz gekoppelt. Verschiebst oder löschst du den Einsatz, zieht der Zeiteintrag mit – auch dann noch, wenn er bereits festgeschrieben ist. Die Sperre greift heute nur in der Zeiterfassung selbst.
Wichtig für die Planung: Das Recht „Personal & Zeiterfassung" liegt im Standard bei der Leitung. Wenn Mitarbeitende ihre Zeiten selbst erfassen sollen – und genau das ist der zeitnahe Weg –, muss das Recht in den Rollen-Rechten freigegeben werden. Das ist eine bewusste Entscheidung, keine Kleinigkeit im Hintergrund.

Für Dienste, die von Klient zu Klient fahren, gibt es eine Tagesansicht je Kraft. Sie prüft zwei Dinge von selbst: ob sich zwei Einsätze derselben Person zeitlich überschneiden – und ob derselbe Klient zur gleichen Zeit bei zwei verschiedenen Kräften steht.
Kennzahlen gibt es je Tour immer: Termine, Betreuungszeit, Fahrzeit, Kilometer, Fahrtkosten nach deinem hinterlegten €/km-Satz und die Produktivquote (Betreuungszeit geteilt durch Betreuung plus Fahrt). Ohne weitere Einstellung sind Fahrzeit und Kilometer allerdings eine offen ausgewiesene Pauschale von 15 Minuten und 8 Kilometern je Anfahrt – keine echte Strecke.
Erst wenn du einen Schlüssel für den Routendienst OpenRouteService hinterlegst, kommt die Straßenrechnung dazu: Adressen werden geokodiert, die Reihenfolge der Stopps als Vorschlag optimiert, und die Tour meldet, wenn sie nicht fahrbar ist – „von A (bis 11:00) zu B (11:15): ca. 25 Minuten Fahrt, aber nur 15 Minuten Zeit". Diese Erreichbarkeitswarnung und der Reihenfolge-Vorschlag hängen am Schlüssel; ohne ihn bleibt es bei den beiden Konflikt-Prüfungen oben und der Pauschale.
Ohne Planungsrecht sieht eine Fachkraft in dieser Ansicht ausschließlich ihre eigenen Einsätze, nicht die Adressen der Klienten anderer Kolleginnen.

Das häufigste Versprechen in diesem Markt ist „alles hängt zusammen". Hier steht, an welchen Stellen das in Lotsana stimmt und an welchen nicht.
Aus einem geplanten Einsatz wird per Häkchen der Arbeitszeit-Eintrag; änderst du Datum oder Uhrzeit des Einsatzes, ändert sich der Zeiteintrag mit, und beim Löschen verschwindet er wieder. Bei Schulbegleitung und Kita-Assistenz erzeugt der Generator aus dem hinterlegten Stundenplan die Leistungen eines ganzen Monats – Ferien und Schließzeiten werden ausgespart, der Bewilligungszeitraum wird eingehalten, bereits vorhandene Einträge übersprungen. Und die Lohn-Vorbereitung baut ihre Monatszeilen selbst zusammen: Ist-Stunden und Sonntagsstunden aus der Zeiterfassung, Zuschlagsstunden aus dem Dienstplan, Urlaubs-, Krank- und sonstige Abwesenheitstage aus den Anträgen. Raus geht das als CSV oder in den Formaten DATEV LODAS, DATEV Lohn und KIDICAP.
Arbeitszeit und abrechenbare Leistung sind in Lotsana zwei verschiedene Dinge – und das ist Absicht. Sie decken sich in der Praxis nicht: Fahrzeit, Übergabe, Doku und Vorbereitung sind Arbeitszeit, aber nicht automatisch Fachleistungsstunde. Ein System, das beides gleichsetzt, produziert entweder zu niedrige Stundenkonten oder zu hohe Rechnungen. Deshalb: gemeinsame Quelle, wo es passt (der Einsatz), getrennte Bücher, wo es sein muss. Eine Schicht im Dienstplan erzeugt aus demselben Grund keinen Zeiteintrag – geplant ist nicht geleistet.
Damit du nicht auf einer falschen Annahme kaufst – das hier kann die Software bewusst oder derzeit nicht.
Es gibt kein Wandgerät, keinen Chip und keinen Kommt-Geht-Knopf mit laufender Stoppuhr. Zeiten werden als Eintrag erfasst – im Browser, auf Rechner, Tablet oder Handy; Lotsana lässt sich als App auf den Startbildschirm legen. Wer Hardware-Terminals braucht, braucht ein zusätzliches System.
Feiertage sind nicht als Kalender hinterlegt. Das Feiertags-Kennzeichen setzt du an der Schicht selbst; die Sonntagsstunden erkennt das System am Datum. Was steuerlich hinter Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen steckt, rechnet der Zuschlagsrechner vor.
Der Generator verplant niemanden zweimal am selben Tag, und die Tourenansicht meldet Überschneidungen bei Einsätzen. Von Hand eingetragene Schichten prüft der Plan aber nicht gegeneinander, und die elf Stunden Ruhezeit über den Tageswechsel hinweg oder Wochenhöchstgrenzen prüft er gar nicht. Das bleibt bei der Person, die plant.
Das Fahrtenbuch erfasst Datum, Strecke, Kilometer, Zweck, Fahrzeug und rechnet die Erstattung mit deinem hinterlegten €/km-Satz. Es schreibt aber keine Arbeitszeit fort. Wegezeiten, die als Arbeitszeit gelten, müssen als Zeiteintrag erfasst werden – die Tourenrechnung liefert dafür die Minuten, bucht sie aber nicht.
Lotsana bereitet Stunden und Fehlzeiten auf und liefert die Datei fürs Lohnbüro. Es rechnet keine Löhne, führt keine Sozialversicherung ab und ersetzt kein Lohnprogramm. Die Zuschlagsstunden sind eine Zulieferung, keine Abrechnung.
Ob eine Wegezeit vergütungspflichtig ist, ob euer Tarif Bereitschaft anders bewertet, ob eine Ruhezeitkürzung zulässig ist: Das entscheidet nicht die Software. Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung.
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber schon nach geltendem Recht verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit erfasst wird – hergeleitet aus § 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG. Eine Betriebsgrößen-Untergrenze nennt der Beschluss nicht. Elektronisch muss es nach geltendem Recht nicht sein; wie erfasst wird, ist bislang offen.
Für geringfügig Beschäftigte greift § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Die Entlastung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung hilft hier nicht – sie greift erst weit oberhalb typischer Minijob-Entgelte. Mehr dazu im Ratgeber MiLoG in der Schulbegleitung.
Fahrten zwischen zwei Einsätzen während des Dienstes sind Arbeitszeit. Für Beschäftigte ohne festen Arbeitsort hat der Europäische Gerichtshof am 10.09.2015 (C-266/14, Tyco) außerdem entschieden, dass auch die Fahrt von zu Hause zum ersten und vom letzten Kunden nach Hause Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie ist. Das ist eine arbeitsschutzrechtliche Einordnung – ob und wie diese Zeit vergütet wird, richtet sich nach Arbeitsvertrag und Tarif.
Die Krankmeldung kommt über den Self-Service der Mitarbeitenden herein, die Leitung bekommt eine Benachrichtigung. Auf dem Dashboard steht danach nicht nur, wer heute fehlt, sondern welche Schichten, Einsätze und Termine dadurch offen sind – mit Sprung in den Dienstplan. Wer einspringt, entscheidest weiterhin du; der Generator berücksichtigt Abwesenheiten und schlägt Kräfte mit wenig geplanten Wochenstunden zuerst vor. Für die Schulbegleitung speziell: Schulbegleitung fällt aus.
Nein. Es gibt kein Terminal, keinen Chip und keinen Kommt-Geht-Knopf mit Stoppuhr. Zeiten werden als Eintrag mit Datum, Von, Bis und Pause erfasst – am Rechner, am Tablet oder am Handy. Aus einem geplanten Einsatz lässt sich die Arbeitszeit per Häkchen übernehmen, statt sie ein zweites Mal zu tippen. Wer eine Hardware-Stempeluhr braucht, braucht ein zusätzliches System.
Dort, wo geplant und geleistet dasselbe ist: ja. Aus einem geplanten Einsatz wird per Häkchen der Arbeitszeit-Eintrag, aus dem hinterlegten Stundenplan einer Schulbegleitung erzeugt Lotsana die Leistungen eines Monats. Arbeitszeit und abrechenbare Leistung bleiben aber bewusst zwei getrennte Größen – sie decken sich in der Praxis nicht, weil Fahrzeit, Vor- und Nachbereitung und indirekte Zeit dazwischenliegen.
Mehr davon – kostenlos im Ratgeber: Zuschläge & Arbeitszeit im ambulanten Sozialdienst · Ferien- und Vertretungsplanung · Personalbedarfs-Rechner · Scheinselbstständigkeit im Sozialbereich
Es gibt hier keine Referenzliste und keine Zitate zufriedener Träger, weil es beides noch nicht gibt. Was es gibt: 30 Tage zum Ausprobieren mit euren eigenen Dienstplänen, ohne Zahlungsdaten. Der ehrlichste Test ist eine echte Woche – eine Krankmeldung, ein geteilter Dienst, ein Monatsende. Geführt starten →
Primärquellen
Sekundärquellen – ausdrücklich als solche gekennzeichnet, weil zum Referentenentwurf noch keine amtliche Fassung vorliegt:
Stand: 5. August 2026. Diese Seite ist eine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung – verbindlich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und die Auskunft der zuständigen Stelle. Der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist kein geltendes Recht; ob und in welcher Fassung er Gesetz wird, war am 05.08.2026 offen. Hinweise auf Änderungen gern an kontakt@lotsana.de. Angaben ohne Gewähr.
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