Software & Recht nach Bundesland
Jugend- und Eingliederungshilfe sind Bundesrecht — aber wer zuständig ist, welcher Rahmenvertrag gilt und wie die E-Rechnung ankommt, regelt jedes Bundesland anders. Deshalb bekommt jedes Land hier eine eigene Seite: gleiche Fragen, andere Antworten.
Wir veröffentlichen nur Länder, die wir sauber an Primärquellen recherchiert haben — und jetzt sind alle 16 Bundesländer da: jede Seite an Landesrahmenvertrag, Landesrecht und Behördenquellen gegengelesen. Stand: Juli 2026.
- Nordrhein-WestfalenLVR oder LWL? Landesrahmenvertrag § 131 SGB IX (seit 2020), Schulbegleitung, E-Rechnung an LVR/LWL & Kommunen, AnFöVO.
- Baden-WürttembergKVJS in vier Rollen, 44 Stadt- und Landkreise als EGH-Träger, LRV § 131 SGB IX (16. Fassung 2025), RV § 78f SGB VIII, E-Rechnung Land vs. Kommunen, UstA-VO.
- BayernBezirk = Regierungsbezirk: die 7 Bezirke als EGH-Träger, Rahmenvertrag § 131 SGB IX im Übergangsregime, Schulbegleitung mit zwei Kostenträgern, E-Rechnung per Leitweg-ID, AVSG.
- BerlinEin Träger, zwölf Bezirke mit Teilhabefachdiensten; doppelter Vertragsumbruch (örV EGH ab 2027, LRV EGH Jug seit 2026), Schulbegleitung auf zwei Schienen, E-Rechnung über OZG-RE.
- Brandenburg18 örtliche EGH-Träger, das LASV steuert; Rahmenvertrag seit 2024, Modul-Vergütung mit Teilhabegruppen seit 2025, ITP, BbgKJG, E-Rechnung über die OZG-RE.
- BremenEin-Partner-Struktur im Zwei-Städte-Staat, BremLRV mit Pauschalen statt FLS, Schulbegleitung übers Bildungsressort mit Pool-Modell, § 45a, E-Rechnung über zERIKA.
- HamburgEin Träger mit dem ZfT, LRV § 131 SGB IX seit 2018 mit Leistungspauschalen, Teilhabeportal/TOPqw 365, Schulbegleitung über § 12 HmbSG, E-Rechnungspflicht seit 2022.
- HessenLWV Hessen als überörtlicher Kostenträger, drei Rahmenverträge seit 07/2023 mit LFS-Systematik, Teilhabeassistenz, E-Rechnung seit 04/2024, PfluV.
- Mecklenburg-Vorpommern8 EGH-Träger plus KSV als zentrale Stelle, Landesrahmenvertrag per Ersatz-Verordnung seit 2020, FLS-Abrechnung, Landesjugendamt seit 2026 im LAGuS, XRechnung ab dem ersten Cent.
- NiedersachsenGeteilte Zuständigkeit Land/Kommunen, zwei Rahmenverträge (u18/Ü18) mit Pauschalen statt FLS, Schulassistenz, AnerkVO-Novelle 2025, E-Rechnung über ZeRN.
- Rheinland-PfalzGeteilte Trägerschaft LSJV/36 Kommunen mit dem KommZB, LRV mit Modulsystem, LRV KiJu im Beschlussverfahren, § 45a zentral über die ADD, E-Rechnung mit Ausstellungspflicht seit 04/2025.
- SaarlandEin Land, ein Träger, eine Tür: LRVEGH-SAL seit 2020, Schulbegleitung mit Jugendhilfe-Doppeltür, § 45a und Nachbarschaftshilfe, E-Rechnungspflicht seit 2022.
- SachsenEin-Adressen-Land: KSV Sachsen in Vierfachrolle, Zuständigkeit nach Wohnform statt Alter, Rahmenvertrag in der Fassung 2026, ITP mit Bedarfsgruppen, SächsPflUVO, E-Rechnung über OZG-RE.
- Sachsen-AnhaltLand als alleiniger EGH-Träger mit 14 herangezogenen Sozialämtern, neuer LRV seit 12/2025, LAS-Behördenfusion 2026, KiFöG-Betriebserlaubnis-Sonderweg, PflBetrVO, E-Rechnung.
- Schleswig-HolsteinEinstufige Trägerschaft (11 Kreise, 4 kreisfreie Städte), Deutschlands jüngster LRV (11/2024) mit Leistungspauschalen, KOSOZ als Verhandlungs-AöR, Schulische Assistenz, AföVO, zentrale E-Rechnungsplattform.
- ThüringenEin Vertrag, ein Instrument, eine Deadline: LRV mit Übergangsfrist 31.12.2026, ITP & ThAVEL, PKL/Teilhabekommission, Schulbegleitung mit ITP KiJu, ThürAUPAVO, OZG-RE mit Sozialdaten-Ausnahme.
Lieber alles auf einen Blick? Die bundesweiten Übersichten
Die wichtigsten Länder-Unterschiede gibt es zusätzlich in drei gepflegten Übersichten für alle 16 Bundesländer:
- Landesrahmenverträge § 131 SGB IX: alle 16 Länder in einer Tabelle
- Wer zahlt Schulbegleitung? Die Zuständigkeit je Bundesland
- Alltagshilfe (§ 45a SGB XI): Anerkennung in allen 16 Bundesländern
Stand: 17. Juli 2026. Die Landes-Seiten sind Arbeitshilfen, keine Rechtsberatung; verbindlich sind die Angaben der jeweils zuständigen Behörde. Etwas veraltet oder unklar? Schreib uns: kontakt@lotsana.de.